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Inserate.

Bekanntmachung betreffend

das Abonniren auf das schweizerische Bundesblatt und den Bezug der eidg. Gesezsammlung.

A. Bundesblatt.

Inhalt des Bandesblattes.

Bundesräthliche Botschaften, Berichte, Beschlüsse, Beschluss- und Gesezentwürfe ; Verhandlungen des Bundesrathes und der Bundesversammlung, Kommissionalberichte aus dem Nationalrathe und dem Ständerathe; Uebersichten des Zollwesens (Ein-, Aus- und Durchfuhr in der Schweiz, und Zolleinnahmen), das Viehseuchenbülletin ; Ausschreibungen von Stellen, von Lieferungen, Eisenbahnanzeigen betreffend Tarife, Verpfändungen, Uebersicht der Eisenbahnzüge und Verspätungen u. s. w.

Gratis-Beilagen zum Bnndesblatt.

Diese sind gegenwärtig folgende : Die laufende Gesezsammlung mit den Staatsverträgen ; die eidgenössische Staatsrechnung, die in den drei Landessprachen erscheinende jährliche Uebersicht der Ein-, Aus- und Durchfuhr in der Schweiz; die Jahresberichte der schweizerischen

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Konsulate, einen starken Band bildend; die Uebersicht der Bundesbeiträge an schweizerische Gesellschaften im Auslande, das Tableau über die Auswanderung von Schweizern nach überseeischeu Ländern etc.

Preis und Bezngsmodns des Bundesblattes.

Der Abonnementspreis für das Schweiz. Bundesblatt beträgt für ein Jahr vier Franken, mit Inbegriff der portofreien Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz.

Es kann jederzeit auf das Bundesblatt abonnirt werden, jedoch nur auf einen ganzen Jahrgang (gerechnet vom Januar bis Dezember), und zwar bei der Post oder bei der Expedition des Bundesblattes in Bern. Die alten Abonnemente müssen aber am Schluss eines Jahres oder gleich im Anfang des nenen Jahres erneuert werden, da das Bundesblatt nur auf bestimmte Bestellung hin versandt wird. Ausgenommen sind Abonnemente, die ausdrüklich nicht bloss auf ein Jahr, sondern fest genommen werden.

Ganze Jahrgänge des Bundesblattes, sowie einzelne Nummern desselben, können von der Expedition desselben bezogen werden; hingegen hat man sich für geschlossene Gesezbände an das Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei zu wenden.

Reklamationen in Betreff des Bundesblattes und der Gesezsammlung sind in erster Linie bei den betreffenden Postbureaux, in zweiter Linie bei der Expedition des Bundesblattes in Bern, und nur ausnahmsweise beim Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei anzubringen, und zwar 'haben die Reklamationen am besten sofort, spätestens aber inner drei Monaten, vom Erscheinen der betreffenden Bundesblattnummer oder des betreffenden Gesezbogens an gerechnet, zu geschehen. Nach Verfluss von drei Monaten wird per Bogen '20 Rappen verlangt, soweit der Vorrath reicht.

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B. Gesezsammlung.

Die eidg. Gesezsammlung bildet, wie gesagt, eine Gratisbeilage des Bundesblattes.

Wer auf das Bundesblatt abonnirt, erhält ohne weiters auch die einzeln erscheinenden, dem Bundesblatte beigegebenen Gesezbogen.

Nach dem Schlüsse eines Gesezbandes kann derselbe (broschirt) auf besondere Bestellung beim Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei gegen Nachnahme von Fr. 3 bezogen werden.

Sobald ein Band der Gesezsammlung geschlossen ist, wird dies im Bundesblatt bekannt gemacht.

B e r n , im Dezember 1879.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Ausschreibung.

Es wird anmit die Stelle eines eidgenössischen Münzdirektors mit Anmeldungstermin auf Ende dieses Jahres ausgeschrieben. Jahresgehalt Fr. 5000.

Der Bundesrath behält sich vor, dem neu gewählten Direktor einen Theil der Fabrikation der eidg. Werthzeichen zn übertragen and in diesem Falle eine Erhöhung des Gehaltes zu bewilligen.

Die Bewerber wollen ihre Anmeldungen dem eidg. Finanzdepartement «inreichen.

B e r n , den 8. Dezember 1879.

Eidg. F i n a n z d e p a r t e m e n t : Bavier.

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Bekanntmachung.

Im Hinblik anf die in lezter Zeit stets häufiger eingelangten Begehren nm Ueberlassung von Imprimaten, wie namentlich Uebersichtstabellen über den Waarenverkehr, ferner Separatabzüge von Botschaften, Gesezen etc., sieht sich die Oberzolldirektion veranlaßt, in Erinnerung zu bringen, daß sämmtliche, die Zollverwaltung betreffenden Bekanntmachungen dieser Art im B u n d e s b l a t t e erscheinen.

Bei der großen Nachfrage kann bezüglichen Begehren nur in beschränktem Maße entsprochen werden, weßhalb niemit diesfalls auf das Bundesblatt verwiesen wird.

B e r n , den 11. Dezember 1879.

Die Schweiz. Oberzolldirektion.

Schweizerisches Bundesgericht.

Ausschreibung.

Bei dem schweizerischen Bundesgerichte ist in Folge Beförderung des bisherigen Inhabers die Stelle eines Gerichtsschreibers für den Rest der mit.

Ende Dezember 1880 ablaufenden sechsjährigen Amtsdauer neu zu besetzen.

Nach Art. 8 des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege soll der neu zu wählende Gerichtsschreiber der deutschen Schweiz angehören, jedoch der französischen und wo möglich auch der italienischen Sprache mächtig sein. Die Besoldung beträgt 6--8000 Franken per Jahr.

Bewerber um diese Stelle haben ihre Anmeldungen nebst anfälligen Ausweisen über ihre Befähigung bis spätestens den 27. Dezember d. J. dem Unterzeichneten einzureichen.

L a u s a n n e , den 11. Dezember 1879. [2]i ;"Der Präsident des Schweiz. Bundesgerichtes": Dr. J. Morel.

1133 Schweizerische Nordostbahn.

Die Stationen Romanshorn und Rorschach sind mit der Station Dömitz der Berlin-Hamburger-Bahn in direkten Güterverkehr getreten. Das bezügliche Ergänzungsblatt Nr. 2 zum westdeutschen Tarifheft Nr. 172 ist bei den genannten zwei Stationen erhältlich.

Z ü r i c h , den 6. Dezember 1879.

Mit 1. Januar 1880 tritt für die Beförderung von Personen und Gepäck im internen Verkehre der von der Nordostbahn betriebenen Linien, einschließlich der Linie Zürich-Zug-Luzern, dagegen ausschließlich der Bötzbergbahn und der Linie Eff retikon-Wetzikon-Hinweil, eine Neuauflage des einschlägigen Tarifs in Kraft; dieselbe liegt hei unsern Stationen zur Einsicht auf und wird daselbst zu 2 Franken abgegeben.

Z ü r i c h , den 6. Dezember 1879.

In Folge Kündung Seitens der bayerischen Staatsbahnen treten nachstehend benannte Getreidetarife mit Ende dieses Jahres außer Kraft: 1) der Getreidetarif Nr. XI, B von Donaustationen nach Romanshorn, Schaff hausen und Basel vom 20. März 1877; 2) der Getreidespezialtarif Nr. III von Donaustationen nach Elsaß-Lothringen vom 1. Oktober 1877; 3) der Ausnahmetarif für Getreide von österreichisch-ungarischen Bahnstationen nach Elsaß-Lothringen vom 1. September 1877.

Z ü r i c h , den 1. Dezember 1879.

Nachdem unter Mitwirkung des schweizerischen Eisenbahndepartements eine neue Vermessung unseres Bahnnetzes durchgeführt worden ist, hat eine Revision des mit 1. Oktober 1877 in Kraft gesetzten Distanzenzeigers der Nordostbahn stattgefunden. Die revidirte Auflage des Distanzenzeigers ist vom 1. Januar 1880 datirt und kann durch Vermittlung unserer Stationen zum Preise von l Franken bezogen werden. Die neuen Distanzen gelangen mit 1. Januar nächsthin für die Berechnung der Personen- und Gepäcktaxen im internen Verkehr zur Anwendung; für den Güter- und Viehverkehr erhalten sie erst später Geltung, worüber besondere Bekanntmachungen erscheinen werden.

Z ü r i c h , den 8. Dezember 1879.

Für die Personen- und Gepäckbeförderung zwischen den Stationen der Linie Effretikon-Wetzikon-Hinweil unter sich und mit den Stationen der Nordostbahn treten mit 1. April 1880 neue, zum Theil erhöhte Taxen in Kraft.

Z ü r i c h , den 8. Dezember 1879.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

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Stelle-Ausschreibung.

Auf Ostern o f f e n e G y m n a s i a l l e h r e r s t e l l e an der L e r b e rs c h u l e in B e r n , [21] (H-1312 Y)

Schweizerische Centralbahn.

Für den direkten Personen- und Gepäckverkehr zwischen Basel Centralbahnhof einerseits und Stationen der Suisse Occidentale, der Ligne du Simplon und der Jura-Bern-Luzern-Bahn anderseits, sowie nach und von Biel, Lyss and Bußwyl, tritt am 1. Januar 1880 ein neuer Tarif in Kraft, unter Aufhebung des bisherigen bezügl. Tarifes vom 20. August 1879, sowie der Taxen Basel nach und von Aarberg und Kallnach im Personentarif J. B. L., S. C. B., A. S. B. und E. B. vom 1. April 1879.

Der neue Tarif kann bei den betheiligten Stationen eingesehen und bezogen werden.

B a s e l , den 6. Dezember 1879.

Für den direkten Güterverkehr zwischen Basel Centralbahnhof mit der Central- und Westschweiz tritt am 1. Januar 1880 ein neuer Tarif in Kraft, unter Aufhebung desjenigen vom 1. Juli 1877, nebst sämmtlichen Nachträgen.

Dieser nene Tarif kann bei den betheiligten Stationen eingesehen und bezogen werden.

B a s e l , den 6. Dezember 1879.

Directorium der Schweiz. Centralbahn.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Für den Transport von Bruchsteinen ob Reuchenette nach Bern wird eine Rückvergütung von Fr. 2 per 10,000 Kilogramm aus dem Frachtsatze des Spezialtarifs B bewilligt, sofern der Versender innert Jahresfrist mindestens

1135 5000 Tonnen in Ladungen von 10,000 Kilogramm per Wagen zur Versendung bringt.

B e r n , den 8. Dezember 1879. [2]i

Die Direction der Jura-ßern-Luzern-Bahn.

Schweizerische Nationalbahn.

Ein mit 20. d. Mts. in Kraft tretender Reexpeditionstarif ab Singen für den Transport von Cément ab Mannheim, Ludwigshafen, Friedrichsfeld und Heidelberg nach den Stationen der St. Galler - Linie via E t z w y l e n W i n t e r t h u r kann bei unserem Tarif bureau gratis bezogen werden.

W i n t e r t h u r , den 4. Dezember 1879.

Der Delegirte für den Betrieb.

Westschweizerische Bahnen.

Die "Westschweizerischen Bahnen bewilligen ab 1. Januar 1880 Herrn F. Monnerat in Vevey eine Taxe von Fr. 3. 65 pro 1000 Kilogramm (Aufnnd Abladegebühren nicht Inbegriffen) für den Transport von Kalk und Gyps in Säcken oder Fässern ab Villeneuve nach Genf.

Diese Taxe kommt auf dem Wege der Kückerstattung zur Anwendung, und zwar unter Aufweisung von 1000 Tonnen jährlich oder dafür zahlend.

Jeder zu diesen Transporten verwendete Wagen ist mit 10,000 Kilogr.

zu beladen, oder es wird für dieses Gewicht bezahlt.

L a u s a n n e , den 8. Dezember 1879. [a]i Die Direction der Westschweizerischen Bahnen.

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Westschweizerische Bahnen.

Vom 1. Januar 1880 an tritt ein sog. Tarif commun d'exportation (P. V.)

Nr. 449 für den Transport metallurgischer Produkte ab Fourchambault, Moulins. Imphy, Ancy-le-Franc, le Creusot, Châlon 8/Saône, Fraisans, Gannat, Alais, Firminy, S'-Etienne und Goncelin nach Rußland in Kraft.

Derselbe ersetzt und hebt den entsprechenden Tarif vom 1. Januar 1876 auf, welcher mit Nr. 7 überschrieben ist.

L a u s a n n e , den 3. Dezember 1879. [2]1 Die Direction der Westschweizerischen Bahnen.

Bekanntmachung.

Das schweizerische Konsulat in M a r s e i l l e hat sich in Folge bedeu-tender Zunahme der Einwanderung von arbeitsuchenden Leuten aus der Schweiz nach dem südlichen Frankreich neuerdings veranlaßt gesehen, über den schlechten Geschäftsgang und die daraus entspringende Schwierigkeit, in Marseille und Umgebung Beschäftigung zu finden, Mittheilung anher zu machen. Die genannte Amtsstelle warnt deßhalb eindringlich jeden,weß'" Berufes er sei, in der Absicht sich nach Marseille zu begeben, da Arbeit zu suchen, wofern nicht vor der Abreise ein definitives Engagement stattgefunden.

Die schweizerische Wohlthätigkeitsgesellschaft in Marseille, so gerne sie bereit ist, im Verhältniß ihrer Mittel zu helfen, sei außer Stande, den an sie gerichteten Gesuchen um Unterstüzung, die sich in lezter Zeit in außerordentlicher Weise vermehrt hätten, zu entsprechen. Die Zahl der Hilfsbedürftigen,- die sich an die Gesellschaft wenden, betrage oft 15 und mehr täglich und übersteige bereits die des vorigen Jahres um 300, und von diesen habe ein sehr großer Theil, in den gehegten Erwartungen getäuscht, die Rükreise nach dem Vaterlande wieder antreten müssen.

B e r n , den 28. November 1879.

Schweiz. Handels- *

Landwirthschaftsdepartement.

1137 Ausschreibung.

Es wird hiermit der Druk und Einband, sowie die l i t h o g r a p h i s c h e Vervielfältigung der Zeichnungen für die Ordonnanz der 8- und 10cm erhöhten Positionslaffeten zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Der T e x t ist in einer Auflage von 700 deutschen Exemplaren zu erstellen, die Zeichnungen in einer Auflage von 1000 Exemplaren, a 8--9 Tafeln.

Das Manuskript, sowie die Zeichnungen liegen bei der Drukschriftenyerwaltung des Oberkriegskommissariates (Bundesrathhaus Nr. 43) zur Einsichtnahme auf, und es können daselbst auch die nähern Bedingungen entgegengenommen werden.

Lieferungsangebote sind franko, verschlossen und mit der Aufschrift : ,,Eingabe für Ordonnanzen" dem eidg. Oberkriegskommissariat bis den 15. Dezember nächsthin einzureichen.

B e r n , den 27. November 1879.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

Bekanntmachung betreffend

den Viehverkehr mit dem Großherzogthum Baden.

Das großherzoglich badische Ministerium des Innern hat unterm 4. dies folgende Verordnung erlassen : ,,Zur Sicherung des Vollzugs der Verordnung vom 30. August laufenden Jahres, das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus Oesterreich-Ungarn betreffend, wird bestimmt, daß die Einfuhr von Rindvieh aus der Schweiz nur gestattet wird, wenn durch amtliches Zeugniß der mindestens 30tägige Aufenthalt der einzuführenden Thiere an einem seuchenfreien Ort der Schweiz nachgewiesen ist."

B e r n , den 12. November 187S.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement,

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Publikation.

Die Restanz der 4% eidg. Kassascheine im Betrage von Fr. 1,000,000 soll am 31. Dezember nächsthin zurükbezahlt werden.

Die Inhaber dieser Scheine sind eingeladen, der e i d g . S t a a t s k a s s a b i s l ä n g s t e n s d e n 20. d i e s e s M o n a t s anzuzeigen, b e i welcher schweizerischen Hauptzoll- oder Kreispostkassa sie ihr Kapitalbetreffniss zu erheben wünschen und wie hoch dasselbe sich beläuft.

B e r n , den 6. Dezember 1879.

Eidg. Finanzdepartement.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Büreaudiener in Genf. Anmeldung bis zum 26. Dezember 1879 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Posthalter in Lützelflüh (Bern).

,, 3) Postkommis in Bern.

) Anmeldung bis zum 26. Dezem> ber 1879 bei der Kreispostdirektion in gern.

4) Postablagehalter und Briefträger in ßümplitz (Bern). Anmeldung bis zum 19. Dezember 1879 bei der Kreispostdirektion in Bern.

5) Postkommis in Pruntrut. Anmeldung bis zum 26. Dezember 1879 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

6) Postkommis in Basel. Anmeldung bis zum 26. Dezember 1879 bei der Kreispostdirektion in Basel.

7) Briefträger und Bote in Escholzmatt (Luzern). Anmeldung bis zum 26. Dezember 1879 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

1139 1) Kontroleur bei der Hauptzollstätte Komanshorn. Jahresbesoldnng bis auf Fr. 3600. Anmeldung bis zum 16. Dezember 1879 bei der Zolldirektion in Schaffhausen.

2) Briefträger in Lausanne. Anmeldung bis zum 19. Dezember 1879 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Posthalter und Briefträger in Valangin (Neuenburg). Anmeldung bis zum 19. Dezember 1879 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

4) Briefträger in Niederbipp (Bern), j Anmeldung bis zum 19. De6) Postablagehalter, Briefträger und \ zember 1879 bei der KreispostBote in Bärschwyl (Solothurn).

) direktion in Basel.

5) Telegraphist in Chable (Wallis). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 17. Dezember 1879 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

7) Telegraphist in Dielsdorf (Zürich). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 16. Dezember 1879 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

8) Telegraphist in Grüningen (Zürich). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 16. Dezember 1879 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

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1879

Année Anno Band

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55

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.12.1879

Date Data Seite

1129-1140

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10 010 534

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