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Stellenausschreibunge.

Für die nachstehenden eidg. Beamtungen geht mit dem 81. März nächsthin die Amtsdauer gesezlich zu Ende, und es werden somit dieselben zur freien Bewerbung wieder ausgeschrieben.

I. Politisches Departement.

Sekretär.

II. Bundeskanzlei.

1 Registratur.

2 Kanzleisekretäre.

l Unter-Registrator.

8 Kanzlisten.

III. Departement des Innern.

Archivar.

Unter-Archivar.

Gehilfe.

Departementskanzlei.

{Siehe die besondere Ausschreibung, Bundesblatt vom Jahr 1878, Band IV, Seite 566.)

Bauwesen.

Oberbauinspektor.

Adjunkt.

Ingenieur-Sekretär.

Zeichner.

Statistisches Bureau.

Direktor.

Sekretär.

Revisor.

Kanzlist und Uebersezer.

Eichstätte.

Direktor.

80 IT. Justiz- und Polizeideparteiuent.

(Siehe die besondere Ausschreibung, Seite 47 hievor.)

·Y. Militärdepartement.

(Siehe die besondere Ausschreibung, Seite 48 hievor.)

VI. Finanz- und Zolldepartement.

A. Finanzabtheilung.

Finanzb üreau.

Chef des Fiuanzbüreau und Departementssekretär.

Buchhalter.

Registratur.

Kanzleigehilfe.

Kanzlei- und zugleich Buchhaltungsgehilfe (neu zu besezen).

Kontrolbüreau.

Büreauchef.

Erster Revisor (neu zu besezen).

Zweiter und dritter Revisor (dritte Revisoren-Stelle neu).

Zwei Revisionsgehilfen.

Staatskasse.

Staatskassier.

Adjunkt.

Kassegehilfe.

Abwart.

Liegenschaftsverwaltung in Thun.

Verwalter.

Pu l ver ve r w a l t u n g .

Centralverwalter.

Adjunkt.

Kopist und Abwart.

I. Bezirk (Lavaux, "Waadt).

Bezirksverwalter.

Magazinwärter.

U. Bezirk (Worblaufen, Bern).

Bezirksverwalter.

Magazin wärter.

III. Bezirk (Kriens, Luzern).

Bezirksverwalter.

Magazinwärter.

IV. Bezirk (Chur, Graubünden).

Bezirksverwalter.

Magazinwärter in Chur.

Magazinwärter in Goßau.

Münzstätte.

Münzdirektor.

Buchhalter und Verifikator.

Verifikationsgehilfe.

Miinzmechaniker.

81 B. Zollabtheilung.

(Siehe Bundesblatt vom Jahr 1878, Band IV, Seite 575.)

VII. Handels- und Landwirtschafts-Departement.

Sekretär.

Eidg. .Forstinspektor.

Adjunkt.

VIII. Post- und Eisenbahn-Departement.

(Siehe die besondere Ausschreibung a. vom Postdepartement, Seite 9 hievor; b. ,, Telegraphendepartement Seite 22 hievor; c. ,, Eisenbahndepartement, ,, 47 ,, .)

Im Allgemeinen gelten folgende Bemerkungen : 1) Die gegenwärtigen Inhaber der ausgeschriebenen Stellen werden als angemeldet betrachtet.

2) Zu allfälligen Aufschlüssen über Dienst-, Entschädigungs oder Kautionsverhältnisse sind diejenigen Stellen bereit, bei denen die Anmeldung zu machen ist.

3) Als Regel gilt, daß die Bewerber um die obern Stellen der deutschen und französischen, beziehungsweise der italienischen Sprache mächtig seien. In allen Fällen sind den p o r t o f r e i einzusendenden Anmeldungen Zeugnisse über Leumund und Bildung beizulegen; auch wird gefordert, daß der T a u f n a m e und außer dem Wohnorte auch der H e i m a t o r t genau angegeben werde.

4) Die Anmeldungen sind an die Behörden einzugeben, bei welchen Stellen offen sind; d. h. an das Politische Departement, die Bundeskanzlei, das Departement des Innern, das Justiz- und Polizeidepartement, das Militärdepartement, das Finanz- nnd Zolldepartement, das Handels- und Landwirthschaftsdepartement und das Post- und Eisenbahndepartement.

5) Als Anmeldungstermin für die hievor genannten Stellen wird der 28. Februar dieses Jahres bezeichnet.

B e r n , den 24 Januar 1879.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Schweizerisches Polytechnikum in Zürich.

In Folge Demission des bisherigen Inhabers wird hiemit die Stelle eines Assistenten der Ingenieurschule des eidg. Polytechnikums (in technischer und geodätischer Richtung) zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Aspiranten hierauf wollen ihre Anmeldungen unter Begleitung von Zeugnissen nnd eines kurzen curriculum vitae bis spätestens den 15. Februar an den Unterzeichneten einsenden, der auf Verlangen über Anstellungs- und Besoldungsverhältnisse nähere Auskunft ertheilen wird. Kenntniß der französischen Sprache von Seite der Bewerber ist besonders erwünscht.

Z ü r i c h , den 16. Januar 1879. [21] Der Präsident des Schweiz. Schulrathes : C. Kappeier.

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Eidg. Medizinalprüfungen.

Während des IV. Quartals 1878 haben folgende Medizin» lpersonen nach abgelegter Prüfung eidg. Diplome erhalten: Geschlechts- u. Taufnamen.

Als Aerzte: Stocker, Robert Hasler, Xaver De Curtins, Florian Erni, Heinrich, , Strebler, Johannes König, Dr. Jakob Wilhelm Ceppi, Dr. Ernst Delay, Paul Guillebaud, Alfred Meyer, Otto Stamm, Johannes Stooß, Max Straßer, Paul Wälle, Huldreich

Heimatort.

Büron Bern eck Trans Dietlikon Zürich Hermensberg Pruntrut Provence Murten Laufen Thayngen Bern Wangen Lichteusteig

Kanton oder Land.

Lnzern St. Gallen Grauhünden Zürich lì

Königr. Bayern Beni Waadt Freiburg Bern Schaffhausen Bern n

St. Gallen

Wohnort.

Luzern Berneck Trons Wallisellen Zürich Bnchenthal bei N.-TJtzwyl Prnnl rut Bern « Laufen Bern H n n

Geburts- Prüfungsjahr.

ort.

1853 1854 1S56 1854 1855 1834 1P52 1852 1845 1852 1853 1855 1855 1854

Zürich.

n n

n n n

Bern.

n n H M

n » n

Heimatort.

Kanton oder Land.

Wyser, Jules ! Pellis, Charles Robert Vogt, Emile AW engen, Friedrich : Steifen, Eduard Bänziger, Otto Tobler, Job. Jakob Schütz, Jakob Andreas Keller, Johann Zäslein, Theodor,

Boëcourt Lausanne Genf.

Basel Brütten Heiden Lutzenberg Sumiswald Niederhelfenschwyl Basel

Bern Vaud Genf.

Baselstadt Zürich Appenzell A.-Eh.

Als Apotheker : Köter, Johann ,: Meyer, Louis François Stamm, Eduard ' Götz, Charles

Pfullingen Straßburg Schattikon Genf

Kgr. "Württemberg Elsaß-Lothringen Zürich Genf

Geschlechts- u. Taufnamen.

11

Bern St. Gallen Baselstadt

n

Geburts- Prüfungsjahr.

ort.

Wohnort.

1852 1854 1852 1851 1855 1856 1852 1850 1851 1852

Boëcourt Lausanne Genf.

Basel Seebach bei Zürich Basel Oberhofen bei Signau Niederhelfenschwyl Basel

1840 1854 1855 1852

Basel Genf.

n

Bern.

Geof.

Basel.

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Basel.

Genf.

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Bern, den 17. Januar 1879.

Eidg." Departement des Innern.

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Schweizerische Nordostbahn.

Bei der Lagerhansverwaltung Romanshorn kann ein mit 1. Februar in Kraft tretender Anhang zum Schweiz. Getreidespezialtarif Nr. 6 zum Preise von 10 Cts. bezogen werden, welcher die durchgerechneten Taxen ab Ro m a n s h o r n transit nach und von sämmtliche zentral- und westschweizerischen Stationen enthält.

Ein gleicher, ebenfalls vom 1. Februar an gültiger Tarif ab der Station R o r s c h a c h ist zum gleichen Preise bei der dortigen Güterexpedition erhältlich.

Z ü r i c h , den 18. Januar 1879.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn,

Schweizerische Nationalbahn.

Wir bringen anmit zur Kenntniß, daß die für die Strecke Singen-Winkeln, St. Gallen und Morsch wyl unterm 30. vorigen Monats publicirten Taxen für Petroleum bis 31. März dieses Jahres auch auf den Artikel ,,Schweinefett" Anwendung finden, sofern derselbe von Antwerpen originirt, in Ladungen von mindestens 10,000 Kilogramm aufgegeben wird und wenn die Frachtbriefe die Routenvorschrift ,,via Singen-Etzwylen oder Singen-Nationalbahn" tragen.

W i n t e r t h u r , den 18. Januar 1879.

Der Delegirle für den Betrieb.

Ausschreibung.

Von folgenden im niederländisch indischem Kriegsdienste verstorbenen als Schweizer bezeichneten Individuen hat die Heimathörigkeit hierseits nicht festgestellt werden können.

85 Es wird den betreffenden Gemeindebehörden daher auf diesem Wege von dem Ableben der Genannten Kenntniß gegeben und dabei bemerkt, daß wir eventuell zu Erhebung der betreffenden Nachlaßbeträge zuhanden der Erben bereit sind.

B a u m g a r t n e r , Arnold, geb. in Riekenbach 3. Mai 1840, des J. J. Baumganner und der M. A. Dndli, gest. 26. Juli 1874 in Kotta Kadja. Soldnachlaß fl. --. 35 Ct.

E g o l f , H., geb. in Egg (?) 11. Januar 1849, gest. 12. Februar 1878 in Samarang, allgein. Stammbuch Nr. 72,941. Kein Solduachlaß.

F o r s t e r-, Anton, geb. in der Schweiz (wo, unbekannt), des Josef Jakob und der Maria Elisabeth geb. Stricker, gest. 25. August 1876 im Alter von 41 Jahren in Soerabaya. Soldnachlaß fl. 44. 08. Ct.

F u r r e r, Heinrich, geb. in Scheit (Schilp ?) 7. Februar 1838, des H. Furrer und der M. Langhäuser, gest. 6. Kovember 1873 in Dioejokarta. Soldnachlaß fl. 207. 48 Ct.

F u r r e r , Leonz, geb. in Zallun (?) 17. Oktober 1827, des J. Fnrrer und der A. Koch, gest. 18. März 1874 in Padang. Soldnachlaß fl. 10. 44 Ct.

G ö h e l, Johann, geb. in Gündlischwald 29. August 1836, des D. Göbel und der A. Streu, gest. 7. Mai 1.874 in Samarang. Soldnachlaß fl. 2. 05 Ct.

G o l a y , C. A., geb. in Bern (?) 28. Februar 1837, gest. 27. November 1874 in Kotta Radja, .allgem. Stammbuch Nr. 49,009. Soldnachlaß fl. 9. 27 Ct.

G o n z e n b a c h , Ulrich, geb. in Wylen 28. September 1831, des J. Gonzenbach und der C. Kitter, gest. 29. April 1874 in Pankadjeng. Soldnachlaß fl. 22. 50 Ct.

G n t e n f e l s , Adolf, geb. in Rickenbach, des H. Gutenfels und der IC. Sachez, gest. 24. April 1876 in Malang. Soldnachlaß fl. 3. 03 Ct.

K l a u s , Hans Ulrich, geb. in Stoffingen 21. Juli 1836, gest. 15. Juli 1877 in Palembang. Soldnachlaß fl. 9. 09 Ct.

L i n s e , Job. Jakob, geb. in Pfefikon 14 Juli 1835, gest. in Weltevreden 13. August 1877. Soldnachlaß fl. --. 85 Ct.

M e y e r , Jakob Rudolf, geb. in Baden (?) 2. Januar 1832, des A. 3Ieyer und der 1C. Betzier, gest. 28. Mai 1876 in Amboina. Soldnachlaß fl. 170. 4l /» Ct.

S u t e r , Johann Jakob, geb. in Birmensdorf (?) 28. Dezember 1831, des F. Suter und der K. Steinbrueker, gest. 10. Oktober 1876 in Amboina.

Soldnachlaß fl. 3. 50 Ct.

W ä s er, Hans Ulrich, geb. in ? 29. Juli 1835, des G. Waser und der V. Bacher, gest. 13. September 1874
in Pankadjeng. Soldnachlaß fl. 9. 53 Ct.

W e i s e r , F., geb. urNenkirch (?) 28. Februar 1838, gest. 16. Dezember 1877 in Samarang, allgem. Stammbuch Nr. 63,085. Kein Soldnachlaß.

B e r n , den 15. Januar 1879.

Die sclnvci;;, Biindeskanztai.

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Internationale Ausstellung von

Maschinen, Erzeugnissen und Bedarfsartikeln der

Müllerei, Teigwaren-Fabrikation, Bäckerei und SchneideMaschinen in den großen Räumen der Aktien-Brauereigesellschaft ,,Tivoli" auf dem Kreuzberg zu Berlin im Jahr 1879.

Bestimmungen.

1. Die Ausstellung beginnt am 22. Juni und dauert bis gegen Ende Juli 1879.

2. Die auszustellenden Gegenstände sind bis spätestens den 1. März 1879 bei dem Vorstande des Verbandes deutscher Alüller, Berlin, Potsdamerstraße Nr. 95, anzumelden; über Zulassung oder Ablehnung entscheidet der Vorstand; für Annahme späterer Anmeldung übernimmt der Vorstand keine Garantie.

Vor Schluß der Ausstellung darf kein eingelieferter Gegenstand zurückgezogen werden.

3. Sämmtliche Ausstellungsgegenstände sind zu adressiren ,,An die Internationale Ausstellung des Verbandes deutscher Müller" und müssen spätestens bis zum 1. Juni 1879 fracht- und spesenfrei eintreffen; die in § 8 erwähnten Lieferscheine sind hierbei einzureichen. Die zum Versandt nöthigen Formulare werden den Ausstellern rechtzeitig zugesandt. Die Verzollung ausländischer Güter, sowie die Bergung leerer leisten und Emballage werden auf Kosten des Ausstellers bewirkt, 4. Die Ausstellungskosten betragen 15 Mark für jeden Quadratmeter.

Von diesen Kosten ist die erste Hälfte bei Anmeldung der auszusstellenden Gegenstände, die zweite Hälfte bei Eröffnung der Ausstellung kostenfrei an den Vorstand, Herrn Jos. J. van den Wyngaert, Berlin, Potsdamerstraße 95, einzusenden. Bei Zurückziehung der Anmeldung oder Nichtbetheiligung verfällt die geleistete Anzahlung der Ausstellungskasse.

5 Jeder Aussteller hat die Aufstellung seiner Gegenstände selbst zu bewirken, sowie, für die geeignete Ausschmückung seines Platzes Sorge zu tragen. Auf ausdrücklichen W uns übernimmt der Vorstand die Aufstellung und ist alsdann der Aussteller verpflichtet, die erwachsenden Kosten mit Beginn der Ausstellung zu zahlen.

87 6. Die Eröffnung der Ausstellung findet am 22. Juni 1879 statt. Die Aufstellungen müssen drei Tage vor Eröffnung der Ausstellung beendet sein.

Der Vorstand ist berechtigt, das Aufstellen aller Gegenstände, welche fünf Tage vor Eröffnung der Ausstellung nicht ausgepackt sind, auf Kosten des Ausstellers zu bewirken.

7. Sämmtliche Gegenstände werden auf Kosten der Aussteller zu dem von letzteren anzugebenden "Werthe gegen Feuersgefahr versichert.

8 Jedem Aussteller werden Lieferscheine zugesandt, dieselben sind genau und vollständig doppelt auszufüllen; ein Stück wird mit dem, die richtige Einlieferung bezeugenden Ausstellungsstempel versehen an den Aussteller zurückgeschickt und dient ihm als Ausweis.

9. Gegenstände, welche verkäuflich sind, dürfen mit dem Vermerk ,,Verkäuflich" und der Preisbezeichnung versehen sein: bei eintretenden Verkäufen erfolgt die Ablieferung jedoch erst nach Schluß der Ausstellung.

10. Die Aussteller sind für sich oder für einen Beauftragten von dem zu erhebenden Eintrittsgelde befreit.

11. Für hinreichende Bewachung der ausgestellten Gegenstände bei Tag und Nacht wird der Vorstand Sorge tragen; eine Verantwortlichkeit für Entwendung, Beschädigung durch Bruch, Staub -- und soweit es sich um Gegenstände handelt, welche außerhalb des Gebäudes ausgestellt werden, durch Witterungseinflüsse -- übernimmt der Vorstand nicht.

12. Pur Erlangung zollfreier Wiederausfuhr, sowie frachtfreien Rücktransportes der Ausstellungsgüter sind die nöthigen Schritte eingeleitet.

13. Unmittelbar nach dem Schlüsse der Ausstellung müssen die Aussteller die Gegenstände einpacken und spätestens bis zum 8. August ans dem Ausstell ungsraume entfernen. Die Verpackung solcher Gegenstände, für welche keine Vertreter erscheinen, wird durch den Ausstellängs-Vorstand zu Lasten des betreffenden Ausstellers angeordnet.

Alle sonst zu erlassenden Bekanntmachungen, welche die Ausstellung betreffen, geschehen durch das Organ ,,die Mühle".

Gruppeneintheilung.

Gruppe I.

Abtheilung 1. A lle z u m Mühlenbetrieb d i e n l i c h e n Mot o r e n und Maschinen, als Dampfmaschinen, Gas- und Heißluftmotoren, Turbinen, Wind- und Wasserräder, Dampfkessel etc.

Abtli. 2. Alle zum i n n é r n B e t r i e b e i n e r M ü h l e nöthigen T h e i l e , als: Transmissionen, Mühlstuhlungen und Walzenstühle, Eeinigungsapparate,
Sortir-, Putz-.Wasch-- und Schälmaschinen, überhaupt alle zur Hoch- undFlachmüllereiinöthigena Einrichtungen und Apparate mit Ausnahme vonMühlsteinen,,Schäfmaschinenn undSchäfrwerzeugen..

Abth. 3. Alle mit der Müllerei verwandten Geschäftszweige, wie: G ppen-, Oel-, Schneide-, Walk-, Farbe-, Reis-, Knochen-, Lohmühlen etc.

Abth. 4. Alle zur Teigwaaren-Fabrikation und Bäckerei dienenden Apparate und Maschinen etc.

Abth. 5. Geschichte und Literatur im Gebiete der Mühlenindustrie, Zeichnungen und Modelle, auch von allen zur Patentirung angemeldeten Gegenständen.

88 Gruppe II.

Abth. 1. Alle Mühlen- und Schleifsteine, sowie alle zur Bearbeitung und Benutzung derselben nöthigen Werkzeuge, wie: Schärfmaschinen, Picken, Stiele etc.

Abth.

b e n etc.

Abth.

stan de, Abth.

Abth.

Gruppe III.

1. A l l e Riemen, E l e v a t o r e n , B e c h e r , Schau2. A l l e V e r p a c k u n g s- und V e r w i e g u n g s g e g e n G u r t e , S ä c k e etc.

3. S e i d e n g a z e , B e u t e l t u c h etc.

4 . A l l e S c h m i e r m i t t e l , O e l e etc.

Gruppe IV.

Abth. 1 . A l l e B e l e u c h t u n g s - U t e n s i l i e n , C o n t r o l - U h r e n etc.

Abth. 2 . B r ü c k e n - u n d a n d e r e W a a g e n , S a c k k a r r e n , T r a n s p o r t w a g e n etc.

Gruppe V.

Abth. 1 . A l l e S i c h e r h e i t s a p p a r a t e g e g e n F e u e r s g e f a h r , F e u e r s p r i t z e n u n d d a z u g e h ö r i g e U t e n s i l i e n etc.

Abth. 2. Alle Fahrstühle, Aufzüge, sowie alle Sicherheitsmaßregeln gegen Unfälle etc.

Gruppe VI.

Abth. 1. Alle Produkte und Erzeugnisse der Müllerei und der Teigwaaren-Fabrikation.

Abth. 2. Alle zu Mahlzwecken zu verwendenden Getreidearten.

Auf Betrieb der Maschinen soll nach Maßgabe der Betheiligung Bedach genommen werden.

Die ausgestellten Gegenstände werden von einer Kommission geprüft, das Ergebnis in dem Organ des Verbandes deutscher Müller ,,die Mühle" bekannt gemacht und hervorragende Leistungen durch Diplom und Belobungen und auch durch von Seiten des Staates in Aussicht gestellte Medaillen ausgezeichnet.

N o t e . Der Bundesrath verfügte am 10. Januar 1879 die Aufnahme der vorstehenden Bekanntmachung ins Bundesblatt.

89

Internationale Kunstausstellung zu M u n e b e n ii Jäte 1879.

S e i n e M a j e s t ä t K ö n i g L u d w i g II. v o n B a y e r n haben d i e Veranstaltung internationaler Kunstausstellungen in einer r e g e l m ä ß i g e n Wiederholung von v i e r zu v i e r J a h r e n zu genehmigen und dieselben im Interesse der Förderung dieses Unternehmens ausdrücklich unter Allerhöchst Dero Protection zu stellen geruht.

Die Künstlerschaft Münchens ist entschlossen, Alles aufzubieten, um diese Ausstellungen möglichst glanzvoll ins Leben zu rufen und ladet die Künstler aller Länder ein, sich zu betheiligen an diesem, in anderen Staaten so ruhmvoll begonnenen Cyklus regelmäßig wiederkehrender Ausstellungen.

Sie darf sien der Hoffnung hingeben, daß diese Ausstellungen sowohl zur Anerkennung und Förderung der Kunst im Allgemeinen dienen, als auch den Künstlern Gelegenheit zur Verwerthnng ihrer Werke geben werden.

Die kgl. bayerische Staatsregierung hat sich vorbehalten, als Auszeichnungen goldene Medaillen (erster und zweiter Klasse) an Meister hervorragender Werke zu ertheilen. Dieselben werden dazu von e i n e r , d u r c h die M ü n c h e n e r Künstlerschaft gewählten J u r y vorges c h l a g e n . Die Mitglieder der Jnry sind von der Concurrenz ausgeschlossen.

Das Comité der Ausstellung, welches aus Abgeordneten der kgl. Akademie und dem Ausschuß der müncheuer Künstler-Genossenschaft besteht, beehrt sich, die nähern Bestimmungen in dem beigefügten Anhang bekannt zu geben.

M ü n c h e n , im September 1878.

Das Comité Tür die internationale Kunvtaiisslclliing in München: Conrad Hoff, Erster Vorsitzender.

Professor W. Lindcnsclimit, Zweiter Vorsitzender.

Professor JOB. Brandt.

Professor W. Dietz.

Thomas Dennerlein.

Gabriel Hackl.

Professor G. Hauberisser.

Professor A. Hess.

Fritz August Kaulbach.

Bundesblatt. 31. Jahrg. Bd. I.

Professor J. KnaU.

Krnst Meisel.

Professor J. L. Baab.

Albert Schmidt.

Gustav Seltönleber.

J Ungerei".

l'rofi-ssor M. Wagmüller.

Professor Alfx. Wagner.

Victor Wcishmipt.

90

Bestimmxing'en für die

Internationale Kunstausstellung 1879 zu München.

I. Dauer und Charakter der Ausstellung.

§ 1. Die Ausstellung wird im kgl. Glaspalast abgehalten, beginnt am 20. Juli 1879 und dauert bis Ende October.

§ 2. Es werden "Werke von Künstlern aller Länder angenommen aus dem Gebiete der Malerei, Sculptur, Architectur und der graphischen Künste.

II. Zulassung von Kunstwerken.

§ 3. Ueber die Zuläßigkeit zur Ausstellung entscheidet eine aus Künstlern bestehende Jury, welche von der gesammtea Münchener Künstlerschaft gewählt wird.

§ 4. Ausgeschlossen bleiben Werke, welche in den bisherigen Münchener internationalen Ausstellungen schon ausgestellt waren, Copien mit alleiniger Ausnahme der Zeichnungen für den Stich, Photographien und andere auf mechanischem Wege erzeugte Werke und anonyme Arbeiten.

§ 5. In Privatbesitz befindliche Kunstwerke können nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der betreffenden Künstler ausgestellt werden.

§ 6. Mehr als drei Werke der gleichen Gattung dürfen nur dann von einem Künstler ausgestellt werden, wenn mit dem Comité ein Uebereinkommen hierüber getroffen wird; Cyklische Darstellungen gelten nur als ein Ausstellungsobjekt.

III. Anmeldung.

§ 7. Alle Anmeldungen und Mittheilungen in Ausstellungsangelegenheiten sind n u r a n d a s C o m i t é f ü r d i e i n t e r n a t i o n a l e K u n s t a u s s t e l l u n g in M ü n c h e n , L u i t p o l d s t r a ß e 3 (und nicht an dessen einzelne Mitglieder) zu richten.

§ 8. Die Anmeldungen geschehen nur durch Ausfüllung des beiliegenden Formulars, welches bis zum 31. M ä r z A b e n d s p o r t o f r e i an das Comité eingelaufen sein muß: spätere Anmeldungen können auf Berücksichtigung keinen Anspruch erheben.

Das Formular enthält: Vor- nnd Zuname (Titel) des Künstlers, Geburtsort, Wohnort und genaue Adresse, Schule und etwaige Auszeichnungen, ferner Anzahl und genaue Bezeichnung der auszustellenden Kunstwerke, Verkaufspreis oder Versicherungswert]! in Reichsmark, beanspruchten Flächenraum, Bodenfläche in Meter, Besitzer, Adresse der Rück- oder Weitersendung, besondere Bemerkungen und eigenhändige Unterschrift.

Formulare können bezogen werden bei obengenanntem Comité.

91 IT. Zn- und Rücksendung.

§ 9. Die Zusendungen müssen s p ä t e s t e n s J» i s 31. Mai A b e n d s im G l a s p a l a s t erfolgt sein; nach diesem Termin eintreffende Sendungen können ihre Aufnahme nicht mehr beanspruchen und werden auf Kosten der Eigenthümer zurückgesendet.

§ 10. Das Comité übernimmt die Kosten des Hin- und Rücktransportes für solche Kunstwerke, welche durch Jurybeschluß zugelassen sind; die Kosten des Rücktransportes jedoch nur, wenn dieselben an den Ort zurückgehen, von welchem sie eingesandt wurden.

§ 11. Post- und Eilgut-Sendungen werden nur franco angenommen, Nachnahmen und Spesen werden nient vergütet. Bei Sendungen, deren Gewicht 200 Kilogramm übersteigt, ist vorhergehende Anfrage nöthig.

§ 12. Die von der Jury nicht angenommenen Kunstwerke werden, wenn innerhalb 14 Tagen nach erfolgter Benachrichtigung nicht anders darüber verfügt wird, auf Kosten des Einsenders zurückgeschickt.

§ 13. Es wird Sorge getragen werden, daß sowohl die Schwierigkeiten bezüglich der Verzollung beim Hertransport als auch beim Rücktransport vermieden und insbesondere die zollfreie Wiedereinfuhr in die ausländischen Staaten erwirkt wird.

V. Yerpackimg1.

§ 14. Die Kunstwerke müssen einzeln in einer Kiste von starkem Holz verpackt, die Bilder in den Kisten, sowie die Deckel, ausschließlich durch Schrauben mit runden Köpfen befestigt sein.

Die Eröffnung der Kisten geschieht in Gegenwart eines Comité-Mitliedes, welches über den Befand ein Protokoll aufnimmt; das gleiche Verehren wird bei der Rücksendung beobachtet, welche sofort nach Schluß der Ausstellung beginnt.

§ 15. Um Irrungen möglichst vorzubeugen, ist es nöthig, in der Kiste auf der Innern Seite des Deckels, sowie auf der Rückseite der Blindrahmen, bei plastischen Gegenständen auf einer dazu geeigneten Stelle, einen Zettel anzubringen, welcher Name und Wohnort des Einsenders resp. Eigenthümers Bezeichnung des Kunstwerks, die Verkaufs- oder Versicherungssumme, genau übereinstimmend mit der Angabe des Anmeldescheines für das betreffende Kunstwerk enthält. Den Schaden, welcher aus der Nichtfibereinstimmung der Angaben an der Kiste mit jenen des Anmeldescheins entstehen könnte, hat der Einsender zu tragen.

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VI. Versicherung.

§ 16. Das Comité wird sämmtliche von der Jury angenommenen Kunstwerke durch eine deren Gesammtwerth entsprechende Pauschalsumme gegen Feuersgefahr versichern, an welcher die Einsender nach Verhältniß participiren ; es wird für die Obhut und Erhaltung der ihm anvertrauten Kunstwerke alle mögliche Sorge tragen, übernimmt aber keinerlei Haftung für Beschädigung anderer Art.

VII. Verkauf.

§ 17. Bei Verkauf eines Kunstwerks werden 10°/o in Abzug gebracht.

92 § 18. Zur größtmöglichen Förderung des Verkaufs wird ein eigener Agent aufgsstellt.

§ 19. Um den Ausstellern noch weitere Gelegenheit zum Verkauf der Kunstwerke za bieten, wird eine Lotterie veranstaltet werden.

« YIII. Anderweitige Bestimmungen.

§ 20. Jeder Aussteller, gleichviel ob Urheber oder Besitzer, erhält eine nur für seine Person giltige Freikarte zum Besuche der Ausstellung.

§ 21. Ausstellungsgegenstände in irgend einer Weise zu copiren, kann nur mit schriftlicher Enaubniß des betreffenden Künstlers, eventuell auch des Besitzers, gestattet werden.

§ 22. Etwaige Reklamationen, welcher Art sie auch seiu mögen, müssen längsteus 3 Monate nach Schluß der Ausstellung eingegangen sein.

M ü n c h e n , im September 1878.

Das Comité.

N o t e . Der Bundcsrath beschloß am 10. Januar 1879 die Aufnahme der vorstehenden Bekanntmachung ins Bundesblatt.

Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung ist vom eidg. Militärdepartement beauftragt, folgende Gegenstände anzuschaffen und eröffnet hiemit 'Konkurrenz.

Diejenigen Lieferanten, deren Adressen uns nicht bekannt sind, oder die bis zum 25. laufenden Monats nicht im Besize der Angebotbogen sein sollten, werden ersucht, solche zu verlangen.

Die Angebote müssen bis zum 10. Februar in unsern Händen sein.

Die Lieferungstermine beginnen mit dem 1. Mai und schließen mit 30. November 1879.

Die Preise sind franko Pakung und Transport auf die dem Lieferanten nächst gelegene Eisenbahnstation zu stellen.

Küksendiingen von Pakmaterial, sowie von Ausschußwaare, liegen zu Lasten der Lieferauten.

Sattel-Modelle können auf unserer Verwaltung eingesehen werden.

Ordonnanzen sind vom eidg. Oberkriegskommissariat (Reglementsverwaltung) zn beziehen. Zeichnungen nnd Beschreibungen der mit * bezeichneten Artikel werden gegen Nachnahme des Kostenpreises von unserer Verwaltung abgegeben.

Die Lieferanten erhalten die ihnen von der Verwaltung zu verabfolgenden Gegenstände (als Garnituren, Strikwerk, Sattelbäume etc.) gratis und franko Ankunftsstation zugesandt.

Das Nähere besagen die Angebotbogen.

Muthmasslicher

Gegenstand.

Bedarf.

400

200

400 400 200

600

Nach Modell, Ordonnanzj)der Beschreibung.

Trainsättel, von braunem Zeugleder (Sattelsiz von braunem Kalbleder) mit Sattelgurte, Steigriemen, Strangensolieiden und Bauchriemen. Alles in u n g e s c h w ä r z t e m Leder.

Nachstehend verzeichnete Bestandteile zu Paar Geschirren, ausnngeschwärztem Zeugleder gearbeitet: L e d e r h a l f t e r mit H a l f t e r s t r i c k , Stangen- und Trensenz a n m mit Z ü g e l n , Zugstrangen mit Z u g r i e m e n und Anstößen. R ü k h a l t r i e m e n mit Eükhaltkloben, H i n t e r g e s c h i r r mit H i n t e r g e s c h i r r r i e m e n und Strangenträgern.

Paar Zugstrangenl 4-litzig aus Hanf bester Qualität ,, Anstöße ] 15 Millimeter di k, an einem Ende zugespizt.

Pferdetornister aus schwarzem Rind-Verdekleder, mit schwarzen Schnallen.

Paar Pakriemen aus schwarzem Kiemenleder, von 600 Millimeter Länge und 20 Millimeter Breite, mit verzinnten Schnallen.

Ordonnanz über das Zugpferdgeschirr v. 24. April 1874 und Modell.

Nach Zeichnung vom Dezember 1878.

Zeichnung v. Dezember 1878.

Ordonnanz über das Zugpferdgeschirr v. 24. April 1874.

Korrigirte Ordonnanz über das Zugpferdgeschirr v. 24. April 1874.

B e r n , den 15. Januar 1879.

Eidg. Kriegsmaterialverwaltiwg : Technische -AJbtheil-ung-.

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Bekanntmachung betreffend

"Verzollung- der Mousseline in Italien.

Mit der Inkrafttretung des neuen italienischen allgemeinen Zolltarifes hat die italienische Zollverwaltung nach Maßgabe dieses Tarifs und nicht mehr des Conventionaltarifs den Zoll aut schweizerische Mousseline enthoben und gleichzeitig auf Sendungen, die nicht dem allgemeinen Tarife entsprechend deklarirt waren, eine Geldbuße gelegt.

Die genannte Zollverwaltung hat die vom Bundesrathe gegen diese Verzollung nach dem allgemeinen Tarif erhobenen Reklamationen für begründet gefunden und beschlossen, es sollen die auf Mousseline entrichteten Zollbeträge, soweit sie über den Conventionaltarif hinausgehen, sowie die bezahlten Bußen restituirt werden. .Die Rükforderungsbegehren sind unter Beilage der Ausweise für den bezahlten Zoll und Buße an die schweizerische Gesandtschaft in ßom zu richten, welche für das Weitere sorgen wird.

B e r n , den 15. Januar 1879.

Schweiz. Handels- und Landwirthscliaftsdepartement.

Bekanntmachung.

Da die jüngsthin erfolgte Prolongation des schweizerisch-italienischen Handelsvertrags mit Ende laufenden Monats zu Ende geht und eine abermalige Prolongation des Vertrages fraglich ist, wird der schweizerische Handelsstand auf den Artikel 3 des Einführungsgesetzes zum neuen italienischen Generalzolltarif aufmerksam gemacht, wonach in Fällen, wo eine Abänderung der im Tarif aufgeführten Zollansätze stattfindet, auf die aus dem Auslande (in Italien) eingehenden Waaren und auf die in den Zollniederlagen oder den allgemeinen Magazinen befindlichen Waaren die früher bestandenen Zollansätze nur dann angewendet werden, wenn vor der Anwendung der neuen Zölle die Deklaration zur Einfuhr in den Verbrauch beim Zollamte abgegeben, und wenn außerdem die Waare vorgelegt worden ist.

B e r n , den 17. Januar 1879.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

95 Stellen-Ausschreibung.

Wegen Ablauf der Amtsdauer auf 31. März 1879 werden die Stellen der sämmtlichen Beamten der schweizerischen Militärverwaltung zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die bisherigen Beamten werden ohne weitere Eingabe als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldung schriftlich und in Begleit der nöthigen Ausweise über Befähigung bis längstens den 15. Februar nächsthin dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 17. Januar 1879.

Schweiz. M i l i t a r d é p a r t e m e n t , Welti.

Stelle-Ausschreibung.

Bei der Munitionskontrole in Thun wird die Stelle eines Contrôleurs zur Besezung ausgeschrieben.

Die Jahresbesoldung wird bei Anlaß der Wahl vom Bundesrath festgesezt. Maximum Fr. 2300.

Bewerber mit artilleristischen Kenntnissen erhalten den Vorzug.

Nähere Auskunft ertheilt der Chef der eidg. Munitionskontrole in Thun.

Anmeldungen, mit den nöthigen Ausweisen begleitet, sind bis den l.Februar dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 12. Januar 1879.

Schweizerisches Militärdepartement.

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Stellen-Ausschreibung.

Für nachstehende Beamtungen bei dem eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement geht mit dem 31. März nächsthin die Amtsdauer gesezlich zu Ende, und es werden somit dieselben zur freien Bewerbung wieder ausgeschrieben : 1. Departementssekretär.

2. Kanzlist und Registratur.

3. Zweiter Kanzlist.

4. Uebersezer und Kanzlist.

Die gegenwärtigen Inhaber der genannten Stellen werden als angemeldet betrachtet.

Anmeldungen sind bis Ende Februar dem unterzeichneten Departement «in zureichen.

B e r n , den 16. Januar 1879.

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

Ausschreibung.

Wegen Ablaufs der Amtsdauer auf 31. März 1879 werden die Stellen sämmtliche Beamten der E i s e n b a h n a b t h e i l u n g des Post- und Eisenbahndepartements zur Bewerbung ausgeschrieben. Die bisherigen Beamten werden ohne weitere Eingabe als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich, frankirt und mit den nöthigen Zeugnissen begleitet, bis längstens am 15. Februar nächsthin dem unterzeichneten Departement einzusenden.

B e r n , den 16. Januar 1879.

Schweiz. Post- und Eisenbahndepartement.

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Bau-Ausschreibung.

Die Arbeiten betreffend Erstellung eines Werkstattgebäudes neben dem eidg. Verwaltungsgebäude auf der Allmend in Thun werden hiemit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Voranschlag und Bedingnißheft sind im Bureau der eidg. Bauaufsicht in Thun und beim eidg. Ober-Bauinspektorat in Bern zur Einsicht aufgelegt, wo zugleich weitere gewünschte Auskunft ertheilt wird.

Uebernahmsofferten sind bis und mit dem 28. Januar nächsthin in verschlossenen Eingaben, mit der Aufschrift ,,Eingabe für das Werkstattgebäude in Thun" versehen, dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 14. Januar 1879.

Schweiz. Departement des Innern.

Bauwesen.

Ausschreibung.

In Folge Ablauf der Amtsdauer auf den 31. März 1879 werden d i e sämmtlichen Beamtenstellen der Telegraphenverwalt u n g zur freien Bewerbung ausgeschrieben. Die gegenwärtigen Inhaber der Stellen werden als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich und portofrei, unter genauer Angabe des Namens, des Alters und des Heimatortes, sowie unter Anschluß der nöthigen Befähigungszeugnisse, spätestens bis Ende Januar 1879 einzureichen, und zwar.

a. für die Stelle des Telegraphendirektors : dem P o s t d e p a r t e m e n t ; b. für die übrigen Stellen der Zentralverwaltung, sowie für die Stellen der Kreisinspektionen: der T e l e g r a p h e n d i r e k t i o n ; c. für die Stellen der Telegraphenbüreaux: der b e t r e f f e n d e n KreisTelegrapheninspektion.

Die genannten Amtsstellen werden auf Verlangen die nöthige Auskunft über Obliegenheiten und Besoldung der ausgeschriebenen Stellen ertheilen.

B e r n , den 10. Januar 1879.

Das schweizerische Post- und Eisenbahndepartement: Welti.

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Ausschreibung.

Wegen Ablauf der Amtsdauer auf 31. März 1879 werden die Stellen der s ä m m t l i c h e n B e a m t e n d e r P o s t v e r w a l t u n g z u r Bewerbung ausgeschrieben. Die bisherigen Beamten werden ohne weitere Eingabe als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich, frankirt, mit der Alters- und Heimatsangabe und den nöthigen Zeugnissen begleitet, bis s p ä t e s t e n s E n d e J a n u a r 1879 einzureichen : a. für die Stelle des Oberpostdirektors -- dem P o s t d e p a r t e m e n t ; b. ,, ,, übrigen Stellen der Beamten der Oberpostdirektion, sowie der Kreispostdirektoren -- der O b e r p o s t d i r e k t i o n ; c. für alle andern Beamtenstellen der Postverwaltung -- der b e t r e f f e n den K r e i s p o s t d i r e k t i o n .

Die Behörden, welchen die Anmeldungen einzusenden sind, ertheilen auf Verlangen Auskunft über Pflichten und Besoldung der betreffenden Stellen.

B e r n , den 28. Dezember 1878.

Das Schweiz. Postdepartement.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist; wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Genf. Anmeldung bis zum 7. Februar 1879 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Briefträger in Salavaux (Waadt). Anmeldung bis zum 7. Februar 1879 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Zwei Briefträger in Bern. Anmeldung bis zum 7. Februar 1879 bei der Kreispostdirektion in Bern.

99 4) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Keuchenette (Bern).

5) Kondukteur für den Postkreis Neuenburg 6) Briefträger in Kempten (Zürich).

7) Briefträger in Unterägeri (Zug).

8) Posthalter und Briefträger in Eßlingen (Zürich).

9; Postablagehalter, Briefträger und Bote in Thalheim a./Thur (Zürich).

10) Telegraphist in Keuchenette (Bern).

Depeschenprovision. Anmeldung bis legrapheuinspektion iu Bern.

Anmeldung bis zum 7. Februar 1879 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

Anmeldung bis zum 7. Februar 1879 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

Jahresbesoldung Fr. 200, nebst zum 6. Februar 1879 bei der Te-

1) Briefträger in Genf. Anmeldung bis zum 31. Januar 1879 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Briefträger in Montpreveyres Anmeldung bis zum 31. Januar (Waadt).

1879 bei der Kreispostdiruktion in Lausanne.

3) Postkommis in Freibarg.

4) Briefträger und Bote in HautsAnmeldung bis 'zum 31. Januar Geneveys (Neuenburg).

1879 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

5) Posthalter in Sonceboz (Bern).

6) Postkommis in Chur. Anmeldung bis zum 31. Januar 1879 bei der Kreispostdirektion in Chur.

7) Telegraphist in Sonceboz (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depescheuprovision. Anmeldung bis zum 31. Januar 1879 bei der Telugrapheninspektion in Bern.

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25.01.1879

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