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Inserate.

Internationale Ausstellung von

Produkten und Geräthschaften der See- und Binnenfischerei zu

Berlin im April 1880.

Programm.

Klasse I.

Wasserthiere.

1) Lebend oder ausgestopft in Alkohol, oder in Abbildungen.

2) Verarbeitet oder getroknet, gesalzen, geräuchert, gepulvert in Blechbüchsen u. s. w. und in verschiedenen Stufen der Verarbeitung.

Insbesondere: «. Schwämme (Badeschwämme nach Lokalitäten und Sorten).

b. Korallen, roh und verarbeitet.

c. Weichthiere. Austern. Proben von Schalen aus den berühmtesten Lokalitäten; Anatomie der Austern im vergrösserten Maßstabe.

Musehehl aller Art. Perlmuschel: Verarbeitung der Perlmutter.

Perlen nach ihrem Handelswerth sortirt. Nachbildungen der berühmtesten Perlen. Fluß-Perlmuscheln, Perlmutter und Proben.

114 d. StrahltMere (Seesterne, Seeigel).

e. Würmer.

f. Insekten. (Larven von Insekten als Zerstörer des Laichs oder als Nahrung der Fische.)

g. Krustenthiere. (Verschiedene Gattungen von Krebsen.)

h. Fische aller Arten und aller Zonen.

i. Amphibien. Schildkröten, eßbare Arten. Schildpatt in verschiedenen Stufen der Verarbeitung bis zum Kamm, oder Boulemöbel (zum Vergleich: unächtes Schildpatt), Molche, Frösche (Froschlaich), ·Schlangen (Schlangenhäute).

k. Wasservögel (alle für den Fischfang schädlichen Vögel, Möven, Reiher, Kormorane u. s. w.).

l. Säugethiere (Robben, Wale) und ihre Produkte; für die Fische schädliche Säugethiere der süssen Gewässer.

3) Alle Produkte von Wasserthieren.

a) b) c) d)

Klasse II.

Fischerei.

Fischereigeräth aller Art und aller Nationen im Original oder in Modellen.

Fahrzeuge für Binnen- und Seefischerei aller Nationen in Modellen oder Abbildungen.

Material zur Fischerei in verschiedenen Stufen der Verarbeitung.

Maschinen und Werkzeuge zur Verarbeitung der Rohstoffe.

Klasse III.

Künstliche Zueilt von Wasserthieren.

a) Brutapparate in Thätigkeit. SämmÜiche Vorrichtungen und Geräthschaften der künstlichen Fisch-, Krebs- und Muschelzucht.

Auch Gefässe zum Versandt der Brut u. s. w.

b) Modelle oder Abbildungen bewährter Zuchtanstalten.

c) Modelle oder Abbildungen von Einrichtungen zum Schuz oder zur Vervollkommnung der Wasserthiere (z. B. Lachsleitern u. s. w.)

d) Aquarien aller Arten, e) Entwikelungsgeschichte einiger der wichtigsten Wasserthiere (z. B.

Austern, Lachs, Hering, Krebs u. s. w.).

Darstellung verschiedener Alterstufen derselben.

115 Klasse IV.

Vorrichtungen zur Aufbewahrung und zum Versandt frischer Wasserthiere im Original oder in Modellen. (Transport der frischen Fische auf den Eisenhahnen.)

Klasse V.

Vorrichtungen zur Verarbeitung, Zubereitung oder Konservirung der Fischereiprodukte durch Troknen, Salzen, Räuchern u. s. w. für den Handel (z. B. Modelle von Räucherhäusern u. s. w.), desgleichen für den Haushalt (z. B. Fischkessel, Fischschüsseln u. s. w.).

Klasse VI.

Modelle von Fischerhäusern und Fischerkostümen, auch Fischereigeräthschaften, die nicht in den vorangegangenen Abtheilungen Plaz gefunden haben.

Klasse VII.

Untersuchung der Gewässer in Beziehung auf den Fischbestand.

Physikalisch-chemische Untersuchungen. Untersuchung des Untergrundes (Grundproben). Botanische Untersuchungen (Wasserpflanzen in ihrer Beziehung zum Fischereigewerbe, Auswahl charakteristischer Pflanzen, Herbarien , u. s. w.). Faunistische Untersuchungen (niedere Thiere in Spiritus, Präparate u. s. w.). Hülfsmittel und Apparate für die Untersuchungen.

Klasse VIII.

Geschichte der Fischerei.

Fischereigeräthe im Original oder in Nachbildungen von den ältesten Zeiten an, auch Modelle, Bilder, Urkunden, Siegel, Embleme von alten Fischergilden u. s. w.

Klasse IX.

Literatur, Statistik der Fischerei und Uebersichten über die geographische Verbreitung der Fische.

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Bedingungen der Ausstellung.

1. Die Ausstellungsgegenstände müssen mit einer Bezeichnung, namentlich auch der Klasse gemäß dem Programme, und Angabe des Raumes (Wand-, Boden-, Tischfläche), der für dieselben beansprucht wird, bis zum 1. Januar 1880 bei demAusschusss des Deutschen Fischereivereins in Berlin angemeldet werden, welcher über die Zulassung entscheidet.

2. Die Kosten des Arrangements, des Lokals und der ganzen inneren Einrichtung trägt der Ausschuß des Deutschen Fischereivereins.

3. Die Ausstellungsgegenstände müssen franco im Monat März an denselben eingesandt werden.

Die etwaigen Unkosten des Transports von. den Bahnhöfen in Berlin nach dem Ausstellungsgebäude trägt der Ausschuß des Deutschen Fischereivereins.

Die genauere Feststellung des Termins und der Adresse bleibt vorbehalten. Leicht verderbliche Gegenstände können auch während der Ausstellung angenommen werden.

4. Für Beaufsichtigung und Bewachung der Ausstellungsgegenstände wird vom Ausschuß gesorgt werden, ohne daß derselbe für zufällige Verluste oder Beschädigungen oder für Diebes- und Feuersgefahr haftet. Auf Verlangen wird der Ausschuß eine Versicherung gegen Feuersgefahr auf seine Kosten veranlassen.

5. Die Ausstellungsgegenstände werden nach Schluß der Ausstellung dem Aussteller franco zurückgesandt. Ausgenommen hiervon sind nur die leicht verderblichen Gegenstände, über deren Verwerthung in Berlin der Ausschuß eine Verständigung mit dem Aussteller suchen wird.

6. Ueber eine etwaige Fracht-Ermässigung und Prämiirung bleibt Weiteres vorbehalten.

7. Die Ausstellungsgegenstände müssen soweit wie möglich mit dem Namen und Wohnort des Ausstellers versehen sein; in allen Fällen, wo eine Eüksendung der Ausstellungsgegenstände beansprucht wird, ist dem Ausschuß ein genaues Verzeichniß derselben zu übermitteln.

B e r n , den 27. Januar 1879.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

117

Publikation.

Laut Mittàeilung der königl. italienischen Gesandtschaft dahier hat das italienische Ministerium der Landwirtschaft, der Industrie nnd des Handels die Ausschreibung einer Preisschrift über die Kultur von C i t r o n e n beschlossen. Die nähern Bestimmungen dieses Beschlusses lauten : Art. 1. Eine Prämie von Fr. 3000 wird dem Verfasser der besten und vollständigsten Monographie über die Struktur, die Lebensfunktionen und Krankheiten der Citronenarten, d. h. der Arten nnd Varietäten des Genus Citrus und der verwandten Gattungen zuerkannt werden, vorausgesezt, daß die Arbeit eine Reihe neuer Aufschlüsse, Beobachtungen nnd Erfahrungen zur Kenntniß bringt, welche geeignet sind, die aöthigen Anhaltspunkte für Verbesserung der Kultur der Citronenarten und Heilung der Krankheiten derselben zu gewähren.

Art. 2. Der Endtermin für die Einreichung der um diesen Preis konkurrirenden Arbeiten ist auf den 31. Mai 1881 festgesezt.

Zu der Preisbewerbung werden die Eingaben von In- und Ausländern zugelassen, welche in italienischer Sprache geschrieben oder, wenn in anderer Sprache abgefaßt, von einer italienischen uebersezung begleitet sind.

Die Preisschriften müssen an das Ministerio di Agricoltura, Industria e Commercio a Roma gerichtet sein und die Ueberschrift tragen ^Concorso al premio per la miglior Memoria sul genere Citrus", und sie müssen mit einem Motto versehen sein, welches auf dem, den Namen und die Adresse enthaltenden und versiegelten Couvert wiederholt wird.

Art. 3. Das ürtheil über die eingelaufenen Preisschriften wird innerhalb 10 Monaten, vom Datum des Schlusses der Preisbewerbung an gerechnet, von der durch königl. Dekret vom 14. Februar 1877 eingesezten Kommission abgegeben werden.

Das das Motto der prämirten Preisschrift tragende Couvert wird geöffnet; die den nicht prämirten Preisschriften entsprechenden Couverts aber werden, ohne geöffnet zu werden, verbrannt.

Das literarische Eigenthumsrecht der zur Bewerbung eingereichten Preisschriften ist ihren respektiven Autoren vorbehalten. Die prämirte Preisschrift jedoch kann gärzlich oder auszugsweise in den vom Ministerium der Landwirthschaft, der Industrie und des Handels herausgegebenen ,,Annali di Agricoltura" veröffentlicht werden.

Am 27. Januar 1879 hat der Bundesrath beschlossen, es sei die vorstehende Publikation ins Bundesblatt aufzunehmen.

Die Schweiz. Bundeskanzler

Bundesblatt. 81. Jahrg. Bd. I.

118 Publikation.

Seit einiger Zeit ist eine Anzahl von Beschwerden gegen die leztjährige Militärpflichtersazsteuer mit Umgehung der kantonalen Rekursinstanz (Kantonsregierung) an den Bundesrath gerichtet worden. --·· Das eidg. Finanzdepartement sieht sich deßhalb zu der Mittheilung veranlaßt, daß der Bundesrath, gemäß Artikel 7 der Verordnung vom 16. Oktober 1878 über Vollziehung des Bundesgesezes betreffend den Militärpflichtersaz, vom 28. Juni 1878, sich nur mit solchen Rekursen zu befassen hat, welche s p ä t e s t e n s i n n e r z e h n T a g e n , von Eröffnung des kantonalen Rekursentscheides (Entscheid der Kantonsregierung) an gerechnet, eingereicht werden, widrigenfalls lezterer in Rechtskraft tritt.

B er n, den 24. Januar 1879.

Eidg. F i n a n z d e p a r t e m e n t : Bavier.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit 1. Mai 1879 wird eine theilweise Erhöhung der Taxen des Tarifs für den Personenverkehr zwischen der Linie Effretikon-Hinweil und der Nordostbahn vom 1. Juli 1877, beziehungsweise des I. Nachtrags zu demselben vom 1. August 1878, eintreten.

Z ü r i c h , den 24. Januar 1879.

Der Reexpeditionstarif ab Basel S. C. B. vom 1. Dezember 1878 für speziell benannte Güter in Wagenladungen von 10,000 Kilogramm, welche ab Bettingen oder weiter herkommen und in Basel nach Zürich und Winterthur umspedirt werden, oder welche in umgekehrter Richtung Beförderung finden, findet von jetzt an für die Dauer seiner Gültigkeit, d. h. bis 31. März 1879, auch auf Transporte Anwendung, welche aus Belgien kommen, über Maestricht-Cöln-Weißenburg oder Givet-Delle nach Basel gelangen und hier Umspedition nach Zürich oder Winterthur erleiden, oder welche in umgekehrter Richtung befördert werden.

Z ü r i c h , den 27. Januar 1879.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

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Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Zum internen Gütertarif der Jura-Bern-Luzern-Bahn tritt mit 1. Februar 1879 ein dritter Nachtrag in Kraft. Derselbe enthält neue Taxen ab und nach den Stationen der Linien Neuenstadt-Biel-Bern, Aarberg-Kallnach, sowie für den Verkehr zwischen Ostermundigen bis Luzern einerseits und Münchenbuchsee, Zollikofen anderseits, ferner zwischen Malters, Littau, Luzern und Schupfen, zwischen Littau und Neuenstadt und zwischen Interlaken, Bönigen und Münchenbuchsee.

Exemplare dieses Nachtrags können, soweit Vorrath reicht, durch Vermittlung der Stationen zum Preise von 60 Cts. bezogen werden.

B e r n , den 28. Januar 1879.

Di» Direction der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Liquidation der

Schweizerischen Nationalbahn.

Nachdem der Masseverwalter über die eingesehenen Forderungen und über die gegen die Masse erhobenen Ansprüche die ihm laut Artikel 24 des Bundesgesezes vom 24. Juni 1874 zukommenden Entscheidungen getroffen hat, und letztere in schriftlicher Ausfertigung den Ansprechern mitgetheilt worden sind, kann nunmehr im Verwaltungsgebäude der Nationalbahn in Winterthur, von heute an gerechnet, während 30 Tagen durch die Interessenten Einsicht vom Verzeichniß der Forderungen und Entscheidungen genommen werden.

Ebenfalls innert 30 Tagen, vom heutigen Tage an gerechnet, kann gegen die Entscheidungen des Masseverwalters an das Bundesgericht rekurrirt werden.

Ansprechen-, welchen die sie betreffende Entscheidung des MasseVerwalters nicht zugekommen sein sollte, sind aufgefordert, hievon beförderlich Anzeige zu machen.

W i n t e r i h n r, den 27. Januar 1879.

Der Masseverwalter der Schweizerischen Nationalbahn: Bär lo eher.

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Stellenausschreibung.

Für die nachstehenden eidg. Beamtungen geht mit dem 31. März nächsthin die Amtsdauer gesezlich zu Ende, und es werden somit dieselben zur freien Bewerbung wieder ausgeschrieben.

I. Politisches Departement.

Sekretär.

II. Bundeskanzlei.

1 Registratur.

2 Kanzleisekretäre, l Unter-Registrator.

9 Kanzlisten.*) III. Departement des Innern.

Archivar.

Unter-Archivar.

Gehilfe.

Departementskanzlei.

(Siehe die besondere Ausschreibung, ßundesblatt vom Jahr 1878, Band IV, Seite 566.)

Bauwesen.

Oberbauinspektor.

Adjunkt.

Ingenieur-Sekretär.

Zeichner.

Statistisches Bureau.

Direktor.

Sekretär.

Revisor.

Kanziist und Uebersezer.

Eichstätte.

Direktor.

IT. Justiz- und Polizeidepartement.

(Siehe die besondere Ausschreibung, Seite 47 hievor.)

Y. Militärdepartement.

(Siehe die besondere Ausschreibung, Seite 48 hievor.)

*) Nicht 8.

121 TI. Finanz- und Zolldepartement.

A. Finanzabtheilung.

Finanzbüreau.

Chef des Fiuanzbüreau und Departementssekretär.

.Buchhalter.

Registratur.

Kanzleigehilfe.

Kanzlei- und zugleich Buchhaltungsgehilfe (neu zu besezen).

Kontrolbüreau.

Büreauchef.

Erster Revisor (neu zu besezen).

Zweiter und dritter Revisor (dritte Revisoren-Stelle neu).

Zwei Revisionsgehilfen.

Staatskasse.

Staatskassier.

Adjunkt.

Kassegehilfe.

Abwart.

L i e g e n s c h a f t s v e r w a l t u n g i n Thun.

Verwalter.

P u l v e r v e r waltun g.

Centralverwalter.

Adjunkt.

Kopist und Abwart.

1. Bezirk (Lavaux, Waadt).

Bezirrks Verwalter.

Magazinwärter.

II. Bezirk (Worblaufen, Bern).

Bezirksverwalter.

Magazinwärter.

III. Bezirk (Kriens, Luzern).

Bezirksverwalter.

Magazinwärter.

IV. Bezirk (Chur, Graubünden).

Bezirks Verwalter.

Magazinwärter in Chur.

Magazinwärter in Goßau.

Münzstätte.

Münzdirektor.

Buchhalter und Verifikator.

Verifikationsgehilfe.

Münzmechaniker.

B. Zollabtheilung.

(Siehe Bundesblatt vom Jahr 1878, Band IV, Seite 575.)

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VII. Handels- und Landwirthschafts-Departement.

Sekretär.

Eidg. Forstinspektor.

Adjunkt.

VIII. Post- und Eisenbahn-Departement.

(Siehe die besondere Ausschreibung a. vom Postdepartement. Seite 9 hievor: b. ,, Telegraphendepartement, Seite 22 hievor; c. ,, Eisenbanndepartement, ,, 47 » .)

Im Allgemeinen gelten folgende Bemerkungen : 1) Die gegenwärtigen Inhaber der ausgeschriebenen Stellen werden als angemeldet betrachtet.

2) Zu allfälligen Aufschlüssen über Dienst-, Entschädigungs- oder Kautionsverhältnisse sind diejenigen Stellen bereit, bei denen die Anmeldung zu machen ist.

3) Als Regel gilt, daß die Bewerber um die obern Stellen der deutschen und französischen, beziehungsweise der italienischen Sprache mächtig seien. In allen Fällen sind den p o r t o f r e i einzusendenden Anmel. düngen Zeugnisse über Leumund und Bildung beizulegen; auch wird gefordert, daß der T a u f n a m e und außer dem Wohnorte auch der H e i m a t o r t genau angegeben werde.

4) Die Anmeldungen sind an die Behörden einzugeben, bei welchen Stellen offen sind; d. h. an das Politische Departement, die Bundeskanzlei, das Departement des Innern, das Justiz- und Polizeidepartement, das Militärdepartement, das Finanz- und Zolldepartement, das Handels- und Landwirthschaftsdepartement und das Post und Eisenbahndepartement.

5) Als Anmeldungstermin für die hievor genannten Stellen wird der 28. Februar dieses Jahres bezeichnet.

B e r n , den 24 Januar 1879.

Die Schweiz. Bnndeskanzlei.

Schweizerisches Polytechnikum in Zürich.

In Folge Demission des bisherigen Inhabers wird hiemit die Stelle eines Assistenten der Ingenieurschule des eidg. Polytechnikums (in technischer und geodätischer Richtung) zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Aspiranten hierauf wollen ihre Anmeldungen unter Begleitung von Zeugnissen und eines kurzen curriculum vitae bis spätestens den 15. Februar an den Unterzeichneten einsenden, der auf Verlangen über Anstellungs- und Besoldungsverhältnisse nähere Auskunft ertheilen wird. Kenntniß der französischen Sprache von Seite der Bewerber ist besonders erwünscht.

Z ü r i c h , den 16. Januar 1879. [V] Der Präsident des Schweiz. Schulrathes : C. Eappeler.

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Stellen-Ausschreibung.

Für nachstehende Beamtungen bei dem eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement geht mit dem 31. März nächsthin die Amtsdauer gesezlich zu Ende, und es werden somit dieselben zur freien Bewerbung wieder ausgeschrieben : 1. Departementssekretär.

2. Kanzlist und Registrator.

3. Zweiter Kanzlist.

4. Uebersezer und Kanzlist.

Die gegenwärtigen Inhaber der genannten Stellen werden als angemeldet betrachtet.

Anmeldungen sind bis Ende Februar dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 16. Januar 1879.

Eid g. Justiz- un Polizeidepartement.

Ausschreibung.

Wegen Ablaufs der Amtsdauer auf 31. März 1879 werden die Stellen sämmtlicher Beamten der E i s e n b a h n a b t h e i l u n g des Post- und Eisenbahndepartements zur Bewerbung ausgeschrieben. Die bisherigen Beamten werden ohne weitere Eingabe als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich, frankirt und mit den nöthigen Zeugnissen begleitet, bis längstens am 15. Februar nächsthin dem unterzeichneten Departement einzusenden.

B e r n , den 16. Januar 1879.

Schweiz. Post- und Eisenbahndepartement.

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Eidg. Medizinalprüfungen.

Während des IV. Quartals 1878 haben folgende Medizinalpersonen nach abgelegter Prüfung eidg. Diplome erhalten: Geschlechts- u. Taufnamen.

Als Aerzte: Stocker, Robert Hasler, Xaver De Curtins, Florian Erni, Heinricli, Strehler, Johannes König, Dr. Jakob Wilhelm Ceppi, Dr. Ernst Delay, Paul Guilleband, Alfred Meyer, Otto Stamm, Johannes Stooß, Max Straßer, Paul "Wälle, Huldreich

Heimatort.

Büron Berneck Truns Dietlikon Zürich Hermensberg Pruntrut Provence Murten Laufen Thayngen Bern Wangen Lichtensteig

Kanton oder Land.

Luzern St. Gallen Granbünden Zürich Königr. Bayern Bern Waadt Freiburg Bern Schaffhausen Bern n

St. Gallen

Wohnort.

Lnzern Berneck Trons Wallisellen Zürich Buchenthal bei N.-Utzwyl Pruntrnt Bern

»

Laufen Bern n n

n

Geburts- Prüfungsjahr.

ort.

1853 1854 1856 1854 1855 1834 1852 1852 1845 1852 1853 1855 1855 1854

Zürich.

Bern.

Geschlechts- it. Taiifnamen.

Wyser, Jules Pellis, Charles Robert i Vogt, Emile AWengen, Friedrich Steffen, Eduard Bänziger, Otto Tobler, Job. Jakob Schütz, Jakob Andreas Keller, Johann Zäslein, Theodor, Als Apotheker: Kober, Johann Meyer, Louis François Stamm, Eduard Götz, Charles

Heimatort.

Kanton oder Lana.

Boëcourt Lausanne Genf.

Basel Brütten Heiden Lutzenberg Smniswald Niederhelfenschwyl Basel

Bern Vaud Genf.

Baselstadt Zürich Appenzell A.-Bh.

Pfullingen Straßburg Schattikon Genf

Kgr. "Württemberg Elsaß- Lothringen Zürich Genf

ÏT

Bern St. Gallen Baselstadt

n

Wohnort.

Boëcourt Lausanne Genf.

Basel Seebach bei Zürich Basel ·fl

Oberhof en bei Signau Niederhelfenschwyl Basel Basel Genf.

W W

Geburts- Prüfungsjahr.

ort.

1852 1854 1852 1851 1855 1856 1852 1850 1851 1852 1840 1854 1855 1852

Bern.

Genf.

n

Basel.

n r» n

n ·n n

Basel.

Genf.

n n

Bern, den 17. Januar 1879.

Eidg. Departement des Innern.

125

126

Internationale Ausstellung von

Maschinen, Erzeugnissen und Bedarfsartikeln der

Müllerei, Teigwaaren-Fabrikation, Bäckerei und SchneideMaschinen in den großen Räumen der Aktien-Brauereigesellschaft ,,Tivoli" auf dem Kreuzberg zu Berlin

im Jahr 1879.

°

Bestimmungen.

1. Die Ausstellung beginnt am 22. Juni und dauert bis gegen Ende Juli 1879.

2. Die auszustellenden Gegenstände sind bis spätestens den l. März 1879 bei dem Vorstande des Verbandes deutscher Müller, Berlin, Potsdamerstraße Nr. 95, anzumelden; über Zulassung oder Ablehnung entscheidet der Vorstand; für Annahme späterer Anmeldung übernimmt der Vorstand keine Garantie.

Vor Schluß der Ausstellung darf kein eingelieferter Gegenstand zurückgezogen werden.

3 Sämmtliche Ausstellungsgegenstände sind zu adressiren ,,An die Internationale Ausstellung des Verbandes deutscher Müller" und müssen spätestens bis zum 1. Juni 1879 fracht- und spesenfrei eintreffen die in § 8 erwähnten Lieferscheine sind hierbei einzureichen. Die zum Versandt nöthigen Formulare werden den Ausstellern rechtzeitig zugesandt. Die Verzollung ausländischer Güter, sowie die Bergung leerer Kisten und Emballage werden auf Kosten des Ausstellers bewirkt.

4. Die Ausstellungskosten betragen 15 Mark für jeden Quadratmeter.

Von diesen Kosten ist die erste Hälfte bei Anmeldung der auszustellenden Gegenstände, die zweite Hälfte bei Eröffnung der Ausstellung kostenfrei an den Vorstand, Herrn Jos. J. van den Wyngaert, Berlin, Potsdamerstraße 95, einzusenden. Bei Zurückziehung der Anmeldung oder Nichtbetheiligung verfällt die geleistete Anzahlung der Ausstellungskasse.

5. Jeder Aussteller hat die Aufstellung seiner Gegenstände selbst zn bewirken, sowie für die geeignete Ausschmückung seines Platzes Sorge zu tragen. Auf ausdrücklichen Wunsch übernimmt der Vorstand die Aufstellung una ist alsdann der Aussteller verpflichtet, die erwachsenden Kosten mit Beginn der Ausstellung zu zahlen.

127 6. Die Eröffnung der Ausstellung findet am 22. Juni 1879 statt. Die Aufstellungen müssen drei Tage vor Eröffnung der Ausstellung beendet sein.

Der Vorstand ist berechtigt, das Aufstellen aller Gegenstände, welche fünf Tage vor Eröffnung der Ausstellung nicht ausgepackt sind, auf Kosten des Ausstellers zu. bewirken.

7. Sämmtliche Gegenstände werden auf Kosten der Aussteller zu dem von letzteren anzugebenden Werthe gegen Feuersgefahr versichert.

8. Jedem Aussteller werden Lieferscheine zugesandt, dieselben sind genau und vollständig doppelt auszufüllen; ein Stück wird mit dem, die richtige Einlieferung bezeugenden Ausstellungsstempel versehen an den Aussteller zurückgeschickt und dient ihm als Ausweis.

9. Gegenstände, welche verkäuflich sind, dürfen mit dem Vermerk ,,Verkäuflich" und der Preisbezeichnung versehen sein ; bei eintretenden Verkäufen erfolgt die Ablieferung jedoch erst nach Schluß der Ausstellung.

10. Die Aussteller sind für sich oder für einen Beauftragten von dem zu erhebenden Eintrittsgelde befreit.

11. .Für hinreichende Bewachung der ausgestellten Gegenstände bei Tag und Nacht wird der Vorstand Sorge tragen; eine Verantwortlichkeit für Entwendung, Beschädigung durch Bruch, Staub -- und soweit es sich um Gegenstände handelt, welche außerhalb des Gebäudes ausgestellt werden, durch Witterungseinflüsse -- übernimmt der Vorstand nicht.

12. Für Erlangung zollfreier Wiederausfuhr, sowie frachtfreien Rücktransportes der Ausstellungsgüter sind die nöthigen Schritte eingeleitet.

13. Unmittelbar nach dem Schlüsse der Ausstellung müssen die Aussteller die Gegenstände einpacken und spätestens bis zum 8. August aus dem Ausstellungsräume entfernen. Die Verpackung solcher Gegenstände, für welche keine Vertreter erscheinen, wird durch den Ausstellungs-Vorstand zu Lasten des betreffenden Ausstellers angeordnet.

Alle sonst zu erlassenden Bekanntmachungen, welche die Ausstellung betreffen, geschehen durch das Organ ,,die Mühle".

Gruppeneintheilung.

Gruppe I.

Abtheilung 1 . A l l e z u in M ü h l e n b e t r i e b d i e n l i c h e n Mot o r e n und Maschinen, als Dampfmaschinen, Gas- und Heißluftmotoren, Turbinen, Wind- und Wasserräder, Dampfkessel etc.

Abth. 2 . A l l e z u m i n n e r n B e t r i e b e i n e r M ü h l e n ö t h i g e n T h e i l e , als: Transmissionen, Mühlstuhlungen
und Walzenstühle, Reinigungsapparate, Sortir-, Putz-, Wasch- und Schälmaschinen, überhaupt alle zur Hoch- und Flachmüllerei nöthigen Einrichtungen und Apparate mit Ausnahme von Mühlsteinen, Schärfmaschinen und Schärfwerkzeugen.

Abth. 3. Alle mit der Müllerei verwandten Geschäftszweige, wie : Graupen-, Oel-, Schneide-, Walk-, Farbe-, Reis-, Knochen-, Lohmühlen etc.

Abth. 4. Alle zur Teigwaaren-Fabrikation und Bäckerei dienenden Apparate und Maschinen etc.

Abth. B. Geschichte und Literatur im Gebiete der Mühlenindustrie, Zeichnungen und Modelle, auch von allen zur Patentirung angemeldeten Gegenständen.

128 Gruppe U.

Abth. 1. Alle Mühlen- und Schleifsteine, sowie alle zar Bearbeitung und Benutzung derselben nöthigen Werkzeuge, wie: Schärfmaschinen, Picken, Stiele etc.

Gruppe III.

Abth. 1 . A l l e R i e m e n , E l e v a t o r e n , B e c h e r , S c h r a u b e n etc.

Abth. 2. A l l e Verpackungs- und Ver w i e g u n g s g e g e n s t ä n d e , G u r t e , S ä c k e etc.

Abth. 3. S e i d e n g a z e , B e u t e l t u c h etc.

Abth. 4. A l l e S c h m i e r m i t t e l , O e l e etc.

Gruppe IV.

Abth. 1. A l l e B e l e u c h t u n g s - U t e n s i l i e n , C o n t r o l - U h r e n etc.

Abth. 2 . B r ü c k e n - u n d a n d e r e W a a g e n , S a c k k a r r e n , T r a n s p o r t w a g e n etc.

Gruppe V.

Abth. 1 . A l l e S i c h e r h e i t s a p p a r a t e g e g e n F e u e r s g e f a h r , F e u e r s p r i t z e n u n d d a z u g e h ö r i g e U t e n s i l i e n etc.

Abth. 2. Alle Fahrstühle, Aufzüge, sowie alle Sicherheitsmaßregeln gegen Unfälle etc.

Gruppe VI.

Abth. 1. Alle Produkte und Erzeugnisse der Müllerei und der Teigwaaren-Fabrikation.

Abth. 2. Alle zu Mahlzwecken zu verwendenden Getreidearten.

Auf Betrieb der Maschinen soll nach Maßgabe der Betheiligung Bedach genommen werden.

Die ausgestellten Gegenstände werden von einer Kommission geprüft, das Ergebniß in dem Organ des Verbandes deutscher Müller ,,die Mühle" bekannt gemacht und hervorragende Leistungen durch Diplom und Belobungen und auch durch von Seiten des Staates in Aussicht gestellte Medaillen ausgezeichnet.

N o t e . Der Bundesrath verfügte am 10. Januar 1879 die Aufnahme der vorstehenden Bekanntmachung ins Bundesblatt.

129

Internationale Kunstausstellung zu M ü n c h e n im Jahre 1879.

S e i n e M a j e s t ä t K ö n i g L u d w i g II. v o n B a y e r n haben d i e Veranstaltung internationaler Kunstausstellungen in einer r e g e l m ä ß i g e n Wiederholung von v i e r zu v i e r J a h r e n zu genehmigen und dieselben im Interesse der Förderung dieses Unternehmens ausdrücklich unter Allerhöchst Dero Protection zu stellen geruht.

Die Künstlerschaft Münchens ist entschlossen, Alles aufzubieten, um diese Ausstellungen möglichst glanzvoll ins Leben zu rufen und ladet die Künstler aller Länder ein, sich zu betheiligen an diesem, in anderen Staaten so ruhmvoll begonnenen Cyklus regelmäßig wiederkehrender Ausstellungen.

sie darf sieb, der Hoffnung hingeben, daß diese Ausstellungen sowohl zur Anerkennung und Förderung der Kunst im Allgemeinen dienen, als auch .den Künstlern Gelegenheit zur Verwerthung ihrer Werke geben werden.

Die kgl. bayerische Staatsregierung hat sich vorbehalten, als Auszeichnungen goldene Medaillen (erster und zweiter Klasse) an Meister hervorragender Werke zu ertheilen. Dieselben werden dazu von e i n e r , d u r c h . d i e M ü n c h e n e r K ü n s tl e r s c h a f t g e w ä h l t e n J u r y v o r g e s c h l a g e n . Die Mitglieder der Jury sind von der Concurrenz ausgeschlossen.

Das Comité der Ausstellung, welches aus Abgeordneten der kgl. Akademie und dem Ausschuß der Münchener Künstler-Genossenschaft besteht, beehrt sich, die nähern Bestimmungen in dem beigefügten Anhang bekannt .zu geben.

M ü n c h e n , im September 1878.

üas Comité für die internationale Kunstausstellung in München: Conrad Hoff, Erster Vorsitzender.

Professor W. Lindenschmit, Zweiter Vorsitzender.

Professor Jos. Brandt.

Professor W. Dietz.

Thomas Dennerlein.

Gabriel Hackl.

Professor G. Hauberisser.

Professor A. Hess.

Fritz August Kaulbach.

Professor J. Knall.

Ernst Meisel.

Professor J. L. Raab.

Albert Schmidt.

Gustav Schönleber.

Jakob Ungerer.

Professor M. Wagmüller.

Professor Alex. Wagner.

Victor Weishaupt.

130 Bestimmungen für die

Internationale Kunstausstellung 1879 zu München.

I. Dauer und Charakter der Ausstellung.

§ 1. Die Ausstellung wird im kgl. Glaspalast abgehalten, beginnt am 20. Juli 1879 und dauert bis Ende October.

§ 2. Es werden Werke von Künstlern aller Länder angenommen aus dem Gebiete der Malerei, Sculptur, Architectur und der graphischen Künste.

II. Zulassung von Kunstwerken.

§ 3. Ueber die Zuläßigkeit zur Ausstellung entscheidet eine aus Künstlern bestehende Jury, welche von der gesammten Münchener Künstlerschaft gewählt wird.

§ 4. Ausgeschlossen bleiben Werke, welche in den bisherigen Münchener internationalen Ausstellungen schon ausgestellt waren, Copien mit alleiniger Ausnahme der Zeichnungen für den Stich, Photographien und andere auf mechanischem Wege erzeugte Werke und anonyme Arbeiten.

§ 5. In Privatbesitz befindliche Kunstwerke können nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der betreffenden Künstler ausgestellt werden.

§ 6. Mehr als drei Werke der gleichen Gattung dürfen nur dann von einem Künstler ausgestellt werden, wenn mit dem Comité ein Uebereinkommen hierüber getroffen wird; Cyklische Darstellungen gelten nur als ein Ausstellungsobjekt.

III. Anmeldung.

§ 7. Alle Anmeldungen und Mittheilungen in Ausstellungsangelegenheiten sind n u r a n d a s C o m i t é f ü r d i e i n t e r n a t i o n a l e K u n s t a u s s t e l l u n g in M ü n c h e n , L u i t p o l d s t r a ß e 3 (und nicht an dessen einzelne Mitglieder) zu richten.

§ 8. Die Anmeldungen geschehen nur durch Ausfüllung des beiliegenden Formulars, welches bis zum 31. M ä r z A b e n d s p o r t o f r e i an das Comité eingelaufen sein muß; spätere Anmeldungen können auf Berücksichtigung keinen Anspruch erheben.

Das Formular enthält : Vor- und Zuname (Titel) des Künstlers, Geburtsort, Wohnort und genaue Adresse, Schule uud etwaige Auszeichnungen, ferner Anzahl und genaue Bezeichnung der auszustellenden Kunstwerke, Verkaufspreis oder Versicherungswerth in Reichsmark, beanspruchten Plächenraum, Bodenfläche in Meter,.

Besitzer, .Adresse der Bück- oder Weitersendung, besondere Bemerkungen, und eigenhändige Unterschrift.

Formulare können bezogen werden bei obengenanntem Comité.

131 IV. Zu- und Rücksendung.

§ 9. Die Zusendungen müssen s p ä t e s t e n s b i s 31. M a i A b e n d s im (ila s p a l a st erfolgt sein; nach, diesem Termin eintreffende Sendungen können ihre Aufnahme nicbt mehr beanspruchen und werden auf .Kosten der Eigenthümer zurückgesendet.

§ 10. Das Comité übernimmt die Kosten des Hin- und Rücktransportes für solche Kunstwerke, welche durch Jurybeschluß zugelassen sind; die Kosten des Rücktransportes jedoch nur, wenn dieselben an den Ort zurückgehen, von welchem sie eingesandt wurden.

§ 11. Post- und Eilgut-Sendungen werden nur franco angenommen, Nachnahmen und Spesen werden nicht vergütet. Bei Sendungen deren Gewicht 200 Kilogramm übersteigt, ist -vorhergehende Anfrage nöthig.

§ 12. Die von der Jury nicht angenommenen Kunstwerke werden, wenn innerhalb 14 Tagen nach erfolgter Benachrichtigung nicht anders darüber verfügt wird, auf Kosten des Einsenders zurückgeschickt.

§ 13. Es wird Sorge getragen werden, daß sowohl die Schwierigkeiten bezüglich der Verzollung beim Hertransport als auch beim Rücktransport vermieden und insbesondere die zollfreie Wiedereinfuhr in die ausländischen Staaten erwirkt wird.

T. Verpackung.

§ 14. Die Kunstwerke müssen einzeln in einer Kiste von starkem Holz verpackt, die Bilder in den Kisten, sowie die Deckel, ausschließlich durch Schrauben mit runden Köpfen befestigt sein.

Die Eröffnung der Kisten geschieht in Gegenwart eines Comité-Mitgliedes, welches über den Befund ein Protokoll aufnimmt; das gleiche Verfahren wird bei der Rücksendung beobachtet, welche sofort nach Schluß der Ausstellung beginnt.

§ 15. Um Irrungen möglichst vorzubeugen, ist es nöthig, in der Kiste auf der innern Seite des Deckels, sowie auf der Rückseite der Blindrahmen, bei plastischen Gegenständen auf einer dazu geeigneten Stelle, einen Zettel anzubringen, welcher Name und Wohnort des Einsenders resp. Eigenthümers Bezeichnung des Kunstwerks, die Verkaufs- oder Versicherungssumme, genau übereinstimmend mit der Angabe des Anmeldescheines für das betreffende Kunstwerk enthalt. Den Schaden, welcher aus der Nichtübereinstimmung der Angaben an der Kiste mit jenen des Anmeldescheins entstehen könnte, hat der Einsender zu tragen.

Y L Versicherung.

§ 16. Das Comité wird sämmtliche von der Jury angenommenen Kunstwerke durch eine deren Gesammtwerth entsprechende
Pauschalsumme gegen Feuersgefahr versichern, an welcher die Einsender nach Verhältniß partiipiren; es wird für die Obhut und Erhaltung der ihm anvertrauton Kunstwerke alle mögliche Sorge -tragen, übernimmt aber keinerlei Haftung für Beschädigung anderer Art.

VII. Verkauf.

§ 17. Bei Verkauf eines Kunstwerks werden 10 % in Abzug gebracht.

132 § 18. Zur größtmöglichen Förderung des Verkaufs wird ein eigener Agent aufgestellt.

§ 19. Um den Ausstellern noch weitere Gelegenheit zum Verkauf der .Kunstwerke za bieten, wird eine Lotterie veranstaltet werden.

YIII. Anderweitige Bestimmungen.

§ 20. Jeder Aussteller, gleichviel ob Urheber oder Besitzer, erhält eine nur für seine Person giltige Freikarte zum Besuche der Ausstellung.

§ 21. Ausstellungsgegenstände in irgend einer Weise zu copiren, kann nur mit schriftlicher Enanbniß des betreffenden Künstlers, eventuell auch des Besitzers, gestattet werden.

§ 22. Etwaige Eeklamationen, welcher Art sie auch sein mögen, müssen längstens 3 Monate nach Schluß der Ausstellung eingegangen sein.

M ü n c h e n , im September 1878.

Das Comité.

N o t e . Der Bundcsrath beschloß am 10. Januar 1879 die Aufnahme ·der vorstehenden Bekanntmachung ins Bundesblatt.

Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung ist vom eidg. Militärdepartement beauftragt, folgende Gegenstände anzuschaffen und eröffnet hiemit Konkurrenz.

Diejenigen Lieferanten, deren Adressen uns nicht bekannt sind, oder die bis zum 25. laufenden Monats nicht im Besize der Angebotbogen sein sollten, werden ersucht, solche zu verlangen.

Die Angebote müssen bis zum 10. Februar in unsern Händen sein.

Die Lieferungstermine beginnen mit dem 1. Mai und schließen mit 30. November 1879.

Die Preise sind franko Pakung und Transport auf die dem Lieferanten nächst gelegene Eisenbahnstation zu stellen.

Küksendungen von Pakmaterial, sowie von Ausschußwaare f liegen zu Lasten der Lieferanten.

Sattel-Modelle können auf unserer Verwaltung eingesehen werden.

Ordonnanzen sind vom eidg. Oberkriegskomrnissariat (Keglementsyerwaltung) zu beziehen. Zeichnungen und Beschreibungen der mit * bezeichneten Artikel werden gegen Nachnahme des Kostenpreises von unserer Verwaltung abgegeben.

Die Lieferanten erhalten die ihnen von der Verwaltung zu verabfolgenden Gegenstände (als Garnituren, Strikwerk, Sattelbäume etc.) gratis und franko Anknnftsstation zugesandt.

Das Nähere besagen die Angebotbogen.

ßundesblatt. 31. Jahrg. Bd. L

Muthmasslicher Bedarf.

400

200

400 400 200 600

Gegenstand.

Nach Modell, Ordonnanz oder Beschreibung.

Trainsättel, von braunem Zeugleder (Sattelsiz von braunem Kalbleder) mit Sattelgurte, Steigrieineu, StrangenscLeiden und Bauchriemen. Alles in u n g e s c h w ä r z t e m Leder.

Nachstehend verzeichnete Bestandteile zu Paar Geschirren, aus ungeschwärztem Zeugleder gearbeitet: Lederh a l f t e r mit Halfterstrick, Stangen- und Trensenz a u m mit Z ü g e l n , Zugstrangen mit Z u g r i e m e n und Anstößen. R ü k h a l t r i e m e n mit Rükhaltkloben , H i n t e r g e schirr mit Hintergeschirrriemen und Strangenträgern.

Paar Zugstrangen) 4-litzig aus Hanf bester Qualität ,, Anstöße j 15 Millimeter dik, an einem Ende zugespizt.

Pferdetornister aus schwarzem Rind-Verdekleder, mit schwarzen Schnallen.

Paar Pakriemen aus schwarzem Riemenleder, von 600 Millimeter Länge und 20 Millimeter Breite, mit verzinnten Schnallen.

Ordonnanz über das Zugpferdgeschirr v. 24. April 1874 und Modell.

*

Nach Zeichnung vom Dezember 1878.

* Zeichnung v. Dezember 1878.

Ordonnanz über das Zngpferdgeschirr v. 24. April 1874.

Korrigirte Ordonnanz über das Zugpferdgeschirr v. 24. April 1874.

10

B e r n , den 15. Januar 1879.

Eidg. Kriegsmaterialverwaltung- : Technische Atotheilung'.

133

134

Bekanntmachung betreffend Verzollung- der Mousseline in Italien.

Mit der Inkrafttretung des neuen italienischen allgemeinen Zolltarifes hat die italienische Zollverwaltung nach Maßgabe dieses Tarifs und nicht mehr des Conventionaltarifs den Zoll auf schweizerische Mousseline enthoben und gleichzeitig auf Sendungen, die nicht dem allgemeinen Tarife entsprechend deklarirt waren, eine Geldbuße gelegt.

Die genannte Zollverwaltung hat die vom Bundesrathe gegen diese Verzollung nach dem allgemeinen Tarif erhobenen Reklamationen für begründet gefunden und beschlossen, es sollen die auf Mousseline entrichteten Zollbeträge, soweit sie über den Conventionaltarif hinausgehen, sowie die bezahlten Bußen restituirt werden. Die Rükforderungsbegehren sind unter Beilage der Ausweise für den bezahlten Zoll und Buße an die schweizerische Gesandtschaft in Korn zu richten, welche für das Weitere sorgen wird.

B e r n , den 15. Januar 1879.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Bekanntmachung.

Da die jüngsthin erfolgte Prolongation des schweizerisch-italienischen Handelsvertrags mit Ende laufenden Monats zu Ende geht und eine abermalige Prolongation des Vertrages fraglich ist, wird der schweizerische Handelsstand auf den Artikel 3 des Einführungsgesetzes zum neuen italienischen Generalzolltarif aufmerksam gemacht, wonach in Fällen, wo eine Abänderung der im Tarif aufgeführten Zollansätze stattfindet, auf die aus dem Auslande (in Italien) eingehenden Waaren und auf die in den Zollniederlagen oder den allgemeinen Magazinen befindlichen "Waaren die früher bestandenen Zollansätze nur dann angewendet werden, wenn vor der Anwendung der neuen Zölle die Deklaration zur Einfuhr in den Verbranch beim Zollamte abgegeben, und wenn außerdem die Waare vorgelegt worden ist.

B e r n , den 17. Januar 1879.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

135

Stellen-Ausschreibung.

Wegen Ablauf der Amtsdauer auf 31. März 1879 werden die Stellen der sämmtlichen Beamten der schweizerischen Militärverwaltung zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die bisherigen Beamten werden ohne weitere Eingabe als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldung schriftlich und in Begleit der nöthigen Ausweise über Befähigung bis längstens den 15. Februar nächsthin dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 17. Januar 1879.

Schweiz. M i l i t a r d é p a r t e m e n t , Welti.

Ausschreibung.

Von folgenden im niederländisch-indischem Kriegsdienste verstorbenen als Schweizer bezeichneten Individuen hat die Heimathörigkeit hierseits nicht festgestellt werden können.

Es wird den betreffenden Gemeindebehörden daher auf diesem Wege von dem Ableben der Genannten Kenntniß gegeben und dabei bemerkt, daß wir eventuell zu Erhebung der betreffenden Nachlaßbeträge zuhanden der Erben bereit sind.

B a u m g a r t n e r , Arnold, geb. in Rickenbach 3. Mai 1840, des J. J. Baumgartner und der M. A. Dudli, gest. 26. Juli 1874 in Kotta Radja. Soldnachlaß fl. --. 35 Ct.

E g o l f , H., geb. in Egg (?) 11. Januar 1849, gest. 12. Februar 1878 in Samarang, allgem. Stammbuch Nr. 72,941. Kein Soldnachlaß.

F o r st er, Anton, geb. in der Schweiz (wo, unbekannt), des Josef Jakob und der Maria Elisabeth geb. Stricker, gest. 25. August 1876 im Alter von 41 Jahren in Soerabaya. Soldnachlaß fl. 44. 08. Ct.

F u r r e r, Heinrich, geb. in Scheit (Schilp ?) 7. Februar 1838, des H. Furrer und der M. Langhauser, gest. 6. November 1873 in Djoejokarta. Soldnachlaß fl. 207. 48 Ct.

136 F u r r er, Leonz, geb. in Zallun (?) 17. Oktober 1827, des J. Parrei- und der A. Koch, gest. 18. März 1874 in Padang. Soldnachlaß fl. 10. 44 Ct.

G ö b e l , Johann, geb. in Gündlischwald 29. August 1836, des D. Göbel und der A. Streu, gest. 7. Mai 1874 in Samarang. Soldnacblaß fl. 2. 05 Ct.

G o l a y , G. A., geb. in Bern (?) 28. Februar 18.17, gest. 27. November 1874 in Kotta ßadja, allgem. Stammbuch Nr. 49,009. Soldnachlaß fl. 9. 27 Ct.

G o n z e n b a c h , Ulrich, geb. in Wylen 28. September 1831, des J. Gonzenbach und der C. Ritter, gest. 29. April 1874 in Pankadjeng. Soldnachlaß fl. 22. 50 Ct.

G u t e n f e i s , Adolf, geb. in Rickenbach, des H. Gutenfels und der K.. Sachez, gest. 24. April 1876 in Malang. Soldnachlaß fl. 3. 03 Ct.

K l a u s , Haas Ulrich, geb. in Stoffingen 21. Juli 1836, gest. 15. Juli 1877 in Palembaug. Soldnachlaß fl. 9. 09 Ct.

L i n s e , Joh. Jakob, geb. in Pfefikon 14 Juli 1835, gest. in Weitevreden 13. August 1877. Soldnachlaß fl. --. 85 Ct.

M e y e r , Jakob Rudolf, geb. in Baden (?) 2. Januar 1832, des A. Meyer und der C. Betzier, gest. 28. Mai 1876 in Amboina. Soldnachlaß fl. 170. 41'/2 Ct.

S u t e r , Johann Jakob, geb. in Birmensdorf (?) 28. Dezember 1831, des F. Suter und der K. Steinbrucker, gest. 10. Oktober 1876 in Amboina.

Soldnachlaß fl. 3. 50 Ct.

W a s e r, Hans Ulrich, geb. in ? 29. Juli 1835, des G. Waser und der V. Bacher, gest. 13. September 1874 in Pankadieflg. Soldnachlaß fl. 9. 53 Ct.

W e i s e r , F., geb. in Nenklrch (?) 28. Februar 1838, gest. 16. Dezember 1877 in Samarang, allgem. Stammbuch. Nr. 63,085. Kein Soldnachlaß.

B e r n , den 15. Januar 1879.

Rie Schweiz. Bumleskanzlei.

Eisenbahngesellschaften der Paris-Lyon-Mittelmeer-Bahn, der Westschweizerischen Bahnen, der Jura-Bern-LuzernBahn, der Centralbahn und der Nordostbahn.

Dem Publikum wird hiedurch angezeigt, daß mit dem 15. Februar dieses Jahres ein zweiter Nachtrag zu dem ,,Tarif commun d'exportation et de transit (P. V.), Nr. 442 du 15 mai 1878" für den Transport baumwollener, wollener, leinener und seidener Stoffe, sowie für rohe, gebleichte oder gefärbte Baumwolle ab Aarau, Ölten und Zürich nach Marseille, Arles, La Ciotat, Toulon und Cette in Kraft tritt.

137 Dieser Nachtrag ersetzt und hebt denjenigen vom 1. August 1878 auf und enthält billigere Preise, als letztgenannter.

Exemplare davon können bei den verschiedenen Direktionen oder bei den betreffenden Bahnhofvorständen bezogen werden.

L a u s a n n e , den 31. Januar 1879.

Die Direction der Westschweiz. Eisenbahnen.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wira von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem "Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Ein Arbeiter für Reinigung der Bahnpost-Wagen und -Lampen beim Hauptpostbüreau Bern (der Bewerber muß Spengler sein). Anmeldung bis zum 14. Februar 1879 bei der Kreispostdirektion in Bern.

2) Chef-facteur in Locle. Anmeldung bis zum 14. Februar 1879 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

3) Postkommis in Zürich.

Ì Anmeldung bis zum 14. Februar 4) Briefträo-er und Bote in Schwerzen- } 1879 bei der Kreispostdirektion bach (Zürich).

) in Zürich.

5) Postkommis in Chur. Anmeldung bis zum 14. Februar 1879 bei der Kreispostdirektion in Chur.

6) Telegraphist in Scanfs (Graubünden). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 18. Februar 1879 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

1) Briefträger in Genf. Anmeldung bis zum 7. Februar 1879 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Briefträger in Salavaux (Waadt). Anmeldung bis zum 7. Februar 1879» bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

138 3) Zwei Briefträger in Bern. Anmeldung bis zum 7. Februar 1879 bei der Kreispostdirektion in Bern.

4) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Keuchenette (Bern).

5) Kondukteur für den Postkreis Neuenburg.

6) Briefträger in Kempten (Zürich).

7) Briefträger in Unterägeri (Zug).

8) Posthalter und Briefträger in Eßlingen (Zürich).

9) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Thalheim a./Thur (Zürich).

10) Telegraphist in Eeucbenette (Bern).

Depeschenprovision. Anmeldung bis legrapheninspektion in Bern.

Anmeldung bis zum 7. Februar 1879 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

Anmeldung bis zum 7. Februar 1879 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

Jahresbesoldung Fr. 200, nebst zum 6. Februar 1879 bei der Te-

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1879

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01.02.1879

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