606 Am 26. September dieses Jahres hat der Bundesrath Einsicht genommen von dem Kredit!v, durch welches S. M. der Kaiser von Japan zum dortseitigen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei der Schweiz. Eidgenossenschaft den Herrn N a o n o b u S a m e s h i m a , Großoffizier des kais. japanesischen Ordens der aufgehenden Sonne, ernannt hat.

# S T #

Inserate.

Ausschreibung.

In Pan t s eh P e r a k (Sumatra) verstarb am 10. September 1878 in niederländisch-indischem Kriegsdienst ein angeblicher H u n z i k e r , S a m u e l , geboren in Zofingen am 15, April 1843, dessen Heimathörigkeit bis jezt nicht erstellt werden konnte, mit Hinterlassung eines Soldguthabens von fl. 1.16 Cts.

holl. "Währung, Der betreuenden Heimatbehörde wird auf diesem Wege vom Ableben des Genannten Kenntniß gegeben, mit dem Bemerken, daß die Bundeskanzlei auf gestelltes Begehren den Soldnachlaß zuhanden der Erben einfordern wird.

B e r n , den 21. Oktober 1879.

Die Schweiz. Bmideskanzlei.

Stelle-Ausschreibung.

Bei dem Sanitäts-Instruktionspersonal sind l bis ü Instruktorenstellen I. Klasse zu besezen. Jährliche Besoldung Fr. 3500--4600.

607

Bezügliche Anmeldungen sind bis Ende November nächsthin dem Schweiz.

Militärdepartement einzureichen, B e r n , den 20, Oktober 1879.

Schweizerisches Militärdepartement.

Zürichsee-Gotthardbahn-Gesellschaft.

Die Aktionäre der Gesellschaft werden anmit zur ordentlichen. Generalversammlung anf Dienstag den 28. Oktober, Nachmittags 3 Uhr, in das Rathhaus in Rapperswil eingeladen, zur Behandlung folgender Gegenstände : 1. Abnahme der Rechnung pro 31. Dezember 1878 und des Geschäftsberichtes.

2. Pfandrechtsbestellung für das Anleihen I. und II. Ranges.

3. Wahl der Rechnungsprüfungs-Kommission.

Die Stimmkarten können Sonntags, den 2«. und Montags, den 27. Oktober, anf unserm Bureau, Zimmer Nr. 6 im Gasthof zum Schwanen dahier, sowie Dienstags, den 28. Oktober, von Mittags 11 bis l Uhr, im Rathhaus bezogen werden, gegen Vorweisung der Interimsscheine oder genügenden Ausweis über den Besitz derselben.

K a p p e r s w i l, den 14. Oktober 1879.

Der Präsident.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit 10. November tritt für den Transport von Getreide etc. aus Oesterreich-Ungarn nach Genf loco, ferner nach Genf transit (in Bestimmung nach Frankreich) ein neuer Ausnahmetarif in Kraft, durch welchen sämmtliche bisherigen Getreidetarife ans Oesterreich-Ungarn nach Genf transit (Frankreich) aufgehoben und ersetzt werden.

608 Exemplare dieses neuen Tarifes können bei unserer Lagerhausverwaltung Romanshorn à 50 Cts bezogen werden.

. Z ü r i c h , den 14. October 1879.

Der Reexpeditionstarif ab Basel S. C, B. nach den Stationen der Nordostbahn für die Beförderung von Getreide ab belgischen und holländischen Stationen vom 1. Oktober 1879 findet von jetzt an auch auf Sendungen Anwendung, welche zwischen Belgien und Basel über Athus-Delle transportirt werden.

Z ü r i c h , den 22. October 1879.

Die Direktion der Schireiz. Nordostbahn.

Schweizerische Centralbahn.

Auf den 31. Januar 1880 werden folgende Gütertarife außer Kraft gesetzt : 1) Tarif spécial, temporaire Genf transit-Basel loco und transit und umgekehrt, d. d. 15. Dezember 1874, nebst Nachträgen ; 2) Tarif combiné zwischen Genf transit nach Aarau loco und der Ostschweiz und vice versa, d. d. 1. März 1876, nebst Nachträgen.

Die mit 1. Februar 1880 in Kraft tretenden neuen Tarife werden rechtzeitig veröffentlicht werden.

B a s e ) , den 18. Oktober 1879.

Für den Transport von Getreide in Ladungen von 10,000 Kilogramm pro verwendeten "Wagen ab A n t w e r p e n Bassins, Station der großen belgischen Central bahn, nach. B e r n , via Basel-Olten, tritt mit 15. dieses Monats ein provisorischer Ausnahmetarif in Kraft, welcher auf Station B e r n eingesehen und bezogen werden kann.

Der directe Frachtsatz Antwerpen-Bern findet auf dem Rückvergütungswege auch für solche Sendungen Anwendung, welche in dem. Lagerhanse der Centralbahn in Basel, eingelagert und innert Jahresfrist nach Bern weiterbefördert werden.

B a s e l , den 21. October 1879.

Direcoriumì der Schweiz.Centralbahn..

609

Westscluveizerische Bahnen.

Die Verwaltung der Westschweizerischen Bahnen kündet auf den 1. Januar 188Û alle ermäßigten Transportpreise für Cément, Kalk und Gyps, welche bisher von ihr im Bereiche ihres Bahnnezes auf dem Bückerstattungswege gewährt worden sind.

L a u s a n n e , den 17. Oktober 1879. -i Die Directioii der Westsclwoizerischeit Bahnen.

Schweizerische Postverwaltung.

Ausschreibung.

Behufs Uniformirung der schweizerischen Postbediensteten für 1880 wird hiemit über die Lieferung des naclibezeichneten Hatorials freie Konkurrenz eröffnet : Breite Gewicht Liefertermin Bedarf.

innert den per Meter.

«,,,,n 1880 Leisten.

' Meter.

Cejjtim.

Gramm.

· 4500 blaumelirtes üniformtuch .

. 135 700 1. März.

4 0 0 Maugrau Satin .

.

.

. 140 800 1 . April.

4000 blaumelirtes Manteltuch ohne Strich 140 860 1. Juli.

1000 Barchent 90 -- 1. Juli.

1600 Blousen aus roher, genäßter Leinwand -- 15. April.

350 Gros Knöpfe -- -- · ]. März.

Muster für sämmtliche Artikel können bei dem Materialbüreau der Oberpostdirektion in Bern eingesehen oder dort bezogen werden. Es sind somit den Eingaben keinerlei Muster beizulegen.

Die Postverwaltung behält sieb vor, die Lieferung der oben bezeichneten Tücher und Blousen getheilt oder ungeteilt zu übertragen.

Die Eingaben sind v e - r s c h l o s s e n und mit der Aufschrift: ,,Eingabe für Post-Bekleidungs-Material" versehen, bis zum 31. Oktober nächsthin frankirt der Schweiz. O b e r p o s t d i r e k t i o n einzusenden.

B e r n , den 12. Oktober 1879.

Die Schweiz. O b e r p o s t d i r c k t i o n : Ed. Höhn.

610

Bekanntmachung betreffend

den Uebertritt eines Jahrganges in die Landwehr und

den Austritt eines Jahrganges aus der Wehrpflicht.

Gemäß Artikel l, 10, 12, 16, 17 und 161 der Militärorganisation vom 13. November 1874 und der bundesräthlichen Verordnungen betreffend den Uebertritt vom Auszug in die Landwehr und die Entlassung aus der Landwehr vom 2. Februar und 15. September 1876 werden hiemit folgende Anordnungen getroffen :

I, Uebertritt in die Landwehr.

· A.

Offiziere.

§ 1. Mit dem 31. Dezember 1879 können, insofern sie sich zu weiterer Dienstleistung im Auszuge nicht verstehen, in die Landwehr übertreten : a) die Hauptleute, welche im Jahr 1844 geboren sind ; V) die im Jahre 1847 gebornen Oberlieutenants und Lieutenants, B. Unteroffiziere und Soldaten.

§ 2. Mit dem 31. Dezember 1879 treten in die Landwehr: a) Die Unteroffiziere und Soldaten aller Grade der Infanterie, der Artillerie, des Genie, der Sanitätstruppen und der Verwaltungstruppen vom Jahrgange 1847 ; b) Unteroffiziere und Soldaten der Kavallerie, welche im Jahr 1849 geboren sind und seit ihrer Eintheilung im 20. Altersjahr allen Aufgeboten ihres Korps folgten, somit zehn effektive Dienstjahre zählen; ferner diejenigen, welche im Jahre 1847 geboren sind, auch wenn sie den gesezlich vorgeschriebenen Dienst nicht durchwegs geleistet haben und insofern, als sie anläßlich ihres spätem Eintrittes zur Waffe sich nicht gegenüber dem Waffenchef zu längerm Auszügerdienst verpflichtet haben.

Das Personal der von den Eisenbahnverwaltungen nach Artikel 29 der Militärorganisation zu stellenden Eisenbahndetaschemente wird für die Dauer der Anstellung bei der Eisenbahnverwaltung ohne Unterscheidung der Jahrgänge den Auszüger- oder Landwehr-Geniebataillonen zugetheilt.

611 C. Abgabe der Bewaffnungs- und Ausrüstungsgegenstände.

§ 3. Die in die Landwehr übertretend« Mannschaft behält ihre Bewaffnung, Bekleidung und Ausrüstung, mit Ausnahme der Dragoner und der Guiden, die ihre Handfeuerwaffen und Pferdeausrüstung (mit Ausschluß des Mantelsakes) dem Staate abzuliefern haben.

§ 4. Bei Anlaß des nächsten Dienstes ist sämmtliche Mannschaft durch die Kantone mit dem Landwehrabzeichen zu versehen.

§ 5. Kavalleristen, welche in die Landwehr übertreten, ohne die zehn Jahre Auszügerdienst erfüllt zu haben, sind bezüglich der vom Bunde beschafften Dienstpferde nach Artikel 197 der Militärorganisation zu behandeln

II. Austritt aus der Landwehr.

A. Offiziere.

§ 6. Mit dem 31. Dezember 1879 erlangen Berechtigung zum Austritt aus der Dienstpflicht die Offiziere aller "Waffengattungen und Grade des Jahrgangs 1885, insofern sie sich nicht zu weiterer Dienstleistung verstehen, B. Unteroffiziere und Soldaten.

§ 7. Mit dem 31. Dezember 1879 treten aus der Landwehr und somit aus der Dienstpflicht : die Unteroffiziere und Soldaten aller Waffen und Grade vom Jahrgang 1835.

C. Abgabe der Bewaffnungs- und Ausrüstungsgegenstände.

§ 8, Die antretenden Unteroffiziere und Soldaten haben abzugeben : a) die Handfeuerwaffen sammt Bajonnet: von den übrigen Gegenständen,.

. soweit dieselben auf Kosten des Staates geliefert wurden; b) die blanken Waffen und das zur Bewaffnung gehörige Lederzeug, Patrontasche Inbegriffen ; c) die Feldbinden, Feldflaschen, Brodsäke, Gamellen, Trommeln, Musikinstrumente und die Aexte der Infanteriepionniere.

§ 9. Die Unteroffiziere und Soldaten des austretenden Jahrganges, welche die Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände erst bei der Organisationsmusterung gefaßt, haben dieselben vollständig wieder abzugeben.

III. Allgemeine Bestimmungen.

§ 10. Der Uebertritt der Offiziere in die Landwehr und der Austritt derselben aus der Dienstpflicht ist denselben durch die betreffende Wahlbehörde in entsprechender Form besonders zur Kenntniß zu bringen.

§ 11. Die Kommandanten von znsammengesezten Truppenkörpern, welcheihre zum Uebertritt in die Landwehr oder zum Austritt aus der Dienstpflicht berechtigten Adjutanten und Stabssekretäre zu behalten wünschen, haben dieses den betreffenden Wahlbehörden (bezüglich der Stabssekretäre dem Schweiz. Militärdepartement) sofort anzuzeigen.

§ 12. Die der in die Landwehr übergetretenen oder ganz ans der Wehr-., pflicht entlassenen Mannschaft abgenommenen Bewaffnungs-, Bekleidungsund Ausrüstungsgegenstände (incl. Pferdeausrüstungen) sind der administra-

612 tiven Abtheilung der Kriegsmaterialverwaltung zur Verfügung zu halten : derselben ist zum Zweke der Kontrolirung eine nach Waffengattungen geordnete Uebersicht der übergetretenen und der ganz entlassenen Mannschaft einzusenden.

§ 13. Die Kantone sorgen dafür, daß die betreffenden Kreiskommandanten den Uebertritt von Unteroffizieren und Soldaten in dio Landwehr denselben auf Seite 7 des Dienstbüchleins boscheinigen und die neue Eintheilung .auf Seite 6 desselben vormerken.

In Bleicher "Weise und am gleichen Orte soll die erfüllte Dienstpflicht dem Jahrgang 1835 bescheinigt werden.

Die Anordnung zur Einziehung und Wiederabgabe der Dienstbüchlein ist Sache der Kantone.

§ 14. Die Kantone sorgen ferner dafür, daß von den Kreiskommandan·ten die auf den Uebertritt in die Landwehr und den Austritt aus derselben bezüglichen Mutationen den Kontroleführern sofort mitgetheilt werden. Bei eidg, Truppenkorps hat dies durch Vermittlung des Waffenchefs zu geschehen.

§ 15, Die Vorarbeiten für die Bereinigung der Kontrolen un der Dienstbüchlein können sofort begonnen werden.

§ 16. Die Kantone haben gegenwärtige Anordnungen den Betheiligten ·in geeigneter Weise zur Kenntniß zu bringen und in den Publikationen für ·den Uebertritt in die Landwehr diejenigen Korps speziell zu bezeichnen, in welche dieUebertretendenn dem Geseze nnd den einschlägigen Verordnungen .gemäß versezt werden.

B e r n , den 10. Oktober 1879.

Schweizerisches Militärdepartement: Hertenstein.

Publikation.

Auf erhaltene Mittheilung, daß in einigen an das deutsche Eeich grenzenden Kantonen deutsches Geld in Menge eingeführt und daselbst verbreitet wird, sieht sich das eidg. Finanzdepartement veranlaßt, an die Hauptzollnnd Kreispostkassen, sowie an sämmtliche Zoll-, Post- und Telegraphenbüreaus in den betreffenden Kantonen dio Weisung ergehen zu lassen, unter keiner Bedingung deutsches Geld an Zahlungsstatt anzunehmen oder gar einzuwechseln.

B e r n , den G. Oktober 1879.

E i d g . F i n a n z d e p a r tement: Bavier.

«13

Ausloosung der

Obligationen des eidgenössischen Anleihens von 1867.

Bekanntmachung.

Samstags den 1. November nächsthin, Nachmittags von 3 Uhr an, wird im Vorsaale des Nationalrathes die Ausloosung der am 31. Januar 1880 zur Rükzahlung gelangenden Obligationen des eidg. Anleihens von 1807 im Betrage von Fr. 530,000 stattfinden, was hiemit bekannt gemacht wird.

B e v n, den 9. Oktober 1879 h E i d g , F i n st n z d e p a r t e m e n t : Bavier.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stélle eines Kanzleigehülfen f ü r die f r a n z ö s i s c h e n Uebersezungen and E x p e d i t i o n e n bei dem unterzeichneten Departemente ist neu zu besezen. Bewerber um diese Stelle werden ersucht, ihre Anmeldungen bis den 1. November nächsthin, unter Angabe des Heimatortes und Anschluß der Zeugnisse über juristische Bildung und Leumund, dem unterzeichneten Departement schriftlich einzusenden.

Die Bewerber müssen der deutschen Sprache genügend kundig sein, um bei den übrigen Departementsarbeiten ausheilen zu können. Die jährliche Besoldung beträgt Fr. 2800--3200. Stelleantritt am 1. Dezember 1879.

B e r n , den 30. Oktober 1879.

Eidg Justiz- und Polizeidepartement.

614

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle des A d j u n k t e n des C h e f s der L Sektion der Oberp o s t d i r e k t i o n wird hiemit zu freier Bewerbung ausgeschrieben.

Daherige Anmeldungen sind der unterzeichneten Direktion bis zum 28. dieses Monats schriftlich und frankirt einzureichen.

B e r n , den 11. Oktober 1879.

Die Oberpostdirektion: Ed. Höhn.

Ausschreibung.

Die Stelle eines Inventarkontroleurs mit einer Jahresbesoldung bis an t ,Fr. 4000 wird hiemit zur Bewerbung ausgeschrieben.

Anmeldungen, für diese Stelle sind in Begleit der nöthigen Ausweise über Befähigung bis längstens den 28. Oktober nächsthin dem schweizerischen Mi l itärdepart ement einzureichen.

B e r n , don 17. Oktober 1879.

Schweiz. Milita rdepartement.

Publikation.

Zufolge eines unterm 5. November 1878 zwischen der Schweiz, Belgien, Frankreich, Italien und Griechenland abgeschlossenen Vertrages sollen die italienischen Silberscheidemünzen (20- und 50-Rappen-, l- und 2Frankenstüke) in der Schweiz vom 1. Jänner 1880 an außer Kurs gesezt werden.

615 Bis zu diesem Zeitpunkte werden die genannten Geldsorten zum Nenn-werth eingelöst bei der eidgenössischen Staatskasse, den Hauptzoll- und Kreispostkassen, sowie bei sämmtlichen Zoll-, Post- und Telegraphenbüreaux.

Das Publikum wird auf den angesehen Termin ganz besonders aufmerksam gemacht, mit der gleichzeitigen Anzeige, dass keine Fristverlängerung eingeräumt werden wird.

B e r n , den 25. September 1879.

Eidg. F i n a n z d e p a r t e m e n t : Bavier,

Schweizerische Nordostbahn.

Mit 1. November nächsthin tritt ein VII. Nachtrag zum Personentarif mit der Großh. Badischen Bahn vom 1. Januar 1877 in Kraft, enthaltend Taxen für die Stationen Oppenau, Wolfach und Radolfzell. Derselbe kann auf unsern Stationen eingesehen werden..

Z ü r i c h , den 23. October 1879.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portofrei zn geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

616 1) Sekretär und Kassier bei der Zolldirektion in Schaffhansen. Jahresbesoldung Fr. 3800--4500. Anmeldung bis zum 4. November 1879 bei . der Zolldirektion in Schaffhausen.

2) Postablagehalter und Briefträger in Cormondes (Freiburg). Anmeldung bis zum 7. November 1879 hei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Briefträger in Münchenbuchsee (Bern). Anmeldung bis zum 7, November 1879 bei der Kreispostdirektion in Bern.

4) Briefkastenleerer in Basel. Anmeldung bis zum 7, November 879 bei der Kreispostdirektion in Basel.

5) Posthalter und Briefträger in Vitznau (Luzern). Anmeldung bis zum 7. November 1879 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

6) Tclegraphist in Serneus (Graubünden). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 5. November 1879 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

7) Telegraphist in Änderungen. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 5. November 1879 bei der. TelegraphenInspektion in Zürich.

8) Telegraphist in Undervelier (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 12. November 1879 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

1) Gehilfe der Zollverwaltung bei der Hauptzpllstätte in Pruntrut. Jahresbesoldung bis auf Fr. 1900. Anmeldung bis zum 29. Oktober 1879 bei der Zolldirektion in Basel.

2) Briefträger in Lausanne. Anmeldung bis zum 31. Oktober 1879 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Briefträger in Bruggen (St. Gallen).

Anmeldung bis zum 31. October g ' ,, , .

1879 bei der Kreispostdirektion in 4) Posthalter in Degersheim ,, St. Gallen.

5) Telegraphist in Degersheim (St. Gallen.). Jahresbesoldung Fr, 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 31. Oktober 1879 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Inserate.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1879

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

48

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.10.1879

Date Data Seite

606-616

Page Pagina Ref. No

10 010 472

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.