Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) Gestützt auf die Ergebnisse der im Jahr 2013 abgeschlossenen Evaluation der Gesetzgebung über die Bundesrechtspflege wird die Liste der Materien, in denen das Bundesgericht nicht angerufen werden kann, teilweise angepasst und mit einer Auffangklausel für Fälle von grundsätzlicher Bedeutung versehen.

Datum der Eröffnung: 4. November 2015 Vernehmlassungsfrist: 29. Februar 2016 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon 058 462 47 44, www.bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

17. November 2015

2015-3072

Bundeskanzlei

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