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Inserate«

Schweizerische Nordostbahn.

Zum Ausnahmetarif für Getreide aus Oesterreich-Ungarn nach Genf loco und transit (Frankreich), gültig seit 15. November 1879, ist ein Ergänzungsblatt erschienen, das bei unserer Lagerhausverwaltung Romanshorn unentgeltlich bezogen werden kann. Durch dasselbe wird die Zuläßigkeit der wischenlagerung in Budapest oder Wien begrenzt.

Z ü r i c h , den 27. November 1879.

Im Reexpeditionstarif zwischen Basel S. C. B. und Badische Bahn einerund Zürich, beziehungsweise Winterthur anderseits für belgische Güter vom 1. Mai 1879 werden die Taxen für Weißblech gestrichen, indem dieser Artikel von jetzt an gleich wie ,,Blei" taxirt wird.

Z ü r i c h , den 27. November 1879.

Die Nordostbahnstationen Romanshorn und Rorschach treten für Kohlentransporte mit den Stationen des Ruhrgebietes in direkten Verkehr. Die bezüglichen Tarife sind bei den genannten Stationen erhältlich.

Z ü r i c h , den 27. November 1879.

Zwei Handelsfirmen in Zürich wird auf ihren Brennholztransporten in Wagenladungen von 10,000 Kilogramm ab badischen Stationen, sowie ab westlich von Aulendorf gelegenen württembergischen Stationen nach Winterthur und weiter via Schaff hausen, beziehungsweise Romanshorn, bis auf Wei-teres auf der tarifmäßigen Fracht eine Rückvergütung von 7 Franken per Wagen gewährt, unter der Bedingung einerjährlichenn Lieferung von mindestens 100 Wagenladungen.

Z ü r i c h , den 3. Dezember 1879.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn

1055 Schweizerische Centralbahn.

Pur den Transport von G e t r e i d e zwischen den b e l g i s c h e n Seehafenstationen A n t w e r p e n (Bassins) transit, Brügge (Bassins) transit, Brüssel (Entrepôt und Bassins) transit, G e n t (Entrepôt, Docks und Bassins) transit, L ö w e n (Bassins) transit, 0 s t e n d e transit und T e r m o n d e (Entrepôt) transit einerseits und diversen Stationen der C e n t r a l b a h n anderseits via Luxemburg-Basel-Olten ist mit dem 1. dieses Monats ein Spezialtarif in Kraft getreten, welcher auf den Verbandstationen eingesehen und bezogen werden kann.

B a s e l , den 2. Dezember 1879.

Directorium der Schweiz. Centralbahn.

Yereinigte Schweizerbahnen.

Wegen erfolgter Kündigung tritt am 3l. Dezember nächsthin der Getreidetarif vom20.. März 1877 Nr. XI, B. im Verkehr mit serbischen, rumänischen und türkischen Stationen der Donau-Dampfschifffahrtsgesellschaft außer Kraft.

St. G a l l e n , den 29. November 1879.

Die Generaldirektion.

Schweizerische Nationalbahn.

Um für den Transport von Roheisen ab Mannheim und Ludwigshafen nach Rüti via Singen-Etzwylen-Bauma die gleichen Taxen zu erzielen, wie über Schaffhausen-Effretikon-Wetzikon, wird mit sofortiger Gültigkeit im Uebernahmetarif für Eisen vom 15. Mai 1878 die Taxe für Roheisen für Singen-Rüti im Verkehr mit Mannheim und Ludwigshafen auf 5l.s Cts. pro 100 Kilogramm ermäßigt.

W i n t e r t h u r, den 29. November 1879.

Der Delegirte für den Betrieb.

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Bekanntmachung.

Das schweizerische Konsulat in M a r s e i l l e hat sich in Folge bedeutender Zunahme der Einwanderung von arbeitsuchenden Leuten aus der Schweiz nach dem südlichen Frankreich neuerdings veranlaßt gesehen, über den schlechten Geschäftsgang und die daraus entspringende Schwierigkeit, in Marseille und Umgebung Beschäftigung zu finden, Mttheilnng anher zu machen. Die genannte Amtsstelle warnt deßhalb eindringlich jeden, weß' Berufes er sei, in der Absicht sich nach Marseille zu begeben, da Arbeit zu suchen, wofern nicht vor der Abreise ein definitives Engagement stattgefunden.

Die schweizerische Wohlthätigkeitsgesellschaft in Marseille, so gerne sie bereit ist, im Verhältniß ihrer Mittel zu helfen, sei außer Stande, den an sie gerichteten Gesuchen um Unterstüzung, die sich in lezter Zeit in außerordentlicher Weise vermehrt hätten, zu entsprechen. Die Zahl der Hilfsbedürftigen, die sieh an die Gesellschaft wenden, betrage oft 15 und mehr täglich und übersteige bereits die des vorigen Jahres um 300, und von diesen habe ein sehr großer Theil, in den gehegten Erwartungen getäuscht, die Rükreise nach dem Vaterlande wieder antreten müssen.

B e r n , den 28. November 1879.

Schweiz. Handels- & Landwirthscliaftsdepartement.

Ausschreibung.

Es wird hiermit der Druk und Einband, sowie die l i t h o g r a p h i s c h e Vervielfältigung der Zeichnungen für die Ordonnanz der 8- und 10om erhöhten Positionslaffeten zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Der T e x t ist in einer Auflage von 700 deutschen Exemplaren zu erstellen, die Zeichnungen in einer Auflage von lüOO Exemplaren, a 8--9 Tafeln.

Das Manuskript, sowie die Zeichnungen liegen bei der Drukschriftenverwaltung des Oberkriegskommissariates (Bundesrathhaus Nr. 43) zur Einsichtnahme auf, und es können daselbst auch die nähern Bedingungen entgegengenommen werden.

Lieferungsangebote sind franko, verschlossen und mit der Aufschrift : ,,Eingabe für Ordonnanzen" dem eidg. Oberkriegskommissariat bis den 15. Dezember nächsthin einzureichen.

B e r n , den 27. November 1879.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

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Bekanntmachung.

Nachdem der zwischen der Schweiz und B e l g i e n am 11. Dezember 1862 abgeschlossene Freundschafts-, Niederlassungs- und Handelsvertrag in Folge Kündigung am 18. November 1879 abgelaufen und ein neuer Vertrag noch nicht vereinbart ist, haben beide Staaten das provisorische Uebereinkommen getroffen, sich gegenseitig auf unbestimmte Dauer, jedenfalls bis Ende 1879, auf dem Fuße der Gleichstellung mit der meistbegünstigten Nation zu behandeln.

B e r n , den 17. November 1879.

Schweiz. Handels- und Landwirtschaftsdepartement.

Bekanntmachung betreffend

den Viehverkehr mit Elsaß-Lothringen.

Das von den elsäßischen Behörden im Juli laufenden Jahres erlassene Verbot der Vieheinfuhr aus der Schweiz ist aufgehoben worden.

B e r n , den 15. November 1879.

Schweiz. Handels- und Landwirtschaftsdepartement

Ausschreibung.

Die durch Absterben des bisherigen Inhabers erledigte Stelle eines Oberinstruktors der Sanitätstruppen wird hiemit zurWiederbesezug ausgeschrieben.

Die jährliche Besoldung beträgt im Maximum Fr. 5500.

1058 Schweizerische Sanitätsoffiziere, welche sich um diese Stelle zu bewerben wünschen, haben ihre Anmeldung bis längstens den 15. Dezember nächsthin dem unterzeichneten Departemente einzureichen.

B e r n , den 21. November 1879.

Schweiz. Militärdepartement.

Bekanntmachung betreffend

den Viehverkehr mit dem Grossherzogthum Baden.

Das großherzoglich badische Ministerium des Innern hat unterm 4. dies folgende Verordnung erlassen : ,,Zur Sicherung des Vollzugs der Verordnung vom 30. August laufenden Jahres, das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus Oesterreich-Ungarn betreffend, wird bestimmt, daß die Einfahr von Rindvieh aus der Schweiz nur gestattet wird, wenn durch amtliches Zeugniß der mindestens 30tägige Aufenthalt der einzuführenden Thiere an einem seuchenfreien Ort der Schweiz nachgewiesen ist.

B e r n , den 12. November 1879.

Schweiz. Handels- und Landwirtschaftsdepartement.

Publikation.

Die Restanz der 4°/o eidg. Kassascheine im Betrage von Fr. 1,000,000 soll am 31. Dezember nächsthin zurükbezahlt werden.

Die Inhaber dieser Scheine sind eingeladen, der e i d g . S t a a t s k a s s a bis l ä n g s t e n s den 20. d i e s e s M o n a t s anzuzeigen, bei welcher schweizerischen Hauptzoll- oder Kreispostkassa sie ihr Kapitalbetreffniss zu erheben wünschen und wie hoch dasselbe sich beläuft.

B e r n , den 6. Dezember 1879.

Eidg. Finanzdepartement.

1059 Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i e h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Kontroleur bei der Hauptzollstätte Romanshorn. Jahresbesoldung bis auf Fr. 3600. Anmeldung bis zum 16. Dezember 1879 bei der Zolldirektion in Schaffhausen.

2) Briefträger in Lausanne. Anmeldung bis zum 19. Dezember 1879 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Posthalter und Briefträger in Valangin (Neuenburg). Anmeldung bis zum 19. Dezember 1879 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

4) Briefträger in Niederbipp (Bern). Ì Anmeldung bis zum 19. De6) Postablagehalter, Briefträger und zember 1879 T)ei der KreispostBote in Bärschwyl (Solothurn).

j direktion m Basel.

5) Telegraphist in Chable (Wallis). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 17. Dezember 1879 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

7) Telegraphist in Dielsdorf (Zürich). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 16. Dezember 1879 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

1) Einnehmer bei der Hauptzollstätte Goumois (Bern). Jahresbesoldung Fr. 1800. Anmeldung bis zum 9. Dezember 1879 bei der Zolldirektion in Basel.

2) Postkommis in Langenthal. Anmeldung bis zum 12. Dezember 1879 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3) Postkommis beim Postbureau Ölten Transit Anmeldung bis zum 12. De4) Postkommis beim Postbureau Ölten zember 1879 bei der KreispostStadt.

direktion in Basel.

5) Drei Postpaker in Solothurn.

6) Telegraphist in Grüningen (Zürich). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 16. Dezember 1879 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

1060 7) Telegraphist in Märstetten (Thurgau). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 10. Dezember 1879 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

·8) Vier Postlehrlinge für den Postkreis Chur. Anmeldung bis zum 12. Dezember 1879 bei der Kreispostdirektion in Chur. (Die Bewerber müssen mindestens 16 und dürfen höchstens 30 Jahre alt sein. Sie haben ihre Anmeldung schriftlich und wenn möglich persönlich der Kreispostdirektion Chur einzureichen und dabei ihr Alter, ihren Heimatort und ihren bisherigen Bildungsgang näher zu bezeichnen, unter Beifügung allfälliger Zeugnisse. Weitere Auskunft ertheilt die genannte Kreispostdirektion.)

9) Telegraphist in Wiesen (Graubünden). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 10. Dezember 1879 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

10) Telegraphist in Fontainemelon (Neuenburg). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 10. Dezember 1879 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

11) Telegraphenausläufer in Genf. Jahresbesoldung Fr. 480, nebst Depeschenprpvision. Anmeldung bis zum 10. Dezember 1879 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

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1879

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54

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06.12.1879

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1054-1060

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10 010 524

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