Verfügung im Widerspruchsverfahren 3570/1999 Widersprechende/r Effems AG (Effems Ltd.), Baarermattstrasse 6, 6302 Zug, Schweizerische Marke Nr. 442 578 (MAGIC), Vertreter/in A.W. Metz & Co. AG, Hottingerstrasse 14, 8024 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Intersnack Knabber-Gebäck, GmbH & Co. KG, Aachener Strasse 1042, DE-50858 Köln, Internationale Marke Nr. 707 657 (Magix) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 15. Februar 2000 folgendes verfügt: 1. Der Widerspruch Nr. 3570/1999 gegen die internationale Marke Nr. 707 657 Magix wird als gegenstandslos abgeschrieben.

2. Der widersprechenden Partei werden Fr. 400.- (Hälfte der Widerspruchsgebühr) zurückerstattet. Die andere Hälfte verbleibt dem Institut.

3. Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

4. Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet. Die Widerspruchsgegnerin wird mittels Publikation im Bundesblatt informiert.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

21. März 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

2000-0733

1841