Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 11581 Widersprechende Beiersdorf AG, Unnastrasse 48, DE-20253 Hamburg, IR-Marke Nr. 951 550 «NIVEA» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin Kofola a.s., SK-013 15 Rajecká Lesná 1, IR-Marke Nr. 1 049 942 «Vinea Das Zeichen der Schönheit» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 16. Juni 2011 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 11581 wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

16. Juni 2011

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

6282

2011-1476