841 # S T #
1 5 6
Botschaft des
Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Aenderung der Konzession einer elektrischen Strassenbahn von Lugano über Bioggio und über Sorengo, Agno,, Ponte Tresa und Ponte Cremenaga.
(Vom 17. März 1911.)
Tit.
Mittelst Eingabe vom 13. August 1910 hat der Verwaltungsrat der ,,Ferrovie Luganesi" das Gesuch gestellt, es möchte die unterm 22. Dezember 1908 (B. A. S. XXIV, 555) erteilte Konzession einer elektrischen Strassenbahn von Lugano nach Ponte Tresa und Ponte Cremenaga dahin abgeändert werden, dass die Strecke Ponte Tresa-Ponte Cremenaga durch die Strecke Ponte Tresa-Sessa mit eigenem Bahnkörper ersetzt werde.
Zur Begründung dieses Begehrens machte der Verwaltungsrat der Bahngesellschaft folgendes geltend: Ein sorgfältiges Studium der Frage der Verlängerung der Linie Lugano-Ponte Tresa habe ihn von der Notwendigkeit überzeugt, dass die in der Konzession vorgesehene Strecke Ponte Tresa-Ponte Cremenaga durch eine andere ersetzt werden müsseT welche den Bedürfnissen der interessierten Ortschaften besser entspreche. Durch die in Aussicht genommene neue Strecke Ponte Tresa-Sessa würde später auch die Möglichkeit einer Verlängerung der Bahn bis zu den Gemeinden des oberen Malcantone geboten. Alle Gemeinden des Tresatales seien .mit der in
42
Aussicht genommenen Traceänderung einverstanden und hätten für den Bau der neuen Strecke bereits bedeutende Subventionen beschlossen.
Der technische Bericht über die Linie Ponte Tresa-Sessa ^enthält folgende Hauptangaben : Länge der Bahn: 6200 m.
Spurweite : l m.
Maximalsteigung : 55 %o.
Höhenkoten : Ponte Tresa 279 m, Sessa 384 rn ü. M.
Minimalradius: 80 m, eventuell 60 m.
Zwischenstationen : 2.
Betriebssystem: Elektrizität; Gleichstrom von 1000 Volt Spannung, geliefert von der Unterstation Agno.
Rollmaterial nach dem von der elektrischen Bahn LuganoCadro- Dino verwendeten Typus.
Die Kosten werden wie folgt veranschlagt : 1. Bahnanlagen.
·a. Projektstudien, Verwaltungskosten, Expropriationen, Unterbau, Hochbau und Mobiliar. .
b. Oberbau (6 km à Fr. 25,000)
Fr. 550,000 ,, 150,000
2. Elektrische Anlagen und Bollmaterial.
·a. Elektrische Kontaktleitung und Schienenrückleitung Fr. 50,000 *. Erweiterung der Unterstation Agno . . . ,, 30,000 ·c. 2 Motorwagen, 2 Anhängewagen (Personen und Güter) ,, 70,000 3. Unvorhergesehenes .
.
.
Total oder zirka Fr. 150,000 per Bahnkilometer.
,,
50,000
Fr. 900,000
Der Staatsrat des Kantons Tessin erklärt in seiner Vernehnv îassung vom 25. Januar 1911, dass er gegen die gewünschte Änderung der Konzession keine Einwendungen zu erheben habe.
Nach dorn genehmigten bezw. in Ausführung begriffenen Projekt der Strecke Lugano-Ponte Tresa handelt es sich nicht mehr um eine Strassenbahn, wie in der unterm 22. Dezember 1908 «erteilten Konzession vorgesehen ist, sondern um eine Eisenbahn
843
«uf eigenem Bahnkörper. In dem nachstehenden Beschlusses«ntwurf muss somit die Konzession auch dahin abgeändert werden, ·dass im Titel und im Eingang das Wort ,,Strassenbahntt durch ^Schmalspurbahn" ersetzt wird. Ferner fallen die in der alten Konzession vorgesehenen Strecken Lugano-Bioggio und SorengoAgno weg, da die im Bau begriffene Linie von Lugano über Sorengo, Bioggio und Agno nach Ponte Tresa führt. Demgemäss ist der Titel der Konzession nun folgender: ,,Konzession einer ·elektrischen Schmalspurbahn von Lugano über Sorengo, Bioggio, Agno, Ponte Tresa nach Sessa."
Der nachstehende Beschlussesentwurf ist im Sinne des Begehrens des Verwaltungsrates der ,,Ferrovie Luganesia und der vorstehenden Bemerkungen abgefasst. Wir empfehlen Ihnen denselben zur Annahme und benützen auch diese Gelegenheit, Sie, Tit., unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
B e r n , den 17. März
1911.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:
Buchet.
Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.
844
(Entwurf.)
ßundesbeschluss betreffend
Aenderung der Konzession einer elektrischen Strassenbahn von Lugano über Bioggio und über Sorengo, Agno, Ponte Tresa nach Ponte Cremenaga.
Die Bundesversammlung del- s c h w e i z e r i s c h e n E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht 1. einer Eingabe des Verwaltungsrates der ,,Ferrovie Luganesi% vom 13. August 1910; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 17. März 1911, beschliesst: I. Die durch Bundesbeschluss vom 22. Dezember 1908 (E.
A. S. XXIV, 555) erteilte Konzession einer elektrischen Strassenbahn von Lugano über Bioggio und über Sorengo, Agno, PonteTresa nach Ponte Cremenaga wird folgendermassen abgeändert: Im Titel und im Eingang werden die Worte ,,Konzession einer elektrischen Strossen bahn von Lugano über Bioggio und über Sorengo, Agno, Ponte Tresa nach Ponte Cremenagaa ersetzt durch die Worte ,,Konzession einer elektrischen Schmalspurbahn von Lugano über Sorengo, Bioggio, Agno, Ponte Tresa nach Sessa".
II. Der Bundesrat ist mit dem Vollzuge dieses Beschlusses^ welcher am 15. April 1911 in Kraft tritt, beauftragt.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Aenderung der Konzession einer elektrischen Strassenbahn von Lugano über Bioggio und über Sorengo, Agno,, Ponte Tresa und Ponte Cremenaga. (Vom 17. März 1911.)
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1911
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
12
Cahier Numero Geschäftsnummer
156
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
22.03.1911
Date Data Seite
841-844
Page Pagina Ref. No
10 024 134
Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.
Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.