Verfügung im Widerspruchsverfahren 2325/1997 Widersprechende/r Grünenthal GmbH, Steinfeldstrasse 2, DE-52220 Stolberg, Internationale Marke Nr. 406 302 (Proxen), Vertreter/in A. Braun Braun Héritier Eschmann AG, Holbeinstrasse 36-38, 4003 Basel gegen Widerspruchsgegner/in Prisma Systems Corporation, 1721 Black River Blvd., US-Rome (NY 13440), Schweizerische Marke Nr. 443 002 (PROCHEM) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 4. Mai 2000 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 2325/97 wird gutgeheissen.

3.

Die schweizerische Marke Nr. 443 002 (PROCHEM) wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheides für sämtliche Waren der Klasse 5 widerrufen.

4.

Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inklusive Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

16. Mai 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

2866

2000-0965