Richtplan des Kantons Wallis Genehmigung des Koordinationsblattes D.1 des kantonalen Richtplans Wallis «Integrierter Tourismus» Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 13. Februar 2015 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 3. Februar 2015 wird die Anpassung des Koordinationsblattes D.1 «Integrierter Tourismus» genehmigt.

2.

Im Rahmen der Revision des Richtplans muss der Kanton ­ die Massnahmen, Aufträge und Termine für die kantonalen und kommunalen Behörden gestützt auf die kantonale Strategie vervollständigen sowie die Problematik einer besseren Auslastung der Zweitwohnungen behandeln; ­ genaue Standortkriterien für die touristischen Einrichtungen (Ressorts) feststellen.

3.

Bis zur Genehmigung des neuen Richtplans hat der Kanton das ARE jährlich über die Lage hinsichtlich der Zweitwohnungen sowie über die bereits durch den Kanton und die betroffenen Gemeinden vorgenommenen konkreten Massnahmen, zu informieren

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Dienststelle für Raumentwicklung des Kantons Wallis, rue des Cèdres 11, 1950 Sion, Tel. 027 606 32 51

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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 58

20. Mai 2015

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Bundesamt für Raumentwicklung

2015-1394