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Bundesrathsbeschluss in

Sachen des Heinrich Joachim Gehl se n, Publizist aus Tönning, in Schleswig-Holstein, wohnhaft in Bern.

(Vom 29. April 1879.)

Der schweizerische Bundesrath hat

in Sachen des Heinrich Joachim G e h l s e n , Publizist aus Tönning, in Schleswig-Holstein, wohnhaft in Bern, in Betracht: daß H. J. Gehlsen, abgesehen davon, daß er seit einigen Jahren als Flüchtling in der Schweiz wohnt, ohne diesen Wohnsiz nach Vorschrift von Art. 2 des Niederlassungsvertrages mit Deutschland vom 27. April 1876 legitimiren zu können, das Asyl zu einer agressiven publizistischen Thätigkeit mißbraucht hat, die mit der völkerrechtlichen Stellung der Schweiz nicht verträglich und geeignet ist, die innere und äußere Sicherheit der Eidgenossenschaft zu gefährden, indem er gegen die bestehende soziale Ordnung Unzufriedenheit und Widerstand förderte und speziell in einem neuern, mit seinen Initialen (H. J. G.) gezeichneten und von Bern datirten Artikel in der ,, T a g w a c h t " , betitelt ,,Zur Situation, der deutschen Sozialdemokratie die ,,duldende a und ,,abwartende" Haltung zum Vorwurfe macht und eine ,,energische Agitation" empfiehlt, die endlich ,,draufschlägt", als ,,einzige Lösung des Knotens", wobei es auf den Tod einiger Tausende nicht ankomme;

653 in Anwendung von Art. 70 und Art. 102, Ziff. 8, 9 und 10 der Bundesverfassung, beschließt: 1. Heinrich Joachim Gehlsen, aus Tönning, in Schleswig-Holstein, wird aus dem schweizerischen Gebiete weggewiesen.

2. Dieser Beschluß wird der Regierung des Kantons Bern mitgetheilt, mit der Einladung, denselben dem Gehlsen unter Hinweisung auf Art. 63, Litt, a des Bundesstrafrechtes vom 4. Körnung 1853 (Amtl. Sammlung, Bd. HI, S. 404) eröffnen zu lassen und ihm eine kurze Frist einzuräumen, innerhalb welcher er die Schweiz zu verlassen hat.

3. Dieser Beschluß ist auch dem Schweiz. Justiz- und Polizeidepartement mitzutheilen zur Ueberwachung der Vollziehung desselben.

B e r n , den 29. April 1879.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Hammer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schiess.

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Bundesrathsbeschluss in Sachen des Heinrich Joachim Gehlsen, Publizist aus Tönning, in Schleswig-Holstein, wohnhaft in Bern. (Vom 29. April 1879.)

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Jahr

1879

Année Anno Band

2

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22

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.05.1879

Date Data Seite

652-653

Page Pagina Ref. No

10 010 317

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