Ablauf der Referendumsfrist: 18. Januar 1993
Bundesbeschluss über die lineare Beitragskürzung in den Jahren 1993 bis 1995 # S T #
vom 9. Oktober 1992
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 25. März 1992'', beschliesst: Art. l
Geltungsbereich
1
Dieser Beschluss gilt für Finanzhilfen und Abgeltungen sowie für Darlehenszahlungen, die im Voranschlag und in der Staatsrechnung unter folgenden Hauptgruppen aufgeführt sind: a. 36 Beiträge an laufende Ausgaben; b. 42 Darlehen und Beteiligungen; c. 46 Investitionsbeiträge.
2
Der Beschluss gilt für alle in den Jahren 1993, 1994 und 1995 zu leistenden Zahlungen sowie für die in diesen Jahren einzugehenden Verpflichtungen.
3
Der Beschluss gilt nicht für Zahlungen, mit denen vor dem 1. Januar 1993 eingegangene Verpflichtungen erfüllt werden.
Art. 2 1
Kürzung
Die Kürzung beträgt 10 Prozent.
2
Die Kürzung erfolgt auf den Beiträgen, wie sie nach dem jeweils geltenden Recht berechnet werden.
Art. 3
Ausnahmen
1
Der Bundesrat kann aus wichtigen Gründen gewisse Leistungen von der linearen Kürzung ganz oder teilweise ausnehmen.
2
Insbesondere sind von der linearen Kürzung diejenigen Leistungen auszunehmen, die im Rahmen der Botschaft über die Sanierungsmassnahmen 1992 bereits einer gezielten Kürzung unterzogen wurden.
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1992-584
Lineare Beitragskürzung in den Jahren 1993 bis 1995
3
Der Gesamtbetrag der Einsparungen als Folge der linearen Kürzung muss indessen mindestens erreichen: a. 1993 630 Millionen Franken; b. 1994 690 Millionen Franken; c. 1995 790 Millionen Franken.
Art. 4 Erleichterungen Der Bundesrat kann für bestimmte Bereiche oder in gewissen Fällen von den sonst für die Ausführung der beitragsberechtigten Vorhaben geltenden Vorschriften Erleichterungen bewilligen.
Art. 5 Referendum und Inkrafttreten 1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Er tritt am 1. Januar 1993 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 1995.
Ständerat, 9. Oktober 1992 Die Präsidentin: Meier Josi Der Sekretär: Lanz
Nationalrat, 9. Oktober 1992 Der Präsident: Nebiker Der Protokollführer: Anliker
Datum der Veröffentlichung: 20. Oktober 1992') Ablauf der Referendumsfrist: 18. Januar 1993
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Bundesbeschluss über die lineare Beitragskürzung in den Jahren 1993 bis 1995 vom 9.
Oktober 1992
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Bundesblatt
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Jahr
1992
Année Anno Band
6
Volume Volume Heft
42
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
20.10.1992
Date Data Seite
142-143
Page Pagina Ref. No
10 052 405
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