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Botschaft des
Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung des Kredites für Erstellung eines neuen Zolldirektionsgebäudes in Schaffhausen.
(Vom 7. März 1911.)
Tit.
Durch Bundesbeschluss vom 24. September 1907 (A. S.
n. F. XXIII, pag. 673) wurde behufs Erwerbung eines Bauplatzes für die Erstellung eines neuen Verwaltungsgebäudes der Zollkreisdirektion Schaffhausen eine Summe von Fr. 100,000 bewilligt. Seither ist der Kauf mit der Stadt Schaffhausen für einen 640,2 m 2 haltenden Platz an der Ecke Bahnhofstrasse-Bogenstrasse perfekt geworden und es ist nunmehr dringend erwünscht, dass mit den Bauarbeiten so bald wie möglich begonnen wird.
Bei der immerwährenden Zunahme des Verkehrs, der Vermehrung des Personals und der Geschäfte sind die der Kreisdirektion im gegenwärtigen Gebäude zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten durchaus ungenügend geworden und es könnte Abhülfe nur mit verhältnismässig grossen Kosten geschaffen werden, was sich jedoch angesichts des vor mehr als 3 Jahren erworbenen Bauplatzes nicht lohnen würde. Das Revisorat der Direktion beklagt sich namentlich über den Mangel an geeigneten Lokalen für die vielen Formulare, sowie auch darüber, dass sämtliches Material in den III. Stock hinaufgetragen werden müsse. Bezüglich der weitern Gründe, die zum Kaufe eines Platzes und zum
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Haue eines neuen Direktionsgebäudes geführt haben, und die heute noch in vollem Umfange und zum Teil in vermehrtem Masse zutreffen, gestatten wir uns, auf die Botschaft des Bundesrates an die eidg. Räte vom 17. Juni 1907 (s. Bundesblatt 1907, V, 442) zu verweisen. Wir glauben somit, von weitern Erörterungen über die Bedürfnisfrage Umgang nehmen zu können, wollen aber immerhin bezüglich der Ausdehnung des Geschäftsverkehrs erwähnen, dass die Gesamteinnahmen des zweiten Zollkreises seit der Erwerbung (1850) und Erweiterung (1866) des gegenwärtigen Gebäudes von rund Fr. 950,000 (1866) auf Fr. 18,100,000 pro 1910 gestiegen sind und dass das ständige Direktionspersonal jetzt 23 Mann gegenüber 5 Mann im Jahre 1866 beträgt.
Nachdem von unserer Baudirektion dem Zolldepartement gestützt auf das von ihm eingereichte Lokalitätenverzeichnis verschiedene Projekte für das Zolldirektionsgebäude vorgelegt worden waren, an denen jeweilen gewünschte Änderungen berücksichtigt wurden, einigten sich die interessierten Verwaltungen schliesslich auf den beiliegenden Entwurf, dem wir ebenfalls zustimmen.
Wie aus den detailliert ausgearbeiteten Plänen hervorgeht, sollen im Neubau, der an der Stelle der zum Abbruch bestimmten Gebäude zum sog. ,,hintern grossen Käfigtt errichtet werden soll, folgende Räume untergebracht werden : I. Im, Untergeschoss : Archiv Archiv und Magazin Kohlenraum und Werkstatt Heizraum Gedeckter Kistenraum Zwei Keller zur Wohnung im II. Stock Waschküche Keller für den Abwart II. Im Erdgeschoss: Kassa mit Schalterraum Revisor Revision (3 Zimmer) Formularmagazin Zwei Magazine
19 70 38 13 32 29 25 15
m2 m2 m2 m2 m2 m2 m2 m2
40 m2 20 m 2 f23 m 2 | 2 m2 (23 m 2 40 m2 16 u. 27 m2r
641 III.
Im I. SïocJc:
Direktor Kanzlei-Sekretär Sekretär Kanzlei . . . . · Registratur Aktenmagazin (event. Bureau) Abwart und Packraum Wartezimmer Musterzimmer
35 23 21 36 44 40 16 13 13
m2 ma m2 m-' m3 m2 mm'-' m2
22 18 21 16 . 164
m'2 m2 ma m3 m2
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2
IF. Im II. Stock: Grenzwachtchef Gehülfe des Grenzwachtchefs Konferenz- und Prüfungszimmer Magazin Wohnung mit 6 Zimmern, Küche und Dependenzen V. Im Dachstock: Zwei disponible Räume für die Verwaltung
·
·
Estrich Mäedezimmerl ,,T , ...
, T, a, , p ö. , > zur Wohnung im II.
Stock gehörend
·
35 m 2 (18 m 2 - 1 4 0 ·:
Abwartwohnung bestehend aus 4 Zimmern, Küche und Estrich zusammen 110 m 2 Für die äussere Gestaltung des Gebäudes war neben dem Verlangen möglichst günstiger Lichtöffnungen für die der Verwaltung zugeteilten Räume das architektonische Bedürfnis wegleitend, dass der Neubau mit dem Kantonalbankgebäude, welches im Jahre 1903 auf dem unserm Bauplatze gegenüberliegenden Eckgrundstück erstellt werden ist, in den allgemeinen Gebäudemassen in Harmonie stehe und doch in der Architektur seine Selbständigkeit bewahre.
Aus diesem Grunde wurde eine Formcnsprache benutzt, welche, in der Gotik fassend, in die deutsche Renaissance übergeht. Es kann hierdurch auch im Ornament der wünschenswerte Anklang an die künstlerisch wertvollen alten Bauten der Stadt Schaffhausen erreicht werden.
Dabei war es möglich, die für ein Verwaltungsgebäude gebotene Einfachheit der allgemeinen Gestaltung mit den Ansprüchen
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zu vereinigen, welche mit Recht an die Erscheinung eines eidgenössischen Gebäudes an dieser exponierten Baustelle geknüpft werden dürfen.
Im übrigen geben die Pläne über alle Einzelheiten jede gewünschte Auskunft.
Zur Feststellung der Baukosten wurde eine detaillierte Kostenberechnung ausgearbeitet, welche für die verschiedenen Bauarbeiten folgende Ziffern aufweist: 1. Abbrucharbeiten Fr.
1,000 2. Erd-, Maurer-, Kanalisations- und Umgebungsarbeiten ,, 95,762 3. Steinhauerarbeiten ,, 58,733 4. Walzeisen, Eisenkonstruktionen und Bauschmiedearbeiten ,, 12,190 5. Zimmerarbeiten ,, 15,265 6. Dachdeckerarbeiten ,, 3,432 7. Spenglerarbeiten ,, 5,258 8. Blitzableitung ,, 495 9. Glaserarbeiten ,, 13,288 10. Schreinerarbeiten ,, 21,137 11. Kunstschmiede- und Schlosserarbeiten . . . ,, 10,472 12. Gipserarbeiten ,, 12,739 13. Maler- und Tapeziererarbeiten ,, 8,508 14. Parkettarbeiten ,, 9,320 15. Rolladen ,, 4,102 1 6 . Bildhauerarbeiten . . . .
,, 4,440 17. Zentralheizung ,, 12,500 18. Gas- und Wassereinrichtungen und sanitäre Anlagen ,, 6,000 19. Elektrische Beleuchtung ,, 8,000 20. Unvorhergesehenes zirka 10% ,, 29,359 Total Baukosten Fr. 332,000 Die Totalsumme entspricht nach Abzug der Kosten für die Kistenremise im Hof und die Umgebungsarbeiten einer Quote von zirka Fr. 37. 50 per m 3 des umbauten Raumas.
Die Pläne sind so weit vorbereitet, dass mit der Ausschreibung der Bauarbeiten sofort nach der Kreditbewilligung begonnen werden kann. Für die Bauzeit müssen l l/s Jahre in Aussicht genommen werden.
643 Gestützt auf diese Ausführungen gestatten wir uns, Ihnen nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschlusse zu unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen.
Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.
B e r n , den 7. März
1911.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Rächet.
Der I. Vizekanzler : David.
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(Entwurf.)
Bundesbeschluss betreffend
Erstellung eines neuen Zolldirektionsgebäudes in Schaffhausen.
Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 7. März 1911, beschliesst: Art. 1. Für die Erstellung eines neuen Zolldirektionsgebäudes in Schaffhausen wird dem Bundesrat ein Kredit von Fr. 332,000 bewilligt.
Art. 2. Dieser Beschluss, mit dessen Vollziehung der Bundesrat beauftragt wird, tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.
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Jahr
1911
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147
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
15.03.1911
Date Data Seite
639-644
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