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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.
(Vom 7. Februar 1879.)
Der Bundesrath wählte als Postkommis in Freibung: Herrn Arnold Weber von Staufen (Aargau), derzeit Postkommis in Aarau.
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Inserate.
Verpfändung einer Eisenbahn.
Die
Gotthardbahngesellschaft
hat beim schweizerischen Bundesrath das Gesuch gestellt, es möchte für die im Artikel 4 des am 12. Februar 1878 zwischen ihr und einem FinanzKonsortium abgeschlossenen Nachtragsvertrages zum Vertrag vom 10. Oktober 1871 betreffend die Beschaffung des Baukapitals für die Gotthardbahn genannten Anleihen, nämlich für das bereits emittirte Obligationenkapital von 48 Millionen Pranken, ferner für die noch abzunehmende vierte Serie des bisherigen Obligationenkapitals im Betrage von 20 Millionen Franken, und endlich für ein noch zu emittirendes Anleihen im Betrage von 6 Millionen Franken, zusammen für 74 Millionen franken, ein Pfandrecht ersten Ranges sowohl auf ihre bereits im Betrieb stehenden Linien (Biasca-Bellinzona-Locarno und Lugano-Chiasso), als auch auf die im Bau begriffenen, resp später in Bau zu nehmenden Linien (1mmensee-Biasca und Cadenazzo-Pino) bewilligt werden unter dem Vorbehalt, daß vor der Bewilligung der eventuellen Eintragung des Pfandrechtes auch die Zustimmung der Generalversammlung zur Pfandbestellung erfolgen wird.
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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1879
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
07
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
08.02.1879
Date Data Seite
173-173
Page Pagina Ref. No
10 010 220
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