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Bekanntmachung.

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Nach dem Schlußprotokoll zu dem zwischen Oesterreich-Ungarn und Italien abgeschlossenen Handels- und Schifffahrtsvertrage vom 27. Dezember 1878 sind die Ursprungszeugnisse, welche zufolge eines Erlasses der italienischen Regierung seit dem 1. Juli 1878 Waarensendungen nach Italien begleiten sollen, von den italienischen Konsuln gebührenfrei auszustellen oder zu vidiren. Diese Bestimmung gilt auch infolge der schweizerisch-italienischen Handelskonvention vom 28. Januar abhin für den Verkehr Zwischen Italien und der Schweiz.

Diejenigen Geschäftsleute, welche seit 1. Februar 1878 im Falle gewesen sind, Ursprungszeugnisse von italienischen Konsuln ausstellen oder legalisiren zu lassen, haben daher Anspruch auf Rückvergütung der Legalisationsgebühr.

Die Ursprungszeugnisse werden übrigens von dem Tage der Inkrafttretung der italienisch-französischen Handelskonvention ab nicht mehr verlangt werden.

B e r n , den 11. Februar 1879.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

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Bekanntmachung betreffend

die Zollbehandlung von Ausstellungsgegenständen.

Im Hinblik auf die im Laufe dieses Jahres stattfiudenden Ausstellungen (siehe Bundesblatt vom 1. Februar 1879), sieht sieh das Zolldepartement veranlaßt, nachstehend diejenigen zollamtlich vorgeschriebenen Bedingungen in Erinnerung zu bringen, unter welchen für Ausstellungssendungen'Betreiung vom schweizerischen Aus- und Einfuhrzölle eintreten kann.

Gegenstände, welche an eiue Ausstellung im Auslande gesandt werden, müssen, um zollfreie Rükkehr nach der Schweiz zu genießen, bei ihrem Austritte aus der Schweiz der Freipaßabfertigung unterstellt werden. Zu diesem Behufe muß im Frachtbriefe und in der bezüglichen Deklaration das Verlangen nach einem Freipasse, unter genauer Bezeichnung der in der Sendung enthaltenen Gegenstände, deutlich angegeben sein, oder es müssen dem Vermittler der Sendung an der Grenze die nöthigen diesbezüglichen Instruktionen vom Absender ertheilt werden.

Wird diese Vorschrift, welche die zollamtliche Kontrolirung der Sendung bei der Aus- und Wiedereinfuhr, behufs Feststellung der Identität ihres Inhaltes, zum Zwek hat, außer Acht gelassen, so unterliegt die Sendung bei der Ausführ und bei der Rükkehr der Verzollung.

Ebenso tritt Bezug des Einfuhrzolles ein, wenn der Freipaß anläßlich der Wiedereinfuhr bei der Zollstätte, die ihn ausgestellt hat, nicht vorgewiesen wird.

In gleicher Weise ist andererseits für Gegenstände, welche an Ausstellungen in der Schweiz bestimmt sind, behufs zollfreier Ein- und Ausfuhr, die Freipaßabfertigung zu verlangen. Für die Wiederausfuhr muß in diesem Falle, bei Vermeidung der Entrichtung des Eingangszolles, die im Freipaß anberaumte Frist eingehalten werden, Verlängerung derselben vorbehalten, wenn das Gesuch hietür vor Ablauf des Freipasses gestellt wird.

Hat in Folge Außerachtlassung vorerwähnter Vorschriften die Einfuhrverzollung stattgefunden, so bleibt der Einfuhrzoll verfallen, und es können nachträgliche Reklamationen resp. Zollrükvergütungsbegehrcn keine Berüksichtigung finden.

B e r n , den 13. Februar 1879.

Eidg, Kolldcpartemenl,

195

Bekanntmachung.

In Folge des Auftretens der P e s t in K u ß l a n d und der T ü r k e i ist von der italienischen Regierung eine Quarantäne von 20 Tagen für alle Provenienzen des schwarzen Meeres und der türkischen Häfen des mittelländischen Meeres (mit Inhegriff von Alexandrien und Tunis) angeordnet worden; auch hat die Dampfschifffahrtsgesellschaft J. & V. F l o r i o.ihre Fahrten nach dem Orient eingestellt, und 63 können daher bis auf Weiteres dorthin gerichtete Waaren in G e n u a nicht zur Verschiffung gelangen.

Die Gesellschaft E. R u b a t t i n o & Cie. beabsichtigt, die Fahrten nach Alexandrien-Syrien-Cypern und nach Tunis, welche bisher wöchentlich stattfanden, auf 2 Fahrten monatlich zu beschränken.

B e r n , den 14. Februar 1879.

Die sclnveiz. Bundeskaiizlei.

Ausschreibung.

Der Druck der französischen Auflage der vom Bundesrathe provisorisch enehmigten S i c h e r h e i t s d i e n s t a n l e i t u n g wird hiemit in einer §tärke von 12UO Exemplaren ä circa 12 Bogen Oktav zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Angebote über Satz, Druck und Papier per Bogen, nebst Angabe der Gesammtkosten für den Einband (stark broschirt) sind der unterzeichneten Amtsstelle bis zum 25. dieses Monats einzureichen.

B e r n , den 12. Februar 1879.

Der W a f f e n c h e f d e r I n f a n t e r i e : Feiss.

196

Ausschreibung.

Die Stelle eines T r o m p e t e r i n s t r u k t o r s der K a v a l l e r i e , mit einer Besoldung bis auf Fr. 2600, wird hiemit zur Besetzung ausgeschrieben.

Anmeldungen für diese Stelle sind in Begleit der Ausweise über Befähigung bis 25. Februar nächsthin dem unterzeichneten Departemente einzureichen.

B e r n , den 12, Februar 1879.

Schweizer! sches Militärdeparteinent.

Ausschreibung.

Die Direktion des eidg. Laboratoriums eröffnet nierait Konkurrenz über die Lieferung von folgenden Gegenständen: 2000 einfache 8,4om Granat-Gußkörper, Modell 1874.

3000 10om Granat-Gußkörper, Modell 1878.

1200 10 °TM Sbrapuels-Gußkörper, Modell 1878.

1600 12°" Granat35015» ,, ,, ,, 200 22TM Bomben.

Die Geschoße sind ohne Bleimantel, iedoch mit fertis bearbeitetem Munir loch zu liefern.cm Die 8,1, die 10 und 15cm Geschoßkörper müssen abgedreht, die 12 und 15 Granaten, sowie die Bomben mit Geschoßträgerlöchern versehen sein.

Ferner : 400 Kilo gelbes "Wachs.

200 Ries Papier zum Einwickeln der Infanteriegeschoße.

200 ,, ,, .,, ,, ,, Metallpatronen.

5000 Kilo Umschlagpapier.

5000 Kilo Carton.

2500 Meter Baumwolltuch.

2500 Meter Etamine.

5000 Kilo Schwefelsäure.

8500 Kilo Salpetersäure.

197 Modelle und Zeichnungen der Geschoße, sowie Muster der übrigen Materialien, können auf dem Bureau des eidg. Laboratoriums eingesehen werden.

Die Waare muß franco auf die dem Versender nächstgelegene Bahnstation geliefert werden.

Lieferungsangebote sind bis zum 28. Februar 1879 franco an die unterzeichnete Stelle einzusenden.

T h u n , den 10. Februar 1879.

Eidg. Laboratorium.

Konkurrenz-Ausschreibung.

Die Grab- und Betonirungs-Arbeiten für die Kanalisation des Kasernenareals in Thun mit einer Devissumme von ca. Fr. 40,000 werden zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne und Bedingnißheft sind beim eidg. Ober-Bauinspektorat in Bern und im Bureau der eidg. Bauaufsicht in Thun zur Einsicht aufgelegt, wo zugleich jede weitere Auskunft ertheilt wird Uebernahmsofferten sind bis und mit dem 24. Februar nächsthin in verschlossenen Eingaben franco und mit der Aufschrift ,,Angebot für Kanalisationsarbeiten in Thun" versehen, dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 8. Februar 1879.

Schweiz. D e p a r t e m e n t des I n n e r n : Bauwesen.

Ausschreibung.

Die Lieferung von circa 450 K u b i k m e t e r n B r u c h s t e i n e an die Aare längs der eidg. Allmend in T h u n wird hiemit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

198 Vorschriften und Bedingnißheft können beim eidg. Ober-Bauinspektorat in Bern und im Bureau der eidg. Bauaufsicht in Thun eingesehen werden.

Uebernahmsofferten sind dem unterzeichneten Departement bis und mit dem 21. Februar nächstbin schriftlich einzureichen.

B e r n , den 14. Februar 1879.

Schweiz. Departement des Innern: Abtheilung Bauwesen.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit 15. Februar tritt ein X. Nachtrag zum böhmisch-schweizerischen Gütertarif vom 1. Dezember 1873 in Kraft. Derselbe enthält neue ermäßigte Frachtsätze für den Transport mineralischer Kohlen von der Buschtehrader-, der Aussig-Teplitzer- und der Dux-Bodenbacher-Bahn nach schweizerischen Stationen. Exemplare dieses Tarifs können bei unsern größern Stationen unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 6. Februar 1879.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Am 15. Februar tritt für die Beförderung von K o c h s a l z ab Reiden nach Wohlhausen, Entlehnen, Schüpfheim, Escholzmatt und Wiggen in Ladungen von 2500 Kilo oder dafür zahlend, .ein Spezialtarif in Kraft.

Exemplare desselben können, soweit Vorrath reicht, bei den genannten diesseitigen Stationen gratis bezogen werden.

B e r n , den 8. Februar 1879.

Oie Direction der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

199

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Bezugnehmend auf unsere Bekanntmachung vom 26. October 1878 erfolgt hiemit die Anzeige, daß am 15. dieses Monats ein neuer Tarif für die Beförderung von Personen und Gepäck im internen Verkehr der Jura-BernLuzern-Bahn in Kraft tritt, durch welchen die uns vom h. Bundesrathe bewilligten Taxerhöhungen um 20 °/o auf den bernischen und solothurnischen Strecken der Linien Tavannes-Delsberg-Basel und Delsberg- Delle Grenze zur Einführung gelangen.

Exemplare dieses Tarifes können, soweit Vorrath, durch Vermittlung unserer sämmtlichen Stationen zum Preise von Fr. 2 bezogen werden.

B e r n , den 6. Februar 1879.

Die Direction der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Vereinigte Sclnveizerbahnen.

Mit dem 1. Februar sind nachbenannte Tarife, die bei den wichtigeren Stationen eingesehen und bezogen werden können, in Kraft getreten: 1) XL N a chtr ag zum Bö h m i s e h - S ch w e i z c r i s c h e n G ü t e r t a r i f vom 1. Dezember 1873, Kohlenfrachten ab der Buschtehrader-, der Aussig-Teplitzer- und der Dux-Bodenbacher-Bahn enthaltend ; 2) A u s n a h m e t a r i f für K o h l e n ab der Böhmischen Westbahn und der Pilsen-Priesener-Bahn via Lindau.

St. G a l l e n , den 11. Februar 1879.

Die Generaldirektion.

200

Westschweizerische Eisenbahnen.

Dem Publikum wird hiedurch angezeigt, daß vom 15. Mai dieses Jahres ab der Tarif commun italo-franco-suisse N° 441 du 15 mai 1878 für Transporte von Cerealien, einheimischer Mehlsorten, Grassamen, Oelsamen, trockener Gemüse, Reis keine Anwendung mehr finden kann.

L a u s a n n e , den 4. Februar 1879.

Die Direction der Westschweiz. Eisenbahnen.

Westschweizerische Eisenbahnen.

Dem Publikum wird hierdurch bekannt gemacht, daß den 20. Februar 1879 ein zweiter .Nachtrag zum internen Personentarif vom 1. Juni 1878 in Kraft treten wird.

Dieser Nachtrag enthält nur Ergänzungen zum ursprünglichen Tarif.

Auf allen Stationen obengenannter Bahn kann man Kenntniß davon nehmen.

L a u s a n n e , den 4. Februar 1879.

Die Direction der Westschweiz. Eisenbahnen.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Die Grotthardbahngesellschaft hat beim schweizerischen Bundesrath das Gesuch gestellt, es möchte für die im Artikel 4 des am 12. Februar 1878 zwischen ihr und einem FinanzKonsortium abgeschlossenen Nachtragsvertrages zum Vertrag vom 10. Oktober 1871 betreffend die Beschaffung des Baukapitals für die Gotthardbahn genannten

201 Anleihen, nämlich für das bsreits emittirte Obligationenkapital von 48 Millionen Franken, ferner für die noch abzunehmende vierte Serie des bisherigen Obligationenkapitals im Betrage von 20 Millionen Franken, und endlich für ein noch zu emittirendes Anleihen im Betrage von 6 Millionen Franken, zusammen für 74 Millionen franken, ein Pfandrecht ersten Ranges sowohl auf ihre bereits im Betrieb stehenden Linien (Biasca-Bellinzona-Locarno und Lugano-Chiasso)-, als auch auf die im Bau begriffenen, resp später in Bau zu nehmenden Linien (Immensee-Biasca und Cadenazzo-Pino) bewilligt werden unter dem Vorbehalt, daß vor der Bewilligung der eventuellen Eintragung des Pfandrechtes auch die Zustimmung der Generalversammlung zur Pfandbestellung erfolgen wird.

Gemäß Artikel 2 des Bundesgesezes vom 24. Brachmonat 1874 über die Verpfändung und die Zwangsliquidation schweizerischer Eisenbahnen wird das Pfandbestellungsgesuch der Gotthardbahngesellschaft hiemit bekannt gemacht und eine mit dem 12. M ä r z 1879 zu Ende gehende Frist angesezt, inner welcher allfällige Einsprachen gegen dieses Gesuch beim Bundesrath geltend gemacht werden können.

B e r n , den 7. Februar 1879. [">

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Stellen-Ansschreibung.

Für nachstehende Beamtungen bei dem eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement geht mit dem 31. März nächsthin die Amtsdauer gesezlich zu Ende, und es werden somit dieselben zur freien Bewerbung wieder ausgeschrieben : 1. Departementssekretär.

2. Kanzlist und Registrator.

3. Zweiter Kanzlist.

4. Uebersezer nnd Kanzlist.

Die gegenwärtigen Inhaber der genannten Stellen werden als angemeldet betrachtet.

Anmeldungen sind bis Ende Februar dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 16. Januar 1879.

Eid g. Justiz- und Polizeidepartement.

202

Stellenausschreibung.

Für die nachstehenden eidg. Beamtungen geht mit dem 31. März nächsthin die Amtsdauer gesezlich zu Ende, und es werden somit dieselben zur freien Bewerbung wieder ausgeschrieben.

9

I. Politisches Departement.

Sekretär.

II. Bundeskanzlei.

Stellvertreter des eidg. Kanzlers.

1 Registratur.

2 Kanzleisekretäre.

l Unter-Registrator.

9 Kanzlisten.*) III. Departement des Innern.

Archivar.

Unter-Archivar.

Gehilfe.

Departementskanzlei.

(Siehe die besondere Ausschreibung, Bundesblatt vom Jahr 1878, Band IV, Seite 566.)

Bauwesen.

Oberbauinspektor.

Adjunkt.

Ingenieur-Sekretär.

Zeichner.

Statistisches Bureau.

Direktor.

Sekretär.

Revisor.

Kanzlist und Uebersezer.

Eichstätte.

Direktor.

IV. Justiz- und Polizeidepartement.

(Siehe die besondere Ausschreibung, Seite 47 hievor.)

V. Militärdepartement.

(Siehe die besondere Ausschreibung, Seite 48 hievor.)

*) Nicht 8.

203 VI. Finanz- und Zolldepartement.

A. Finanzabtheilung.

Finanzbüüreau.

Chef des Finanzbüreau und Departementssekretär.

Buchhalter Registrator.

Kanzleigehilfe.

Kanzlei- und zugleich Buchhaltungsgehilfe (neu zu besezen).

Kontrolbüreau.

Büreauchef.

Erster Revisor (neu zu besezen).

Zweiter und dritter Revisor (dritte Revisoren-Stelle neu).

Zwei Revisionsgehilfen.

Staatskasse.

Staatskassier.

Adjunkt.

Kassegehilfe.

Abwart.

Liegenschaftsverwaltung in Thun.

Verwalter.

Pulververwaltung.

Centralverwalter.

Adjunkt.

Kopist und Abwart.

I. Bezirk (Lavaux, Waadt).

Bezirksverwalter.

Magazinwärter.

II. Bezirk ("Worblaufen, Bern).

Bezirksverwalter.

Magazinwärter.

III. Bezirk (Kriens, Luzern).

Bezirksverwalter.

Magazinwärter.

IV. Bezirk (Chur, Graubünden).

Bezirks Verwalter.

Magazinwärter in Chur.

Magazinwärter in Goßau.

Münzstätte.

Münzdirektor.

Buchhalter und Verifikator.

Verifikationsgehilfe.

Münzmechaniker.

B. Zollabtheilung.

(Siehe Bundesblatt vom Jahr 1878, Band IV, Seite 575.)

Bundesblatt. 31. Jahrg. Bd. I.

15

204 VII. Handels- und Landwirthschafts-Departement.

Sekretär.

Eidg. Forstinspektor.

Adjunkt.

3 Fabrikinspektoren.

VIII. Post- und Eisenbahn-Departement.

(Siehe die besondere Ausschreibung a. vom Postdepartement, Seite 9 hievor; b. ,, Telegraphendepartement, Seite 22 hievor; c. ,, Eisenbahndepartement, ,, 47 ,, .)

Im Allgemeinen gelten folgende Bemerkungen : 1) Die gegenwärtigen Inhaber der ausgeschriebenen Stellen werden als angemeldet betrachtet.

2) Zu allfälligen Aufschlüssen über Dienst-, Entschädigungs- oder Kautionsverhältnisse sind diejenigen Stellen bereit, bei denen die Anmeldung zu machen ist.

3) Als Kegel gilt, daß die Bewerber um die obern Stellen der deutschen und französischen, beziehungsweise der italienischen Sprache mächtig seien. In allen Fällen sind den p o r t o f r e i einzusendenden Anmeldungen Zeugnisse über Leumund und Bildung beizulegen; auch wird gefordert, daß der T a u f n a m e und außer dem Wohnorte auch der H e i m a t o r t genau angegeben werde.

4) Die Anmeldungen sind an die Behörden einzugeben, bei welchen Stellen offen sind; d. h. an das Politische Departement, die Bundeskanzlei, das Departement des Innern, das Justiz- und Polizeidepartement, das Militärdepartement, das Finanz- und Zolldepartement, das Handels- nnd Landwirthschaftsdepartement und das Post- und Eisenbahndepartement.

5) Als Anmeldungstermin für die hievor genannten Stellen wird der 28. Februar dieses Jahres bezeichnet.

B e r n , den 24 Januar 1879.

Die Schweiz. Bnndeskanzlei.

Publikation.

Seit einiger Zeit ist eine Anzahl von Beschwerden gegen die leztjährige Militärpflichtersazsteuer mit Umgehung der kantonalen Rekursinstanz (Kantonsregierung) an den Bundesrath gerichtet worden. -- Das eidg. Finanzdepartement sieht sich deßbalb zu der Mittheilung veranlaßt, daß der Bundesrath, gemäß Artikel 7 der Verordnung vom 16. Oktober 1878 über Voll-

205 ziehung des Bundesgesezes betreffend den Militärpflichtersaz, vom 28. Juni 1878, sich nur mit solchen Rekursen zu befassen hat, welche s p ä t e s t e n s i n n e r z e h n T a g e n , von Eröffnung des kantonalen Rekursentscheides (Entscheid der Kantonsregierung) an gerechnet, eingereicht werden, widrigenfalls lezterer in Rechtskraft tritt.

B e r n , den 24. Januar 1879.

Eidg. F i n a n z d e p a r t e m e n t : Bavier.

Bekanntmachung für

die Handels- & Industrievereine sowie

für die Feuer-Versicherungsgesellschaften.

1. Vom 1. Februar 1879 an wird auf r o h e r B a u m w o l l e bei deren Eingang in Rußland auf den europäischen Handelswegen (Inbegriffen die Baumwolle, die in die Häfen von Transkaukasien und am Schwarzen Meere kommt) ein Zoll von 40 Metallkopeken per Poud erhoben.

2. Von demselben Zeitpunkt an wird eine Abgabe von 25 °/o der Transportspesen auf den "Waaren, die per Eilbahn spedirt werden und auf den Billeten der Reisenden I. und II. Klasse und eine Abgabe von 15 °/o auf den Billeten der Eeisenden III. Klasse erhoben.

3. Gleichzeitig tritt die Erhebung einer Abgabe von 75 Kopeken per Jahr oder 6 1/4 Kopeken per Monat auf jede Feuerversicherungssumme von 1000 Kübel für Immobilien und Mobilien in Kraft. Für Objekte, deren Werth auf 100 Rubel 3oder weniger geschätzt ist, beträgt die Abgabe 7 1/2 Kopeken 4 per Jahr oder / Kopeken per Monat.

B e r n , den 3. Februar 1879.

Schweiz. Handels- und Landwirtschaftsdepartement.

206

Publikation.

Laut Mitteilung der königl. italienischen Gesandtschaft dahier hat das italienische Ministerium der Landwirthschaft, der Industrie und des Handels die Ausschreitung einer Preisschrift üher die Kultur von C i t r o n e n beschlossen. Die nähern Bestimmungen dieses Beschlusses lauten : Art. 1. Eine Prämie von Fr. 3000 wird dem Verfasser der besten und vollständigsten Monographie über die Struktur, die Lebensfunktionen und Krankheiten der Citronenarten, d. h. der Arten und Varietäten des Genus Citrus und der verwandten Gattungen zuerkannt werden, vorausgesezt, daß die Arbeit eine Reihe neuer Aufschlüsse, Beobachtungen und Erfahrungen zur Kenntniß bringt, welche geeignet sind, die nöthigen Anhaltspunkte für Verbesserung der Kultur der Citronenarten und Heilung der Krankheiten derselben zu gewähren.

Art. 2. Der Endtermin für die Einreichung der um diesen Preis konkurrirenden Arbeiten ist auf den 81. Mai 1881 festgesezt.

Zu der Preisbewerbung werden die Eingaben von In- und Ausländern zugelassen, welche in italienischer Sprache geschrieben oder, wenn in anderer Sprache abgefaßt, von einer italienischen Uebersezung begleitet sind.

Die Preisschriften müssen an das Ministerio di Agricoltura, Industria e Commercio a Soma gerichtet sein und die TJeberschrlft tragen ,,Concorso al premio per la miglior Memoria sul genere Citrus", und sie müssen mit einem Motto versehen sein, welches auf dem, den Namen und die Adresse enthaltenden und versiegelten Couvert wiederholt wird.

Art. 3. Das Urtheil über die eingelaufenen Preisschriften wird innerhalb 10 Monaten, vom Datum des Schlusses der Preisbewerbung an gerechnet, von der durch königl. Dekret vom 14. Februar 1877 eingesezten Kommission abgegeben werden.

Das das Motto der prämirten Preisschrift tragende Couvert wird geöffnet; die den nicht prämirten Preisschriften entsprechenden Couverts aber werden, ohne geöffnet zu werden, verbrannt.

Das literarische Eigenthumsrecht der zur Bewerbung eingereichten Preisschriften ist ihren respektiven Autoren vorbehalten. Die prämirte Preisschrift jedoch kann gänzlich oder auszugsweise in den vom Ministerium der Landwirthschaft, der Industrie und des Handels herausgegebenen ,,Annali di Agricoltura" veröffentlicht werden.

Am 27. Januar 1879 hat der Bundesrath beschlossen, es sei die voistehende Publikation ins Bundesblatt aufzunehmen.

Die sclmeiz. ßundeskanzlei.

207

Offene Stelle.

P r o g y m n a s i a l l e h r e r s t e l l e an der Lerberschule in B e r n .

Adr. v o n L e r b e r , D i r e k t o r . [H 147 Y] [21]

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist. wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Landbriefträger in Carouge (Genf). Anmeldung bis zum 28. Februar 2) Büreaudiener beim Hauptpostbüreau } 1879 bei der Kreispostdirektion in Genf.

j Genf.

3) Briefkastenleerer in Bern.

4) Postpaker in Bern.

| Anmeldung bis zum 28. Februar 1879 bei der Kreispostdirektion in ( Bern.

5) Büreauchef beim Postbureau Chauxde-Fonds.

6) Büreaudiener beim Postbureau ChauxAnmeldung bis zum 28. Februar de-Fonds.

1879 bei der Kreispostdirektion in 7) Postkommis in Chaux-de-Fonds.

Neuenbnrg.

8) Fußbote von Biel nach Meinisberg.

9) Fußbote von Lengnau nach Pieterlen (Bern).

10) Postkommis in Aarau. Anmeldung bis zum 28. Februar 1879 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

11) Briefträger in Wald (Zürich). Anmeldung bis zum 28. Februar 1879 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

208 12) Briefträger in Neßlau (St. Gallen). Anmeldung bis zum 28. Februar 1879 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

13) Briefträger in Flums (St. Gallen). Anmeldung bis zum 28. Februar 1879 bei der Kreispostdirektion in Chur.

14) Telegraphist in Casaccia (Graubünden). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 4. März 1879 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

15) Telegraphist ia Tavannes (Bachsfelden), Bern. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 4. März 1879 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

1) Posthalter in La Sarraz (Waadt.)

2) Briefträger in Orbe (Waadt).

3) Landbriefträger in Aigle ("Waadt).

4) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Guttannen (Bern).

5) Postablagehalter und Briefträger in| Höchstetten-Hellsau (Bern).

6) Postkommis in Chaux-de-Fonds.

7) Postkommis in Biel.

8) Posthalter in Hauts-Geneveys (Neuenburg).

9) Postkommis in- Basel.

10) Fußbote von Lostorf nach Ölten.

Anmeldung bis zum 21. Februar 1879 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

Anmeldung bis zum 21. Februar 1879 bei der Kreispostdirektion in Bern.

Anmeldung bis zum 21. Februar 1879 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

Anmeldung bis zum 21. Februar 1879 bei der Kreispostdirektion in Basel.

11) Briefträger in Escholzmatt (Luzern). Anmeldung bis zum 21. Februar 1879 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

12) Telegraphist in Mettmenstetten Jahrftsbesoldung Fr. 200, nebst (Zürich).

Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 25. Februar 1879 bei der 13) Telegraphist in Senken (Zürich).

Telegrapheninspektion in Zürich.

14) Telegraphist in Grüningen (Zürich).J

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1879

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1

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08

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.02.1879

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193-208

Page Pagina Ref. No

10 010 224

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