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Schweizerisches Bundesblatf.

3l. Jahrgang. I.

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Nr. 8.

15. Februar 1879.

Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 7. Februar 1879.)

Auf eingelangte Gesuche hat der Bundesrath beschlossen, es sollen die außer Kurs gesezten schweizerischen Silbermünzen aus den Jahren 1850 1863 von sämmtlichen eidgenössischen Kassen b i s E n d e l a u f e n d e n J a h r e s z u m Nennwerth a n Z a h l u n g s s t a t t angenommen werden.

(Vom 11. Februar 1879.)

Der Bundesrath hat dem zwischen der Schweiz und Oesterreich-Ungarn in W i e n unterhandelten und am 2. dieses Monats unterzeichneten Uebereinkommen betreffend den beidseitigen Fahrpostverkehr die vorbehaltene Ratifikation ertheilt, und dieses Uebereinkommen auf den 1. April nächstkünftig vollziehbar erklärt.

Der Bundesrath hat beschlossen, der nächsten Bundesversammlung vorzulegen : 1) den zwischen der schweizerischen Centralbahn-Gesellschaft und derjenigen der schweizerischen Westbahnen über den Betrieb der Linie Bern-Sensebrüke und die Mitbenuzung Bundesblatt. 31. Jahrg. Bd. I.

14

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des Bahnhofes B e r n am 3. Dezember vorigen Jahres abgeschlossenen Vertrag ; 2) die Abänderung der Konzession für die Pferdebahnen auf Genfergebiet.

Das Post- und Eisenbahndepartement ist vom Bundesrathe ermächtigt worden, die Postkurse B u r e n - L e n g n au und B i e l B ü r e n wegen ungünstigen Rentabilitätsverhältnissen auf 1. Mai O O ö i dieses Jahres aufzuheben und durch Fußbotendienste zu ersezen.

(Vom 14. Februar 1879).

Der Bundesrath hat Einsicht genommen von dem Kreditiv für den Hrn. Senator C h a l l e m e l - L a c o u r , durch welches derselbe vom gegenwärtigen Präsidenten der Französischen Republik, Herrn J u l e s G r é v y , unterm 31. Januar dieses Jahres zum Botschafter bei der Schweiz. Eidgenossenschaft ernannt wurde.

Da gegen die am 19. Januar abhin stattgefundene Volksabstimmung über das Bundesgesez betreffend Gewährung von Subsidien für Alpenbahnen vom 22. August 1878 keinerlei Einsprachen erhoben worden sind, und die Abstimmung 278,731 Annehmende und 115,571 Verwerfende, somit eine absolute Mehrheit von 163,160 Stimmen ergeben, so hat der Bundesrath das gedachte Gesez auf den 16. des laufenden Monats in Kraft erklärt.

Auf erhaltene amtliche Anzeigen, daß kürzlich au mehreren Orten im Elsaß die Lungenseuche sich gezeigt habe, beschloß der Bundesrath, es sei die Einfuhr von W i e d e r k ä u e r n aus dem Elsaß und den französischen Departementen Doubs & du Jura bis auf Weiteres verboten.

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Vom Bundesrathe sind gewählt worden : (am 11. Februar 1879) als Postkommis in Chur : Hr. Jakob Schneller, Postaspirant, von Felsberg (Graubünden), in Chur ; (am 14. Februar

1879)

als Direktor des eidg. Laboratoriums in Thun : Hr. Eduard Rubin, von Lauterbrunnen (Bern), bisheriger Adjunkt des gedachten Laboratoriums; Postbüreauchef in Neuenburg: ,, Albert Virchaux, von St. Biaise " (Neuenburg), derzeit Postbüreauchefin Chaux-de-Fonds; Posthalter in Eßlingen : ,, Hs. Rudolf Poster, Landwirt h, von und in Eßlingen (Zürich) ; Posthalterin in Sonceboz : Jgfr. Bertha Bourquin, von und in Sonvilier (Bern) ; Telegraphist in Weißlingen : Hr. Jakob Frey, Gemeinderathsschreiber, von und in Weißlingen (Zürich).

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Uefoersiclit dea

Standes der Viehseuchen in der Schweiz auf 1. Februar

Kanton.

Zürich Bern Luzern

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Uri

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1879.

Lungen- Maul- und seuche. Klauenseuche. Total.

Ställe.

Ställe.

Ställe.

-- 17 17 -- 4 4 -- 5 5 --

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Schwyz .

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Untevwalden ob dem Wald ,, nid dem Wald Glarus .

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Zug" .

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Freiburg .

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Solothurn .

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Basel-Stadt .

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Basel-Landschaft .

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Schaffhausen .

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Appenzell A. Rh. .

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Appenzell I. Rh. .

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S t . Gallen .

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Graubünden .

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Aargau .

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Thurgau .

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Tessin .

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·Waadt .

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Wallis .

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Neuenburg . . . .

Genf .

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-- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- l -- -- --

-- -- -- 2 -- -- -- l 7 6 -- -- -- -- 5 -- 2 -- -- 2

-- -- -- 2 -- -- -- l 7 6 -- -- -- -- 5 -- .

3 -- -- 2

Zahl der iufizirten Ställe auf 1. Februar 1879 auf 1. Januar 1879

l --

51 22

52 22

l

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Yermehrung

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Bemerkungen.

Die M a u l - und K l a u e n s e u c h e hat im Monat Januar, namentlich in der Ostschweiz, wieder etwas zugenommen. In den Bezirk Horgen ist die Krankheit durch aus Ungarn eingeführteSchweine gebracht worden ; in Betreff der andern im Kanton Zürich vorgekommeneu Fälle konnte nachgewiesen werden, daß das Cont agi um fast ausnahmslos durch Vieh, welches am 7. Januar von badischen Händlern auf den Schaffhauser Markt gebracht worden war, eingeschleppt worden ist.

Der einzige Fall von L u n g e n s e u c h e in der Schweiz, der im Monat Januar im Kanton Waadt vorgekommen ist, ist durch eine aus Frankreich eingeführte Kuh eingeschleppt worden. Die nöthigen Maßregeln gegen Weiterverbreitung der Seuche sind sofort, ergriffen worden.

In BezugO auf andere Thierkrankheiten sind zu verzeichnen : 3 Fälle von Milzbrand im Kanton Bern, 3 Fälle von Hundswuth in Kalluach (Bern), in Neuchâtel und Verrières.

Im G r o ß h e r z o g t h u m B a d e n ist die L u n g e u s e u c h e, welche zu Thiengen in einem Stalle herrschte, durch Abschlachtung sämmtlicher Rindviehstüke, welche sich in demselben befunden hatten, erloschen. Die Quarantaine-Maßregeln, welche gegen Einschleppung der Seuche ergriffen worden sind, wurden auf Ende des Monats Januar aufgehoben. Dagegen ist die M a u l - und K l a u e n s e u c h e in 5 Stallungen der Gemeinde Gailingen im Amtsbezirk Konstanz au zusammen 15 Rindviehstüken festgestellt worden. Die Seuche wird wahrscheinlich auf die bis jezt infizirten Ställe beschränkt bleiben, da sämmtliche gesezlich gebotenen Schuzmaßregeln ergriffen und durchgeführt worden sind.

Nach dem jüngsten Viehseuchenbülletin von El s a ß - L o t h r i n g e n ist in den Kreisen Château-Salins und Forbach die P f e r d e R ä u d e vorgekommen. Unter den Rindviehseuchen ist besonders das stete Fortschreiten der L u n g e n s e u c h e zu melden. Trozdem daß alle verdächtigen Thiere sofort getödtet wurden, hat sich diese Krankheit einen neuen Herd gebildet, und zwar in Schlettstadt, wo

192 sie in einem Gehöfte mit 4 Stüken Rindvieh an 2 Thieren sich zeigte. Auch die M a u l - ' u n d K l a u e n s e u c h e scheint hier, namentlich im Kreis Molsheim, häufiger aufgetreten zu sein.

Nach dem Erlaß des deutschen Reichskanzleramtes vom 16. Januar haben in D e u t s c h l a n d Ausbrüche der Rinderpest in bisher seuchenfreien Ortschaften nicht stattgefunden. Dagegen sind in bereits infizirten Orten von der Seuche neu angegriffen worden : im Regierungsbezirk Gumbinnen 2 Gehöfte, im Regierungsbezirk Frankfurt a/0. 4 Gehöfte, und im Regierungsbezirk Merseburg l Gehöft. c Die Zahl der seit dem ersten Auftreten der Rinderpest gefallenen, beziehungsweise getödteten Thiere beträgt nach dem zitirten Erlasse : im Regierungsbezirke Gumbinnen 206 Stük Rindvieh, -- Schafe, -- Ziegen ; Frankfurt a/0. 1686 ,, ,, 1441 ,, 304 ,, Potsdam 138 ,, ,, 13 ,, l ,, Merseburg 54 ,, ,, ,, l ,, Am 27. Januar 1879 erschienen in der österreichisch-ungarischen Monarchie durch Rinderpest noch verseucht 24 Ortschaften, und zwar l in der Bukowina, 3 in Galizien, 18 in Dalmatien, l in Ungarn und l in der Militärgrenze.

Die von Frankreich verhängte Sperre gegen die Einfuhr von Rindvieh und Schafen aus Deutschland, Belgien und der Schweiz dauert noch fort. Wiederholte Schritte, die bei der französischen Regierung gethan wurden, um sie zur Aufhebung der Sperre zu bewegen, haben auch bis heute nicht zu dem gewünschten Ziele geführt.

B e r n , den 6. Februar 1879.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

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15.02.1879

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