Verfügung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Art. 36 Bst. a, Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVG; SR 172.021) Florian Fischer, geb. 2. Januar 1969, deutscher Staatsangehöriger, unbekannten Aufenthalts, ohne Zustelldomizil in der Schweiz, betreffend Eintrag im Register der Versicherungsvermittler Nr. 23561.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA verfügt in Anwendung von Artikel 37 Absatz 1 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FINMAG, SR 956.1): 1.

Florian Fischer wird aus dem Register der Versicherungsvermittler gestrichen.

2.

Die Verfahrenskosten von 1500 Franken werden Florian Fischer auferlegt.

Sie werden in Rechnung gestellt und sind innert 30 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft zu überweisen.

3.

Ziffer 1 und 2 des Dispositivs der Verfügung werden sofort vollstreckt, einer allfälligen Beschwerde ist die aufschiebende Wirkung entzogen.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht (Postfach, CH-9023 St. Gallen) Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist zu begründen und in zwei unterschriebenen Exemplaren einzureichen. Die Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen.

7. Juli 2015

2015-1877

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

5407