Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement Stabilisierungsprogramm 2017­2019 Mit dem Stabilisierungsprogramm 2017­2019 soll die Einhaltung der Vorgaben der Schuldenbremse in den nächsten Jahren gewährleistet werden. Die darin enthaltenen Entlastungsmassnahmen reduzieren die Ausgaben des Bundes gegenüber der bisherigen Planung ab 2017 um 800 Millionen bis 1 Milliarde. Die insgesamt 25 Massnahmen erstrecken sich über das gesamte Aufgabenspektrum des Bundes, wobei auch der Eigenbereich seinen Beitrag leistet. Mit dem Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 2017­2019 (Mantelerlass) sollen 12 bestehende Bundesgesetze angepasst und eines aufgehoben werden.

Datum der Eröffnung: 25. November 2015 Vernehmlassungsfrist: 18. März 2016 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidg. Finanzverwaltung, 3003 Bern, Telefon 058 462 60 83, Fax 058 462 64 84, www.efv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

8. Dezember 2015

2015-3277

Bundeskanzlei

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Vernehmlassungsverfahren

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