Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 2137/97 Widersprechende/r Beta-Film GmbH & Co. Vertriebsgesellschaft, D-85774 Unterfoering, Internationale Marke Nr. 648 906 JUNIOR (fig.)

gegen Widerspruchsgegner/in J Television S.r.l., I-20121 Milano, Internationale Marke Nr. 668 430 JUNIOR TV (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 3. Mai 2000 Folgendes verfügt: 1. Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2. Der Widerspruch Nr. 2137/97 wird abgewiesen.

3. Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

4. Der avis de refus provisoire vom 13. August 1997 wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheides zurückgezogen.

5. Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

6. Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

16. Mai 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

2864

2000-0964