Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Bundesgesetz über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens ist eine Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Mit der Vorlage sollen das Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (SR 823.20) sowie das Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (SR 221.215.311) angepasst werden. Die Änderungen enthalten Massnahmen zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit ausländischer Dienstleistungserbringer, zur Sanktionierung von Arbeitgebern, welche Arbeitnehmende in der Schweiz beschäftigen und gegen zwingende Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen verstossen sowie zur Sanktionierung von Arbeitgebern, welche erleichtert allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge nicht einhalten.

Vernehmlassungsfrist: 31. Dezember 2011 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsmarktaufsicht, Effingerstrasse 31, 3003 Bern, Telefon 031 322 27 45, Fax 031 322 78 31, www.seco.admin.ch/themen/00385/00448/ Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

4. Oktober 2011

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Bundeskanzlei

2011-2086