Bundesbeschluss über den Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 31. August 20112, beschliesst: Art. 1
Nachtragskredite
Für das Jahr 2011 werden als vorgezogener Teil des zweiten Nachtrags zum Voranschlag 2011 der Schweizerischen Eidgenossenschaft gemäss besonderem Verzeichnis folgende Voranschlagskredite bewilligt: Franken
a.
Erfolgsrechnung: Aufwände von
745 600 000
b.
Investitionsbereich: Ausgaben von
123 400 000
Art. 2
Ausgaben
Im Rahmen der Finanzierungsrechnung für das Jahr 2011 werden zusätzliche Ausgaben von 869 000 000 Franken genehmigt.
Art. 3
Der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite
Es werden folgende Zusatzkredite bewilligt: Franken
1 2
a.
zur Finanzierung der Tätigkeit der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) für die Jahre 20082011
100 000 000
b.
für nationale Begleitmassnahmen zur Beteiligung der Schweiz am 7. Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft (EU) für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration in den Jahren 20072013
30 000 000
c.
für die Finanzierung der Begleitmassnahmen auf nationaler Ebene zur Unterstützung der Beteiligung an den Programmen der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) in den Jahren 20082011
10 000 000
d.
für ETH-Bauten 2010 (Einzelvorhaben)
9 000 000
SR 101 BBl 2011 6749
2011-1816
6785
Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011. BB
Art. 4
Der Ausgabenbremse nicht unterstellter Verpflichtungskredit
Für Investitionen im Zusammenhang mit dem Bau des neuen Röntgenlasers (SwissFEL) am Paul-Scherrer-Institut (PSI) wird ein Verpflichtungskredit von 12 900 000 Franken bewilligt.
Art. 5
Der Ausgabenbremse unterstellter Zahlungsrahmen
Folgende Zahlungsrahmen werden um die nachstehenden Beträge aufgestockt: Franken
für Institutionen nach Artikel 16 Absatz 3 Buchstaben b und c des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes vom 7. Oktober 19833 (FIFG) in den Jahren 20082011 insgesamt
b.
für die Institutionen der Forschungsförderung nach Artikel 10 Absatz 1 FIFG in den Jahren 20082011
10 000 000
c.
zur Deckung des Finanzbedarfs des ETH-Bereichs für Betrieb und Investitionen in den Jahren 20082011
59 500 000
Art. 6
Schlussbestimmung
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
3
3 000 000
a.
SR 420.1
6786
Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011. BB
Zahlenteil mit technischen Erläuterungen Mit dem Nachtrag IIa beantragte Voranschlagskredite 1. Eidg. Departement des Innern 325
Staatssekretariat für Bildung und Forschung
Stiftung Schweizerischer Nationalfonds A2310.0193
10 000 000
Übrige Beiträge an Dritte fw
10 000 000
Das Budget 2011 des Schweizerischen Nationalfonds wird zur Stärkung des Wissens- und Technologietransfers im Bereich der Nationalen Forschungsschwerpunkte aufgestockt. Die Projektzusprachen erfolgen ab 2012.
Institutionen Art. 16 FIFG A2310.0195
3 000 000
Übrige Beiträge an Dritte fw
3 000 000
Institutionen nach Art. 16 Abs. 3 Bst. b und c, wird zusätzlich zum ordentlichen Beitrag eine einmalige Ausgleichszahlung zur Abfederung eines Teils ihres im Jahr 2011 erlittenen Währungsverlustes aus Forschungsförderverträgen entrichtet, sofern dieser eine Untergrenze von 15 Prozent der Vertragssumme übersteigt.
7. EU-Forschungsrahmenprogramm A2310.0208
30 000 000
Übrige Beiträge an Dritte fw
30 000 000
Schweizer Forschenden, Institutionen und Unternehmen, die sich am 7. Forschungsrahmenprogramm der EU beteiligen, wird eine einmalige Ausgleichszahlung zur Abfederung eines Teils ihres im Jahr 2011 erlittenen Währungsverlustes aus Forschungsförderverträgen entrichtet, sofern dieser eine Untergrenze von 15 Prozent der Vertragssumme übersteigt.
Begleitmassnahmen Zusammenarbeit Raumfahrt A2310.0441
10 000 000
Übrige Beiträge an Dritte fw
10 000 000
Schweizer Unternehmen und Institutionen, die sich an Programmen der ESA beteiligen, wird eine einmalige Ausgleichszahlung zur Abfederung eines Teils ihres im Jahr 2011 erlittenen Währungsverlustes aus Forschungsförderverträgen entrichtet, sofern dieser eine Untergrenze von 15 Prozent der Vertragssumme übersteigt.
6787
Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011. BB
Finanzierungsbeitrag an den ETH-Bereich A2310.0346
36 100 000
Übrige Beiträge an Dritte fw
36 100 000
Die Mittel für den ETH-Bereich werden aufgestockt, um den Wissens- und Technologietransfer zu beschleunigen. An der ETH Zürich geschieht dies mit dem Innovation and Entrepreneurship Lab. Ausserdem werden Investitionen in umsetzungsreife Forschungsinfrastrukturen wie den Röntgenlaser SwissFEL vorgezogen.
2. Eidg. Finanzdepartement 606
Eidg. Zollverwaltung
Ausfuhrbeiträge landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte A2310.0211
10 000 000
Übrige Beiträge an Dritte fw
10 000 000
Infolge der Frankenstärke haben sich die Rohstoffpreisdifferenzen zwischen der Schweiz und dem Ausland erhöht. Mit der beantragten Aufstockung des Budgets 2011 für die Finanzierung der Ausfuhrbeiträge um 10 Millionen auf insgesamt 80 Millionen soll eine Senkung der Ansätze für den Preisausgleich und damit eine währungsbedingte Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Nahrungsmittelexporte und der darin enthaltenen Schweizer Agrarrohstoffe vermieden werden (vgl. auch Ziff. 2.3.3).
620
Bundesamt für Bauten und Logistik
ETH-Bauten A4100.0125
23 400 000
Liegenschaften fw
23 400 000
An der ETH Lausanne wird der Teaching and Innovation Square geschaffen, der ein Begegnungszentrum von KMU, Studierenden, Doktorierenden, Ingenieuren und Naturwissenschaftern werden soll. Diese werden an gemeinsamen Projekten arbeiten können. Konkret soll dies in der umzubauenden alten Bibliothek erfolgen. Ausserdem werden erste Investitionen im Zusammenhang mit dem Bau des SwissFEL am PSI getätigt.
6788
Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011. BB
3. Eidg. Volkswirtschaftsdepartement Staatssekretariat für Wirtschaft Leistungen des Bundes an die ALV A2310.0351
500 000 000
Beiträge an die ALV fw
500 000 000
In Zusammenhang mit den Verwerfungen an den Devisenmärkten und den konjunkturellen Unsicherheiten dürften in den nächsten Jahren auch die Ausgaben der Arbeitslosenversicherung ansteigen, insbesondere bei der Kurzarbeitsentschädigung.
Um den mit der 4. AVIG-Revision eingeleiteten Sanierungspfad der Arbeitslosenversicherung nicht zu gefährden, leistet der Bund im Jahr 2011 einen einmaligen zusätzlichen Beitrag.
Darlehen für Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit A4200.0108
100 000 000
Darlehen fw
100 000 000
Damit die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) über genügend Spielraum verfügt, um bei einer allfälligen Kreditverknappung bei Beherbergungsbetrieben in die Bresche springen und bei Kreditnachfragen möglichst vorteilhafte Zinsund Amortisationskonditionen anbieten zu können, beantragt der Bundesrat eine vorsorgliche und befristete Aufstockung des bestehenden Bundesdarlehens um 100 Millionen. Ende 2015 sollen die zu diesem Zeitpunkt eingesetzten Mittel als dauerhafte Erhöhung des Bundesdarlehens von heute 136 Millionen bei der SGH belassen werden («Fonds de roulement»). Der bis Ende 2015 nicht beanspruchte Teil der zusätzlich gewährten 100 Millionen fliesst an den Bund zurück.
760
Kommission für Technologie und Innovation
Technologie- und Innovationsförderung KTI A2310.0477
100 000 000
Übrige Beiträge an Dritte fw
100 000 000
Schweizer Unternehmen sollen unter erleichterten Bedingungen Innovationsprojekte verfolgen können. Im Vordergrund steht die angewandte Forschung, die aus den grundlegenden Kenntnissen und Technologien rasch Demonstratoren und schlussendlich die Entwicklung neuer Produkte vorantreibt. Es handelt sich um eine einmalige Massnahme im Jahr 2011, weshalb ein allfälliger Kreditrest nicht aufs Folgejahr übertragen werden kann.
6789
Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011. BB
4. Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation Bundesamt für Verkehr Abgeltung alpenquerender kombinierter Verkehr A2310.0214
28 500 000
Übrige Beiträge an Dritte fw
28 500 000
Mit den beantragten zusätzlichen Mitteln können die auf die Euroschwäche zurückzuführenden Erlösminderungen bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen zum Teil kompensiert werden. Die Massnahme unterstützt die Erreichung des in der Verfassung verankerten Ziels zur Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene.
Regionaler Personenverkehr A2310.0216
18 000 000
Übrige Beiträge an Dritte fw
18 000 000
Abgeltungsberechtigte Transportunternehmen mit einem hohen Anteil touristischem Verkehr haben aufgrund der Aufwertung des Frankens einen unerwartet hohen Nachfragerückgang bei den ausländischen Besuchern zu gegenwärtigen. Die daraus resultierenden Erlösminderungen sollen durch eine Erhöhung der Abgeltungen kompensiert werden.
6790
Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011. BB
Mit dem Nachtrag IIa beantragte Verpflichtungskredite CHF
Verpflichtungskredit (V, J) Voranschlagskredit (A)
Früher bewilligte Verpflichtungskredite inkl.
Zusatzkredite
Der Ausgabenbremse unterstellt Departement des Innern 325 Begleitmassnahmen zur Vollbeteiligung am 7. FRP 325 Begleitmassnahmen Zusammenarbeit Raumfahrt Finanzdepartement 620 ETH-Bauten 2010 > 10 Mio.
620
Neuer VK SwissFEL
Volkswirtschaftsdepartement 704 Förderung Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus 20122015* 706/ Finanzierung der Tätigkeit 760 der KTI 20082011
Beantragter Verpflichtungskredit/ Zusatzkredit
165 900 000
51 000 000
40 000 000 30 000 000
25 900 000
10 000 000
V0196.04 A4100.0125 neu A4100.0125
12 000 000
21 900 000 9 000 000
12 900 000
V0078.02 A2310.0357
20 000 000
104 000 000 4 000 000
V0084.02 A2310.0107 A2310.0477
553 500 000
100 000 000
V0137.01 A2310.0208 V0165.00 A2310.0441
* Dieser Verpflichtungskredit soll vom Parlament im Rahmen der Beratung der Botschaft über die Standortförderung 20122015 in der Herbstsession 2011 verabschiedet werden. Die in der Spalte «Früher bewilligte Verpflichtungskredite inkl. Zusatzkredite» ausgewiesenen Mittel entsprechen dem Betrag gemäss Beschluss des Erstrats
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Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011. BB
Mit dem Nachtrag IIa beantragte Zahlungsrahmen CHF
Zahlungsrahmen (Z) Voranschlagskredit (A)
Früher bewilligte Zahlungsrahmen inkl. Aufstockungen
Der Ausgabenbremse unterstellt Departement des Innern 325 Institutionen der Forschungsförderung 20082011 325 Institutionen Artikel 16 Forschungsgesetz 20082011 328 Finanzierungsbeitrag an den ETH-Bereich 20082011 Volkswirtschaftsdepartement 704 Schweiz Tourismus 20122015* 704
Exportförderung 20122015*
Beantragter Zahlungsrahmen/ Aufstockungen
86 900 000
Z0009.01 A2310.0193 Z0041.00 A2310.0195 Z0014.01 A2310.0346 A4100.0125
Z0016.02 A2310.0355 Z0017.03 A2310.0365
3 824 300 000
72 500 000 10 000 000
137 900 000
3 000 000
10 493 800 000
59 500 000
207 300 000
14 400 000 7 900 000
75 000 000
6 500 000
* Diese Zahlungsrahmen sollen vom Parlament im Rahmen der Beratung der Botschaft über die Standortförderung 20122015 in der Herbstsession 2011 verabschiedet werden. Die in der Spalte «Früher bewilligte Zahlungsrahmen inkl. Aufstockungen» ausgewiesenen Mittel entsprechen dem Betrag gemäss Beschluss des Erstrats.
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