11.020 Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012­2015 (Kulturbotschaft) vom 23. Februar 2011

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen die Entwürfe zu folgenden Bundesbeschlüssen mit dem Antrag auf Zustimmung: A

Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege in den Jahren 2012­2015

B

Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Kulturgütertransfer in den Jahren 2012­2015

C

Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Film in den Jahren 2012­2015

D

Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Sprachen und Verständigung in den Jahren 2012­2015

E

Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für Finanzhilfen des Bundesamtes für Kultur gestützt auf das Kulturförderungsgesetz in den Jahren 2012­2015

F

Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für Pro Helvetia in den Jahren 2012­2015

G

Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Schweizer Nationalphonothek in den Jahren 2012­2015

H

Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für das Schweizerische Nationalmuseum in den Jahren 2012­2015

Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, folgende parlamentarische Vorstösse abzuschreiben: 2000

P

00.3466

Funktionaler Analphabetismus. Bericht (N 15.12.00, Widmer)

2010

M 09.3972

Förderung von Schweizer Buchautoren (S 16.10.09, WAK-S; N 28.9.10)

2010-2888

2971

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

23. Februar 2011

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2972

Übersicht In dieser Botschaft formuliert der Bundesrat die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes in der Kreditperiode 2012­2015 und beantragt zu deren Umsetzung Finanzmittel in der Höhe von insgesamt 637,9 Millionen Franken.

Die beantragten Finanzmittel entsprechen damit der Finanzplanung des Bundes.

Der Bundesrat setzt sich zum Ziel, die kulturelle Vielfalt zu pflegen, den Zugang zur Kultur zu verbessern sowie die damit verbundenen Themen der kulturellen Traditionen und der Digitalisierung in die Kulturpolitik aufzunehmen. Im Weiteren will er den Kulturaustausch in der Schweiz und mit dem Ausland fördern.

Schliesslich will der Bundesrat die Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen, Städten und Gemeinden stärken und sich für gute kulturelle Rahmenbedingungen einsetzen.

Neben diesen Kernzielen der Kulturpolitik des Bundes definiert die Botschaft aufgabenspezifische Schwerpunkte für die vier Kulturinstitutionen des Bundes: das Bundesamt für Kultur (BAK), Pro Helvetia, die Schweizerische Nationalbibliothek (NB) sowie das Schweizerische Nationalmuseum (SNM).

Ausgangslage Am 11. Dezember 2009 haben die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die Kulturförderung (Kulturförderungsgesetz; KFG) verabschiedet. Gemäss KFG erfolgt die finanzielle Steuerung der Kulturförderung des Bundes über eine jeweils vierjährige Botschaft (Kulturbotschaft). Die erste Kulturbotschaft gilt für die Jahre 2012­2015. Sie erfasst grundsätzlich sämtliche Subventionen der Kulturförderung des Bundes, unabhängig davon ob die Rechtsgrundlagen im KFG selber oder in Spezialgesetzen (z.B. Filmgesetz, Sprachengesetz) verankert sind.

Kernziele der Kulturpolitik des Bundes Die Kulturpolitik des Bundes verfolgt fünf Kernziele: ­

Pflege der kulturellen Vielfalt: Die Pflege der kulturellen Vielfalt ist ein zentrales kulturpolitisches Ziel des Bundes. Dieses Kernanliegen, das sowohl Kulturerbe wie auch Kulturschaffen betrifft, prägt zum einen die Aufgabengebiete der vier Kulturinstitutionen des Bundes. Zum anderen wird die kulturelle Vielfalt in der Periode 2012­2015 durch das Thema «Lebendige Traditionen» berücksichtigt: Mit verschiedenen Projekten beleuchten das BAK, Pro Helvetia, die NB und das SNM die Bedeutung regionaler und traditioneller Kulturformen für das kulturelle Leben in der Schweiz.

­

Verbesserung des Zugangs zur Kultur: Der Zugang zur Kultur ist ein wichtiges Element sozialer Integration und eine Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Der Bundesrat setzt sich zum Ziel, insbesondere Kindern und Jugendlichen den Zugang zu einem vielfältigen Kulturangebot zu eröffnen.

Dieses Ziel wird durch Massnahmen des BAK in den Bereichen Sprachförderung, Leseförderung, musikalische Bildung und über die Förderung von

2973

Kunstvermittlungsprojekten durch Pro Helvetia erreicht. Im Weiteren wollen die Kulturakteure des Bundes mit dem Thema «Kultur Digital» insbesondere Kinder und Jugendliche besser erreichen.

­

Förderung des Kulturaustauschs: Für ein lebendiges Kulturleben ebenso wie für ein vertieftes Verständnis der eigenen und anderer Kulturen ist der Kulturaustausch im Inland sowie mit dem Ausland zentral. Die Förderung des Kulturaustauschs wird im Wesentlichen durch Pro Helvetia und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten umgesetzt.

­

Verstärkung der Zusammenarbeit: Der Bund verfügt in keinem Kulturbereich über eine ausschliessliche Verfassungskompetenz. Er handelt im Verhältnis zu den Kantonen vielmehr parallel und in einigen Bereichen bloss subsidiär. Im Weiteren tragen Kantone und Städte den Grossteil der Kulturausgaben der öffentlichen Hand. Insbesondere der Aspekt der Subsidiarität gebietet eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden im Kulturbereich. In Zukunft soll deshalb ein nationaler Kulturdialog zwischen den verschiedenen Staatsebenen stattfinden.

­

Schaffung guter Rahmenbedingungen: Die Kultur- und Kreativwirtschaft der Schweiz ist in den letzten Jahren überdurchschnittlich gewachsen. Sie beschäftigt inzwischen rund 200 000 Personen und generiert 4,5 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Der Bund soll durch gute Rahmenbedingungen ein fruchtbares Kulturleben und das weitere Wachstum der Kultur- und Kreativwirtschaft ermöglichen.

Aufgabenspezifische Schwerpunkte Der Bundesrat sieht für das BAK, Pro Helvetia, die NB und das SNM in der Periode 2012­2015 folgende Schwerpunkte vor: ­

BAK: Im Zug der Neuregelung der Zuständigkeiten bereinigt das BAK sein Portfolio. Es tritt namentlich Aufgaben in der Nachwuchsförderung und im Kulturaustausch (Biennalen, Buchmessen) an Pro Helvetia ab und übernimmt von ihr insbesondere die Finanzierung der Promotionsorganisation Swiss Films. Neue Akzente setzt das BAK in der Förderung der musikalischen Bildung und in der Neukonzeption der verschiedenen Preise des Bundes (Ausdehnung auf die Kultursparten Literatur, Tanz, Theater und Musik).

Wichtige strukturelle Neuerungen betreffen die Erhöhung des Ankaufsetats der Gottfried-Keller-Stiftung und ihre administrative Zusammenlegung mit der Bundeskunstsammlung.

­

Pro Helvetia: Bei Pro Helvetia stehen inhaltlich die Entwicklung der Nachwuchsförderung, der Kunstvermittlung und der Förderung des künstlerischen Schaffens im Bereich der visuellen Künste (inkl. Fotografie) im Vordergrund. Ausserdem wird Pro Helvetia künftig den Schweizer Beitrag zu den Kunst- und Architekturbiennalen verantworten und die Präsenz von Schweizer Verlagen an internationalen Buchmessen unterstützen. Im internationalen Kulturaustausch will die Stiftung die Beziehungen zu Russland festigen, mittelfristig durch die Eröffnung eines Verbindungsbüros in Mos-

2974

kau. Das KFG sieht für die Stiftung Pro Helvetia eine neue Organisation vor: Der Stiftungsrat wird von bisher 25 auf neu 9 Mitglieder reduziert und konzentriert sich auf strategische Fragen. Neu wird eine Fachkommission mit 13 Mitgliedern zur Begutachtung von Fördergesuchen geschaffen.

­

NB: Die NB wird seit 2006 mittels Leistungsauftrag und Globalbudget als sogenanntes FLAG-Teilamt geführt. Sie hat die Aufgabe, gedruckte und digitale Informationen, die einen Bezug zur Schweiz haben, zu sammeln, zu erschliessen, zu erhalten und zu vermitteln. Die grosse Herausforderung für die NB ist der Umgang mit der digitalen Information. Im Vordergrund stehen die Sammlung und Erhaltung original digitaler Publikationen und die Digitalisierung ihrer gedruckten Bestände.

­

SNM: Seit dem 1. Januar 2010 ist das SNM eine öffentlich-rechtliche Anstalt. Die neue Museumsgruppe umfasst drei kulturhistorisch ausgerichtete Museen ­ Landesmuseum Zürich, Château de Prangins und Forum Schweizer Geschichte Schwyz ­ und das Sammlungszentrum in Affoltern am Albis. Neben temporären Ausstellungen konzipieren die Museen ihre Dauerausstellungen sukzessive neu: In der Periode 2012­2015 zeigt das Château de Prangins in einer neuen Dauerausstellung den Übergang vom Ancien Régime zur modernen Schweiz. In der Aus- und Weiterbildung von Kuratorinnen und Kuratoren, Konservatorinnen und Konsvervatoren sowie Restauratorinnen und Restauratoren will das SNM in Zukunft stärker mit Universitäten und Hochschulen kooperieren. Schliesslich wird das SNM als museologisches Kompetenzzentrum seine Dienstleistungen für Dritte ausbauen.

Verhältnis zur Finanzplanung des Bundes Die mit dieser Botschaft beantragten Finanzierungsbeschlüsse in der Höhe von insgesamt 637,9 Millionen Franken für die Jahre 2012­2015 entsprechen unter Berücksichtigung sämtlicher Kredite der vier Kulturinstitutionen des Bundes der Finanzplanung des Bundes.

2975

Inhaltsverzeichnis Übersicht

2973

Abkürzungsverzeichnis

2978

1 Grundzüge der Vorlage 1.1 Kulturpolitische Ausgangslage 1.1.1 Einleitung 1.1.1.1 Kulturbegriff 1.1.1.2 Gesellschaftliche Bedeutung der Kultur 1.1.1.3 Wirtschaftliche Bedeutung der Kultur 1.1.2 Kulturförderung in der Schweiz 1.1.2.1 Akteure der Kulturförderung 1.1.2.2 Kulturarbeit des Bundes im Ausland 1.1.2.3 Finanzierung der Kulturförderung 1.1.3 Rechtsgrundlagen der Kulturförderung des Bundes 1.1.3.1 Verfassungsgrundlagen und Spezialgesetze 1.1.3.2 Kulturförderungsgesetz 1.1.4 Funktion und Geltungsbereich der Kulturbotschaft 1.1.5 Instrumente zur Umsetzung der Kulturbotschaft 1.2 Ergebnisse der Anhörung 1.3 Erledigung parlamentarischer Vorstösse

2980 2980 2980 2980 2980 2982 2983 2983 2985 2986 2987 2987 2989 2990 2990 2991 2993

2 Leitlinien der Kulturpolitik des Bundes 2.1 Kernziele der Kulturpolitik des Bundes 2.2 Weitere allgemeine Themen der Kulturpolitik 2.2.1 Soziale Sicherheit der Kulturschaffenden 2.2.2 Statistik und Evaluation

2993 2993 2998 2998 2999

3 Die einzelnen Förderungsbereiche 3.1 Bundesamt für Kultur 3.1.1 Kulturerbe 3.1.1.1 Heimatschutz und Denkmalpflege 3.1.1.2 Kulturgütertransfer 3.1.1.3 Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter 3.1.1.4 Museen und Sammlungen des Bundes 3.1.2 Kulturschaffen 3.1.2.1 Filmförderung 3.1.2.2 Preise, Auszeichnungen und Ankäufe 3.1.2.3 Kulturelle Organisationen 3.1.2.4 Kulturelle Anlässe und Projekte 3.1.2.5 Kulturfonds 3.1.3 Basisförderung 3.1.3.1 Sprach- und Verständigungspolitik 3.1.3.2 Musikalische Bildung 3.1.3.3 Leseförderung 3.1.3.4 Unterstützung der Fahrenden 3.1.3.5 Beitrag für die Stadt Bern 3.1.3.6 Schweizerschulen im Ausland

3000 3000 3000 3000 3005 3006 3011 3013 3013 3019 3023 3025 3026 3027 3027 3030 3032 3038 3040 3041

2976

3.2 Pro Helvetia 3.3 Schweizerische Nationalbibliothek 3.4 Schweizerisches Nationalmuseum

3041 3048 3052

4 Finanzen im Überblick

3057

5 Auswirkungen 5.1 Auswirkungen auf den Bund 5.1.1 Finanzielle Auswirkungen 5.1.2 Personelle Auswirkungen 5.1.3 Sonstige Auswirkungen auf den Bund 5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden 5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft 5.4 Andere Auswirkungen

3059 3059 3059 3059 3060 3060 3060 3060

6 Verhältnis zur Legislaturplanung

3061

7 Rechtliche Aspekte 7.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit 7.2 Erlassform 7.3 Unterstellung unter die Ausgabenbremse 7.4 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes

3061 3061 3061 3061 3062

A Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege in den Jahren 2012­2015 (Entwurf) 3063 B Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Kulturgütertransfer in den Jahren 2012­2015 (Entwurf)

3065

C Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich des Films in den Jahren 2012­2015 (Entwurf)

3067

D Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Verständigung und Sprache in den Jahren 2012­2015 (Entwurf)

3069

E Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für Finanzhilfen des Bundesamtes für Kultur gestützt auf das KFG in den Jahren 2012­2015 (Entwurf)

3071

F Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für Pro Helvetia in den Jahren 2012­2015 (Entwurf)

3073

G Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Schweizer Nationalphonothek in den Jahren 2012­2015 (Entwurf)

3075

H Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für das Schweizerische Nationalmuseum in den Jahren 2012­2015 (Entwurf)

3077

2977

Abkürzungsverzeichnis AHVV

Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung

ALL

Adult Literacy and Lifeskills Survey

BAK

Bundesamt für Kultur

BASS

Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien

BBL

Bundesamt für Bauten und Logistik

BBT

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

BFS

Bundesamt für Statistik

BIT

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation

BKS

Bundeskunstsammlung

BSV

Bundesamt für Sozialversicherung

BV

Bundesverfassung

CDN

Centre Dürrenmatt Neuchâtel

DEZA

Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit

EDA

Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten

EDI

Eidgenössischen Departement des Innern

EDK

Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren

EU

Europäische Union

FiG

Bundesgesetz vom 14. Dezember 2001 über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz)

FLAG

Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget

FN

Schweizer Nationalphonothek

GKS

Gottfried-Keller-Stiftung

ICOM

Internationaler Museumsrat

ICOMOS Suisse

Landesgruppe Schweiz des Internationalen Rates für Denkmalpflege

ISOS

Inventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz

KFG

Bundesgesetz vom 11. Dezember 2009 über die Kulturförderung (Kulturförderungsgesetz)

KGTG

Bundesgesetz vom 20. Juni 2003 über den internationalen Kulturgütertransfer (Kulturgütertransfergesetz)

KKA

Zentrum für Kulturaussenpolitik des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten

KSKA

Konferenz schweizerischer Kantonsarchäologinnen und Kantonsarchäologen

Kulturbotschaft

Botschaft zur Finanzierung der Kulturförderung des Bundes

2978

MSG

Bundesgesetz vom 12. Juni 2009 über die Museen und Sammlungen des Bundes (Museums- und Sammlungsgesetz)

Musikbildungsbericht

«Musikalische Bildung in der Schweiz», Bericht des Bundesrates, Bern 2005

NB

Schweizerische Nationalbibliothek

NBibG

Bundesgesetz vom 18. Dezember 1992 über die Schweizerische Nationalbibliothek (Nationalbibliotheksgesetz)

NFA

Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen

NHG

Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz

NIKE

Nationale Informationsstelle für Kulturgüter-Erhaltung

PRS

Präsenz Schweiz

SAM

Schweizerisches Alpines Museum

SBF

Staatssekretariat für Bildung und Forschung

SLA

Schweizerisches Literaturarchiv

SNM

Schweizerisches Nationalmuseum

SpG

Bundesgesetz vom 5. Oktober 2007 über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz)

SSV

Schweizerischer Städteverband

UNESCO

Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur

VBS

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

VHS

Verkehrshaus der Schweiz

VMS

Verband der Museen der Schweiz

2979

Botschaft 1

Grundzüge der Vorlage

1.1

Kulturpolitische Ausgangslage

1.1.1

Einleitung

1.1.1.1

Kulturbegriff

Moderne Kulturförderung orientiert sich heute am Kulturbegriff der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO): «Die Kultur kann in ihrem weitesten Sinne als die Gesamtheit der einzigartigen geistigen, materiellen, intellektuellen und emotionalen Aspekte angesehen werden, die eine Gesellschaft oder eine soziale Gruppe kennzeichnen. Dies schliesst nicht nur Kunst und Literatur ein, sondern auch Lebensformen, die Grundrechte des Menschen, Wertsysteme, Traditionen und Glaubensrichtungen.»1 Die Definition der UNESCO ist vielschichtig und geht weit über ein enges Verständnis, das sich auf die Kunst beschränkt, hinaus. So verstanden ist Kultur ein zentraler Faktor des politischen und gesellschaftlichen Lebens, ein wirkungsvolles Instrument zur Wahrung der sozialen Integration und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Aktive Kulturpolitik beschränkt sich daher nicht auf die Förderung des künstlerischen Schaffens und die Erhaltung des kulturellen Erbes. Sie zielt auf die Beteiligung möglichst aller Bevölkerungsgruppen am kulturellen Leben. Zugang zur und Vermittlung von Kultur sind Schlüsselbegriffe der Kulturpolitik.

Kultur lässt sich allerdings nicht als eigener Politikbereich fassen, wenn jedes menschliche Handeln als kulturell verstanden wird. In der politischen Praxis, wenn Kultur zum Anknüpfungspunkt für öffentliche Leistungen wird, muss daher zwischen einem weiten soziologischen und einem engeren praktischen Kulturbegriff unterschieden werden. Ersterer bleibt Perspektive und Hintergrund jeder Kulturpolitik, Letzterer umfasst namentlich die Künste in ihren klassischen und modernen Sparten, einschliesslich Volks- und Laienkunst sowie materielles und immaterielles Kulturerbe.2

1.1.1.2

Gesellschaftliche Bedeutung der Kultur

Öffentliche Kulturförderung gilt heute als eine selbstverständliche Aufgabe des Staatswesens. Die Entwicklungen der öffentlichen und privaten Kulturförderung wie auch des Völkerrechts weisen auf die wachsende Bedeutung der Kultur hin. Auch in der Schweiz sehen die Verfassungen von Bund und Kantonen zunehmend kulturrelevante Bestimmungen vor (vgl. Ziff. 1.1.3.1).

1

2

Deutsche UNESCO-Kommission (Hg.): Weltkonferenz über Kulturpolitik: Schlussbericht der von der UNESCO vom 26. Juli bis 6. Aug. 1982 in Mexiko-Stadt veranstalteten internationalen Konferenz, München 1983, S. 121.

Peter Mosimann, Marc-André Renold, Andrea F. G. Raschèr (Hg.): Kunst, Kultur, Recht ­ Schweizerisches und internationales Recht, Basel 2009, S. 21 f.

2980

Die Begründung und die Logik staatlichen Handelns im Bereich der Kultur hat im Lauf der Zeit eine Verschiebung der Akzente erfahren. Während in den Anfängen staatlicher Kulturförderung die Selbstvergewisserung der jungen Nationalstaaten ein grosses Gewicht hatte und zumeist ­ auch in der Schweiz (Bundesbeschluss für den Schutz historischer Denkmäler 1886, Gründung des Schweizerischen Landesmuseums 1890, Gründung der Schweizerischen Landesbibliothek 1895) ­ der Pflege des kulturellen Erbes galten, dominieren seit den 1980er-Jahren soziokulturelle Anliegen und wirtschaftliche Überlegungen die kulturpolitische Debatte. Der soziokulturelle Ansatz stellt die Begegnung von Menschen verschiedenen Alters, Geschlechts und unterschiedlicher Herkunft in den Mittelpunkt. Die wirtschaftliche Perspektive betont die Wichtigkeit des Kulturangebots für die Standortattraktivität und rückt die Kulturförderung in die Nähe der Wirtschaftsförderung. Aktuelle Erfahrungen im Zusammenhang mit Mobilität und Globalisierung haben Themen wie regionale Identität, nationaler Zusammenhalt und Völkerverständigung zu neuen Zielen der Kulturpolitik gemacht.

Die genuine Bedeutung der Künste liegt allerdings in ihrer Wirkung auf die Sinne.

Wie nichts sonst vermögen Kunstwerke die Menschen zu berühren, zu bewegen und anzuregen. Künste schärfen die Wahrnehmung und entwickeln das Bewusstsein. Es gibt keine bessere Schule des Betrachtens, der Aufmerksamkeit, des Differenzierens als Kunst. Genaues und kritisches Hinhören, Hinsehen, Mitdenken macht die Menschen aufmerksam, ausdrucks- und urteilsfähig. Sobald eine sinnliche Anschauung in emotionale oder intellektuelle Erkenntnis übergeht, wird sie gesamtgesellschaftlich bedeutsam. Der eigentliche Wert der Kultur liegt darin, dass sie dem Menschen ermöglicht, sich selbst und sein Umfeld zu verstehen und verständlich zu machen.

Im Kern trägt staatliche Kulturförderung also zur demokratischen Entwicklung des Gemeinwesens bei. Sie ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern eine kulturelle Orientierung, die für die Wahrnehmung bürgerlicher Rechte und Pflichten unerlässlich ist.3 Staatliche Kulturpolitik beschränkt sich nicht darauf, finanzielle Zuwendungen an Kulturinstitutionen, Kultureinrichtungen und Kulturprojekte zu vergeben. Kulturschaffende brauchen Auftritts- und Ausstellungsmöglichkeiten,
ein interessiertes Publikum, Zugang zum Markt und gute Rahmenbedingungen. Kulturpolitik muss sich deshalb auch in andere Bereiche einbringen: So haben die Steuer- und Finanzpolitik (z.B. durch die Abzugsfähigkeit von Spenden an gemeinnützige Organisationen), das Urheberrecht (z.B. bei der Sicherung einer angemessenen Vergütung der Urheberinnen und Urheber sowie bei der Nutzung von Werken durch Lehre und Forschung), das Wirtschaftsrecht (z.B.. bei der Buchpreisbindung), das Sozialversicherungsrecht (z.B.. bei der sozialen Sicherheit) oder auch das Stiftungsrecht (Stiftungen als Institutionen für die Kulturförderung) erhebliche Auswirkungen auf das Kulturschaffen und die Kulturschaffenden.

3

Mit Blick auf die Schweiz hält der sogenannte Clottu-Bericht fest: «Das namentlich seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs in den demokratischen Ländern durchwegs empfundene Bedürfnis, eine Konzeption der Kultur und der Mittel der Kulturpolitik zu erarbeiten, kann nur als Wille zur Ausweitung der Demokratie verstanden werden.» (Beiträge für eine Kulturpolitik der Schweiz ­ Bericht der eidgenössischen Expertenkommission für Fragen einer schweizerischen Kulturpolitik, Bern 1975, S. 13).

2981

1.1.1.3

Wirtschaftliche Bedeutung der Kultur

In den letzten Jahren hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Kultur nicht nur eine soziale Bedeutung hat (vgl. Ziff. 1.1.1.2), sondern auch ein wirtschaftlich relevantes Geschehen darstellt. Kultur ist nicht einfach ein Kostgänger des Staates, sondern leistet einen eigenständigen Beitrag zur Realökonomie. Dabei ist zwischen indirekten und direkten Nutzen zu unterscheiden, zwischen dem kulturellen Angebot als Imagefaktor, der positive Werte generiert, und dem Kultursektor als Wirtschaftsfeld, das sich dauerhaft als Wachstumsbranche etabliert.

Erfolgreiche Kulturschaffende haben im In- und Ausland häufig die Rolle von kulturellen Botschafterinnen und Botschaftern und prägen ein positives Bild der Schweiz und ihrer Heimat. Ein breites kulturelles Angebot in einer Gemeinde oder in einer Region ist von eminenter Bedeutung für die Lebensqualität der Bevölkerung und kann die Standortwahl von Wirtschaftsunternehmen günstig beeinflussen.

Kulturelle Einrichtungen und Anlässe kommen auch denjenigen zugute, die das Angebot nicht selber nutzen: Kultur ist ein zusätzlicher Motor für die wirtschaftliche Entwicklung, basierend auf der Annahme positiver Effekte in verschiedenen Bereichen wie Beschäftigung, Freizeitkonsum, Stadtentwicklung. Diese und andere Vorteile können aus ökonomischer Sicht nicht alleine über Eintrittsgelder abgegolten werden, sondern müssen auch über staatliche Kulturförderung finanziert werden.4 Beispielhaft sei hierzu eine Studie zu den ökonomischen Wirkungen des Freilichtmuseums Ballenberg und seiner Partnerbetriebe (Verkaufsgeschäfte, Landschaftstheater, Kurszentrum) zitiert.5 Mit einem Umsatz von 15 Millionen Franken erwirtschaftet das Gesamtunternehmen direkt eine Bruttowertschöpfung von 7,4 Millionen Franken und generiert rund 100 vollzeitäquivalente Arbeitsplätze. Unter Einbezug der indirekten Wirkungen (Ausgaben der Besucherinnen und Besucher ausserhalb des Museums) löst es alleine im Berner Oberland eine Bruttowertschöpfung von rund 21 Millionen Franken und eine Beschäftigung von gut 230 Vollzeitstellen aus.

Von dieser Nachfrage profitiert die gesamte Tourismuswirtschaft, insbesondere das Gastgewerbe, die Hotellerie und der Detailhandel. Das Unternehmen wird von der öffentlichen Hand mit rund 650 000 Franken unterstützt (davon 605 000 Fr. vom Kanton Bern). Es bezahlt dafür
Steuern von rund 2,5 Millionen Franken (Umsatz-, Einkommens-, Mehrwert- und Gewinnsteuern).

Kultur als Wirtschaftszweig umfasst in Anlehnung an internationale Standards6 im Wesentlichen die Märkte für Musik, Buch, Kunst, Film, Rundfunk, darstellende Kunst, Design, Architektur, Werbung, Software und Computerspiele, Kunsthandwerk und Presse. Aktuelle Studien belegen für die Schweizer Kultur- und Kreativwirtschaft in diesem erweiterten Sinn ein überdurchschnittliches Beschäftigungsvolumen und Wachstum: Im Jahr 2005 (Stichjahr) steuerte der Sektor mit 40 600 selbstständigen Unternehmen 4,5 Prozent zum Bruttoinlandprodukt bei (19,5 Mia. Fr. Bruttowertschöpfung). Damit ist der Anteil an der Gesamtwertschöpfung höher als derjenige der Uhrenindustrie (2,5 %) und der Chemie (3,4 %) und 4 5 6

Zu externen Nutzen und Umwegrentabilität im Kulturbereich vgl. Andrew Holland: Bundessstaatliche Kunstförderung in der Schweiz, Zürich 2002, S. 19 ff.

Heinz Rütter, Jutta Popp, Matthias Holzhey: Freilichtmuseum Ballenberg als Wirtschaftsfaktor, Rüschlikon 2009.

EU Eurostat Working Paper: Cultural Statistics in the EU, Final Report, EC 2000, S. 90 ff.

2982

halb so gross wie derjenige der Banken und der Versicherungen (8,9 %). Der Sektor beschäftigte rund 200 000 Personen in rund 41 600 Vollzeitstellen.7 Mikro- und makroökonomische Studien aus dem In- und Ausland bestätigen die volkswirtschaftliche Bedeutung und das überdurchschnittliche Wachstumspotenzial der Kultur- und Kreativwirtschaft.8 Allgemein lässt sich feststellen: Die Kultur- und Kreativwirtschaft übernimmt eine Vorreiterrolle auf dem Weg in eine wissensbasierte Ökonomie und Gesellschaft. In der Kultur- und Kreativwirtschaft werden schon heute zukunftsorientierte Arbeitsund Geschäftsmodelle verwirklicht. Darüber hinaus ist die Branche ausserordentlich innovativ. Die Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft nutzen moderne Informations- und Kommunikationstechniken und geben den Herstellern immer wieder Impulse für deren Weiterentwicklung. Die Wirtschaftspolitik sollte deshalb die Entwicklung der Querschnittsbranche Kultur- und Kreativwirtschaft in ihre Überlegungen einbeziehen.

1.1.2

Kulturförderung in der Schweiz

1.1.2.1

Akteure der Kulturförderung

Ein Markenzeichen der Kulturförderung in der Schweiz ist die Vielfalt der Förderstrukturen. Das Zusammenwirken der staatlichen Ebenen, das breite Spektrum von staatlichen und privaten Trägerschaften und Organisationsformen, das öffentliche Interesse für Kunst und Kultur sind die Garanten der Entwicklung des kulturellen Lebens in der Schweiz.

Die primäre Zuständigkeit liegt bei den Kantonen, während der Bund nach Artikel 69 der Bundesverfassung9 (BV) teilweise nur subsidiär agiert.10 In der Praxis bedeutet dies, dass der Bund die Massnahmen der Kulturförderung trifft, welche die Kantone, die Gemeinden oder die Privaten nicht selber ergreifen können. Umfassender sind die Aufgaben des Bundes in den kulturellen Fragen, in denen der Bund spezifische verfassungsrechtliche Kompetenzen hat (z.B.. beim Film, vgl.

Ziff. 1.1.3.1).

Die Kulturarbeit des Bundes im Inland beruht im Wesentlichen auf dem Zusammenspiel des Bundesamtes für Kultur (BAK) mit der Stiftung Pro Helvetia. Das BAK ist das zuständige strategische Organ für die Ausarbeitung und Umsetzung der Kulturpolitik des Bundes. Es nimmt die im strengen Sinn staatlichen, das heisst bundeshoheitlichen, Aufgaben wahr, namentlich die Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen, die Ausarbeitung von Erlassen im Kultursektor, die Prüfung der Kulturverträglichkeit von Erlassen in anderen Politikbereichen (Mehrwertsteuer, internationaler Freihandel, Berufsbildung, Sprachen usw.), sowie ­ in Koordination 7 8

9 10

Christoph Weckerle, Manfred Gerig, Michael Söndermann: Creative Industries Switzerland: Facts, Models, Culture. Basel 2008.

Für Zürich: Philipp Klaus, Stadt ­ Kultur ­ Innovation: Kulturwirtschaft und kreative innovative Kleinstunternehmen in der Stadt Zürich, Zürich 2006; für Basel: Raphael Rossel (Hg.), Studie zur Basler Kreativwirtschaft: Strukturdaten, Positionen, Handlungsfelder, Basel 2010; für Deutschland: Gesamtwirtschaftliche Perspektiven der Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland, 2009; für die Europäische Union: The Economy of Culture, 2006.

SR 101 Für Details zur verfassungsrechtlichen Abgrenzung vgl. Ziff. 1.1.3.1.

2983

mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ­ die Verhandlung von Abkommen im Kultursektor, die Vertretung der Schweiz in multilateralen Organisationen und die Pflege internationaler Beziehungen. Seine Fördertätigkeiten umfassen die drei Bereiche Kulturerbe (Heimatschutz und Denkmalpflege, Kulturgütertransfer, Museen und Sammlungen), Kulturschaffen (Film, Preise und Auszeichnungen, Unterstützung kultureller Organisationen) und kulturelle Basisförderung (Sprach- und Verständigungspolitik, musikalische Bildung, Leseförderung, Fahrende, Schweizerschulen im Ausland).

Die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia ist eine Stiftung öffentlichen Rechts mit dem Auftrag, kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse zu fördern. Die Stiftung fördert das künstlerische Schaffen sowie die Kunstvermittlung, und sie unterstützt den Kulturaustausch im In- und mit dem Ausland in allen Disziplinen. Der Schwerpunkt der Förderaktivitäten liegt beim zeitgenössischen Kunstschaffen. Die Volkskultur ist seit 2009 Teil des Portfolios von Pro Helvetia. Die Stiftung unterstützt Projekte auf der Basis von vier Instrumenten: aufgrund von Unterstützungsanträgen (rund 70 % der Mittel), im Rahmen eigener Programme (rund 10 %) und über ihr Netz von Kulturzentren und Verbindungsbüros im Ausland (rund 17 %) sowie mittels der Bereitstellung von Informations- und Promotionsmaterialien (rund 3 %). Die Stiftung wird vollumfänglich vom Bund finanziert.

Administrativ und budgetmässig mit dem BAK verbunden ist die Schweizerische Nationalbibliothek (NB) mit dem Schweizerischen Literaturarchiv (SLA) und weiteren Spezialsammlungen. Sie wird seit dem 1. Januar 2006 mit Leistungsauftrag und Globalbudget (FLAG) geführt. Das Schweizerische Nationalmuseum (SNM) ­ mit den drei Museen Landesmuseum Zürich, Château de Prangins und Forum Schweizer Geschichte Schwyz sowie dem Sammlungszentrum in Affoltern am Albis ­ ist seit dem 1. Januar 2010 zu einer öffentlich-rechtlichen Anstalt verselbstständigt und direkt dem Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) unterstellt.

Den Kantonen kommt seit je eine sehr wichtige Rolle in der Schweizer Kulturförderung zu. Auf der Staatsebene der Gemeinden leisten vor allem die städtischen Zentren massgebliche Beiträge an die Kulturausgaben. Sie sind
gewissermassen die Brennpunkte kultureller Aktivitäten in der Schweiz. Jeder Kanton und alle grossen Städte weisen in ihrer Kulturförderung gewachsene Strukturen und Traditionen auf, sodass die kantonalen und städtischen Kulturfördermodelle je eigene Qualitäten auszeichnen und hier nicht umfassend dargestellt werden können. Zusammen tragen Kantone und Städte mit rund 85 Prozent zu den Kulturausgaben der öffentlichen Hand bei (vgl. Ziff. 1.1.2.3).

Von nicht zu unterschätzender Bedeutung für die Schweizer Kulturförderung sind schliesslich die Lotterien. Das Lotteriegesetz schreibt vor, dass deren Erträge zwingend zugunsten von gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken zu verwenden sind.

Den Kantonen fliessen aus den in der Schweiz bewilligten Lotterien und Wetten auf diese Weise jährlich Gelder in der Höhe von rund 400 Millionen Franken zu, die von der jeweils zuständigen kantonalen Instanz (Regierungsrat, Parlament, Amt, Verteilkommission) unter anderem zur Förderung kultureller Vorhaben ausgeschüttet werden.

Neben der Förderung durch öffentliche Stellen auf kommunaler, kantonaler und Bundesebene steht die private Kulturförderung durch Unternehmen, Stiftungen, Verbände, Genossenschaften, Vereine und Privatpersonen. Während private Kultur2984

förderer und -förderinnen, insbesondere Sponsoren, eher an Einzelvorhaben interessiert sind und sich dabei häufig an der Publikumswirksamkeit orientieren, ist öffentliche Kulturförderung stärker auf Kontinuität ausgerichtet: Sie gewährleistet die kulturelle Grundversorgung, trägt zur Nachwuchsförderung bei und unterstützt besonders experimentelle und innovative Vorhaben. Eine Zwischenstellung nehmen Verbände, Genossenschaften und die immer zahlreicheren Stiftungen ein, die ihre Beiträge im Gegensatz zu gewinnorientierten Unternehmen nicht an direkte Gegenleistungen knüpfen.11 Einen klaren gesetzlichen Auftrag zur Kulturförderung im Sinne des Service public hat ferner die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG SSR. Nachhaltige Kulturförderung bedarf daher des Nebeneinanders von öffentlichen, halböffentlichen und privaten Mitteln. Bei gebührender Berücksichtigung der verschiedenen Interessenlagen kann es zu Kooperationen zwischen öffentlicher und privater Kulturförderung kommen, die für beide Seiten fruchtbar sind, wie das erfolgreiche Modell des Swiss Exhibition Awards zeigt (vgl. Ziff. 3.1.2.2).

1.1.2.2

Kulturarbeit des Bundes im Ausland

Die Förderung des internationalen Kulturaustauschs ist eine Schlüsselaufgabe von Pro Helvetia. Die Stiftung vergibt zwei Drittel ihres Budgets für Projekte im internationalen Kontext. Das BAK ist im Rahmen seiner hoheitlichen Aufgaben in Koordination mit dem EDA für internationale Vereinbarungen und für die Vertretung in zwischenstaatlichen Organisationen zuständig. Daneben ist das EDA in die Kulturarbeit im Ausland involviert. Nach dem Willen des Parlaments sind die Kulturaktivitäten des EDA allerdings nicht Gegenstand der vorliegenden Finanzierungsbotschaft (vgl. Ziff. 1.1.4).

­

Im Rahmen der Interessenwahrung und in Übereinstimmung mit den Schwerpunkten der Schweizer Aussenpolitik führen das EDA und die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz im Ausland sowohl selbstständig als auch in Zusammenarbeit mit den weiteren Kulturakteuren des Bundes Kulturaktivitäten durch.

Die beiden Organisationseinheiten im Generalsekretariat des EDA, das Zentrum für Kulturaussenpolitik (KKA) und Präsenz Schweiz (PRS), unterstützen die Kulturarbeit der Schweizer Vertretungen im Ausland. Deren Aktivitäten stützen die Ziele und Werte der Schweizer Aussenpolitik und dienen der Umsetzung der Strategie des Bundesrates zur Landeskom-munikation.

Das EDA unterstützt kulturelle Aktivitäten von Pro Helvetia mit Instrumenten der Öffentlichkeitsarbeit in jenen Fällen, in denen dies aus Sicht der Landeskommunikation sinnvoll ist. Pro Helvetia leistet kulturelle Beiträge an Grossprojekte des EDA wie Auftritte an Weltausstellungen.

­

11

In der Entwicklungszusammenarbeit werden lokale Kulturprojekte als Teil der nachhaltigen Entwicklung in den Partnerländern und SchwerpunktIn der Schweiz gibt es über 12 500 gemeinnützige Stiftungen mit geschätzten 40 Mrd.

Franken Stiftungsvermögen; vgl. Georg von Schnurbein: Der Schweizer Stiftungssektor im Überblick ­ Daten, Tätigkeiten und Recht, Basel 2009, S. 29 und S. 32. Kultur gehört neben Bildung und Forschung, Gesundheitswesen und Sozialdiensten zu den wichtigsten Förder- und Aktivitätsbereichen (ebd. S. 35 f.).

2985

regionen unterstützt. Zudem fördert das EDA den Zugang von Kulturschaffenden aus dem Süden und dem Osten zum Kulturmarkt und zu Veranstaltern in der Schweiz und zum Schweizer Publikum.12 ­

Zusätzlich zur Durchführung von eigenen Kulturaktivitäten achtet das EDA insbesondere auf die Kohärenz der Kulturaussenpolitik als Teil der Schweizer Aussenpolitik.

Die Akteure der Kulturpolitik des Bundes im Ausland agieren im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten und Zielsetzungen autonom. Die Koordination auf strategischer Ebene erfolgt in der vom EDA geleiteten Arbeitsgruppe Pentapartite, die Grundsätze der operativen Zusammenarbeit sind in Vereinbarungen geregelt, welche Pro Helvetia zwischen 2001 und 2005 mit der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), PRS und KKA abgeschlossen hat.13 Auf den 1. Januar 2012 werden die einzelnen Vereinbarungen durch eine neue Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem EDI und dem EDA auf der Basis der neuen gesetzlichen Grundlagen ersetzt. Die Verabschiedung der angestrebten revidierten Zusammenarbeitsvereinbarung liegt in der Kompetenz des EDI und des EDA.

Die bilaterale Kulturkooperation stützt sich auf das Netz der diplomatischen Vertretungen sowie auf das Aussenstellennetz und die Länderprogramme von Pro Helvetia. Die Schweiz hat zudem eine Reihe technischer Abkommen in spezifischen, der direkten Zuständigkeit des Bundes unterstellten Bereichen wie Film oder Kulturgütertransfer abgeschlossen.

Auf multilateraler Ebene engagiert sich die Schweiz insbesondere im Rahmen der UNESCO und des Europarates. Sie hat fast alle kulturrelevanten Übereinkommen dieser beiden Organisationen ratifiziert und beteiligt sich am EU-Filmförderungsprogramm MEDIA. Seit 2009 hat sie einen Sitz im Welterbekomitee der UNESCO.

1.1.2.3

Finanzierung der Kulturförderung

In der Schweiz ist es vor allem die öffentliche Hand, die kulturelle Projekte und Institutionen in massgeblicher Weise fördert. 2010 publizierte das Bundesamt für Statistik (BFS) ­ erstmals seit 2003 ­ aktuelle Zahlen zur öffentlichen Kulturförderung.14 Im Stichjahr 2007 beliefen sich die Kulturausgaben der öffentlichen Hand auf total 2,24 Milliarden Franken. Die wichtigsten Finanzierungsquellen sind die Gemeinden und die Kantone: Knapp die Hälfte der Mittel (rund 46 % oder 1,03 Mia. Fr.) entfällt auf die Gemeinden, wobei der Grossteil der kommunalen Mittel für die Kulturförderung von den grossen städtischen Zentren aufgebracht wird (rund 43 %). Die kantonalen Aufwendungen für die Kulturförderung belaufen sich auf rund 39 Prozent (880 Mio Fr.) der Gesamtausgaben. Der Bund beteiligt sich mit rund 15 Prozent (334 Mio. Fr.) an der öffentlichen Finanzierung der Kultur in der 12

13 14

Vgl. Strategische Ausrichtung der DEZA im Bereich «Unterstützung von Kunstschaffenden aus dem Süden und Osten und Förderung des Kulturaustauschs» 2010­2015 (www.deza.admin.ch).

Für Details vgl.: «Evaluation Pro Helvetia», Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) vom 18. Mai 2006 (BBl 2006 9196 ff.).

Bundesamt für Statistik: Öffentliche Ausgaben für Kultur in der Schweiz, 1990­2007 ­ Beiträge des Bundes, der Kantone und der Gemeinden, Neuenburg 2010.

2986

Schweiz. Die Aufwendungen des Bundes für die Kultur entsprechen damit rund 0,4 Prozent seines Gesamtbudgets.15 Die private Kulturförderung wird in der Schweiz von Einzelpersonen, Wirtschaftsunternehmen und Stiftungen getragen. Schätzungen zufolge unterstützen Schweizer Unternehmen die Kultur durch Sponsoring und Mäzenatentum mit rund 320 Millionen Franken pro Jahr.16 Umfassende Studien über den Gesamtumfang der privaten Kulturförderung fehlen allerdings. Insbesondere der Beitrag des intermediären Sektors, namentlich der gemeinnützigen Stiftungen und der Lotterien, ist bisher kaum beziffert worden.17 Im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt liegen die öffentlichen Aufwendungen für die Kultur von total 2,24 Milliarden Franken in der Schweiz bei rund 0,43 Prozent (Stand 2007). Dieser Wert ist verglichen mit demjenigen anderer europäischer Länder eher tief, wie dies auch in anderen Aufgabengebieten aufgrund der tiefen Staatsquote der Schweiz der Fall ist. So beträgt die staatliche Kulturförderung in Deutschland 0,36 Prozent (2005), in den Niederlanden 0,5 Prozent (2003), in Italien 0,57 Prozent (2000), in Schweden 0,83 Prozent (2002), in Österreich 0,88 Prozent (2002) und in Dänemark 0,94 Prozent (2002) des Bruttoinlandproduktes.18

1.1.3

Rechtsgrundlagen der Kulturförderung des Bundes

1.1.3.1

Verfassungsgrundlagen und Spezialgesetze

Die Kulturförderung des Bundes basiert auf vier verschiedenen Bestimmungen der BV: Artikel 69 BV (Kultur), Artikel 70 BV (Sprachen), Artikel 71 BV (Film) und Artikel 78 BV (Natur- und Heimatschutz).

Je nach Verfassungsbestimmung beziehungsweise Sachgebiet verfügt der Bund über unterschiedliche Kompetenzen im Verhältnis zu den Kantonen: ­

15 16

17

18

In der Kulturförderung nach Artikel 69 BV liegt die Kulturhoheit bei den Kantonen, was Artikel 69 Absatz 1 BV im Sinn eines unechten Vorbehalts explizit festhält. Im Bereich der Förderung von Kunst und Musik verfügt der Bund über eine parallele Verfassungskompetenz (Art. 69 Abs. 2 zweiter Teilsatz BV). Der Bund kann im Weiteren subsidiär zu den Kantonen kulturelle Bestrebungen unterstützen, sofern ein «gesamtschweizerisches Interesse» gegeben ist (Art. 69 Abs. 2 erster Teilsatz BV). Das Parlament hat in

Finanzplan des Bundes 2011­2013, Jahr 2012, einsehbar unter: www.efv.admin.ch > Dokumentation > Zahlen und Fakten > Finanzberichterstattung > Finanzpläne.

Bundesamt für Statistik: Erhebung über die Kulturausgaben der Unternehmen in der Schweiz im Jahr 2001, Neuenburg 2003. Im Jahr 2001 ­ das wegen der Landesausstellung (Expo 02) einen Sonderfall darstellt ­ erreichte die Gesamtsumme sogar rund 370 Mio. Fr.

1992 wies eine Untersuchung des BFS für die Stiftungen 60 Mio. Fr. aus (Öffentliche und private Kulturförderung: Kulturförderungs-Ausgaben der öffentlichen Hand, von Unternehmen und Stiftungen, Bern 1992).

Nach Compendium: Cultural Policies and Trend in Europe (www.culturalpolicies.net) sowie Öffentliche Ausgaben für Kultur in der Schweiz 2007, S. 19 (Fn. 13). Ein internationaler Vergleich der öffentlichen Kulturaufwendungen im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt, der für alle Staaten auf demselben Erhebungsjahr basiert, ist nicht verfügbar, Ebensowenig aktuellere Zahlen.

2987

Artikel 6 des Kulturförderungsgesetzes vom 11. Dezember 200919 (KFG) den Begriff des «gesamtschweizerischen Interesses» präzisiert. Im Weiteren konkretisiert Artikel 5 KFG die Koordination und die Zusammenarbeit des Bundes mit den in der Kultur primär zuständigen Kantonen. Abgesehen vom KFG (vgl. Ziff. 1.1.3.2) stützen sich auch das Nationalbibliotheksgesetz vom 18. Dezember 199220 (NBibG), das Kulturgütertransfergesetz vom 20. Juni 200321 (KGTG) sowie das Museums- und Sammlungsgesetz vom 12. Juni 200922 (MSG) auf Artikel 69 BV ab.

Artikel 69 Absatz 3 der BV verpflichtet den Bund, bei der Erfüllung seiner Aufgaben Rücksicht auf die kulturelle und sprachliche Vielfalt zu nehmen.

Diese Bestimmung betrifft nicht nur die Ausgestaltung der Kulturförderung des Bundes, sondern auch andere Politikfelder: So ist beispielsweise unbestritten, dass die sprachliche Vielfalt der Schweiz ein Leitmotiv in der Bildungspolitik darstellt, was sich namentlich in der Frage des Fremdsprachenunterrichts manifestiert. Es handelt sich deshalb bei Artikel 69 Absatz 3 der BV um eine allgemeine Maxime bundesstaatlichen Handelns, die im Bekenntnis zur kulturellen Vielfalt in der Präambel sowie im Zweckartikel der Verfassung (Art. 2 Abs. 2 BV) ihren Widerhall und Ankerpunkt findet.

19 20 21 22 23 24

­

In der Sprachenförderung nach Artikel 70 Absatz 3 BV (Förderung der Verständigung und des Austauschs zwischen den Sprachregionen) verfügen Bund und Kantone über parallele Kompetenzen. Im Weiteren berechtigt und verpflichtet Artikel 70 Absätze 4 und 5 den Bund, die mehrsprachigen Kantone mit Bezug auf ihre «besonderen Aufgaben» und die Kantone Tessin und Graubünden bei der «Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache» zu unterstützen. Die Sprachförderkompetenzen des Bundes werden im Sprachengesetz vom 5. Oktober 200723 umgesetzt, das seit dem 1. Januar 2010 in Kraft ist.

­

In der Filmförderung nach Artikel 71 Absatz 1 BV kann der Bund «die Schweizer Filmproduktion und die Filmkultur fördern». Diese Kompetenzzuteilung an den Bund hat keine derogatorische Wirkung. Bund und Kantone verfügen also über parallele Förderkompetenzen in der Filmförderung.

Aufgrund der hohen Kosten betreibt die Mehrzahl der Kantone keine Förderung im Bereich der Herstellung von Filmen. Im Weiteren kann der Bund nach Artikel 71 Absatz 2 BV wirtschaftslenkende Massnahmen im Bereich des Filmwesens erlassen. Die Umsetzung von Artikel 71 BV erfolgt auf Gesetzesstufe durch das Filmgesetz vom 14. Dezember 200124 (FiG).

­

Für Natur- und Heimatschutz ­ beziehungsweise im für die Botschaft relevanten Teilbereich Heimatschutz und Denkmalpflege ­ sind grundsätzlich die Kantone zuständig (Art. 78 Abs. 1 BV). Der Bund hat jedoch nach Artikel 78 Absatz 3 insbesondere die Kompetenz, die Erhaltung und Pflege von Schutzobjekten zu unterstützen. Die Erhaltung und Pflege schützenswerter Objekte ist damit eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen. Die BBl 2009 8759 SR 432.21 SR 444.1 SR 432.30 SR 441.1 SR 443.1

2988

Bundeskompetenz wird durch die Artikel 13, 14 und 14a des Bundesgesetzes vom 1. Juli 196625 über den Natur- und Heimatschutz (NHG) konkretisiert.

1.1.3.2

Kulturförderungsgesetz

Das KFG regelt folgende Fragen der Zuständigkeit, der Organisation sowie der Finanzierung und Steuerung der Kulturpolitik des Bundes: ­

Erstens definiert das KFG die Aufgaben des Bundes in der Kulturförderung und regelt die Zuständigkeit zwischen den verschiedenen Bundesakteuren.

Das KFG führt dabei zu einer neuen Aufgabenteilung zwischen dem BAK und Pro Helvetia.

Das BAK verzichtet auf folgende Aufgaben: Nachwuchsförderung; Vertretung der Schweiz an den Biennalen in Venedig (Kunst und Architektur) und Kairo sowie an der Theaterquadriennale in Prag; Beiträge an Medienkunstprojekte (Mediaprojects und Centre Virtuel); Fotoprojektförderung; Beitrag an Buchmessen im Ausland.

Pro Helvetia verzichtet im Gegenzug auf folgende Aufgaben: Finanzhilfe an Swiss Films; Ausrichtung von Verlagsprämien; Unterstützung spartenübergreifender Grossveranstaltungen mit Breitenwirkung; Organisation und Finanzierung von Debatten, Symposien und ähnlichen Anlässen schwerpunktmässig zur Kulturpolitik.

Die zwei Institutionen haben sich darauf geeinigt, dass die Aufgabenbereinigung zu einer Kreditabtretung vom BAK an Pro Helvetia in der Höhe von jährlich 650 000 Franken führt, wirksam ab 2012.

­

Zweitens regelt das KFG in den Artikeln 31­45 KFG die Organisation von Pro Helvetia. Dazu gehören namentlich die Beschränkung der Aufgaben des Stiftungsrats auf strategische Entscheide, die deutliche Reduktion der Grösse des Stiftungsrats von 25 auf 7­9 Mitglieder sowie die Neuregelung der Steuerung und Aufsicht durch den Bund.

­

Drittens sieht das KFG in Bezug auf die Finanzierung der Aktivitäten des Bundes im Kultursektor (mit Ausnahme derjenigen des EDA und der NB) ein gemeinsames Steuerungsinstrument vor: Nach Artikel 27 KFG unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung für jeweils vier Jahre eine Botschaft zur Finanzierung der Kulturförderung des Bundes (Kulturbotschaft).

Die Kulturbotschaft bestimmt für mehrere Jahre die Schwerpunkte der Förderung in sämtlichen Bereichen, also auch in den spezialgesetzlichen Kulturbereichen wie Film oder Heimatschutz und Denkmalpflege.

Mit der Verabschiedung des KFG hat das Parlament gewisse materielle Weichenstellungen für die Kulturpolitik des Bundes vorgenommen. Das Parlament hat mit Artikel 10 KFG (Massnahmen zur Bewahrung des kulturellen Erbes) und Artikel 12 KFG (Förderung der musikalischen Bildung) insbesondere neue materielle Subventionsbestimmungen geschaffen und deren Vollzug dem BAK zugewiesen.

25

SR 451

2989

1.1.4

Funktion und Geltungsbereich der Kulturbotschaft

Bis anhin hat das Parlament die Budgets der verschiedenen Kulturförderungsbereiche grundsätzlich jeweils für ein Jahr im Rahmen des Voranschlags des Bundes verabschiedet. Diese sektorielle und kurzfristige Betrachtung der finanziellen Rahmenbedingungen der Kulturpolitik des Bundes war problematisch, insbesondere vor dem Hintergrund der verhältnismässig bescheidenen Mittel und der teilweise nur subsidiären Kompetenzen des Bundes. Nach Ansicht des Gesetzgebers ist die Kulturpolitik des Bundes auf eine bereichsübergreifende und mittelfristige Grundlage zu stellen, um ihr neue Dynamik zu verleihen. Er hat dazu mit Artikel 27 KFG die notwendige Rechtsbestimmung geschaffen. Neu diskutiert das Parlament für jeweils vier Jahre die Kulturpolitik des Bundes und spricht die notwendigen Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite. Dieses Vorgehen erlaubt es, die Kultur in Zukunft vermehrt als eigenen Politikbereich zu etablieren und in eine Gesamtschau mit anderen Politikfeldern einzubeziehen.

Im Rahmen der Beratungen zum KFG hat das Parlament auf den Einbezug der Kulturaufwendungen des EDA in die Kulturbotschaft verzichtet, da sie der Interessenwahrung und der Entwicklungspolitik dienen und nur am Rande mit den Zielen einer Kulturförderungspolitik zu tun haben.

Finanzrechtliche Gründe führen punktuell zu weiteren Ausnahmen. Im Sinne der Transparenz sind die entsprechenden Bereiche in der Kulturbotschaft im Folgenden kurz erwähnt: ­

Die Kulturbotschaft umfasst einzig Finanzhilfen an Dritte. Für den Eigenbereich des BAK (Personal- und Betriebskredite) sind dagegen nach Artikel 27 Absatz 3 KFG keine Bundesbeschlüsse im Rahmen der Kulturbotschaft vorgesehen. Der Betriebskredit für die Museen und Sammlungen des BAK ist jedoch unter Ziffer 3.1.1.4 ausgewiesen.

­

Die Beiträge der Schweiz an die Filmförderungsprogramme MEDIA der EU und Eurimages des Europarats sind nicht Teil der Botschaft, da es sich um Pflichtbeiträge handelt.

­

Die Unterstützung der Schweizerschulen im Ausland nach dem Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz vom 9. Oktober 198726 wird derzeit noch über normale Voranschlagskredite gesteuert. Der Aufwand ist unter Ziffer 3.1.3.6 dargestellt.

­

Die NB kann als Teil-FLAG-Amt nicht über mehrjährige Finanzierungsbeschlüsse gesteuert werden. Die entsprechenden Kredite finden sich zur Information unter Ziffer 3.3.

1.1.5

Instrumente zur Umsetzung der Kulturbotschaft

Die Kulturbotschaft wird durch eine Ausführungsverordnung des Bundesrates zum KFG und durch Förderungskonzepte beziehungsweise die Beitragsverordnung von Pro Helvetia konkretisiert. Diese Erlasse werden derzeit erarbeitet und treten gleichzeitig mit dem KFG am 1. Januar 2012 in Kraft.

26

SR 418.0

2990

Die Ausführungsverordnung des Bundesrates enthält insbesondere die Legaldefinitionen zu verschiedenen im KFG verwendeten Begriffen, beispielsweise zur Unterscheidung zwischen Betriebs- und Projektbeiträgen. Die Förderungskonzepte und die Beitragsverordnung von Pro Helvetia definieren für jeden Förderungsbereich die konkreten Ziele, die erreicht werden sollen, bezeichnen die Instrumente und legen die massgeblichen Kriterien und Prioritäten für die Förderung fest. Die Förderungskonzepte haben wie die Botschaft eine Geltungsdauer von vier Jahren und werden vom EDI in der Form einer Verordnung erlassen.27 Die zeitlich unbefristete Beitragsverordnung von Pro Helvetia wird von deren Stiftungsrat erlassen.

Für die Formulierung kulturpolitischer Ziele in den einzelnen Kulturbereichen bezieht das BAK wie bis anhin das Fachwissen von Kommissionen mit ein. Das Modell der ständigen Fachkommissionen steht für eine basisnahe Fachkompetenz mit institutionellem Gedächtnis, die Entscheide über längere Zeiträume vergleichen und eine interne Diskussionskultur aufbauen kann. Praxisnahe künstlerische und strategische Verantwortung bei den Entscheidungen ist der Schlüssel zu einem respektvollen Umgang mit Kultur.

Die bestehenden Kommissionen (namentlich in den Bereichen Denkmalpflege, Kunst, Design, Auslandschweizerschulen, Film, NB, Museumsrat) werden mit grundsätzlich beibehalten; wenn nötig werden Aufgaben und Zusammensetzung angepasst.28 Das notwendige Fachwissen zur Zusprache von Preisen und Auszeichnungen durch das BAK in den neuen Sparten Literatur, Tanz, Theater und Musik wird grundsätzlich durch Jurys sichergestellt, deren Mitglieder vom EDI ernannt werden. Bei Pro Helvetia sieht Artikel 37 KFG die Schaffung einer Fachkommission vor, die an Stelle des bisherigen Stiftungsrates insbesondere Gesuche um Gewährung erheblicher Finanzhilfen begutachtet (vgl. Ziff. 3.1).

1.2

Ergebnisse der Anhörung

Am 25. August 2010 eröffnete das EDI die Anhörung zum Entwurf der Kulturbotschaft. Die interessierten Kreise konnten bis zum 24. November 2010 Stellung nehmen.

Neben den 26 Kantonen wurden 13 politische Parteien, 8 Wirtschaftsverbände, 7 interkommunale und interkantonale Organisationen sowie 143 zumeist in Kultur und Bildungswesen tätige Organisationen sowie Städte begrüsst. Insgesamt wurden 197 Adressaten zur Stellungnahme eingeladen.

Zusammen mit den spontanen Stellungnahmen sind bis zum 1. Dezember 2010 322 Antworten eingegangen. Eine Stellungnahme haben eingereicht: 25 Kantone, 5 politische Parteien (SVP, FDP, CVP, SP und Grüne), 2 Wirtschaftsverbände (economiesuisse und Schweizerischer Gewerkschaftsbund), 3 interkantonale und interkommunale Organisationen (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren [EDK], Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete

27

28

Zur Umsetzung der Kulturbotschaft in den Bereichen Heimatschutz und Denkmalpflege sowie Sprach- und Verständigungspolitik erlässt das EDI eine Prioritätenordnung gemäss Bundessubventionsrecht.

So benötigt die Eidgenössischen Designkommission aufgrund der neuen Aufgabenteilung zwischen BAK und Pro Helvetia keine Fotoexpertinnen und Fotoexperten mehr.

2991

und Schweizerischer Städteverband [SSV]), 11 Städte und eine Vielzahl von Organisationen aus Kultur und Bildungswesen.

Die Äusserungen in den Stellungnahmen wurden im Anhörungsbericht zu fünf Kernthemen zusammengefasst. Die Teilnehmenden haben sich zu diesen fünf Kernthemen im Wesentlichen wie folgt geäussert (Einzelheiten sind dem Anhörungsbericht zu entnehmen): ­

Die Systematik, die Breite der kulturpolitischen Auslegeordnung und die inhaltliche Qualität der Kulturbotschaft werden überwiegend positiv aufgenommen; grundsätzliche Kritik wird diesbezüglich nicht geübt.

­

Praktisch sämtliche Teilnehmenden verlangen Mehrmittel für die Kultur, sei es generell, sei es für bestimmte Einzelbereiche (darunter sämtliche Kantone, EDK, SSV, CVP, SP und Grüne). Insgesamt wird wohl der dringendste Finanzbedarf in den Bereichen Heimatschutz und Denkmalpflege sowie der Unterstützung von Museen, Sammlungen und Netzwerken Dritter ausgemacht. Die FDP ist mit den im Anhörungsenwurf vorgesehenen Finanzmitteln einverstanden. SVP und economiesuisse sprechen sich für eine Reduktion der Mittel aus. Zur vorgesehenen Verteilung der Finanzmittel auf die verschiedenen Bundesinstitutionen und Aufgaben äussern sich nur wenige Teilnehmende: Namentlich die EDK und der SSV verlangen für den Fall, dass keine Zusatzmittel zur Verfügung stehen, eine stärkere Priorisierung der Aufgaben (insbesondere zugunsten von Heimatschutz und Denkmalpflege sowie von Museen, Sammlungen und Netzwerken Dritter) und lehnen ohne Mehrmittel insbesondere die Umsetzung des im Anhörungsentwurf vorgesehenen Projekts «Succès livre et littérature» ab.

­

CVP, SP und Grüne fordern eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Städten in der Kulturpolitik. Der SSV, einige Kantone und die EDK verlangen eine vermehrte Berücksichtigung der Subsidiarität und befürchten, dass namentlich die zwei transversalen Themen «Lebendige Traditionen» sowie «Kultur Digital» zu Zusatzkosten bei Kantonen und Städten führen könnten. Die Aufgabenteilung und Zusammenarbeit zwischen den vier Kulturinstitutionen des Bundes wird dagegen mehrheitlich begrüsst.

­

Den transversalen Themen «Lebendige Traditionen» sowie «Kultur Digital» begegnen vor allem die EDK und gewisse Kantone und Städte mit Skepsis.

Zur konkreten Auswahl der transversalen Themen äussern sich nur wenige Teilnehmende, welche die vorgeschlagenen Themen aber zumeist begrüssen.

­

Die Bemerkungen der Teilnehmende zu den einzelnen Förderbereichen sind vielfältig und können hier nicht zusammengefasst werden. Festzuhalten ist, dass sich die Stellungnahmen in Bezug auf die einzelnen Förderbereiche zumeist auf punktuelle Fragen beschränken. An dieser Stelle kann jedoch hervorgehoben werden, dass zahlreiche Teilnehmende, darunter die EDK und 15 Kantone, eine verstärkte Förderung des Tanzes durch den Bund fordern.

Gestützt auf die Stellungnahmen aus dem Anhörungsverfahren wurde die Kulturbotschaft im Wesentlichen in vier Punkten angepasst:

2992

­

Auf das Projekt «Succès livre et littérature» wird verzichtet und die entsprechenden Finanzmittel zur Umsetzung von Artikel 10 KFG (Unterstützung von Museen, Sammlungen und Netzwerken Dritter) eingesetzt.

­

Die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Städten wird als Kernziel der Kulturpolitik des Bundes definiert. Mit Zustimmung der EDK soll in Zukunft ein nationaler Kulturdialog zwischen den verschiedenen Staatsebenen stattfinden.

­

Den von Kantonen und Städten geäusserten Bedenken bezüglich möglicher Zusatzkosten durch die zwei transversalen Themen des Bundes wird Rechnung getragen: Die Kulturinstitutionen des Bundes werden sich im Rahmen der transversalen Themen auf die Förderung weniger Projekte beschränken und diese dafür bis zu 80 Prozent finanzieren. Im Weiteren werden BAK und Pro Helvetia ihre Unterstützungszusagen an Dritte nicht an die Bedingung knüpfen, dass Kantone und Städte die Restfinanzierung übernehmen (vgl. Ziff. 5.2).

­

Eine verstärkte Förderung des Tanzes ist sowohl beim BAK wie auch bei Pro Helvetia vorgesehen (vgl. Ziff. 3.1.1.3, 3.1.2.2, 3.2.2.3 und 3.2).

1.3

Erledigung parlamentarischer Vorstösse

Mit Überweisung der Kulturbotschaft können zwei Vorstösse abgeschrieben werden: Das Postulat 00.3466 (Widmer) verlangt erstens einen Bericht über den Illettrismus und zweitens das Ergreifen von Massnahmen zu dessen Bekämpfung. Der erste Punkt des Postulats wurde 2002 mit der Veröffentlichung eines Berichts realisiert.29 Die vorliegende Kulturbotschaft erfüllt den zweiten Punkt des Postulats (vgl.

Ziff. 3.1.3.3).

Die Motion 09.3972 (WAK-S) verlangt einen Bericht zur Förderung der Schweizer Autorinnen und Autoren. Die Situation der Schweizer Autorinnen und Autoren wird in der vorliegenden Botschaft dargestellt und die Motion damit erfüllt (vgl.

Ziff. 3.1.3.3).

2

Leitlinien der Kulturpolitik des Bundes

2.1

Kernziele der Kulturpolitik des Bundes

Wie andere Politikbereiche sieht sich die Kulturförderung mit einem raschen gesellschaftlichen und strukturellen Wandel, mit neuen Technologien und globaler Vernetzung konfrontiert. Damit gehen einschneidende Veränderungen einher, welche die Kulturförderung vor neue Herausforderungen stellen. Die Kernziele der Kulturpolitik des Bundes geben Antworten auf diese Herausforderungen. Sie stellen die strategische Stossrichtung der Kulturpolitik des Bundes dar und werden durch verschiedene Massnahmen der vier Kulturinstitutionen des Bundes umgesetzt.

29

Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung/Bundesamt für Kultur: Illettrismus ­ Wenn Lesen ein Problem ist. Bern, 2002.

2993

Neben diesen Kernzielen enthält die Botschaft in Ziffer 3 aufgabenspezifische Ziele und Massnahmen. Die aufgabenspezifischen Ziele und Massnahmen widerspiegeln die Tatsache, dass das BAK, Pro Helvetia, die NB und das SNM in unterschiedlichen Kulturfeldern mit je unterschiedlichen Herausforderungen tätig sind.

Die Kulturpolitik des Bundes basiert auf fünf Kernzielen: ­

Pflege der kulturellen Vielfalt: 2008 hat die Schweiz die UNESCO-Übereinkommen vom 20. Oktober 200530 über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen und das UNESCO-Übereinkommen vom 17. Oktober 200331 zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes ratifiziert. Beide Übereinkommen reagieren auf die Tendenz zu Vereinheitlichung und Verarmung der Kulturen unter dem Einfluss der Globalisierung.

Sie verpflichten die Unterzeichnerstaaten, die kulturelle Vielfalt stärker zu pflegen und fordern sie zu verstärkter internationaler Zusammenarbeit auf, namentlich durch die Unterstützung der Fonds der UNESCO. Das Prinzip der kulturellen Vielfalt ist für die Schweiz im Hinblick auf das Zusammenleben unterschiedlicher Sprachen und Kulturen auf engstem Raum von höchster Bedeutung. Die Pflege der kulturellen Vielfalt gehört zum Selbstverständnis und zum Kernauftrag aller Kulturinstitutionen des Bundes.

Mit dem transversalen Thema «Lebendige Traditionen» wollen alle Bundesakteure gemeinsam einen Beitrag zur Wertschätzung der kulturellen Traditionen in der Schweiz und damit zur kulturellen Vielfalt leisten. Die vorgesehenen Massnahmen umfassen die Verpflichtung der vom Bund unterstützten Laienorganisationen auf die Ziele der UNESCO-Übereinkommen und die Stärkung der Sichtbarkeit lebendiger Traditionen durch das BAK (vgl. Ziff. 3.1.2.3 und 3.1.2.4), die Förderung der Begegnung zeitgenössischer und traditioneller Kultur sowie regionaler Kulturinitiativen durch Pro Helvetia (vgl. Ziff. 3.2), eine Ausstellung zum Thema «Dialekte» der NB in Kooperation mit dem Phonogrammarchiv der Universität Zürich (vgl. Ziff. 3.3) und die Zusammenarbeit des SNM mit jungen Kunsthandwerkerinnen und -handwerkern zur Vermittlung traditioneller Handwerkstechniken (vgl. Ziff. 3.4). Sämtliche Massnahmen werden aus den bestehenden Budgets der jeweiligen Bundesakteure finanziert und erfordern keine Mehrmittel.

­

30 31 32

Verbesserung des Zugangs zur Kultur: Der aktive und passive Zugang zu Kunst und Kultur ist ein wichtiges Element sozialer Integration und Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Die Schweiz ist zu Recht stolz auf ihre reich entwickelte kulturelle Infrastruktur. Rund die Hälfte der Bevölkerung macht von diesem Angebot jedoch keinen Gebrauch. Verantwortlich dafür sind unter anderem Informationsdefizite.32

SR 0.440.8 SR 0.440.6 Vgl. Bundesamt für Statistik: Kulturverhalten in der Schweiz: Erhebung 2008, erste Ergebnisse, Neuenburg 2009. Gemäss dieser Studie sind Ausbildungsniveau und Einkommen die zwei Variablen mit dem stärksten Einfluss auf das Kulturverhalten. In diesem Zusammenhang ist auch auf den Rückgang der Kulturberichterstattung in den Medien hinzuweisen.

2994

Die Kulturpolitik des Bundes erhebt nicht den Anspruch, jede und jeden Einzelnen für die Hochkultur gewinnen zu wollen. Sie setzt sich jedoch zum Ziel, im Sinne der Chancengleichheit aller sozialen Gruppen, insbesondere Kindern und Jugendlichen den Zugang zu einem vielfältigen Spektrum kultureller Ausdrucksformen zu eröffnen und die Auseinandersetzung und den Umgang mit dem kulturellen Erbe zu ermöglichen. Sprachenförderung (vgl.

Ziff. 3.1.3.1), Förderung musikalischer Bildung (vgl. Ziff. 3.1.3.2), Leseförderung (vgl. Ziff. 3.1.3.3) und die Unterstützung von Kunstvermittlungsprojekten durch Pro Helvetia (vgl. Ziff. 3.2) sind die Eckpfeiler eines verbesserten Zugangs zur Kultur in der Periode 2012­2015.

Eng mit dem Ziel der Verbesserung des Zugangs zur Kultur verknüpft ist das transversale Thema «Kultur Digital»: Die junge Generation, das zeigen Studien aus Frankreich, Deutschland oder den USA, konsumiert nicht weniger Kultur, aber anders und individueller. Aus kulturpolitischer Sicht ist es eine Notwendigkeit, dass die Schweiz eigene Kompetenzen in den sogenannten neuen Medien entwickelt. Was die ästhetische wie kulturelle Wahrnehmung der nächsten Generationen beeinflusst, kann nicht nur importiert sein. Ein kritisches Verhältnis erwächst aus eigenem Wissen und eigenem Können. Die verschiedenen Institutionen des Bundes haben sich deshalb für die Jahre 2012­2015 zum gemeinsamen Ziel gesetzt, unter dem Thementitel «Kultur Digital» die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Kulturproduktion, -vermittung und -rezeption zu behandeln und dabei insbesondere die Kulturangebote besser auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen auszurichten. Die vorgesehenen Massnahmen umfassen die Nutzbarmachung neuer Informationstechniken zur Erfassung und Darstellung des kulturellen Erbes sowie zur Leseförderung durch das BAK (vgl.

Ziff. 3.1.1.1, 3.1.1.2 und 3.1.3.3), die Förderung digitalen Kulturschaffens, darunter auch künstlerisch wertvoller Computerspiele, durch Pro Helvetia (vgl. Ziff. 3.2) und die Sektion Film des BAK (vgl. Ziff. 3.1.2.1) sowie die Digitalisierung von Westschweizer Bildarchiven durch das SNM (vgl.

Ziff. 3.4). Sämtliche Massnahmen werden aus den bestehenden Budgets der jeweiligen Bundesakteure finanziert und erfordern keine Mehrmittel. Sie stellen zudem Umsetzungsmassnahmen zur «Strategie
des Bundesrats für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz»33 von Januar 2006 sowie zum Bericht «Memopolitik. Eine Politik des Bundes zu den Gedächtnissen der Schweiz»34 des BAK vom 1. Mai 2008 dar.

­

33 34

Förderung des Kulturaustauschs: Für ein lebendiges Kulturleben ebenso wie für ein vertieftes Verständnis der eigenen und anderer Kulturen ist der Kulturaustausch im Inland sowie mit dem Ausland zentral. In den letzten Jahren ist die Schweizer Gesellschaft vielfältiger geworden.Dass die kulturelle Vielfalt nicht als Gefahr, sondern als Chance wahrgenommen werden kann, ist ein Kernziel der Kulturpolitik des Bundes. Das schweizerische Kul-

Einsehbar unter: www.bakom.admin.ch > Themen > Informationsgesellschaft > Strategie des Bundesrates.

Einsehbar unter: www.bak.admin.ch > Themen > Kulturpolitik > Memopolitik.

2995

turleben beruht auf der Wahrnehmung und Respektierung kultureller Differenzen. Hier liegt auch sein wesentlicher Beitrag zur Frage der Integration.35 Der kulturelle Austausch im Inland und mit dem Ausland ist eine gesetzliche Aufgabe von Pro Helvetia. Dazu gehört auch die Unterstützung der Volkskultur (vgl. Ziff. 3.2). Mit dem SpG verfügt der Bund neu über ein Instrument, um den Austausch und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften wirksam zu fördern (vgl. Ziff. 3.1.3.1). Mit dem KGTG unterstützt der Bund den nachhaltigen internationalen Austausch von Kulturgut und trägt damit zur Bereicherung des kulturellen Lebens und zur gegenseitigen Achtung bei (vgl. Ziff. 3.1.1.2).

­

Verstärkung der Zusammenarbeit: Kulturförderung wird zunehmend als partnerschaftliche Aufgabe von Bund, Kantonen, Städten, Gemeinden und Privaten verstanden. Angesichts der finanziellen Kräfteverhältnisse und seiner teilweise nur subsidiären Verfassungskompetenzen, setzt der Bund auf eine enge Zusammenarbeit mit Kantonen, Städten und Gemeinden. Nach dem Vorbild der Zusammenarbeit in anderen Politikfeldern (z.B.. Gesundheits- und Sozialpolitik) soll in Zukunft ein nationaler Kulturdialog zwischen den verschiedenen Staatsebenen stattfinden. Dieser politische Dialog hat zum Ziel, den gegenseitigen Informationsaustausch zu verbessern, kulturpolitische Themen zu identifizieren, an denen ein paralleles oder ergänzendes Interesse der Partner besteht, die Zusammenarbeit zu intensivieren sowie das gegenseitige Vertrauen und Verständnis zu fördern.

Neben dem politischen Dialog soll die Zusammenarbeit auch auf fachtechnischer Ebene verstärkt werden: Erste konkrete Erfahrungen der Zusammenarbeit bestehen im Bereich Tanz (vgl. Ziff. 3.2): Bund, Kantone und Städte haben sich bereits auf ein gemeinsames Modell zur Förderung des Tanzes geeinigt. Dieses sieht dreijährige kooperative Fördervereinbarungen vor sowie ein landesweit aktives Netzwerk unter dem Titel «Tanznetzwerk Schweiz (reso)». Dieses Modell muss gefestigt und in anderen Sparten erprobt werden, namentlich im Bereich der Literatur (vgl. Ziff. 3.1.3.3).

Abgesehen von der Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Städten will der Bund auch die Kooperation mit Privaten intensivieren.

So sieht die vorliegende Botschaft vor, dass der Bund die Finanzhilfen zur Förderung der musikalischen Bildung auf Antrag der Fondskommission des Vereins jugend+musik zuspricht. Damit wird ein privater Kulturakteur direkt in die Kulturpolitik des Bundes eingebunden.

Im Weiteren wurde bereits angesprochen, dass Kulturpolitik eine Querschnittsmaterie mit zahlreichen Schnittstellen zu anderen Politikfeldern darstellt (vgl. Ziff. 1.1.1.2 und 1.1.1.3). Das BAK soll als Fachbehörde der Kulturpolitik des Bundes (vgl. Art. 29 Abs. 1 KFG) die Zusammenarbeit namentlich mit dem Bundesamt für Raumentwicklung und dem Bundesamt für Umwelt (in Sachen Heimatschutz und Denkmalpflege), dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL; insbesondere in Sachen Kunst am Bau), dem Bundesamt für Migration (betreffend Sprachenförderung) und dem Bundes-

35

Vgl. Daniel Fueter, Geleitwort, in: Schweizer Koalition für die kulturelle Vielfalt/ Schweizerische UNESCO-Kommission (Hg.): Kulturelle Vielfalt ­ mehr als nur ein Slogan, Bern/Zürich 2009.

2996

amt für Berufsbildung und Technologie (BBT; in Sachen Leseförderung und Kunstausbildung) verstärkt suchen, um kulturpolitische Anliegen einzubringen und Kooperationsmöglichkeiten auszuloten.

Schliesslich ist auch die kulturelle Zusammenarbeit des Bundes auf internationaler Ebene zu erwähnen: Die positiven Erfahrungen mit dem Filmförderungsprogramm MEDIA zeigen36, wie wichtig die Zusammenarbeit mit den europäischen Nachbarstaaten für die kulturelle Entwicklung der Schweiz ist.

Multilaterale Projekte lassen sich so leichter finanzieren und durchführen, Informationen über kulturpolitische Entwicklungen einfacher austauschen.

Gestützt auf die Entscheide des Bundesrates zur Europapolitik gehört das Europäische Kulturprogramm «Kultur 2014» bisher nicht zu den prioritären Verhandlungsdossiers mit der EU. Die Europäische Kommission wird bis Ende 2011 einen Vorschlag für einen Beschluss zum neuen Programm «Kultur 2014» ausarbeiten. Die Verabschiedung des Beschlusses durch Parlament und Rat ist nicht vor 2013 zu erwarten. Spätestens bis dann wird der Bundesrat die Parameter einer allfälligen Teilnahme der Schweiz am Programm «Kultur 2014» unter Berücksichtigung der kultur- und europapolitischen Interessen prüfen. Es wird sich auch die Frage der Finanzierung und der Prioritätensetzung im Verhältnis zu den bestehenden Förderbereichen stellen.

­

36

Schaffung guter Rahmenbedingungen: Zahlreiche Untersuchungen belegen das wirtschaftliche und beschäftigungspolitische Potenzial von Kunst-, Musik-, Buch- und Filmmärkten (vgl. Ziff. 1.1.1.3). Verschiedene Länder sind heute dabei, Strategien zu entwickeln, um die klassischen Bereiche der Kulturwirtschaft sowie die Werbe-, Design- und Game-Industrie zu stärken.

Dabei geht es um Fragen wie: Welche Bedingungen braucht die Kultur- und Kreativwirtschaft, um sich günstig entwickeln zu können? Welche neuen Formen der Verflechtung von Arbeit und Freizeit, Wirtschaft und Innovation fördern die Kultur- und Kreativwirtschaft? Inwiefern ist die Kultur- und Kreativwirtschaft in der Lage, originäre und unverwechselbare Kulturprodukte und Kulturdienstleistungen zu schaffen, die positive wirtschaftliche Effekte erzielen können? Auch die Schweiz muss sich zur Aufgabe machen, das Potenzial der Kultur- und Kreativwirtschaft besser zu erschliessen. Die Inhaberinnen und Inhaber von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten stehen vor besonderen Herausforderungen, denn die produktionstechnischen Entwicklungen haben zu einer Erosion des Urheberrechts und zu Verschiebungen in der Wertschöpfungskette zugunsten von Vermittlung und Vertrieb geführt. Die durch die Digitalisierung entstandenen Veränderungen müssen auch von der Kulturpolitik gestaltend bewältigt werden. Das BAK will sich deshalb zusammen mit dem in diesem Bereich federführenden Institut für geistiges Eigentum (IGE) für eine zukunftsweisende Ausgestaltung des Immaterialgüterrechts einsetzen.

Der Rückfluss aus dem MEDIA-Programm an Schweizer Filmschaffende beträgt mit jährlichen Schwankungen bis zu 75 % des von der Schweiz ausgerichteten Beitrages.

Nicht direkt bezifferbar sind die positiven Auswirkungen von MEDIA in Bezug auf die Teilnahme von Schweizer Filmschaffenden an Weiterbildungsprogrammen sowie die verbesserte Vernetzung der Schweizer Filmwirtschaft auf dem europäischen Filmmarkt.

2997

Im Rahmen kulturpolitischer Veranstaltungen (vgl. Ziff. 3.1.2.4) will das BAK in Zusammenarbeit mit den einschlägigen Forschungsstellen in der Schweiz die öffentliche Diskussion zu diesen wichtigen Themen lancieren.

Auf regulatorischer Ebene will der Bundesrat durch gute Rahmenbedingungen ein fruchtbares Kulturleben ermöglichen und das weitere Wachstum der Kultur- und Kreativwirtschaft unterstützen (vgl. Ziff. 1.1.1.2).

2.2

Weitere allgemeine Themen der Kulturpolitik

2.2.1

Soziale Sicherheit der Kulturschaffenden

Die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden ist seit längerer Zeit Gegenstand kulturpolitischer Überlegungen des Bundes. Mit der Interpellation vom 7. Juni 2004 (04.3286 «Kulturförderung») hat Nationalrat Hans Widmer den Bundesrat aufgefordert, der sozialen Sicherheit von Kulturschaffenden auch in Zeiten des Spardrucks die nötige Beachtung zu verschaffen. Zur Erfüllung des Auftrags hat eine interdepartementale Arbeitsgruppe im Februar 2007 den Bericht «Die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz ­ Situation und Verbesserungsmöglichkeiten»37 veröffentlicht. Die Prüfung verschiedener Vorschläge zur Verbesserung der sozialen Sicherheit von Kulturschaffenden mündete in insgesamt acht Empfehlungen.

Seit Erscheinen des Berichts wurden verschiedene Empfehlungen umgesetzt. So haben sich beispielsweise fünf Vorsorgeeinrichtungen aus dem Kultursektor mit finanzieller Unterstützung des BAK zum «Netzwerk Vorsorge Kultur» zusammengeschlossen. Im Weiteren führten die Empfehlungen des Berichts zu einer Revision der Verordnung vom 31. Oktober 194738 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV): Bisher waren Einkommen bis zur Höhe von 2200 Franken pro Jahr39 und pro Arbeitgeber grundsätzlich nur dann AHV/IV/EO-beitragspflichtig, wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer es ausdrücklich verlangten. Dies benachteiligte diejenigen Personen, die regelmässig Kleinstarbeitseinsätze mit Löhnen unter dieser Schwelle kumulieren, was im Kultursektor regelmässig vorkommt. Seit 1. Januar 2010 gilt für Tätigkeiten im Kultursektor die systematische Pflicht für Beiträge an AHV/IV/EO auf allen Löhnen (Art. 34d Abs. 2 AHVV).

Schliesslich führen die Kulturverbände derzeit intensive Gespräche mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) über eine für Kulturschaffende bessere Ausgestaltung der freiwilligen Versicherung im Sinne von Artikel 46 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 198240 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG).

Im Rahmen der Beratungen zum KFG hat das Parlament eine Norm zur Verbesserung der sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden beschlossen, die im Bericht «Die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz ­ Situation und Verbesserungsmöglichkeiten» nicht erwähnt wurde: Nach Artikel 9 KFG müssen Bund und Pro Helvetia in Zukunft einen prozentualen Anteil ihrer Finanzhilfen für Kulturschaffende an die Pensionskasse oder an die Säule 3a des Beitragsempfängers oder 37 38 39 40

Einsehbar unter: www.bak.admin.ch > Themen > Kulturpolitik > Soziale Sicherheit von Kulturschaffenden.

SR 831.101 Heute 2300 Franken.

SR 831.40

2998

der Beitragsempfängerin ausrichten. Zur Umsetzung von Artikel 9 KFG hat das BAK eine Arbeitsgruppe eingesetzt, in der neben BAK, Pro Helvetia, EDA und BSV auch zwei Vertreter der Kulturschaffenden Einsitz haben. Nach aktuellem Diskussionsstand in der Arbeitsgruppe sind ab 2012 auf alle Finanzhilfen der Kulturinstitutionen des Bundes (inkl. EDA) an Personen, die in den Anwendungsbereich von Artikel 5 Absatz 1 BVG41 fallen, 12 Prozent an die Pensionskasse oder an die Säule 3a des oder der Kulturschaffenden zu überweisen. Die Finanzierung der Massnahme nach Artikel 9 KFG soll innerhalb der bewilligten Kredite erfolgen. Die definitiven Ergebnisse der Arbeitsgruppe werden die Grundlage für die Bundesratsverordnung zur Umsetzung von Artikel 9 KFG bilden (vgl. Ziff. 2.2.2).

2.2.2

Statistik und Evaluation

Als Fachamt des Bundes für kulturelle Fragen hat das BAK die Aufgabe, die Veränderungen in der Kulturlandschaft zu registrieren, auszuwerten und diese Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen oder selber zu nutzen. Zu den wichtigsten Instrumenten gehören Statistik und Evaluation. Die statistische Erfassung und Evaluation wichtiger Zahlen zum Kultursektor stellt eine Grundvoraussetzung für eine zielgerichtete Kulturpolitik dar.

Heute werden durch das BFS zur Hauptsache eine Film- und eine Bibliotheksstatistik erstellt. Weitere regelmässig erhobene statistische Angaben, insbesondere zur Kulturfinanzierung und zum Kulturkonsum, konnten bisher nicht angeboten werden.

Artikel 30 Absatz 1 KFG hält fest, dass das BFS eine Kulturstatistik führt. Diese hat gemäss KFG mindestens Auskunft über die Subventionen der öffentlichen Hand und die Beiträge von Privaten an die Kultur (Haushaltausgaben für die Kultur) zu geben.

Abgesehen von der Kulturstatistik in Sinne von Artikel 30 Absatz 1 KFG werden das BAK und das BFS im Rahmen der verfügbaren Betriebsmittel weitere punktuelle Statistiken erstellen, so die Weiterführung der Erhebung aus dem Jahr 2008 zum Kulturverhalten der Schweizer Bevölkerung oder eine Studie zur wirtschaftlichen Bedeutung der Kultur in der Schweiz.

Nach Artikel 30 Absatz 2 KFG überprüft der Bund periodisch die Wirksamkeit seiner Kulturpolitik und der getroffenen Förderungsmassnahmen. Im Hinblick auf die Finanzierungsperiode 2016­2019 wird die Einführung eines Wirkungsmodells mit messbaren Indikatoren geprüft. Dabei ist auf ein ausgewogenes Verhältnis von Kosten und Nutzen zu achten.

41

Da nur natürliche Personen über eine eigene berufliche Vorsorge verfügen, soll Art. 9 KFG nur auf natürliche Personen und nicht auf Kulturschaffende in der Rechtsform juristischer Personen Anwendung finden.

2999

3

Die einzelnen Förderungsbereiche

3.1

Bundesamt für Kultur

3.1.1

Kulturerbe

3.1.1.1

Heimatschutz und Denkmalpflege

Fakten, Hintergründe, Herausforderungen Heimatschutz und Denkmalpflege im öffentlichen Interesse Der Schutz und die Pflege von Baudenkmälern, geschichtlichen Stätten und Ortsbildern tragen wesentlich zur Erhaltung der kulturellen Identität und Vielfalt unseres Landes bei. Umfragen zum kulturellen Interesse bestätigen die hohe Akzeptanz der Kulturgütererhaltung in der Schweiz. Die ausserordentliche Vielfalt an Baudenkmälern und Kulturlandschaften bildet eine wichtige Grundlage für den Tourismus und ist volkswirtschaftlich von Bedeutung. Gemäss einer im Auftrag der Nationalen Informationsstelle für Kulturgüter-Erhaltung (NIKE) erstellten Studie löst die öffentliche Hand mit einem Beitrag in der Höhe eines Frankens Investitionen von acht weiteren Franken im Zusammenhang mit der Erhaltung des gebauten Erbes aus.42 Heimatschutz und Denkmalpflege im internationalen Vergleich Im internationalen Vergleich nimmt die Schweiz bezüglich des Qualitätsstandards, der fachlichen Begleitung von Restaurierungsvorhaben und des Stands der Inventarisierung einen Spitzenplatz ein. Im Rahmen des Übereinkommens der UNESCO vom 23. November 197243 zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt (Welterbekonvention) hat die Schweiz in diesem Zusammenhang weltweite Anerkennung erfahren: Gemessen an seiner Grösse, besitzt es eine ausserordentlich hohe Anzahl von Welterbestätten. Das erreichte Niveau der Kulturgütererhaltung hat für andere Nationen durchaus Vorbildcharakter. Es gilt, diesen Standard aufrechtzuerhalten.

Finanzbedarf des Bundes zur Erhaltung schützenswerter Objekte Das BAK hat zur Erhebung des Finanzbedarfs des Bundes im Bereich von Heimatschutz und Denkmalpflege einen Bericht in Auftrag gegeben. Der Bericht beziffert den Finanzbedarf gestützt auf bestehende Daten, Gesprächen mit Fachleuten sowie einer Umfrage bei kantonalen Fachstellen für Heimatschutz und Denkmalpflege allein für die Erhaltung schützenswerter Objekte mit jährlich 60 Millionen Franken.

Für den Bereich der Archäologie ist aufgrund einer Schätzung der Konferenz Schweizerischer Kantonsarchäologinnen und Kantonsarchäologen (KSKA) mit jährlichen Aufwendungen von 245 Millionen Franken zu rechnen. Bei einem minimalen Beitragssatz des Bundes von 15 Prozent würde sich theoretisch ein zusätzlicher Bedarf an Finanzhilfen für die Archäologie in der
Grössenordnung von 45 Millionen Franken pro Jahr ergeben. Jährliche Beiträge in der Grössenordnung von über 100 Millionen Franken übersteigen die finanziellen Möglichkeiten des Bundes bei Weitem. Der vorgesehene Verpflichtungskredit in der Höhe von insgesamt 85 Millionen Franken zwingt alle Beteiligten zu einer starken Selektion der Objekte, für die Beiträge ausgerichtet werden.

42 43

NIKE: Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Denkmalpflege in der Schweiz, Bern und Zürich, Mai 1991. Aktuellere Studien sind nicht verfügbar.

SR 0.451.41

3000

Ziele Erhaltung schützenswerter Objekte Im Rahmen der Verbundaufgabe von Bund und Kantonen stellt die Erhaltung schützenswerter Objekte in der Finanzierungsperiode 2012­2015 eine Kernaufgabe des Bereichs Heimatschutz und Denkmalpflege dar. Ziel ist es, die Zusammenarbeit mit den Kantonen aufgrund der Erfahrungen nach Einführung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) für die Periode 2012­2015 aufgabengerecht und effizient auszugestalten.

Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) Überprüfung und Bereinigung der Ortsbildaufnahmen im Hinblick auf die Pflichten bei Erfüllung von Bundesaufgaben, insbesondere auch bei raumplanerischen Massnahmen. Verbesserung des Zugangs zum ISOS.

Organisationen Fortsetzung der Unterstützung wichtiger Organisationen im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege.

Forschung und Vermittlung von Fachwissen Unterstützung praxisorientierter Forschung und handwerklichem Fachwissen im Bereich Denkmalpflege, Archäologie und Ortsbildschutz. Bereitstellung von Fachwissen für denkmalpflegerische Fragestellungen.

Weiterbildung Unterstützung und Etablierung der Plattform «ICOMOS Suisse/Bundesamt für Kultur/NIKE» für Tagungen und fachliche Weiterbildung.

Öffentlichkeitsarbeit Förderung der Sichtbarkeit von Denkmalpflege, Archäologie und Ortsbildschutz.

Internationales Verstärkte Positionierung der Schweiz in internationalen Gremien (UNESCO, Europarat, EU).

Massnahmen Die erwähnten Ziele werden durch folgende Massnahmen umgesetzt: Erhaltung schützenswerter Objekte Im Rahmen der NFA sollen die Leistungen des Bundes insbesondere den Prioritäten in den einzelnen Kantonen Rechnung tragen. In Anwendung der NFA-Instrumente werden Programmvereinbarungen mit Globalbeiträgen zwischen Bund und Kantonen abgeschlossen und Finanzhilfen mittels Einzelverfügung gewährt. Im Hinblick auf die sachgerechte Planung der Kantonsgeschäfte reserviert der Bund 70 Prozent der für die Erhaltung von schützenswerten Objekten und für archäologische Massnahmen verfügbaren Mittel. Diese werden den Kantonen nach einem transparenten Verteilschlüssel global zugesprochen. Die mittels Programmvereinbarung zugesprochenen Finanzmittel des Bundes werden an Auflagen geknüpft und sind für Massnahmen im Bereich Langfristprojekte von herausragender Bedeutung (z.B.. Basler und Berner Münster), für Vorhaben von kantonaler Priorität und für archäologische 3001

Massnahmen einzusetzen. Die Langfristprojekte von herausragender Bedeutung und der dafür vorgesehene Anteil des Globalbetrages werden in den Programmvereinbarungen festgelegt. Die kantonalen Prioriäten und die Massnahmen im archäologischen Bereich werden mit dem BAK verhandelt und in den strategischen Zielen der Programmvereinbarungen umschrieben (ohne Objektlisten). Die Kantone haben sicherzustellen, dass die Beitragssätze nach Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung vom 16. Januar 199144 über den Natur- und Heimatschutz eingehalten werden. Ergänzend zu den 70 Prozent stehen zusätzliche Mittel für Projekte und Massnahmen von gesamtschweizerischer Priorität im Umfang von 30 Prozent der Finanzmittel zur Verfügung, die mit Einzelverfügung gestützt auf eine Prioritätenordnung des EDI zugesprochen werden.

Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) Nachdem die Erstinventarisierung und Inkraftsetzung des ISOS schweizweit abgeschlossen werden konnten, steht in nächster Zeit die Überprüfung und Bereinigung der Ortsbildaufnahmen im Vordergrund. Das Inventar soll zudem über ein Geoinformationssystem öffentlich zugänglich gemacht werden.

Organisationen Für ihre im öffentlichen Interesse liegende Tätigkeit unterstützt der Bund gegenwärtig folgende Organisationen: ­

NIKE: Bei der Vermittlung der Kulturgütererhaltung spielt die NIKE gesamtschweizerisch eine ausserordentlich wichtige Rolle.

­

Schweizer Heimatschutz (SHS): Der SHS ist die führende Schweizer NonProfit-Organisation im Bereich der Baukultur. Der Verein umfasst 27 000 Mitglieder sowie Gönnerinnen und Gönner, aufgeteilt in 25 kantonale Sektionen.

­

Landesgruppe Schweiz des Internationalen Rates für Denkmalpflege (ICOMOS Suisse): ICOMOS ist als Fachvereinigung unter anderem ein wichtiger Partner des Bundes im Zusammenhang mit der UNESCO-Welterbekonvention.

Die finanzielle Unterstützung von Organisationen gesamtschweizerischer Bedeutung soll weitergeführt werden.

Forschung und Vermittlung von Fachwissen In den Bereichen Forschung und Vermittlung von Fachwissen sind folgende Massnahmen geplant: ­

44

Stiftung zur Förderung der Denkmalpflege: Der Bund unterstützt seit Jahren die Aktivitäten der Stiftung zur Förderung der Denkmalpflege. Diese hat vor Kurzem eine teilweise Neuausrichtung der Stiftungstätigkeit beschlossen.

Sie fördert neu verstärkt die praxisorientierte Lehre und Forschung und den interdisziplinären Erfahrungs- und Wissensaustausch in Abstimmung und Vernetzung mit der Konferenz der Schweizer Denkmalpflegerinnen und Denkmalpfleger (KSD) und der KSKA. Die finanzielle Unterstützung der Stiftung zur Förderung der Denkmalpflege soll weitergeführt werden.

SR 451.1

3002

­

Verstärkte Unterstützung der Kantone durch Experten des Bundes: Bundesexpertinnen und -experten erfüllen eine ausserordentlich wichtige Beraterfunktion, insbesondere im Bereich technischer und konservatorischrestauratorischer Fragestellungen. Um die Qualität der Unterstützung der Kantone auch zukünftig sicherzustellen, plant das BAK eine verstärkte Zusammenarbeit mit Fachleuten.

­

Beratung durch eidgenössische Kommissionen: Den beratenden Fachkommissionen des Bundes (Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege [EKD] und Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission [ENHK]) kommt eine wichtige Funktion zu. Mit ihrer gutachterlichen Tätigkeit sowie der praktischen und theoretischen Grundlagenarbeit unterstützen sie die Denkmalpflege, die Archäologie und den Ortsbildschutz auch weiterhin in hohem Masse.

Weiterbildung In einem Zusammenschluss zwischen ICOMOS Suisse, BAK und NIKE konnte 2010 eine Plattform für Tagungen, fachliche Weiterbildung und Publikationen geschaffen werden. Es gilt nun, diese Plattform im Laufe der Finanzierungsperiode 2012­2015 verstärkt zu etablieren.

Öffentlichkeitsarbeit Zur Förderung der Sichtbarkeit von Denkmalpflege, Archäologie und Ortsbildschutz in der Schweiz sind folgende Massnahmen geplant: ­

Unterstützung der «Europäischen Tage des Denkmals»: Eine wichtige Rolle in der Öffentlichkeit spielen die «Europäischen Tage des Denkmals». Diese vom BAK unterstützte Veranstaltung wird jährlich von der NIKE organisiert. Wie die steigenden Besucherzahlen zeigen, sind sie für die Sensibilisierung der breiten Bevölkerung von besonderer Bedeutung. Die «Europäischen Tage des Denkmals» werden vom BAK weiterhin finanziell unterstützt.

­

Publikationen: Die Publikation von Tagungsakten im Rahmen der Plattform «ICOMOS Suisse/Bundesamt für Kultur/NIKE» wird sichergestellt.

­

Datenbanken, Statistiken, Informationsplattform: Die Bewirtschaftung der spezifischen Datenbanken des BAK wird sichergestellt, die Evaluierung einer Informationsplattform für Baukultur unter Einbezug neuer Kommunikationsmittel geprüft.

Internationales Seit 2009 ist die Schweiz Mitgliedstaat im Welterbekomitee der UNESCO. Der Einsitz in diesem Expertengremium ist mit besonderen Anforderungen an die inhaltliche Mitarbeit verbunden. Eine führende Rolle spielt das BAK im Europäischen Netzwerk für Kulturerbeerhaltung (HEREIN), zudem wird die Vertretung der Schweiz im zuständigen Expertenkomitee ebenfalls vom BAK wahrgenommen. Die Verankerung des Bundes in den wichtigen internationalen Gremien ist auch in Zukunft sicherzustellen.

3003

Finanzen Im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege wird per Ende 2011 ein hoher Verpflichtungsüberhang in der Grössenordnung von rund 40 Millionen Franken bestehen. Dies bedeutet, dass in der Vergangenheit eingegangene Verpflichtungen im Umfang von rund 40 Millionen Franken noch nicht honoriert worden sind. Der hohe Verpflichtungsüberhang ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die bisherigen Programmvereinbarungen 2008­2011 keine echten Globalzahlungen vorsahen und die Auszahlung der Finanzhilfen vom Baufortschritt der einzelnen Objekte abhing. Die neuen Programmvereinbarungen 2012­2015 sollen eine Auszahlung von Tranchen des Globalbeitrags ohne Rücksicht auf den Baufortschritt einzelner Objekte erlauben. In Bezug auf die Programmvereinbarungen 2012­2015 wird somit Ende 2015 kein neuer Verpflichtungsüberhang entstehen. Bei den durch Einzelverfügung unterstützten Objekten wird die Auszahlung der Finanzhilfen dagegen auch in Zukunft gemäss Baufortschritt zu erfolgen haben. Es ist davon auszugehen, dass in der Periode 2012­2015 rund ein Drittel der durch Einzelverfügung eingegangen Verpflichtungen in derselben Zeitspanne auch honoriert werden können. Insgesamt ist damit zu rechnen, dass der bisherige Verpflichtungsüberhang in der Höhe von rund 40 Millionen Franken per Ende 2015 auf etwa 13 Millionen Franken reduziert werden kann.

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen sind im Voranschlag 2012 beziehungsweise im Finanzplan des Bundes für die Jahre 2013­2015 Kredite in der Gesamthöhe von 112 Millionen Franken einzustellen (Honorierung bestehender Verpflichtungen: 40 Mio. Fr.; Finanzhilfen im Rahmen von Programmvereinbarungen: 45,2 Mio. Fr.; Finanzhilfen im Rahmen von Einzelverfügungen: 6,3 Mio. Fr.; Bundesinventare, Organisationen, Forschung, Ausbildung und Öffentlichkeitsarbeit: 20,5 Mio. Fr.).

Übersicht über die Beiträge, gestützt auf die Artikel 13, 14 und 14a NHG (in Mio. Fr., gerundet, vgl. Ziff. 4) 2012

2013

2014

2015

2012­2015

15,8

16,0

16,2

16,5

64,5

5,0

5,1

5,2

5,2

20,5

Total 2012­2015

20,8

21,2

21,4

21,7

85,0

Voranschlagskredite

27,5

27,9

28,1

28,5

112,0

Erhaltung schützenswerter Objekte Bundesinventare, Organisationen, Forschung, Ausbildung und Öffentlichkeitsarbeit

3004

3.1.1.2

Kulturgütertransfer

Fakten, Hintergründe, Herausforderungen Die Schweiz ist einer der weltweit wichtigsten Kunsthandelsplätze und ein attraktiver Museums- und Sammlungsstandort. Mit dem KGTG45 verfügt die Schweiz seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juni 2005 über ein wirksames Instrument, um den verantwortungsvollen und transparenten Umgang mit Kulturgütern sicherzustellen. Es hat seit seiner Einführung wesentlich zur positiven Wahrnehmung der Schweiz in diesem Bereich beigetragen. Gestützt auf das KGTG konnte der Bund in den letzten Jahren mit Peru, Italien, Griechenland, Kolumbien und Ägypten Vereinbarungen abschliessen, welche die Rückführung von Kulturgütern auf bilateraler Ebene erleichtern. Auf dieser Grundlage konnte das BAK beispielsweise im Juni 2009 der Regierung von Peru 48 präkolumbische Kulturgüter zurückgeben.

Der Realisierung der Ziele des KGTG dient unter anderem die Ausrichtung von Finanzhilfen nach Artikel 14 KGTG. Sie sind Gegenstand eines eigenen Zahlungsrahmens.

Mit solchen Finanzhilfen des Bundes werden wichtige Projekte realisiert, beispielsweise die Gewährung des Zugangs für die Öffentlichkeit zur Interpol-Datenbank für gestohlene Kulturgüter oder die Erstellung von «Roten Listen» besonders gefährdeter Kulturgüter in Zusammenarbeit mit dem internationalen Museumsrat (ICOM).

Daneben werden Kooperationsprojekte zwischen Institutionen in der Schweiz und im Ausland unterstützt, beispielsweise zur konservatorischen Zusammenarbeit des Museums Rietberg in Zürich mit dem Palastmuseum von Fumban in Kamerun.

Ziele Das KGTG sieht die folgenden zwei Hauptziele für die Ausrichtung von Finanzhilfen für bewegliche Kulturgüter vor (vgl. Art. 14 KGTG): ­

Schutz von besonders gefährdeten beweglichen Kulturgütern (beispielsweise bei kriegerischen Konflikten) durch die vorübergehende Aufbewahrung oder konservatorische Massnahmen in der Schweiz;

­

Unterstützung von Projekten zur Erhaltung des beweglichen kulturellen Erbes im Ausland als Beitrag zum kulturellen, bildenden und wissenschaftlichen Austausch zwischen den Staaten.

Massnahmen Finanzhilfen werden aufgrund der vom EDI verabschiedeten Prioritätenordnung sowie in Absprache mit dem EDA (KKA und DEZA) ausgerichtet: ­

45

Unterstützung von Projekten in Staaten, mit denen die Eidgenossenschaft eine bilaterale Vereinbarung im Bereich des Kulturgütertransfers abgeschlossen hat. Dies dient der Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit mit diesen Staaten.

Das KGTG und die dazugehörige Verordnung (SR 444.11) setzen das von der Schweiz im Jahr 2003 ratifizierte UNESCO-Übereinkommen vom 14. Nov. 1970 über die Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (SR 0.444.1) ins Landesrecht um.

3005

­

Unterstützung von Projekten anerkannter musealer und wissenschaftlicher Institutionen als Beitrag an den wissenschaftlichen und kulturellen und bildenden Austausch zwischen den Staaten.

­

Unterstützung von Projekten von oder in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, die auf dem Gebiet des Kulturgüterschutzes spezialisiert sind (wie UNESCO, Interpol, ICOM). Solche Projekte haben eine hohe Hebelwirkung, denn eine Vielzahl von Adressaten wird angesprochen.

­

Unterstützung von Projekten zugunsten von Entwicklungs- und Schwellenländern, die in Zusammenarbeit mit lokalen Partnern realisiert werden und zu einer Stärkung der Kapazitäten dieser Länder beitragen, ihr bewegliches kulturelles Erbe selbst zu schützen.

­

Projektbeiträge zur Erfassung und Digitalisierung besonders gefährdeter beweglicher Kulturgüter, beispielsweise die digitale Aufbereitung historischer Fotografien von Objekten aus Afghanistan und die Sicherstellung des Onlinezugangs zu diesen Daten.

Übersicht über die Beiträge, gestützt auf Artikel 14 KGTG (in Mio. Fr., gerundet, vgl. Ziff. 4)

Finanzhilfen KGT

3.1.1.3

2012

2013

2014

2015

2012­2015

0,7

0,7

0,7

0,7

2,9

Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter

Fakten, Hintergründe, Herausforderungen Nach Artikel 10 Absatz 1 KFG kann der Bund «Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter zur Bewahrung des kulturellen Erbes unterstützen, insbesondere durch Finanzhilfen an die Betriebs- und Projektkosten». Er kann im Weiteren «bei Ausstellungen von gesamtschweizerischer Bedeutung Beiträge an die Versicherungsprämien für Leihgaben leisten».

In den letzten Jahren hat der Bund folgende Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter regelmässig finanziell unterstützt: ­

Schweizerisches Alpines Museum (SAM) in Bern: Das SAM wird bis Ende 2010 vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) unterstützt. Die Zuständigkeit geht per Ende 2010 an das BAK über. 2011 erhält das SAM vom BAK eine Finanzhilfe in der Höhe von 520 000 Franken (in der Botschaft zum Voranschlag 2011 waren ursprünglich 231 000 Franken vorgesehen).

­

Stiftung Verkehrshaus der Schweiz (VHS) in Luzern: Die rechtlich selbstständige Stiftung VHS ist Eigentümerin der einzigartigen Sammlung des VHS zum Thema Mobilität (Dampfschiffe, Automobile, Motorräder, Dokumentationen zur Mobilitätsgeschichte usw.). Der aktuelle Zahlungsrahmen zur Unterstützung der Stiftung VHS für die Jahre 2008­2011 beläuft sich auf rund 5,32 Millionen Franken. Die Finanzhilfe basiert auf einer Leistungsvereinbarung mit dem BAK, welche die von der Stiftung VHS zu erfüllenden Aufgaben festhält. 2011 erhält die Stiftung VHS vom BAK eine

3006

Finanzhilfe zur Bewahrung seiner Sammlung in der Höhe von rund 1,6 Millionen Franken. Im Weiteren hat der Bund das Neubauprogramm des VHS in den Jahren 2008­2011 mit rund 10 Millionen Franken unterstützt.

­

Schweizerische Stiftung für die Photographie (Fotostiftung Schweiz) und Zentrum für Fotografie in Winterthur: Das BAK finanziert den Betrieb von Stiftung und Zentrum mit einem jährlichen Beitrag von rund 1,25 Millionen Franken.

­

Militärhistorische Sammlungen: Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) unterstützt mit jährlich rund 4,8 Millionen Franken drei Stiftungen. Die Stiftung Historisches Armeematerial betreibt in Thun BE und Burgdorf BE je eine Schausammlung. Die Stiftung Historisches Armeematerial Führungsunterstützung betreut in Uster ZH eine Schausammlung. Die Stiftung Militärhistorisches Material der Luftwaffe führt in Dübendorf ZH das Flieger-Flab-Museum.

­

Technorama in Winterthur: Das Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) richtet jährlich einen Betriebsbeitrag an das Technorama in der Höhe von 700 000 Franken aus.

­

Internationales Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum in Genf: Das EDA unterstützt das Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum mit jährlich rund 1 Million Franken.

­

Memoriav: Der Verein Memoriav hat die Erhaltung und die Erschliessung des schweizerischen audiovisuellen Kulturgutes (Fotos, Tondokumente, Filme und Videos) zur Aufgabe. Memoriav bildet und betreibt ein Netzwerk von Institutionen und Personen, die audiovisuelles Kulturgut erhalten, produzieren oder nutzen, mit dem Ziel, Kompetenzen und Informationen auszutauschen und die vorhandenen Ressourcen besser zu nutzen. Der aktuelle Zahlungsrahmen zur Unterstützung von Memoriav für die Jahre 2010­2013 beläuft sich auf insgesamt 12,8 Millionen Franken. Die Finanzhilfe basiert auf einer Leistungsvereinbarung mit dem BAK, welche die von Memoriav zu erfüllenden Aufgaben konkret festhält.

­

Schweizerisches Institut in Rom (Istituto Svizzero di Roma): Die Liegenschaft des Instituts wird vom BBL unterhalten. Das SBF unterstützt die wissenschaftliche und die Kulturstiftung Pro Helvetia finanziert die kulturelle Tätigkeit des Instituts. Das BAK trägt jährlich 470 000 Franken für den Betrieb des Instituts und garantiert so die infrastrukturelle Basis, damit das Institut als Netzwerk im Sinne von Artikel 10 KFG den kulturellen und wissenschaftlichen Austausch zwischen der Schweiz und Italien zu pflegen vermag.

Im Bereich der Unterstützung von Museen, Sammlungen und Netzwerken Dritter stellen sich in der Finanzierungsperiode 2012­2015 folgende Herausforderungen: ­

Gesamtkoordination: Die Finanzierung der Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter ist auf verschiedene Bundesstellen verteilt. Eine Gesamtkoordination fehlt.

­

Gesamtkonzept: Die Auswahl der aktuell vom Bund durch Betriebsbeiträge unterstützten Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter erscheint zwar in allen Einzelfällen durchaus begründet, folgt aber keinem Gesamtkonzept.

3007

­

Finanzierung: Die bisherige Unterstützung von Museen, Sammlungen und Netzwerken Dritter basiert auf verschiedenen spezialgesetzlichen Grundlagen. Der neue Artikel 10 KFG wurde vom Parlament mit dem klaren Ziel verabschiedet, dass der Bund sein finanzielles Engagement in diesem Bereich erhöht. Im Vergleich zu den Voranschlägen 2008­2011 sind für die Unterstützung von Museen, Sammlungen und Netzwerken Dritter Mehrmittel in der Höhe von insgesamt 9,2 Millionen Franken vorgesehen, die in anderen Bereichen des BAK kompensiert werden.

Ziele Der Bund strebt in der Finanzierungsperiode 2012­2015 im Bereich der Unterstützung von Museen, Sammlungen und Netzwerken Dritter folgende Ziele an: ­

Gesamtkoordination: Die Unterstützung von Museen, Sammlungen und Netzwerken Dritter wird in Zukunft im BAK vereinigt. Dies hat der Bundesrat bereits in seiner Botschaft vom 21. September 200746 zum MSG so angekündigt und das Parlament in der Debatte zum MSG bestätigt. Von diesem Grundsatz gibt es drei Ausnahmen: Erstens soll auch in Zukunft das EDA für die Ausrichtung von Finanzhilfen an das Internationale Rotkreuzund Rothalbmondmuseum in Genf zuständig sein. Der Grund liegt in der engen Verbindung des Museums zum Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK).47 Zweitens sollen die militärhistorischen Sammlungen des Bundes auch weiterhin vom VBS betreut werden, da das notwendige spezifische Fachwissen dort bereits vorhanden ist. Um eine Gesamtkoordination auf Bundesebene zu gewährleisten, legen BAK und VBS gemeinsam einen Grundauftrag für die militärhistorischen Sammlungen des Bundes fest. Drittens soll die Finanzierung des Schweizerischen Instituts in Rom auch in Zukunft nicht ausschliesslich durch das BAK, sondern in der bewährten Partnerschaft verschiedener Bundesstellen erfolgen.

­

Gesamtkonzept: Das Konzept zur Ausrichtung von Finanzhilfen an Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter wird in dieser Botschaft festgelegt (vgl.

Ziff. 3.1.1.4). Im Förderkonzept des EDI werden namentlich die Kriterien festzulegen sein, die für die Berechnung der Höhe der Betriebsbeiträge massgebend sind.

­

Finanzen: Die beschränkt verfügbaren Finanzmittel zur Umsetzung von Artikel 10 KFG zwingen zu einer klaren Prioritätensetzung und haben ab 2014 eine Reduktion der Betriebsbeiträge für einzelne bisherige Finanzhilfeempfänger zur Folge.

Massnahmen Die erwähnten Ziele werden durch folgende Massnahmen umgesetzt: ­

46 47

Gesamtkoordination: Das BAK übernimmt unter Vorbehalt der drei erwähnten Ausnahmen (Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum in Genf, militärhistorische Sammlungen des Bundes sowie Schweizerisches Institut in Rom) die alleinige Zuständigkeit für die Ausrichtung von Finanzhilfen an Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter. In anderen DeparBBl 2007 6829 BBl 2007 6836

3008

tementen eingestellte Kredite werden auf das BAK übertragen (SAM und Technorama). In Bezug auf die Unterstützung des SAM wird die neue Zuständigkeitsordnung bereits per 2011 umgesetzt.

­

Betriebsbeiträge: Gestützt auf die verfügbaren Finanzmittel können in den Jahren 2012 und 2013 die sechs bereits bisher unterstützten Museen, Sammlungen und Netzwerke in der Höhe des Voranschlagkredits 2011 berücksichtigt werden (SAM, Stiftung VHS, Fotostiftung Schweiz, Technorama, Memoriav und Schweizerisches Institut in Rom). Die Ausrichtung der Betriebs-beiträge ab 2014 basiert auf der Festlegung von Bereichen und Themen, denen für den Erhalt des kulturellen Erbes eine besonders hohe Bedeutung zukommt: Im Bereich des Kulturschaffens sind dies die Themen Architektur, elektronische Künste, Fotografie und Tanz. Im Bereich Gesellschaft und Geschichte sind dies die Themen Volkskunde, Berg- und Alpenwelt, Transport und Kommunikation und Technik. Im Bereich Netzwerke und Plattformen ist die Unterstützung von Institutionen prioritär, die sich den Themen der konservatorischen und restauratorischen Erhaltung und Pflege von Kultur- und Kunstgütern widmen oder die die Zusammenarbeit unter den Museen auf nationaler und internationaler Ebene befördern, den Zugang zu den Museen und Sammlungen erleichtern sowie den kulturellen Austausch zwischen der Schweiz und dem Ausland ermöglichen. Gestützt auf diese Themenfestlegung werden ab 2014 zusätzlich zu den bisherigen Museen, Sammlungen und Netzwerken folgende Institutionen unterstützt:48 Schweizerisches Architekturmuseum, Basel (Architektur), Haus für elektronische Künste, Basel (elektronische Künste), Schweizer Tanzarchiv, Zürich und Lausanne (Tanz), Schweizerisches Freilichtmuseum Ballenberg, Hofstetten BE (Volkskunde), Verband Schweizer Museen, Zürich (Museumszusammenarbeit), Stiftung Schweizer Museumspass, Zürich (Erleichterung des Zugangs zu Museen und Sammlungen). Es handelt sich dabei um Institutionen, die in Bezug auf die vom Bund festgesetzten Themen die entsprechenden Inhalte in exemplarischer Weise sammeln, konservatorisch betreuen, wissenschaftlich aufarbeiten und nachhaltig vermitteln und die als Kompetenzzentren ihr Wissen und ihre Erfahrungen in einem der ausgewählten Themen anderen Museen und Sammlungen zur Verfügung stellen können und sollen.

Die Interessen der französisch- und der italienischsprachigen Schweiz sind wie folgt berücksichtigt: Der Bund fördert mit der Cinémathèque sowie der Schweizer Nationalphonothek zwei bedeutende Institutionen
im Bereich der Bewahrung des kulturellen Erbes mit Sitz in Lausanne beziehungsweise Lugano über andere Kredite (vgl. Ziff. 3.1.2.1 und 3.2). Das Schweizer Tanzarchiv verfügt über eine Zweigstelle in der Westschweiz. Im Weiteren kommt die Tätigkeit von Memoriav zur Erhaltung und Erschliessung des audiovisuellen Kulturgutes der ganzen Schweiz zugute. Der Verband Schweizer Museen sowie die Stiftung Schweizer Museumspass setzen sich für die Interessen aller Museen in der Schweiz ein. Schliesslich unterhält das Schweizerische Institut in Rom neben seinem Sitz in der italienischen Hauptstadt eine Zweigstelle in Mailand (Centro Culturale Svizzero di

48

Für Museen und Sammlungen ist die Einhaltung der deontologischen Regeln der Museumsfachwelt, zum Beispiel des ICOM-Kodexes der ethischen Richtlinien für Museen vom 4. Nov. 1986, Voraussetzung zur Förderung durch das BAK.

3009

Milano) und in Venedig (Spazio Culturale Svizzero, Venezia), was insbesondere den Kulturaustausch zwischen Italien und dem Tessin fördert.

Da der Kreis der begünstigten Institutionen ab 2014 erweitert wird, resultiert eine Reduktion der Betriebsbeiträge für einzelne bisherige Finanzhilfeempfänger ab diesem Datum.

­

Projektbeiträge: Rund 400 000 bis 500 000 Franken pro Jahr werden ab 2012 für die Ausrichtung von Finanzhilfen an Projektkosten im Zusammenhang mit der Bewahrung von Kulturgütern ausgerichtet. Zur Beurteilung von Einzelgesuchen ist ein einfaches Konzept vorgesehen: Gemäss Botschaft zum MSG soll das SNM als Kompetenzzentrum «sein umfassendes museologisches Fachwissen auch anderen Museen und Sammlungen in der Schweiz zur Verfügung stellen. Zu denken ist dabei namentlich an die Kernkompetenzen im Bereich der Dokumentation sowie der Konservierungs- und Restaurierungsforschung».49 Das SNM bietet Dritten gegen marktübliche Vergütung bereits heute zahlreiche Dienstleistungen an, so Massnahmen zur Konservierung archäologischer Bodenfunde (namentlich Gefriertrocknung, Entsalzung), zur Sicherung beschädigter Glas- oder Keramikobjekte oder zur Materialanalyse der Bild- und Bildträgerschichten. Ab 2012 erhalten Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter Gelegenheit, für den Bezug von Dienstleistungen des SNM oder weiterer Anbieter, welche die anerkannten Standards (ICOM, Schweizerischer Verband für Konservierung und Restaurierung) erfüllen, einen Projektbeitrag zu beantragen. Die Auswahl der Finanzhilfeempfänger erfolgt durch das BAK gestützt auf Kriterien, die im Förderungskonzept des EDI festzulegen sind.

­

Beiträge an Versicherungskosten: Ab 2014 wird das BAK jährlich bei zwei bis drei Ausstellungen von gesamtschweizerischer Bedeutung Beiträge an die Versicherungsprämien für Leihgaben leisten.

Finanzen Der bisher im Budget des SBF eingestellte Kredit zur Unterstützung des Museums Technorama in Winterthur in der Höhe von 700 000 Franken wird per 2012 auf das BAK übertragen.

Übersicht über die Beiträge, gestützt auf Artikel 10 KFG (in Mio. Fr., gerundet, vgl. Ziff. 4) 2012

2013

2014

2015

2012­2015

Betriebsbeiträge

7,7

7,7

9,5

9,7

34,6

Projektbeiträge

0,4

0,5

0,5

0,5

1,9

­

­

0,3

0,3

0,6

8,1

8,2

10,3

10,5

37,1

Versicherungsbeiträge Total 2012­2015

49

BBl 2007 6847

3010

3.1.1.4

Museen und Sammlungen des Bundes

Fakten, Hintergründe, Herausforderungen Das BAK führt verschiedene Museen und Sammlungen, deren Finanzierung über die Betriebskredite des BAK erfolgt. Im Rahmen dieser Botschaft ist darüber nicht zu entscheiden, da die Kreditbeschlüsse gemäss Kulturbotschaft einzig Finanzhilfen umfassen.

Das BAK führt folgende Museen und Sammlungen: ­

Museum der Sammlung Oskar Reinhart «Am Römerholz» in Winterthur: Kunstsammlung mit Werken Alter Meister und von Künstlern des 19. und des frühen 20. Jahrhunderts von internationaler Bedeutung;

­

Museo Vincenzo Vela in Ligornetto: Sammlung mit Skulpturen, Gemälden, Zeichnungen, Aquarellen und Fotografien des italienischen 19. Jahrhunderts;

­

Museum für Musikautomaten in Seewen: Sammlung mit Musikautomaten, mechanischen Musikinstrumenten und Musikdokumenten von internationaler Ausstrahlung;

­

Bundeskunstsammlung in Bern (BKS): Sammlung von Werken der Schweizer Kunst und des Schweizer Designs, die in den repräsentativen Gebäuden der Bundesverwaltung im Inland und in den diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz im Ausland platziert oder an Schweizer Kunstmuseen ausgeliehen sind;

­

Gottfried-Keller-Stiftung (GKS): Spezialfonds des Bundes zum Erwerb bedeutender Werke der bildenden Kunst der Schweiz, der auf eine Schenkung von Lydia Welti-Escher von 1890 zurückgeht. Die Kunstsammlung der GKS umfasst zirka 8500 Kunstwerke, darunter manche Spitzenwerke, die in rund 120 Museen der Schweiz als Dauerleihgaben deponiert sind. Zum Portfolio der GKS gehört seit 1926 auch die mittelalterlichen Klosteranlage St. Georgen in Stein am Rhein, die heute als Museum geführt wird.

Die Museen und Sammlungen des Bundes stehen vor folgenden Herausforderungen: ­

Finanzlage der GKS: Die Finanzlage der GKS ist schlecht. Mit dem heute noch vorhandenen Kapital in der Höhe von rund 4,9 Millionen Franken lässt sich der Wille der Stifterin nicht mehr erfüllen: Die ordentlichen jährlichen Erträge der Stiftung von derzeit rund 345 000 Franken (Zinsertrag auf Kapital und Mieteinnahmen der Liegenschaft St. Georgen, Einnahmen aus den Eintritten in das Klostermuseum und Zuwendungen von Dritten) decken nicht viel mehr als die Sach- und Personalkosten des Sekretariats der Stiftung; Ankäufe von Kunstwerken sind nur noch selten möglich.

­

Zuordnung des Klostermuseums St. Georgen in Stein am Rhein: Die organisatorische Zuordnung des Klostermuseums St. Georgen in Stein am Rhein zur GKS ist unbefriedigend. Die GKS verfügt weder über das notwendige Fachwissen noch die erforderlichen Personal- und Finanzressourcen, um einen erfolgreichen und attraktiven Betrieb des Klostermuseums gewährleisten zu können. Dies zeigen nicht zuletzt die bescheidenen Besucherzahlen (2008: 10 821 Eintritte).

3011

­

Doppelspurigkeiten zwischen BKS und GKS: BKS und GKS erfüllen einen sehr ähnlichen Auftrag. In Bezug auf die administrativen Arbeiten (Erstellung der Leihverträge, Führen der Inventare, Korrespondenz usw.) bestehen Doppelspurigkeiten.

­

Personal- und Finanzetat des BAK: Der Personal- und Finanzetat des BAK wird durch den Betrieb der Museen und Sammlungen stark beansprucht.

Ziele Aus den genannten Herausforderungen ergeben sich für 2012­2015 folgende Ziele: ­

Finanzlage der GKS: Der Ankaufsetat der GKS ist aufzustocken. Die GKS soll wieder in die Lage versetzt werden, durch Ankäufe sicherzustellen, dass wichtige Werke der Schweizer Kunst nicht ins Ausland verkauft werden.

Die angekauften Werke sind auch in Zukunft Drittmuseen als Dauerleihgaben zur Verfügung zu stellen.

­

Zuordnung des Klostermuseums St. Georgen in Stein am Rhein: Für den Betrieb des Klostermuseums St. Georgen in Stein ist eine neue organisatorische Anbindung zu etablieren.

­

Doppelspurigkeiten zwischen BKS und GKS: Die administrativen Doppelspurigkeiten zwischen BKS und GKS sind zu beseitigen.

­

Personal- und Finanzetat des BAK: Die starke Beanspruchung des Personalund Finanzetats des BAK durch den Betrieb seiner Museen und Sammlungen ist zu reduzieren. Die entsprechenden Massnahmen werden soweit möglich bereits bis zum 1. Januar 2012 umgesetzt.

Massnahmen Zur Umsetzung der genannten Ziele sind folgende Massnahmen geplant: ­

Finanzlage der GKS: Die GKS verfügt jährlich über zusätzlich 400 000 Franken, um Ankäufe zu tätigen. Die Stiftung wird in der Regel den Ankauf eines Kunstwerks nicht mehr allein finanzieren, sondern zusammen mit der Leihnehmerin oder dem Leihnehmer der Kunstwerke.

­

Zuordnung des Klostermuseums St. Georgen in Stein am Rhein: Es wurden zahlreiche Verhandlungen in Bezug auf eine neue Trägerschaft für das Klostermuseum ausserhalb der Bundesverwaltung geführt. Die Verhandlungen sind jedoch ohne Ergebnis geblieben. Das Klostermuseum St. Georgen in Stein am Rhein ist deshalb neu in die Gruppe der vom BAK direkt geführten Museen aufzunehmen.

­

Doppelspurigkeiten zwischen BKS und GKS: Die Sammlungen von GKS und BKS werden im BAK zusammengelegt und unter eine gemeinsame administrative Leitung gestellt. Objekte, die aus den Erträgen des Stiftungskapitals der Stiftung erworben worden sind oder künftig gekauft werden, figurieren auch künftig unter dem Namen der GKS.

­

Personal- und Finanzetat des BAK: Diverse Dienstleistungen, die bisher in den Museen und Sammlungen durch eigenes Personal erbracht wurden (z.B..

Bewachung, Kasse) werden neu an externe Beauftragte vergeben. Die benötigten Mittel zur Finanzierung von zirka 500 Stellenprozenten in der Höhe von rund 800 000 Franken pro Jahr werden in die Betriebsausgaben des

3012

BAK aufgenommen und im Transferbereich des BAK kompensiert (vgl.

Ziff. 5.1.1). Zur Entlastung des Personalkredits werden zudem Verbesserungen der Organisations- und Betriebsstrukturen bei den bundeseigenen Sammlungen und Museen geprüft.

Finanzen Für den Betrieb der bundeseigenen Museen und Sammlungen sind für das Jahr 2012 rund 4,5 Millionen Franken im Finanzplan veranschlagt (in den Folgejahren zuzüglich Teuerung).

3.1.2

Kulturschaffen

3.1.2.1

Filmförderung

Fakten, Hintergründe, Herausforderungen 2009 haben sich von insgesamt 14,3 Millionen Kinogängerinnen und Kinogängern gut 550 000 einen Schweizer Film angesehen. Dies entspricht einem Marktanteil von knapp 4 Prozent. Der Schweizer Marktanteil erlebte in den letzten zehn Jahren beträchtliche Schwankungen zwischen 2,1­9,6 Prozent (inkl. Koproduktionen).

Spitzenjahre wie 2006 zeigen, dass der Schweizer Film trotz seiner bescheidenen Grösse publikumswirksam ist und das Potenzial hat, sich gegen die internationale Konkurrenz zu behaupten. Schweizer Produktionen sind punktuell auch an den wichtigsten internationalen Filmfestivals in Cannes, Berlin und Venedig vertreten.

Der Schweizer Dokumentarfilm geniesst international grosse Beachtung.

Die Konkurrenzsituation im audiovisuellen Markt ist gross. Angesichts der steigenden Anzahl von Kinostarts pro Woche bei gleichbleibenden Besucherzahlen haben sich die Laufzeiten der einzelnen Filme zusehends verkürzt. Faktoren wie der Trend zu Multiplex-Kinos (acht oder mehr Leinwände), deren Programmierung von amerikanischen Grossproduktionen dominiert wird, und die digitale Umrüstung der Vorführungstechnik in den Kinosälen üben einen zusätzlichen Druck auf die einheimische Filmproduktion und Kinobranche aus.

Der Schweizer Filmmarkt ist aufgrund sprachkultureller Gegebenheiten fragmentiert und im Vergleich zu den benachbarten Filmindustrien wie Frankreich oder Deutschland von zu geringer Grösse, um aus eigener Kraft und nach rein marktwirtschaftlichen Kriterien bestehen zu können. Der Bund spielt als wichtigster Förderpartner eine zentrale Rolle.50 Die Bundesleistungen werden von der SRG SSR (Pacte de l'audiovisuel) substanziell ergänzt. Zudem sind die übrigen nationalen und sprachregionalen Fernsehveranstalter, die in ihrem Programm Filme ausstrahlen, gesetzlich dazu verpflichtet, einen Beitrag für die Förderung des Schweizer Films zu leisten.

Auf regionaler Ebene der Kulturförderung sind es insbesondere die Zürcher Filmstiftung und der Westschweizer Fonds Regio Films, welche die Entwicklung und Herstellung von Schweizer Filmen finanziell unterstützen.

50

Der Bund übernimmt nach Art. 7 der Verordnung des EDI vom 20. Dez. 2002 über die Filmförderung (FiFV, SR 443.113) in der Regel bis zu 50 Prozent der Produktionskosten eines Films. Aufgrund des Zusammenspiels mit anderen Förderern beträgt die Finanzhilfe in Form von Bundessubventionen im Durchschnitt 30­40 % der Produktionskosten. In den verschiedenen Bereichen sind Maximalbeträge festgelegt (z.B. Spielfilm: 1 Mio.Fr., ausnahmsweise bis 1,5 Mio. Fr. pro Film).

3013

Die Filmpolitik des Bundes hat zum Ziel, das Filmschaffen sowie die Vielfalt und Qualität des Filmangebots zu fördern und die Schweizer Filmkultur als Teil der nationalen Kultur und Identität zu stärken. Im Rahmen dieses Auftrags ist das BAK bestrebt, ein breitgefächertes und sichtbares schweizerisches Filmschaffen sowie eine lebendige Filmkultur zu ermöglichen. Es bemüht sich zudem um eine kohärente Förderungspolitik, die das Kriterium der hohen künstlerischen Qualität mit den Anforderungen des Marktes vereinbart. Filmförderung ist deshalb immer auch eine Kulturförderung, die aber filmwirtschaftliche Aspekte umfasst.

Im Folgenden werden die einzelnen Förderungsbereiche51 erläutert sowie die Bedürfnisse des Schweizer Films in der Kreditperiode 2012­2015 dargestellt.

Förderungsbereich «Filmförderung» Dieser Bereich bildet einen Schwerpunkt im Filmkredit. Der Bund leistet finanzielle Unterstützung für die Entwicklung von Projekten (Drehbuch- und Projektentwicklung), für die Herstellung (Herstellungsförderung) und Verwertung von Schweizer Filmproduktionen (Promotion- und Verleihförderung) sowie für Gemeinschaftsproduktionen mit dem Ausland. Die Filmförderung basiert grundsätzlich auf zwei Instrumenten: der selektiven Filmförderung und der erfolgsabhängigen Filmförderung (succès cinéma). In der selektiven Filmförderung wird Finanzhilfe aufgrund qualitativer Kriterien (u.a. künstlerische Qualität des Projekts, kreative Eigenständigkeit, professionelle Durchführung des Projekts) zugesprochen. Die erfolgsabhängige Filmförderung berechnet sich aus den erzielten Kinoeintritten.

Förderungsbereich «Filmkultur» Im Förderungsbereich «Filmkultur» werden verschiedene Förderungsmassnahmen zusammengefasst, die zur Sensibilisierung der Bevölkerung, zur Vermittlung filmkulturell relevanter Themen und Filme sowie zur Promotion des Schweizer Films im nationalen und internationalen Kontext beitragen. Auf dieser Grundlage unterstützt der Bund Schweizer Filmfestivals und fördert die Herausgabe von Filmzeitschriften, spezifische Kinder- und Jugendprogramme sowie Projekte zur Erhaltung, Entwicklung und Innovation der Filmproduktion und der Filmkultur in der Schweiz.

Ebenfalls unter «Filmkultur» fallen die Archivierung und die Restaurierung von Filmen. Diese Aufgaben werden durch das Schweizer Filmarchiv (Cinémathèque)
in Lausanne wahrgenommen.

Förderungsbereich «Vielfalt und Qualität des Filmangebots» In diesem Bereich trägt der Bund zur Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt und zur Qualität des Filmangebots bei, insbesondere in Form finanzieller Beiträge an Kinos, Verleih und Vertrieb.

Förderungsbereich «Aus- und Weiterbildung» Dieser Bereich umfasst Finanzhilfen und andere Formen der Unterstützung zugunsten der Aus- und Weiterbildung der in der Filmbranche Beschäftigten. Diese Aufgaben werden namentlich durch die vom Bund unterstützte Stiftung FOCAL abge51

Die Förderungsbereiche entsprechen den im FiG definierten Förderungsbereichen (Art. 3­6 FiG). Eine Ausnahme bildet der Bereich Koproduktionen und internationale Zusammenarbeit, der aufgrund seines finanziellen Gewichts und der internationalen Verträge mit der EU (MEDIA-Programm) und dem Europarat (Eurimages) gesondert aufgeführt ist.

3014

deckt. Weiter unterstützt das BAK subsidiär Filmabteilungen an Kunsthochschulen, welche eine qualitativ hochstehende und kohärente Ausbildung in künstlerischen und technischen Filmberufen ermöglichen.

Förderungsbereich «Koproduktionen und internationale Zusammenarbeit» Um den wirtschaftlichen und kulturellen Handlungsspielraum des Schweizer Films zu erweitern, verfolgt der Bund auf internationaler Ebene eine aktive Koproduktionspolitik und hat mit allen Nachbarländern sowie mit Kanada und Belgien (Communauté Française de Belgique) bilaterale Koproduktionsabkommen abgeschlossen. Parallel dazu vertritt der Bund die Interessen des Schweizer Films im Rahmen des von der EU lancierten MEDIA-Programms52 und im Rahmen des Fonds für europäische Koproduktionen Eurimages (Europarat).

Herausforderungen für den Schweizer Film Die Situation des Schweizer Films in Bezug auf die künstlerische und wirtschaftliche Konkurrenz aus dem Ausland bleibt fragil. Es stellen sich folgende Herausforderungen:

52

53

­

Nachwuchs: Die Schweizer Filmbranche hat ein allgemeines Nachwuchsproblem. Es fehlen insbesondere die technischen und finanziellen Möglichkeiten, um in den relevanten Berufskategorien genügend qualifizierten Nachwuchs auszubilden. Eine spezifische Herausforderung besteht in der Einbindung der Fachhochschulen, die Filmlehrgänge auf Bachelor- und Masterstufe anbieten.

­

Kontinuität: Die Rahmenbedingungen müssen verbessert werden, damit professionelle Filmschaffende regelmässig Filmprojekte realisieren und ihre beruflichen Erfahrungen vertiefen können.

­

Digitale Projektionstechnik: Die neuen technologischen Entwicklungen im Bereich der digitalen Filmprojektion stellen die Schweizer Kinos vor grosse finanzielle und technische Herausforderungen.

­

Drehbuch- und Projektentwicklung: Der Evaluationsbericht zu den Filmförderungskonzepten 2006­201053 hat aufgezeigt, dass Filmprojekte noch besser entwickelt werden könnten, bevor diese beim BAK einen Beitrag um Herstellungsförderung stellen.

­

Archivierung: Für die Cinémathèque als eines der bedeutendsten Filmarchive in Europa stellen sich in Bezug auf die Kreditperiode 2012­2015 mehrere Herausforderungen. Neben dem vom Bund finanzierten Erweiterungsbau in Penthaz bei Lausanne gilt es, sich im Zuge der zunehmenden Digitalisierung der Filme mit der Frage der Langzeitarchivierung von vergänglichem digitalem Kulturgut auseinanderzusetzen. Die Bestände Gemäss dem Abkommen vom 11. Okt. 2007 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft im audiovisuellen Bereich zur Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Gemeinschaftsprogramm MEDIA 2007 (MEDIA-Abkommen, SR 0.784.405.226.8). Das MEDIA-Programm läuft 2013 aus. Schon ab 2012 wird die Schweiz mit der EU über eine allfällige Teilnahme am MEDIA-Programm ab 2014 diskutieren.

evalure: Evaluation der Filmförderungskonzepte 2006­2010: Selektive Förderung, Zürich und Basel, April 2010.

3015

des Filmarchivs müssen in Zukunft landesweit, aber auch international zugänglich gemacht werden können. Des Weiteren ist das organisatorischinstitutionelle Verhältnis zum Bund zu klären. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Bericht bis Sommer 2011 in Auftrag gegeben, in dessen Rahmen eine strukturelle Anbindung des Filmarchivs an den Bund ab 2013 geprüft werden soll.

Ziele Aufgrund der oben genannten Herausforderungen ergeben sich für die Periode 2012­2015 eine Reihe allgemeiner und spezifischer Ziele.

Förderungsbereich «Filmförderung»: ­

Förderung qualitativ hochstehender Schweizer Filme und Stärkung der erfolgsbezogenen Filmförderung;

­

Stärkung der Projektentwicklung und Verbesserung der Projektreife;

­

Neupositionierung des Schweizer Filmpreises als wesentliches Promotionsinstrument für das Schweizer Filmschaffen.

Förderungsbereich «Filmkultur»: ­

Sensibilisierung der Bevölkerung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, für das Medium Film;

­

Stärkung der Sichtbarkeit des Schweizer Films im In- und Ausland;

­

Sicherstellung einer kohärenten und dauerhaften Archivpolitik;

­

Förderung der Entwicklung und Innovation der Filmproduktion und Filmkultur in der Schweiz unter Berücksichtigung der neuen Medien.

Förderungsbereich «Vielfalt und Qualität des Filmangebots»: Erhalt und Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt sowie der Qualität des Filmangebots in der Schweiz.

Förderungsbereich «Aus- und Weiterbildung»: Stärkung der Qualität von Aus- und Weiterbildung der in der Filmbranche Beschäftigten unter Berücksichtigung der konkreten Bedürfnisse.

Förderungsbereich «Koproduktionen und internationale Zusammenarbeit»: Stärkung der internationalen Zusammenarbeit und des Austauschs von Fachwissen.

Massnahmen Zur Erreichung der oben genannten Ziele sind folgende Massnahmen geplant: Förderungsbereich «Filmförderung»: ­

3016

Stärkung und Anpassung der erfolgsabhängigen Filmförderung: Der Mechanismus der erfolgsabhängigen Filmförderung (succès cinéma) soll neu durch den Aspekt der künstlerischen Qualität erweitert werden. Gutschriften können nicht mehr nur ausschliesslich über Kinoeintritte, sondern auch durch Erfolge an wichtigen Festivals generiert werden. Insgesamt soll die erfolgsabhängige Filmförderung gestärkt werden.

­

Prüfung des aktuellen Expertisesystems für die selektive Filmförderung: Das aktuelle System der Fachkommissionen erlaubt dem BAK, Filmprojekte zu unterstützen, deren Potenzial in Bezug auf Qualität, Vielfalt und Sichtbarkeit erwiesen ist. Die Expertinnen und Experten müssen insbesondere über Kompetenzen in den Bereichen Filmschaffen, Technik, Produktion und Promotion von Filmen verfügen. Im Hinblick auf die neuen Filmförderungskonzepte werden derzeit verschiedene Expertisemodelle evaluiert. Ein neues Modell soll ab 2012 den Dialog zwischen Gesuchstellern und Fachleuten stärken und die Transparenz in der Kommunikation der Förderentscheide sicherstellen.

­

Fortführung des Schweizer Filmpreises: Der Schweizer Filmpreis wird unter Einbezug der wichtigsten Partner wie der SRG SSR sowie der Schweizer Filmakademie54 weitergeführt. In Bezug auf die Selektion wird ab 2012 die Schweizer Filmakademie statt wie bisher die Kommission Filmpreis die Preisträgerinnen und Preisträger bestimmen. Die weitere Ausgestaltung des Filmpreises ab 2012 ist zwischen BAK, SRG SSR und der Schweizer Filmakademie zu diskutieren.

Förderungsbereich «Filmkultur»:

54

­

Förderung professionell organisierter Festivals, die unterschiedlich ausgerichtet sind und einen wertvollen Beitrag zur Filmkultur leisten;

­

Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen für das Medium Film durch medienpädagogisch abgestützte Projekte unter Berücksichtigung des audiovisuellen und filmkulturellen Umfeldes, in dem sich Kinder und Jugendliche bewegen;

­

Unterstützung von Filmzeitschriften als Plattform der kritischen Berichterstattung und Reflexion;

­

Förderung von Projekten, die filmkulturell relevante Themen und Filme vermitteln und eine originelle und interessante Auseinandersetzung mit der nationalen und internationalen Filmkultur erlauben;

­

Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit und Nutzung von Synergien zwischen verschiedenen Institutionen in den Bereichen Sensibilisierung, Zugang zur Filmkultur sowie Promotion des Schweizer Films;

­

Unterstützung des Schweizer Filmarchivs in Lausanne (Cinémathèque) im Hinblick auf eine kohärente Konservierungspolitik sowie die Restaurierung und Erschliessung der schweizerischen Filmbestände;

­

Förderung der Promotion des Schweizer Filmschaffens im nationalen und internationalen Kontext durch die Bündelung der Finanzierung der Promotionsorganisation Swiss Films beim BAK (Finanzierung erfolgte bisher zu gleichen Teilen durch BAK und Pro Helvetia). Das BAK wird das Mandat an Swiss Films überprüfen und allenfalls anpassen.

­

Förderung der audiovisuellen Kreativbranche in den Bereichen Animation, visuelle Effekte und Storytelling sowie Stärkung der technologischen Ent-

Vgl. www.filmakademie.ch

3017

wicklung und Innovation der Filmproduktion in der Schweiz (Projekt «Crossmedia»).

Förderungsbereich «Vielfalt und Qualität des Filmangebots» Unterstützung der Schweizer Kinosäle bei Umrüstung auf digitale Projektionstechnik: Das BAK evaluiert seit Jahren die schweizerische Kinolandschaft. Es geht davon aus, dass sich die neusten Entwicklungen in der digitalen Projektionstechnik nachteilig auf das Filmangebot in den Schweizer Kinosälen auswirken. Im Hinblick darauf sind spezifische Fördermassnahmen geplant. Kinobetreiber, die finanziell nicht in der Lage sind, ihre Kinosäle aus eigener Kraft digital umzurüsten und deshalb gewisse Filme nicht mehr zeigen können, erhalten bedingte finanzielle Unterstützung, die an klare Kriterien bezüglich programmatischer Vielfalt und Qualität gebunden ist. Für diese Massnahme ist in den Jahren 2012­2015 mit Kosten von insgesamt 8 Millionen Franken zu rechnen (2012 und 2013: 2,5 Mio. Fr., 2014 und 2015: 1,5 Mio. Fr.).

Förderungsbereich «Aus- und Weiterbildung» Förderung der Aus- und Weiterbildung nach vermehrt selektiven Kriterien: Das BAK leistet finanzielle Unterstützung an wichtige Institutionen und Initiativen zur Fortbildung (Stiftung FOCAL) sowie komplementäre Finanzhilfen zur beruflichen Grundausbildung bei Fachhochschulen, die primär von den Kantonen und dem BBT finanziert werden. Die Bedürfnisse und Ansprüche der Branche werden in regelmässigen Abständen überprüft, die Programme und die entsprechenden Leistungsvereinbarungen werden nach Bedarf angepasst. Die Subventionszuteilung an die Filmlehrgänge der Fachhochschulen erfolgt nach einem selektiven Ausschreibungsverfahren, das in regelmässigen Abständen durchgeführt wird.

Förderungsbereich «Koproduktionen und internationale Zusammenarbeit»: Das BAK leistet Finanzhilfen im Rahmen der internationalen Koproduktionsabkommen und nimmt an den multilateralen europäischen Programmen zur Filmförderung teil (EU: MEDIA-Abkommen; Europarat: Europäisches Übereinkommen vom 2. Oktober 199255 über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen; Eurimages-Abkommen).

Finanzen Die unten aufgeführte Kreditstruktur orientiert sich hauptsächlich an den zwei grossen Ausgabenbereichen der Filmförderungspolitik des Bundes. Die Rubrik Filmförderung umfasst alle Aspekte, die mit der Förderung von Filmen oder mit Produktion, Kino und
Verleih zusammenhängen (inklusive Umrüstung von Kinosälen auf die digitale Projektionstechnik). Unter der Rubrik Filmkultur sind alle anderen Aktivitäten zusammengefasst, insbesondere der Beitrag an den Bereich «Aus- und Weiterbildung», sowie die Beiträge an die Promotionsagentur Swiss Films und an die Cinémathèque.

Die Beiträge des Bundes an die zwei multilaterale europäische Programme zur Filmförderung (EU: MEDIA; Europarat: Eurimages) sind im Zahlungsrahmen Film nicht enthalten, da es sich um Pflichtbeiträge handelt und kein Verhandlungsspielraum in Bezug auf die Höhe der Beiträge besteht. In der Finanzplanung sind für die 55

SR 0.443.2

3018

Finanzierungsperiode 2012­2015 für das Programm MEDIA insgesamt 39,7 Millionen Franken und für das Programm Eurimages insgesamt 3,9 Millionen Franken eingestellt.

Die im Finanzplan für 2012 vorgesehene Finanzerhöhung im Vergleich zum Jahr 2011 ist einerseits auf die eingerechnete Teuerung und andererseits auf zeitlich beschränkte Mehrausgaben im Zusammenhang mit dem Neubauprojekt der Cinémathèque in Penthaz (Lausanne) zurückzuführen. Mit der Eröffnung des neuen Filmarchivs ist ab 2013 mit höheren Betriebskosten zu rechnen. Diese Kosten werden derzeit durch das BAK und das BBL ermittelt.

Die Kosten von insgesamt 8 Millionen Franken Franken für die Umrüstung von Kinosälen auf die digitale Projektionstechnik werden im Umfang von 2 Millionen Franken durch Kompensationen in anderen Förderbereichen des BAK finanziert.

Die Restfinanzierung von 6 Millionen Franken wird den Kredit für die selektive Herstellungsförderung nicht tangieren, sondern über andere Rubriken im Filmbereich (unter anderem Verleih) erfolgen.

Übersicht über die Beiträge, gestützt auf die Artikel 3­6 FiG (in Mio. Fr., gerundet, vgl. Ziff. 4) 2012

2013

2014

2015

2012­2015

Filmförderung (inkl. Digitalisierung)

25,1

25,4

24,8

25,2

100,4

Filmkultur (inkl. Aus- und Weiterbildung, Swiss Films, Cinémathèque)

13,7

11,2

11,3

11,5

47,7

Total 2012­2015

38,7

36,6

36,1

36,6

148,1

3.1.2.2

Preise, Auszeichnungen und Ankäufe

Fakten, Hintergründe, Herausforderungen Die Schweiz erfreut sich einer grossen und lebendigen Kulturszene, deren Aktivitäten und Ausstrahlung in vielen Bereichen weit über die Landesgrenzen hinausreichen. Der Bund will mit der Vergabe von Auszeichnungen und Preisen diese Leistungen würdigen und damit auf nationaler und internationaler Ebene auf deren Stellenwert aufmerksam machen.

Preise und Auszeichnungen müssen als Teil einer nationalen Leistungsschau verstanden werden. Sie stellen nicht nur eine offizielle, sondern auch eine kommerzielle und mediale Anerkennung dar.

Preise werden gestützt auf ein Wettbewerbsverfahren und Dossiereingaben der Kulturschaffenden für Produktionen und Werke verliehen, die besonders neuartig oder originell sind, die ungewöhnliche Ansätze verfolgen und professionell realisiert sind. Auszeichnungen werden dagegen auf Nomination (ohne Dossiereingabe) vergeben und sollen eine lange und bedeutende künstlerische Karriere würdigen. Da sich Preise und Auszeichnungen im Wesentlichen nur in Bezug auf das Vergabeverfahren unterscheiden, wird nachfolgend vereinfacht von Preisen gesprochen.

3019

Die Fördertätigkeit des BAK durch Preise konzentrierte sich bis anhin auf die Bereiche Kunst und Design. Diese Beschränkung der Preise ist historisch bedingt und beruht auf einem bald hundertjährigen Entscheid.

­

Preise im Bereich Kunst: Im Rahmen des Eidgenössischen Wettbewerbs für Kunst vergibt das BAK jährlich zwischen 20 und 30 eidgenössische Preise für Kunst, Architektur und Vermittlung an Kulturschaffende bis zum 40. Altersjahr. Die Ausstellung zum Eidgenössischen Wettbewerb für Kunst findet unter dem Titel «Swiss Art Awards» parallel zur Kunstmesse ART Basel statt. Der Prix Meret Oppenheim würdigt bedeutende Kulturschaffende der Generation der über Vierzigjährigen. Die eidgenössischen Preise für Kunsträume zeichnen herausragende kuratorische Arbeit aus, und der Swiss Exhibition Award, eine Zusammenarbeit mit der Julius-Bär-Stiftung, verleiht einen Preis für die beste Schweizer Ausstellung eines Jahres im Bereich der Gegenwartskunst.

­

Preise im Bereich Design: Das Designschaffen, das von der öffentlichen Förderung der Kantone, Städte und Gemeinden bis heute ­ mit Ausnahme weniger Kantone ­ wenig berücksichtigt wird, findet im Eidgenössischen Preis für Design eine weit über die Schweiz hinaus beachtete Plattform. Er besteht seit 1918 und richtet sich an talentierte Designerinnen und Designer bis zum 40. Altersjahr. Die jährlich rund 15­30 Förderpreise des Wettbewerbs bestehen wahlweise aus Geld, Arbeitsaufenthalten in ausgewählten renommierten Designbüros (Stages) oder freien Atelieraufenthalten. Der Wettbewerb «Die schönsten Schweizer Bücher» zeichnet alljährlich die am besten gestalteten Schweizer Bücher aus. Der Wettbewerb geniesst in den Kreisen der Buchgestaltung international hohes Ansehen. Der seit 2007 verliehene Grand Prix Design zeichnet alljährlich Designerinnen und Designer oder ausgewiesene Designbüros aus, die auf nationaler und internationaler Ebene massgeblich zum Ruf des Schweizer Designs beitragen. Die Preise werden ausschliesslich an Designschaffende verliehen, die das 40. Altersjahr vollendet haben.

Die Preise des Bundes sind Förderungs- und Promotionsinstrument zugleich. Abgesehen von der damit verbundenen Geldsumme bedeutet die Zusprache eines Preises eine offizielle Anerkennung für die Person und ihr Werk, die zu entsprechender medialer Resonanz führt. Die Preise des Bundes sind für alle Preisträgerinnen und Preisträger ein Meilenstein in ihrer Laufbahn.

Aus heutiger Sicht lässt sich die bisherige Beschränkung der Preise auf die Bereiche Kunst und Design weder rechtfertigen noch aufrechterhalten: Zwar gibt es auch in den Sparten Literatur, Tanz, Theater und Musik Preise, die durch die öffentliche Hand oder durch Private vergeben werden. Keiner dieser Preise verfügt jedoch über das Gewicht eines Bundespreises: ­

Im Bereich der Literatur gibt es verschiedene Preise von privaten Institutionen, Kantonen und Gemeinden. Eine nationale Anerkennung, die alle Sprachregionen der Schweiz umfasst, wird von der Schweizerischen Schillerstiftung vergeben. Die Zukunft des Schillerpreises ist allerdings aufgrund der schwierigen Finanzsituation der Stiftung gefährdet.

­

Tanz aus der Schweiz wird international seiner hohen Qualität wegen sehr geschätzt. Von der Kulturförderung in der Schweiz wurde das tänzerische Schaffen jedoch lange vernachlässigt, seine Förderung weist deshalb struktu-

3020

relle Mängel auf. Eine eidgenössische Preispolitik kann hier die nötigen kommerziellen und medialen Anreize geben, die dem Tanz bisher verwehrt waren.

­

Im Bereich des Theaters gibt es ausser dem Hans-Reinhart-Ring und einer Auszeichnung wichtiger Persönlichkeiten der Kleinkunst (Goldener Thunfisch) keinen nationalen Preis. Es fehlt somit an einem geeigneten Gefäss, das die verschiedenen Aspekte des Theaterschaffens ­ von der Dramatik über das Schauspiel bis zur die Inszenierung ­ ins Rampenlicht rückt.

­

Im Musikbereich existieren zahlreiche Preise für verschiedene Musiksparten, die von Privaten, Organisationen, Stiftungen und Behörden (Städten und Kantonen) verliehen werden. Auch hier fehlt jedoch ein Preis mit nationaler Ausstrahlung.

­

Zu den Filmpreisen: vgl. Ziff. 3.1.2.1.

Neben der Kulturförderung durch Preise und Auszeichnungen erwirbt das BAK seit 1888 Kunstwerke und Designarbeiten. Die erworbenen Kunstwerke und Designarbeiten sind Teil der BKS (vgl. Ziff. 3.1.1.4). Die Sammlung dokumentiert die Entwicklung des Schweizer Kunst- und Designschaffens während der letzten 150 Jahre.

Der Bund überlässt die Werke als Leihgaben Dritten56 oder sie dienen der künstlerischen Ausstattung der Gebäude der Bundesverwaltung im Inland sowie der Vertretungen im Ausland. Die Bestände der Sammlung sind heute noch nicht über elektronische Medien allgemein zugänglich und abrufbar. Die (laufend wechselnde) Bestückung der Gebäude der Bundesverwaltung ist darum mit beträchtlichem Aufwand verbunden.

Ziele Im Bereich Preise und Ankäufe bestehen in den Jahren 2012­2015 folgende Ziele: ­

Neukonzeption bestehender Preise Kunst und Design: Die verschiedenen Preise des Bundes in den Bereichen Kunst und Design sind neu zu konzipieren. Dadurch soll erstens die Abgrenzung zur Nachwuchsförderung nach Artikel 11 KFG sauber gelöst und zweitens die Sichtbarkeit und Resonanz der Preise gestärkt werden.

­

Berücksichtigung weiterer Kultursparten: Eine Preispolitik für die Kultursparten Literatur, Tanz, Theater und Musik muss entwickelt und umgesetzt werden. Soweit möglich und sinnvoll sind dabei Kooperationen mit bestehenden Preisgefässen anzustreben.

­

Zugang zur BKS: Der Online-Zugang zu den Beständen der BKS ist zu erleichtern.

Massnahmen Die erwähnten Ziele werden durch folgende Massnahmen umgesetzt: ­

56

Neukonzeption bestehender Preise Kunst und Design: Die Vergabe von Preisen für einzelne Kunst- und Design-Sparten (Kunstvermittlung, Medienkunst, Architektur, Fotografie, Buchgestaltung usw.) bleibt möglich und Die Ankäufe des Bundes im Bereich Design werden wie bisher in aller Regel dem Museum für Gestaltung in Zürich als Leihgaben zur Verfügung gestellt. Das SNM hat bei Bedarf Zugriff auf die Leihgaben.

3021

erfolgt auf Antrag der Eidgenössischen Kunst- beziehungsweise Designkommission. Preise werden für bereits bestehende Arbeiten und Produktionen vergeben. Im Weiteren wird die Alterslimite zur Teilnahme an den Preisausschreibungen aufgehoben. Damit wird die Preisvergabe klar von Nachwuchsfördermassnahmen nach Artikel 11 KFG abgegrenzt, die strikt prospektiv ausgestaltet und an konkrete, noch zu realisierende Projekte gebunden sind.

­

Berücksichtigung weiterer Kultursparten: Eidgenössische Preise für Literatur werden wenn möglich und sinnvoll in Zusammenarbeit mit bereits bestehenden Preisen sowie den Literaturmessen der Schweiz konzipiert und auf alle Sprachregionen ausgeweitet. In Zusammenarbeit mit der Branche werden die einzelnen Kategorien festgelegt. Es wird nicht nur die literarische Produktion berücksichtigt, sondern auch die Übersetzung und die Verbreitung der Werke. Die eidgenössischen Preise für Tanz werden in Absprache mit den Branchenorganisationen aufgebaut. Ausserdem werden die bestehenden Tanzfestivals und Veranstalter in der Schweiz in die Diskussion einbezogen, um über Auftrittsmöglichkeiten zu diskutieren und damit eine möglichst nachhaltige Wirkung zu erzielen. In den Bereichen Theater und Musik wird bis Ende 2013 ein Panorama der Preis- und Auszeichnungslandschaft in der Schweiz und seiner Akteure erstellt und die Dotierung, Art und Bedeutung der bestehenden Preise evaluiert. Die ab 2014 vorgesehenen eidgenössischen Preise für Theater und Musik werden gestützt auf diese Evaluation konzipiert und müssen gegenüber den bestehenden Preisen ein klares Aufwertungspotenzial bergen.

­

Zugang zur BKS: Die Bestände der BKS werden elektronisch erfasst und online zugänglich gemacht. Diese Arbeiten werden sich möglicherweise über die Finanzierungsperiode 2012­2015 hinausziehen.

Übersicht über die Beiträge, gestützt auf Artikel 13 KFG (in Mio. Fr., gerundet, vgl. Ziff. 4)

Kunst (inkl. Ankäufe)

2012

2013

2014

2015

2012­2015

1,5

1,5

1,5

1,6

6,1

Design (inkl. Ankäufe)

1,2

1,2

1,2

1,3

4,9

Literatur

0,8

0,8

0,8

0,8

3,3

Tanz

0,4

0,4

0,4

0,4

1,6

Theater

­

­

0,8

0,8

1,5

Musik

­

­

0,8

0,8

1,5

3,9

4,0

5,5

5,6

19,0

Total 2012­2015

3022

3.1.2.3

Kulturelle Organisationen

Fakten, Hintergründe, Herausforderungen Kulturelle Organisationen sind Akteure und Träger der kulturellen Vielfalt in der Schweiz, ob sie nun die Interessen der professionellen Kulturschaffenden vertreten oder Laien den Zugang zur Kultur ermöglichen. Insofern sind sie wichtige Partner des BAK im Hinblick auf die Ausgestaltung und Umsetzung der Kernziele der Kulturpolitik des Bundes. Das Prinzip der Subsidiarität verlangt, dass der Bund ausschliesslich gesamtschweizerische Organisationen unterstützt, das heisst Organisationen, die in mindestens zwei Sprachregionen tätig sind und ihre Mitglieder in angemessenem Umfang aus mindestens zwei Sprachregionen rekrutieren (für Sparten mit strukturellen regionalen Unterschieden gelten abweichende Anforderungen).

Abgesehen vom Erfordernis der gesamtschweizerischen Tätigkeit ist es für die Wirksamkeit des Subventionspolitik des BAK entscheidend, dass die unterstützten Organisationen repräsentativ sind: Sie müssen ihr Mitgliederpotenzial ausschöpfen und eine hohe spartenspezifische Legitimität aufweisen. Zudem muss noch stärker als bisher zwischen zwei Kategorien von Subventionsempfängern mit ihren spezifischen Bedürfnissen unterschieden werden: Organisationen von professionellen Kulturschaffenden und Organisationen kulturell tätiger Laien. Die Anzahl der Beitragsempfänger sank in den letzten 15 Jahren kontinuierlich: 1996 waren es 50 Organisationen, 2010 waren es noch deren 32.

Eine Evaluation der bisherigen Subventionspolitik des BAK offenbarte verschiedene Defizite: Der Kreis der Subventionsempfänger ist historisch gewachsen und entbehrt einer kulturpolitischen Kohärenz. In geringerem Masse gilt dies auch für den Verteilschlüssel des Kredites zwischen den sieben Sparten sowie zwischen den bisher drei Kategorien von Subventionsempfängern (Berufsverbände, Laienorganisationen, Dachverbände). Im Weiteren wünschen sich die kulturellen Organisationen eine höhere Planungssicherheit bezüglich der Bundesbeiträge. Schliesslich führt die bisherige Unterstützung gewisser Dachverbände zu Doppelfinanzierungen, falls sich die Dachverbände aus Mitgliedorganisationen zusammensetzen, die ihrerseits bereits durch das BAK unterstützt werden.

Ziele Aus den genannten Herausforderungen ergeben sich für 2012­2015 folgende Ziele: ­

Vermeidung von Doppelfinanzierungen: Keine Doppelfinanzierung von Dachverbänden und ihren Mitgliederverbänden.

­

Neudefinition Subventionsempfänger und Verteilschlüssel der Finanzmittel: Die Förderpolitik des BAK muss den Entwicklungen innerhalb der Kultursparten sowie zwischen diesen Rechnung tragen. Der bisherige Kreis der Subventionsempfänger sowie der Verteilschlüssel der Finanzmittel zwischen den verschiedenen Kultursparten sowie zwischen Organisationen von professionellen Kulturschaffenden und Organisationen von kulturell tätigen Laien ist zu überprüfen und neu festzulegen. Die Förderungspolitik des BAK soll zu einer Stärkung von strukturschwachen Kultursparten wie zum Beispiel dem Tanz beitragen.

­

Kategorisierung kultureller Organisationen: Bei den Leistungen, welche die kulturellen Organisationen zu erbringen haben, ist in Zukunft klar zwischen

3023

professionellen Kulturschaffenden und Organisationen von kulturell tätigen Laien zu unterscheiden.

­

Verbesserung der mittelfristigen Zusammenarbeit: Die Beiträge an kulturelle Organisationen sollen in Zukunft vermehrt auf mehrjährigen Leistungsverträgen basieren, um die Planungssicherheit der Subventionsempfänger zu erhöhen.

­

Stärkung der kulturpolitischen Rolle der Organisationen von kulturell tätigen Laien: Laienorganisationen sind Bindeglieder zwischen der Bewahrung und der lebendigen Weiterentwicklung traditioneller Kulturformen. Auch zwischen der an Traditionen interessierten Öffentlichkeit und den professionellen Kulturschaffenden, die in ihrer Arbeit auf dieses Erbe zurückgreifen, bilden die Laienorganisationen eine wichtige Verbindung. Dieses Potenzial soll kulturpolitisch stärker genutzt werden.

Massnahmen Die erwähnten Ziele werden durch folgende Massnahmen umgesetzt: ­

Vermeidung von Doppelfinanzierungen: Auf die Ausrichtung von Finanzhilfen an Dachorganisationen, deren Mitglieder bereits teilweise durch das BAK unterstützt werden, wird ab 2012 verzichtet.

­

Neudefinition Subventionsempfänger und Verteilschlüssel der Finanzmittel: Bei der Definition des Verteilschlüssels im Förderungskonzept des EDI wird besonders auf strukturschwache Sparten wie dem Tanz Rücksicht genommen. Bei der Definition der Subventionsempfänger wird ein besonderes Augenmerk auf die Repräsentativität der kulturellen Organisationen gelegt.

Unterstützt werden Organisationen, die das Mitgliederpotenzial einer Sparte ausschöpfen.

­

Kategorisierung kultureller Organisationen: Die von kulturellen Organisationen zu erbringenden Leistungen werden nach Kategorien festgelegt: ­ Organisationen von professionellen Kulturschaffenden geben sich professionelle Strukturen, die es ihnen erlauben, ihre Dienstleistungen, ihre gesamtschweizerische Verankerung und ihr kulturpolitisches Profil zu festigen und zu entwickeln. Sie setzen sich für eine Optimierung der Rahmenbedingungen ein, indem sie gegenüber Behörden und Institutionen ihre Interessen vertreten, die internationale Vernetzung pflegen und die Mitglieder in den folgenden Belangen informieren, vertreten und beraten: Arbeitsbedingungen, soziale Sicherheit und Infrastruktur, Ausbildung, Weiterbildung und Umschulung, Vermittlung und Nutzung ihrer Werke, interne und externe Vernetzung, Kultur- und Sozialpolitik.

­ Organisationen von kulturell tätigen Laien fördern den Zugang zur Kultur und die kulturelle Tätigkeit ihrer Mitglieder, indem sie ihre Mitglieder qualifiziert in dieselbe einführen. Sie geben sich Strukturen, die es ihnen ermöglichen, ihre gesamtschweizerische Verankerung zu festigen und zu entwickeln und den Austausch zwischen den Sprachregionen zu gewährleisten. Sie bemühen sich um die interne und externe Vernetzung ihrer Mitglieder, halten ein Beratungs- und Fortbildungsangebot aufrecht, betreiben in der Öffentlichkeit und gegenüber den Behörden Interessenvertretung.

3024

­

Verbesserung der mittelfristigen Zusammenarbeit: Das BAK schliesst mit den kulturellen Organisationen Leistungsvereinbarungen mit einer Geltungsdauer von vier Jahren ab. Damit erhalten die Organisationen eine verstärkte Planungssicherheit und einen realistischen Horizont für die Umsetzung von Projekten.

­

Stärkung der kulturpolitischen Rolle der Organisationen von kulturell tätigen Laien: Das BAK vergibt projektgebundene Finanzhilfen an Laienorganisationen für Vorhaben, die sich an den Zielen des UNESCO-Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes orientieren, insbesondere im Bereich der Vermittlung und Weitergabe von lebendigen Traditionen an Jugendliche. Die Organisationen sollen dabei auch spartenübergreifende Aspekte ihrer Praxis angemessen entwickeln können.

Übersicht über die Beiträge, gestützt auf Artikel 14 KFG (in Mio. Fr., gerundet, vgl. Ziff. 4)

Unterstützung kultureller Organisationen

3.1.2.4

2012

2013

2014

2015

2012­2015

3,3

3,3

3,4

3,4

13,4

Kulturelle Anlässe und Projekte

Fakten, Hintergründe, Herausforderungen Mit Artikel 16 KFG besteht neu eine formalrechtliche Grundlage für die Unterstützung von kulturellen Anlässen und Projekten. Für die Umsetzung sind nach dem Willen des Parlaments BAK und Pro Helvetia gemeinsam zuständig: Die Stiftung fördert jene Projekte, die besonders innovativ und geeignet sind, neue kulturelle Impulse zu geben. Andere Vorhaben im Sinne von Artikel 16 KFG, namentlich jene, die ein breites Publikum ansprechen, fallen in die Zuständigkeit des BAK.

Mit Artikel 16 KFG verfügt der Bund über ein flexibles Förderinstrument, um auf Entwicklungen in der Kulturlandschaft reagieren zu können. Durch die Unterstützung von kulturellen Anlässen und Projekten lassen sich aktuelle Themen gestalten und neue Publikumsgruppen ansprechen, ganz im Sinn der Kernziele der Kulturpolitik des Bundes: kulturelle Vielfalt und Zugang zur Kultur (vgl. Ziff. 2.1).

Ziele Das BAK will kulturpolitische Debatten anstossen, spartenübergreifende und gesellschaftlich relevante Anliegen vertieft angehen sowie Reflexionen über die kulturelle Entwicklung anregen, zu Themenbereichen wie Urheberrecht, kulturelle Bildung, Baukultur, neue Formen der Kulturproduktion oder der Kultur- und Kreativwirtschaft. Im Besonderen will das BAK Anlässe und Projekte unterstützen, die spezifische Themen für ein breites Publikum aufbereiten. Ein besonderes Gewicht gilt dem Bereich der lebendigen Traditionen, deren Bedeutung für die Identität der Schweiz erfahrbar gemacht werden soll.

3025

Massnahmen Das BAK kann kulturelle Anlässe durchführen, organisieren oder finanzieren, die zur kulturellen Entwicklung in der Schweiz beitragen, indem sie kulturpolitische Diskussionen und Reflexionen anregen oder dem Publikum eine neue Sichtweise von kulturellen Zusammenhängen nahebringen: ­

Anlässe und Projekte zu zentralen Fragen der Kulturpolitik: beispielsweise Veranstaltungen, die aus internationalen Verpflichtungen rühren oder mit politischen Ereignissen verbunden sind; Veranstaltungen und Projekte, welche die schweizerische Kulturpolitik reflektieren, das Publikum involvieren oder der wissenschaftlichen Auseinandersetzung dienen.

­

Anlässe und Projekte mit Breitenwirkung: Unterstützung von populären, für das Selbstverständnis der Schweiz wichtigen Vorhaben, die in grösseren Zeitabständen durchgeführt werden (beispielsweise Volkskulturfeste) oder Projekten von nationaler Ausstrahlung, die in der Konzeption einmalig sind.

­

Anlässe und Projekte zur Sensibilisierung für lebendige Traditionen: Im Rahmen der Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes erstellt das BAK in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz. Begleitend plant das BAK, eine Reihe von Anlässen und Projekten durchzuführen, die eine breite Öffentlichkeit für die Bedeutung und den Wert der lebendigen Traditionen sensibilisieren.

Die Unterstützung regelmässig stattfindender nationaler Treffen (Fachkongresse, Festivals usw.) ist Aufgabe von Pro Helvetia, ebenso die Unterstützung von Projekten, die neue Formen künstlerischen Schaffens, der Kunstvermittlung oder der Arbeit mit dem Publikum erproben.

Finanzen Mit Inkrafttreten des KFG wird die Prägegewinnverordnung vom 16. März 200157 und die darauf basierende Kreditrubrik aufgehoben. Die frei werdenden Mittel werden für die Umsetzung der neuen gesetzlichen Aufgaben nach Artikel 16 KFG verwendet.

Übersicht über die Beiträge, gestützt auf Artikel 16 KFG (in Mio. Fr., gerundet, vgl. Ziff. 4)

Anlässe und Projekte

3.1.2.5

2012

2013

2014

2015

2012­2015

1,2

1,2

1,2

1,3

4,9

Kulturfonds

Unter dem Titel Kulturfonds betreut das BAK zwei Legate, deren Zinserträge für die Unterstützung von Schweizer Kunstschaffenden verwendet werden. Es handelt sich um Sondervermögen des Bundes ohne eigenen Zahlungsrahmen gemäss dieser Botschaft: 57

SR 941.102

3026

­

Die Schenkung des Künstlers Alfred Guillaume Strohl-Fern verwaltet die Eidgenössische Finanzverwaltung unter dem Namen Gleyre-Stiftung. Das Vermögen beträgt rund 1,9 Millionen Franken.

­

Die Schenkung des Rechtshistorikers Dr. Emil Welti verwaltet die Berner Kantonalbank AG unter dem Namen Stiftung Pro Arte. Das Vermögen beträgt rund 2 Millionen Franken.

Mit den Zinserträgen aus den zwei Vermögen unterstützt das BAK professionelle Kulturschaffende in finanziell schwieriger Situation. Die Unterstützung erfolgt durch die Zusprache von Werk- und Projektbeiträgen in der Höhe von 1000­10 000 Franken. Die Mitglieder der Stiftungskommission des Kulturfonds begutachten die Gesuche und entscheiden darüber.

3.1.3

Basisförderung

3.1.3.1

Sprach- und Verständigungspolitik

Fakten, Hintergründe, Herausforderungen Die aktuelle Sprachsituation der Schweiz ist das Ergebnis einer langen historischen Entwicklung. Zwar kann die Mehrsprachigkeit als konstituierender Bestandteil der Schweiz betrachtet werden, politische Bedeutung hat sie jedoch erst im Lauf des 19. Jahrhunderts erlangt. Die Bundesverfassung von 1848 regelte die Frage der Mehrsprachigkeit, indem sie die drei wichtigsten Sprachen des Landes als gleichrangige Nationalsprachen anerkannte. Die laufenden Anpassungen der Verfassungsartikel sowie die Totalrevision der Bundesverfassung von 1999 führten zum gegenwärtigen Verfassungsrahmen in Bezug auf die Sprachen (Art. 4, 18, und 70 BV).

Das SpG setzt die in der Bundesverfassung festgehaltenen Grundsätze der Sprachenpolitik um.

Ziele Das SpG und seine Ausführungsverordnung, die Verordnung vom 4. Juni 201058 über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachenverordnung, SpV), sind in vier Abschnitte mit folgenden Zielen gegliedert:

58

­

Amtssprachen des Bundes: Gleichstellung der Amtssprachen; Verbesserung der Sprachkompetenzen des Bundespersonals; Sicherstellung einer ausgewogenen Vertretung der Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung; Regelung der Verwendung des Rätoromanischen als Teilamtssprache des Bundes.

­

Förderung der Verständigung und des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften: Förderung des Austauschs von Schülerinnen und Schülern sowie von Lehrkräften; Unterstützung eines Kompetenzzentrums für die Förderung der angewandten Forschung im Bereich der Sprachen und der Mehrsprachigkeit; Unterstützung der Kantone zur Verbesserung des Unterrichts der Landessprachen; Förderung der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften.

SR 441.11

3027

­

Unterstützung der mehrsprachigen Kantone bei der Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben im Zusammenhang mit der Mehrsprachigkeit.

­

Erhaltung und Förderung der italienischen und rätoromanischen Sprache und Kultur: Weiterführung der seit 1996 bestehenden Unterstützung der Kantone Graubünden und Tessin zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache und Kultur.

Massnahmen Die im Hinblick auf die oben erwähnten Ziele zu ergreifenden Massnahmen sind in der SpV enthalten. Das BAK ist ausschliesslich für die Massnahmen zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Gesellschaft zuständig, das heisst für die Bereiche der Förderung der Verständigung und des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften, der Unterstützung der mehrsprachigen Kantone sowie der Erhaltung und Förderung der italienischen und rätoromanischen Sprache und Kultur. Die Umsetzung der Ziele zum Gebrauch der Amtssprachen des Bundes obliegt allen Departementen und der Bundeskanzlei.

Gebrauch der Amtssprachen des Bundes ­

Vertretung der Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung auf der Grundlage festgelegter Sollwerte. Die Rekrutierungs- und Auswahlverfahren bei Stellenbesetzungen berücksichtigen diese Forderungen.

­

Verstärkung der Sprachdienste der Departemente und der Bundeskanzlei durch die Schaffung von 16 neuen Stellen ab 2011. Damit soll sichergestellt werden, dass sich das französisch- und italienischsprachige Personal auf eine qualitativ hochstehende deutsche Übersetzung seiner Texte verlassen kann und dass Publikationen in den drei Amtssprachen gleichzeitig veröffentlicht werden, wie dies das Publikationsgesetz vom 18. Juni 200459 vorsieht.

­

Stärkung der Sprachkompetenzen der Mitarbeitenden und des Kaders der Bundesverwaltung in den Amtssprachen durch die Einführung von Standardanforderungen und durch ein Sprachausbildungsprogramm für Personen, die diese Anforderungen nicht erfüllen.

­

Der neue Delegierte für Mehrsprachigkeit im Eidgenössischen Personalamt (EPA) hat die Aufgabe, die Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung zu erhalten und zu fördern.

­

Es wurde eine Koordinationsstelle für rätoromanische Übersetzungen und Publikationen bei der Bundeskanzlei geschaffen.

Verständigung und Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften ­

59

Unterstützung der «ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit» bei der Förderung des Austauschs von Schülerinnen und Schülern sowie von Lehrkräften aller Schulstufen zwischen den Sprachregionen der Schweiz und damit zur Verbesserung der Sprachkompetenzen und der interkulturellen Kompetenz. Eine Leistungsvereinbarung zwischen dem BAK und der Stiftung regelt die Einzelheiten. Der Austausch auf europäischer Ebene ist durch die europäischen Erziehungs-, Bildungs- und Jugendprogramme abgedeckt; hier wirkt die Stiftung im Auftrag des SBF als nationale Agentur.

SR 170.512

3028

­

Unterstützung des Instituts für Mehrsprachigkeit der Universität und Pädagogischen Hochschule Freiburg bei der Schaffung eines Kompetenzzentrums für die Förderung der angewandten Forschung im Bereich der Sprachen und der Mehrsprachigkeit. Das Kompetenzzentrum hat unter anderem den Auftrag, die angewandte Forschung im Bereich der Mehrsprachigkeit, einschliesslich der Begleitung und Auswertung von Unterrichtspraktiken, zu koordinieren und in die Praxis umzusetzen, eine Dokumentationsstelle aufzubauen und zu unterhalten sowie in nationalen und internationalen Forschungsnetzwerken mitzuarbeiten. Eine Leistungsvereinbarung zwischen dem BAK und dem Institut für Mehrsprachigkeit regelt die Einzelheiten.

­

Unterstützung von Organisationen und Institutionen, die durch ihre Aktivitäten das Zusammenleben zwischen den Sprachgemeinschaften und die Bewahrung und Verbreitung der Landessprachen und ihrer Kulturen fördern, die Bevölkerung für die Mehrsprachigkeit sensibilisieren und das Interesse für das literarische Schaffen in der Schweiz über die eigenen Sprachgrenzen hinaus wecken. Mit dem neuen Gesetzesrahmen können die bestehenden Massnahmen zur Unterstützung der Organisationen, die sich für die Verständigung einsetzen, gezielter ausgerichtet werden.

­

Unterstützung der Kantone bei der Entwicklung von Massnahmen zur Förderung des Unterrichts der Landessprachen, insbesondere innovativen Projekten zur Entwicklung von Konzepten und Lehrmitteln für den Unterricht in einer zweiten oder dritten Landessprache, Unterstützung für den zweisprachigen Unterricht und für den Unterricht fremdsprachiger Kinder in der lokalen Landessprache vor dem Eintritt in die Primarschule. Unterstützt werden auch Massnahmen zur Förderung des Erstsprachenerwerbs durch Fremdsprachige im Rahmen der Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK). Die Umsetzung sieht eine enge Zusammenarbeit mit der EDK vor, die als Koordinatorin wirkt.

Unterstützung der mehrsprachigen Kantone Der Bund unterstützt die mehrsprachigen Kantone bei der Umsetzung ihrer besonderen Aufgaben im Zusammenhang mit der Mehrsprachigkeit, namentlich in den Kantonsverwaltungen (Übersetzung, Terminologie, Sprachausbildung des Personals) und im Bereich der Ausbildung.

Erhaltung und Förderung der italienischen und rätoromanischen Sprache und Kultur Der Bund leistet den Kantonen Graubünden und Tessin weiterhin Finanzhilfen zur Unterstützung: ­

allgemeiner Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der italienischen und rätoromanischen Sprache und Kultur (Unterricht, Übersetzung, Publikationen, Forschung usw.);

­

von Organisationen oder Institutionen mit überregionalen Aufgaben zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache und Kultur;

­

des Verlagswesens in rätoromanischer oder italienischer Sprache und der romanischsprachigen Presse;

3029

­

des Osservatorio linguistico della Svizzera italiana für seine Forschungsarbeit auf dem Gebiet der Sprachen in der italienischen Schweiz und in der übrigen Schweiz.

Finanzen Gestützt auf Artikel 28 SpV hat das EDI eine Prioritätenordnung zur Aufteilung der Finanzmittel im Bereich der Sprach- und Verständigungsmassnahmen erlassen. Die Prioritätenordnung sieht keine Mittel für die Unterstützung von Projekten von Gemeinwesen (Art. 15 SpV) und von Übersetzungen (Art. 16 SpV) vor.

Übersicht über die Beiträge, gestützt auf die Artikel 14­22 SpG (in Mio. Fr., gerundet, vgl. Ziff. 4) 2012

2013

2014

2015

2012­2015

Förderung von Kultur und Sprache im Tessin

2,3

2,4

2,4

2,5

9,6

Förderung von Kultur und Sprache in Graubünden

4,7

4,8

4,8

4,9

19,2

Verständigungsmassnahmen

5,6

5,7

5,8

5,9

22,9

12,6

12,8

13,0

13,2

51,7

Total 2012­2015

3.1.3.2

Musikalische Bildung

Fakten, Hintergründe, Herausforderungen 2005 veröffentlichte der Bundesrat den Bericht «Musikalische Bildung in der Schweiz» (Musikbildungsbericht)60. Der Bericht enthält eine Auslegeordnung zur aktuellen Situation der musikalischen Bildung in der Schweiz. Mangels Rechtsgrundlage konnten die im Musikbildungsbericht erwähnten Vorschläge bisher nur sehr beschränkt umgesetzt werden. Die Förderung der musikalischen Bildung durch den Bund beschränkt sich heute im Wesentlichen auf die Unterstützung einiger Jugendorchester durch Jahrespauschalen des Bundesamts für Sozialversicherungen61 (BSV) gestützt auf das Jugendförderungsgesetz vom 6. Oktober 198962. Diese unbefriedigende Situation hat sich mit Verabschiedung des KFG geändert.

Der neue Artikel 12 KFG ermächtigt und verpflichtet den Bund, in Ergänzung zu kantonalen und kommunalen Bildungsmassnahmen die musikalische Bildung zu fördern. Unter den Begriff der musikalischen Bildung im Sinne von Artikel 12 KFG fallen Massnahmen, die Kinder und Jugendliche beim Erwerb und bei der Entwicklung ihrer musikalischen Kompetenzen im ausserschulischen Bereich unterstützen.

60

Einsehbar unter: www.bak.admin.ch > Themen > Kulturpolitik > Bericht Musikalische Bildung

61 62

Die Gesamtsumme der Finanzhilfen beträgt rund 80 000 Franken pro Jahr.

SR 446.1. Zu weiteren Einzelheiten vgl. Botschaft vom 4. Dez. 2009 zur Volksinitiative «jugend+musik» (BBl 2010 1).

in der Schweiz.

3030

Aus dem Musikbildungsbericht wird deutlich, dass die heutige ausserschulische Musikbildung einige Lücken und Schwächen aufweist, zu deren Verbesserung der Bund kraft Artikel 12 KFG beitragen kann und soll. Zur Förderung des aktiven Musizierens von Kindern und Jugendlichen sind Festivals jeglicher Art und Stilrichtung, wie das Schweizerische Jugendmusikfestival, nationale Jugendorchester und Jugendchöre, Musiklager, Projektwochen und dergleichen, von grosser Bedeutung.

Der Bericht zeigt auf, dass zahlreiche Projekte mit ungenügenden Finanzmitteln ausgestattet sind. Dies gilt auch für nationale Musikwettbewerbe, die wertvolle Instrumente der Nachwuchs- und Talentförderung darstellen.

Eine Förderung der musikalischen Bildung durch den Bund sollte sinnvollerweise an bestehenden Strukturen und Institutionen anknüpfen, soweit sie sich als tragfähig erwiesen haben. Von zentraler Bedeutung für die Kinder- und Jugendförderung in der Schweiz ist der 1999 gegründete Verein jugend+musik als Dachverband von Institutionen, die sich mit dem Musizieren und der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen befassen.

Artikel 12 KFG ist von der Nachwuchsförderung durch Pro Helvetia im Musikbereich nach Artikel 11 KFG abzugrenzen: Die Förderungsmassnahmen von Pro Helvetia setzen nach Abschluss der musikalischen Berufsausbildung ein. Demgegenüber zielen Massnahmen nach Artikel 12 KFG auf Kinder und Jugendliche in der schulischen oder beruflichen Erstausbildung. Die Abgrenzung zum Bereich der Jugendförderung im Rahmen des sich derzeit in Totalrevision befindlichen Jugendförderungsgesetzes63 ist im Einzelfall zu regeln.

Ziele Ausgehend von den dargestellten Herausforderungen ergibt sich für den Bund das zentrale Ziel, die musikalische Breiten- und Exzellenzförderung durch konkrete Einzelmassnahmen zu verbessern. Diese setzen insbesondere bei Festivals, nationalen Chören und Orchestern, Musiklagern und nationalen Musikwettbewerben an, wobei alle Musiksparten einbezogen werden. Zur Umsetzung dieses Ziels ist die Einbindung der Musikbranche mit ihren bereits bestehenden Strukturen und dem vorhandenen Fachwissen anzustreben.

Massnahmen Die Ziele 2012­2015 sollen durch folgende Massnahmen erreicht werden:

63

­

Das BAK fördert die musikalische Bildung von Kindern und Jugendlichen durch die Gewährung von jährlichen Finanzhilfen oder projektbezogenen Finanzhilfen. Die geförderten Aktivitäten und Projekte müssen gesamtschweizerischen Charakter haben. Sie können einmalig, auf die Dauer angelegt oder periodisch wiederkehrend sein.

­

Das BAK stützt sich bei der Entscheidung über die Zusprache von Finanzhilfen auf Empfehlungen der Fondskommission des Vereins jugend+musik.

Die Einzelheiten der Zusammenarbeit werden in einer Leistungsvereinbarung geregelt.

BBl 2010 6865

3031

Übersicht über die Beiträge, gestützt auf Artikel 12 KFG (in Mio. Fr., gerundet, vgl. Ziff. 4)

Musikalische Bildung von Kindern und Jugendlichen

3.1.3.3

2012

2013

2014

2015

2012­2015

0,5

0,5

0,5

0,5

2,0

Leseförderung

Fakten, Hintergründe, Herausforderungen Die Bedeutung der Leseförderung für die Entwicklung sozialer und intellektueller Kompetenzen ist unbestritten. Lesen und Schreiben sind grundlegende Fähigkeiten.

Sie öffnen die Tore zu Wissen, Denken und Kultur und sichern den Zugang zu Bildung und beruflicher Integration.

In unserer Gesellschaft, die auf Effizienz und Schnelligkeit ausgerichtet ist, sind ungenügende Lese- und Schreibfähigkeiten Faktoren sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Ausgrenzung. In der Schweiz sind rund 800 000 Personen im Alter von 16­65 Jahren am untersten Ende der Skala der Lesefähigkeit anzusiedeln.64 Sie sind selbst bei kürzeren Texten nicht in der Lage, die wichtigen Informationen herauszufiltern, diese miteinander zu verknüpfen und einfache Schlüsse daraus zu ziehen. Die durch Illettrismus verursachten sozialen und wirtschaftlichen Kosten belaufen sich auf über eine Milliarde Franken pro Jahr.65 Auffallend ist auch, dass in der Schweiz Personen mit Migrationshintergrund bezüglich ihrer Sprachkompetenzen schlechter abschneiden als in anderen Ländern.66 Die Ursachen für ungenügende literale Fähigkeiten sind mannigfaltig. Es ist jedoch wissenschaftlich erwiesen, dass der Erwerb von solider Lesekompetenz durch die Nutzung aller schriftbasierten Medien günstig beeinflusst wird. Der Umgang mit Büchern und ein selbstverständlicher Vorlese- und Erzählalltag sollten von frühester Kindheit an gefördert werden. Menschen, deren mediale Praxis Wertschätzung erhält, bauen ein positives Verhältnis zur Schriftkultur auf und sind motiviert, diese vielfältig zu nutzen. Auf dieser Basis lassen sich Brücken schlagen zu ästhetisch anspruchsvolleren erzählerischen Inhalten.

Ein dichtes Netz von guten Bibliotheken bildet ein unverzichtbares Element der Leseförderung. Öffentliche Bibliotheken sind ein Ort der Kultur und des Austauschs. Die Stiftung Bibliomedia spielt eine wichtige Rolle als Ressourcen- und Kompetenzzentrum für kleine und mittlere Bibliotheken. Dank den Leistungen der Stiftung Bibliomedia können Bibliotheken auch in kleinen Gemeinden, in Aussenquartieren und in Randregionen betrieben werden, die solche Einrichtungen alleine nicht finanzieren könnten.

64 65

66

Bundesamt für Statistik: Grundkompetenzen von Erwachsenen. Erste Ergebnisse der ALL-Erhebung (Adult Literacy and Lifeskills), Neuenburg 2005, S. 15.

Vgl. Jürg Guggisberg, Patrick Detzel und Heidi Stutz / Büro BASS: Volkswirtschaftliche Kosten der Leseschwäche in der Schweiz: Eine Auswertung der Daten des Adult Literacy & Life Skills Survey (ALL) im Auftrag des Bundesamts für Statistik, Bern 2007.

Bundesamt für Statistik: Grundkompetenzen von Erwachsenen. Erste Ergebnisse der ALL-Erhebung (Adult Literacy and Lifeskills), Neuenburg 2005, S. 18.

3032

Auf diesen Grundlagen hat das BAK in den vergangenen Jahren eine umfassende Politik der literalen Förderung entwickelt, die einerseits Massnahmen zur direkten Bekämpfung des Illettrismus und zugunsten des Erhalts der erworbenen Lesefähigkeiten umfasst und andererseits im Sinne der Prävention auch die Förderung des Lesens, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, sowie den Zugang zu Büchern und zur Schriftkultur einbezieht. Diese bewährte Politik soll in der Kreditperiode 2012­2015 fortgeführt und ausgebaut werden.

Künftig sind die unterschiedlichen Aspekte der literalen Förderung stärker zu verbinden. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass der Zugang der jüngeren Generation zur Kultur zunehmend digital geprägt ist. Kulturelle Erzeugnisse werden vor allem via Computer und Mobiltelefon konsumiert, diskutiert und weiterempfohlen.

Es stellt sich die Frage, wie man die neuen Medien bis hin zu Blogs und FanWebsites für die Literalitätsförderung nutzen kann. Der kritische Umgang mit dem Kulturgut Buch kann nur gewährleistet werden, wenn sich auch Autorenschaft, Verlage und Literaturkritik den Gepflogenheiten der jüngeren Generation, der sogenannten Digital Natives, anpassen. Man kann davon ausgehen, dass ­ analog zu der bereits erfolgten Entwicklung in der Musikindustrie ­ das Herunterladen eines E-Books oder eines Mobilebooks in den nächsten zehn Jahren eine echte Alternative zum Kauf eines gedruckten Buch darstellen wird. Noch ist der Markt für E-Books klein. Aber alle Beobachter sind sich darüber einig, dass er in den nächsten Jahren sprunghaft anwachsen wird und in gewissen Sektoren langfristig mit dem PrintSektor gleichziehen wird.

Abschreibung Postulat Widmer 00.3466 «Funktionaler Analphabetismus. Bericht» Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats Widmer 00.3466 («Funktionaler Analphabetismus. Bericht»), das einen Bericht über den Illettrismus und Massnahmen zu dessen Bekämpfung verlangt (vgl. Ziff. 1.3). Im Jahr 2002 hat das BAK in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Koordinationsstelle für Bildungsforschung (SKBF) einen Bericht mit dem Titel «Illettrismus: Wenn Lesen ein Problem ist» veröffentlicht. Dieser Bericht bietet eine umfassende Darstellung des Phänomens des Illettrismus, seiner Ursachen und Folgen. Auf der Grundlage dieses Berichts hat der Bund ab 2004 eine Strategie ausgearbeitet, die auf die Prävention und Bekämpfung des Illettrismus sowie auf die Sensibilisierung in Bezug auf dieses Phänomen ausgerichtet ist: ­

67

Forschung: Die Studie «Adult Literacy and Lifeskills Survey» wurde in fünf Ländern, darunter auch in der Schweiz durchgeführt und war Anlass für eine vertiefte Analyse des BFS im Jahr 2003 zum Thema Leseschwäche von Erwachsenen. Eine vom BFS in Zusammenarbeit mit dem BAK in Auftrag gegebene und vom Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) durchgeführte Studie erstellte eine Einschätzung der sozialen und wirtschaftlichen Kosten des Illettrismus67. Der Schweizer Verband für Weiterbildung (SVEB) realisierte 2005 und 2009 zwei Studien zu den Massnahmen der

Vgl. Jürg Guggisberg, Patrick Detzel und Heidi Stutz / Büro BASS: Volkswirtschaftliche Kosten der Leseschwäche in der Schweiz: Eine Auswertung der Daten des Adult Literacy & Life Skills Survey (ALL) im Auftrag des Bundesamts für Statistik, Bern 2007.

3033

Kantone im Bereich der Grundkompetenzen von Erwachsenen.68 Weiter befassen sich drei im Rahmen des Nationalen Forschungsprogrammes 56 «Sprachenvielfalt und Sprachkompetenz in der Schweiz» durchgeführte Studien mit dem Thema Illettrismus und Prävention des Illettrismus69.

­

Netzwerk für die Prävention und Bekämpfung des Illettrismus: Im Interesse einer besseren Vernetzung der in der Prävention und Bekämpfung des Illettrismus tätigen Akteure in der Schweiz hat das BAK das Internetportal www.lesenlireleggere.ch geschaffen. Dieses Portal ist eine öffentlich zugängliche Informationsquelle und eine Plattform für den Austausch zwischen den verschiedenen in diesem Bereich aktiven Organisationen und Institutionen. Seit 2005 finden jährlich Tagungen statt, an denen Themen in Bezug auf den Illettrismus vertieft betrachtet und Erfahrungen ausgetauscht werden.

­

Sensibilisierung und Information der Öffentlichkeit: Das BAK und das BFS spielen eine wichtige Rolle bei der Verbreitung von Informationen über das Thema Illettrismus. Noch vor wenigen Jahren war das Bild von Illettrismus verbunden mit der Vorstellung von Ausgrenzung und Armut. Es ist wichtig, dass die Informationen, die zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit beitragen sollen, von Stellen kommen, die weder mit den Ursachen des Illettrismus (Bildungswesen) noch mit allfälligen Folgen (Beschäftigung, Arbeitslosigkeit, Sozialversicherungen, Migration) befasst sind.

­

Professionalisierung des Bildungssystems: Durch die Sensibilisierung der Öffentlichkeit hat die Nachfrage nach Kursen zugenommen, was zur Folge hat, dass mehr Ausbildende gebraucht werden. Unter Einbezug der bestehenden Angebote wurde 2007 ein in Module aufgeteilter, gesamtschweizerisch anerkannter Lehrgang für Ausbildende geschaffen. Berücksichtigt wurden dabei auch die spezifischen Bedingungen des Unterrichts für in einer Landessprache schwach qualifizierte Personen und für Fremdsprachige.

Abschreibung Motion WAK-S 09.3972 «Förderung von Schweizer Buchautoren» Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion WAK-S 09.3972 («Förderung von Schweizer Buchautoren»), die verlangt, dem Parlament einen Bericht und einen Antrag zur Förderung von Schweizer Buchautorinnen und Buchautoren vorzulegen (vgl. Ziff. 1.3).

Der Bericht zur Buch- und Literaturlandschaft der Schweiz (die sogenannte TrappelStudie der Universität Zürich aus dem Jahre 2006) analysiert die Entwicklung der Buchindustrie in der Schweiz und ihren Einfluss auf die Kulturpolitik. Er skizziert die Möglichkeiten einer zukünftigen schweizerischen Literaturförderung. Gemäss dem Bericht besteht das Hauptziel darin, Anreize zum Bücherlesen zu schaffen und die Attraktivität des Buches für alle Bevölkerungsgruppen zu steigern.

68

69

SVEB (Herausgeber): Auswertung der Befragung der Kantone betreffend der aktuellen Situation in der Bekämpfung des Illetrismus, Zürich 2005; SVEB (Herausgeber): Die Situation in den Kantonen im Bereich Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen, Zürich 2009.

Philipp Notter: Wie verlernt man mit steigendem Lebensalter das Lesen?, Zürich 2008; Urs Moser und Iwar Werlen: Wie kann die Sprachkompetenz von Migrantenkindern vor Schuleintritt erhöht werden?, Bern 2009; Hansjakob Schneider et al.: Die erfolgreiche literale Entwicklung von risikobehafteten Jugendlichen ­ motivationale Aspekte, Freiburg i. Ü. 2009.

3034

Auf der Grundlage eines an Kantone und Städte gerichteten Fragebogens hat das BAK 2008 ein Panorama der öffentlichen Massnahmen zugunsten des Buches erstellt. Der Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 20. April 200970 zur parlamentarischen Initiative 04.430 «Regulierung der Bücherpreise» beschreibt in seinem ersten Teil den Buchmarkt in der Schweiz und die Unterschiede zwischen den drei Sprachregionen des Landes in diesem Bereich.

In der Schweiz bildet das Buch einen wichtigen Wirtschaftszweig. Rund 9400 Personen sind in Verlagen, Buchhandlungen und Bibliotheken beschäftigt. 2006 betrug der Jahresumsatz 770 Millionen Franken (Statistik der MWST), 2009 waren es 1 Milliarde Franken (Daten von Mediacontrol). Die Zahl der durch die NB erfassten publizierten Titel in der Schweiz hat zwischen 1980 und 1995 stetig zugenommen, blieb jedoch seither konstant (etwa 11 000 neue Bücher pro Jahr).

Aus diesen Studien geht hervor, dass die Situation der Autorinnen und Autoren gesamthaft betrachtet nicht ungünstig ist, da in der Schweiz ein relativ dichtes Netz an Förderungsorganen besteht. Die Förderungsmechanismen des Bundes, der Kantone und der Städte sind weitgehend identisch ausgestaltet und verfolgen die gleichen Ziele: Werkbeiträge und Atelieraufenthalte für Autorinnen und Autoren, Druckbeiträge, Beiträge an Veranstaltungen und Reisen für die Promotion der Werke. Auf den verschiedenen föderalen Ebenen besteht somit eine Vielzahl von Massnahmen zur Förderung von Autorinnen und Autoren. Zum Nachteil der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller unterscheiden sich die Förderungsmassnahmen aber massgeblich bezüglich der Kriterien und Verfahren. Künftig geht es darum, die Informationen zu bündeln und die Förderpraxis von Kantonen, Städten und Bund besser zu koordinieren. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Kantonen, Städten, des BAK und Pro Helvetia soll deshalb den Informationsaustausch gewährleisten, übergeordnete Themen diskutieren und die Kompetenzverteilung reflektieren.

Ziele Bekämpfung des Illettrismus Aufgrund individueller und gesellschaftlicher Hindernisse entschliessen sich von Illettrismus betroffene Personen nur selten ohne Unterstützung von Dritten zur Beteiligung an einem Kurs. Es gilt, möglichst viele Betroffene in der Schweiz zu ermutigen, den Schritt in eine
Ausbildung zu wagen. Zu diesem Zweck müssen gezieltere Sensibilisierungsmassnahmen ins Auge gefasst werden, sowohl für die Betroffenen wie für mögliche Vermittler. Für das BAK steht dabei die Verbesserung des individuellen Zugangs zur Sprachkultur (Bücher, Bibliotheken, Theater usw.) im Vordergrund.

Im Sinne der Vernetzung der Akteure ist ferner die Zusammenarbeit mit anderen Bundesämtern und nationalen und internationalen Institutionen, die im Bereich der Bekämpfung des Illettrismus tätig sind, zu verstärken, beispielsweise zur Unterstützung von Forschungsvorhaben.

Leseförderung Um die Lesekompetenzen der gesamten Bevölkerung zu verbessern, ist es wichtig, zu verschiedenen Zeitpunkten im Leben der Lesenden aktiv zu werden, insbesondere bei Kindern im Vorschulalter, bei Jugendlichen sowie bei Erwachsenen, die nicht 70

BBl 2009 4135

3035

lesen und schreiben können oder der Schriftkultur fern stehen. Gleichzeitig muss auf die aktuellen Veränderungsprozesse, die sich durch die zunehmende Digitalisierung des Zugangs zu Kultur ergeben, reagiert werden.

Folgende Aspekte stehen im Vordergrund: ­

Unterstützung von Projekten zur Förderung der literalen Praxis (zum Beispiel Impulsprogramme, Sensibilisierungskampagnen oder nationale Projekte für eine spezifische Altersgruppe);

­

Unterstützung von Projekten zur Sensibilisierung und Selbstbefähigung (Empowerment) von Vermittlerinnen und Vermittlern literaler Praxis.

­

Erleichterung des Zugangs zu Büchern und zur Schriftkultur in den Landessprachen und in den meistgesprochenen Fremdsprachen der Schweiz, insbesondere durch die Unterstützung von Massnahmen zugunsten eines dichten und lebendigen Bibliothekennetzwerks in allen Regionen der Schweiz.

­

Unterstützung von Literalitätsforschung, Autorinnen und Autoren, Verlagen und Literaturkritik, die sich der Ästhetik und Soziologie digitaler Kommunikationsformen öffnen, sich im Bereich Information, Promotion und Distribution der modernen Kommunikationsmittel bedienen und sich so der jungen Leserschaft annähern.

Massnahmen Bekämpfung des Illettrismus Das BAK vergibt Betriebsbeiträge und projektbezogene Finanzhilfen. In Zusammenarbeit mit den von ihm unterstützten Organisationen plant das BAK folgende Massnahmen: ­

Verstärkung der Aktivitäten des Netzwerks «lesenlireleggere» über das gleichnamige Internetportal und die jährlichen Tagungen zum Illettrismus;

­

Verbesserung des individuellen Zugangs zur Kultur im Rahmen der Kurse zur Bekämpfung des Illettrismus (Bücher, Bibliotheken, Theater usw.);

­

Sensibilisierung der Bevölkerung, sowohl der betroffenen Personen wie auch der möglichen Vermittler, für die Problematik des Illettrismus.

Leseförderung Das BAK schliesst Leistungsvereinbarungen mit Organisationen und Institutionen, die im Bereich der Leseförderung (literalen Förderung) tätig sind. In Zusammenarbeit mit den von ihm unterstützten Organisationen plant das BAK folgende Massnahmen: ­

Entwicklung und Umsetzung von nationalen literalen Förderungsprojekten für alle Lesealter, von Kleinkindern bis zu Jugendlichen; Bereitstellen der dafür benötigen Bücher und weiterer Materialien;

­

Entwicklung und Unsetzung von Aus- und Weiterbildungslehrgängen für Vermittlerinnen und Vermittler literaler Praxis;

­

Entwicklung und Umsetzung von Informationsangeboten im Bereich der literale Förderung (für Krippen, Schulen, Bibliotheken und das Elternhaus);

3036

­

Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Lesen, insbesondere durch Bereitstellung von Informationen über Kinder- und Jugendmedien;

­

Unterstützung der nationalen und internationalen Vernetzung von Institutionen, die literale Forschung und Förderung betreiben.

­

Kontinuierlicher Ausbau und Erneuerung des Bücherangebots für Gemeindebibliotheken, Schulbibliotheken und andere Institutionen, einschliesslich fremd- und mehrsprachige Bücher;

­

Ausbildung, Sensibilisierung und Unterstützung von Bibliothekarinnen und Bibliothekaren in Bezug auf den Empfang von besonderen Benutzergruppen (bildungsferne Schichten, schwache oder fremdsprachige Leserinnen und Leser) mit entsprechenden Angeboten und Dienstleistungen.

Zusätzlich sind im Rahmen des transversalen Themas «Kultur Digital» folgende Einzelmassnahmen geplant: ­

Unterstützung von Seminaren, Kolloquien und Forschungsprojekten, die den Zugang zum Lesen und Schreiben über neue digitale Medien für die literale Förderung untersuchen.

­

Unterstützung von Projekten, welche die literale Förderung über die interaktive Auseinandersetzung mit digitalem Lesen und Schreiben unterstützen: Rezensionen, Austausch zwischen Lesenden und Schreibenden, Schreibwettbewerbe, Netzliteratur, Mitschreibprojekte usw. für Jugendliche.

­

Unterstützung von Seminaren und Weiterbildungsangeboten im Bereich E-Book-Produktion für Verlage und Hersteller: Rechteabklärung, Gestaltung, Vertriebsplattformen usw.

­

Unterstützung eines schweizerischen Literaturportals, das alle relevanten Internetangebote zur Schweizer Literatur miteinander verknüpft und die Informationen für die Leserschaft, die Schulen, die Buchbranche und die Förderinstitutionen bündelt.

Finanzen Mit Inkrafttreten des KFG werden das Bundesgesetz vom 19. Dezember 200371 über die Ausrichtung von Finanzhilfen an die Stiftung Bibliomedia, die Richtlinien des EDI vom 22. Mai 1990 über die Verwendung des Kredits für die Förderung der Jugendliteratur und die Richtlinien des EDI vom 20. Januar 1992 über die Verwendung des Kredits zur Unterstützung der kulturellen Erwachsenenbildung sowie die darauf basierenden Kreditrubriken aufgehoben. Die frei werdenden Mittel werden für die Umsetzung der neuen gesetzlichen Aufgaben nach Artikel 15 KFG verwendet. Die bisher unter dem Titel der kulturellen Erwachsenenbildung unterstützten Organisationen können ab 2012 nur dann unterstützt werden, wenn sie die Kriterien gemäss Förderungskonzept erfüllen.

71

SR 432.28

3037

Übersicht über die Beiträge, gestützt auf Artikel 15 KFG (in Mio. Fr., gerundet, vgl. Ziff. 4) 2012

2013

2014

2015

2012­2015

Bekämpfung des Illettrismus

1,0

1,0

1,0

1,0

4,1

Leseförderung

3,4

3,4

3,5

3,5

13,7

Total 2012­2015

4,4

4,4

4,5

4,5

17,8

3.1.3.4

Unterstützung der Fahrenden

Fakten, Hintergründe, Herausforderungen In der Schweiz leben schätzungsweise 30 000 Personen jenischer Herkunft, doch nur noch rund 3000 als Fahrende. In ihrer grossen Mehrheit leben sie im Winter auf ihrem Standplatz, vom Frühjahr bis Herbst sind sie aber «auf der Reise», machen auf Durchgangsplätzen Station und besuchen von dort aus ihre Kundinnen und Kunden.

Mit der Ratifizierung des Rahmenübereinkommens des Europarats vom 1. Februar 199572 zum Schutz nationaler Minderheiten hat die Schweiz die schweizerischen Fahrenden als eine nationale Minderheit anerkannt. Sie verpflichtet sich damit zur Förderung von Bedingungen, die es dieser Minderheit ermöglichen, ihre Kultur zu pflegen und weiterzuentwickeln. Dies gilt namentlich für die jenische Sprache, die der Bund mit der Ratifizierung der Europäischen Charta vom 5. November 199273 der Regional- oder Minderheitensprachen als territorial nicht gebundene Sprache der Schweiz erklärt hat. Durch sein Engagement für die Fahrenden leistet der Bund einen Beitrag zur Erhaltung der kulturellen Vielfalt der Schweiz.

Die schweizerischen Fahrenden kommen als anerkannte Minderheit in den Genuss von spezifischen Förderungsmassnahmen. Dabei haben sie die gleichen Rechte und Pflichten wie die sesshafte Bevölkerung. Namentlich üben sie politische Rechte aus, bezahlen Steuern, leisten Militärdienst und halten sich an die Vorschriften, die die Ausübung ihrer Gewerbe regeln.

Seit 1986 richtet der Bund jährliche Bundesbeiträge an den Dachverband der schweizerischen Fahrenden, die Radgenossenschaft der Landstrasse, aus. Die Radgenossenschaft versteht sich auch als Interessenvertretung des jenischen Volkes, also der in Laufe der Zeit sesshaft gewordenen Jenischen. 1997 hat der Bund gestützt auf das Bundesgesetz vom 7. Oktober 199474 betreffend die Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» die gleichnamige Stiftung mit einem Stiftungskapital von 1 Million Franken gegründet. Zudem werden der Stiftung jährliche Betriebsbeiträge von 150 000 Franken ausgerichtet. Das KFG ersetzt das Bundesgesetz und bildet die Rechtsgrundlage für die jährlichen Finanzhilfen an die Radgenossenschaft der Landstrasse.

Radgenossenschaft und Stiftung setzen sich mit viel Engagement für die Verbesserung der Lebensbedingungen der Fahrenden ein. Die grösste Herausforderung 72 73 74

SR 0.441.1 SR 0.441.3 SR 449.1

3038

besteht in der Erhaltung und Schaffung der erforderlichen Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende. Weitere Herausforderungen betreffen fast alle Lebensbereiche der Fahrenden: das kurzfristige Halten ausserhalb der Durchgangsplätze, die Berufsausübung, Schule und Ausbildung sowie die Erhaltung der jenischen Sprache.

Ohne Verständnis und Entgegenkommen der sesshaften Mehrheitsbevölkerung lassen sich die Lebensbedingungen der fahrenden Minderheit nicht verbessern.

Ziele Aufgrund der oben genannten Herausforderungen für die Periode 2012­2015 ergibt sich für den Bund als allgemeines Ziel, die Lebensbedingungen der Fahrenden in der Schweiz in Kooperation mit der Radgenossenschaft der Landstrasse und der Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» zu verbessern. Konkret bedeutet dies namentlich: ­

die Erhaltung und Verbesserung der bestehenden Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende durch die raumplanerische Sicherung und Verbesserung ihrer Infrastruktur sowie die Schaffung neuer Stand- und Durchgangsplätze, insbesondere in Kooperation mit dem VBS (frühere Militärareale);

­

die Erleichterung der Berufsausübung für Fahrende;

­

die Verbesserung der Schulsituation und der Möglichkeiten für eine Berufslehre für Kinder von Fahrenden;

­

die Förderung der Bemühungen um Erhaltung, Erwerb und Pflege der jenischen Sprache ­ auch im Interesse der sesshaft gewordenen Jenischen ­ sowie die Förderung des Verständnisses für die Kultur der fahrenden Bevölkerung.

Massnahmen Die wichtigsten Massnahmen zur Erreichung der genannten Ziele sind: ­

Unterstützung der Kantone bei der Erhaltung und Verbesserung der bestehenden Stand- und Durchgangsplätze sowie bei der Schaffung neuer Plätze in Zusammenarbeit mit dem VBS;

­

Beitragen zur Lösung von Problemen mit Gewerbepatenten für Fahrende;

­

Sensibilisierung der Fahrenden für die Bedeutung des Schulunterrichts und einer regulären Berufsausbildung ihrer Kinder;

­

Förderung von Projekten zugunsten der jenischen Sprache und der Lebensweise der fahrenden Bevölkerung in der Schweiz.

Übersicht über die Beiträge, gestützt auf Artikel 17 KFG (in Mio. Fr., gerundet, vgl. Ziff. 4)

Unterstützung der Fahrenden

2012

2013

2014

2015

2012­2015

0,4

0,4

0,4

0,4

1,7

3039

3.1.3.5

Beitrag für die Stadt Bern

Fakten, Hintergründe, Herausforderungen Die besonderen kulturellen Aufwendungen der Stadt Bern werden vom Bund seit den 1970er­Jahren finanziell unterstützt. 2010 wurde der Stadt Bern eine Finanzhilfe in der Höhe von 981 700 Franken bezahlt, bei einem Kulturbudget der Stadt Bern von über 30 Millionen Franken pro Jahr. Mit Artikel 18 KFG erhält der Bundesbeitrag an die Stadt Bern eine formell-gesetzliche Grundlage.

Das BAK hat mit der Stadt Bern für die Periode 2010­2011 eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen, wonach 60­70 Prozent der jährlichen Finanzhilfe des Bundes für die Betriebsfinanzierung der fünf grossen Kulturinstitutionen in Bern zu verwenden sind (Bernisches Historisches Museum; Kunstmuseum Bern; Zentrum Paul Klee; Stadttheater Bern; Symphonie-Orchester Bern [die zwei Letzteren sollen per 1. Juli 2011 zum «Konzert Theater Bern» zusammengefügt werden]). Die Stadt Bern bestimmt den Verteilschlüssel unter den einzelnen Institutionen selber. Die restlichen 30­40 Prozent der jährlichen Finanzhilfe des Bundes sind für kulturelle Projekte und Vorhaben zu verwenden.

2009 hat der Regierungsrat des Kantons Bern die Kulturstrategie für den Kanton Bern publiziert. Demnach soll der Kanton Bern mittelfristig die Steuerung und vollständige Finanzierung des Kunstmuseums Bern und des Zentrums Paul Klee übernehmen, die bisher von der Stadt Bern mitfinanziert wurden (vom Kanton Bern angestrebter Zeitpunkt der Übernahme ist das Jahr 2014).75 Die neue Aufgabenteilung wird für das BAK Anlass sein, die Verwendung des Bundesbeitrages an die Stadt Bern zu überdenken (stärkere Berücksichtigung von Projekten, Öffnung für alternative Institutionen).

Ziele Der Bund führt die Unterstützung der Stadt Bern für ein breites, ihrer Stellung als Bundeshauptstadt angemessenes Kulturangebot fort. Mittelfristig ist die Verwendung des Bundesbeitrages zu überprüfen.

Massnahmen Die Ziele 2012­2015 sollen durch folgende Massnahmen erreicht werden:

75

­

Abschluss einer neuen Leistungsvereinbarung mit der Stadt Bern für die Jahre 2012­2013, wobei die Leistungsbereiche (Beitrag an Betriebsfinanzierungen sowie kulturelle Vorhaben und Projekte) grundsätzlich dieselben wie für die Periode 2010­2011 sein werden;

­

ab 2013 Beginn der Diskussionen mit der Stadt Bern zur Mittelverwendung im Hinblick auf die neue Aufgabenteilung zwischen Kanton und Stadt Bern per 2014.

Kulturstrategie für den Kanton Bern, Bern 2009, S. 23 ff. und Stellungnahme des Regierungtsrates des Kantons Bern im Rahmen der Anhörung zum Entwurf der Kulturbotschaft.

3040

Übersicht über die Beiträge, gestützt auf Artikel 18 KFG (in Mio. Fr., gerundet, vgl. Ziff. 4)

Beitrag an die Stadt Bern

3.1.3.6

2012

2013

2014

2015

2012­2015

1,0

1,0

1,0

1,0

4,0

Schweizerschulen im Ausland

Die Finanzierung der Schweizerschulen im Ausland wird vorläufig noch über jährliche Voranschlagskredite gesteuert. Die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer stützt sich auf das AuslandschweizerAusbildungsgesetz vom 9. Oktober 198776, das gegenwärtig in Erfüllung der Motion WBK-N 09.3974 («Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz. Revision») einer Totalrevision unterzogen wird. Im Rahmen der Totalrevision wird die Integration des Bereichs in die Kulturbotschaft voraussichtlich ab 2016 (Finanzierung nach Art. 27 KFG) geprüft, im Sinne des Berichtes des Bundesrates vom 19. August 200977.

3.2

Pro Helvetia

Fakten, Hintergründe, Herausforderungen 1939 gründete der Bundesrat Pro Helvetia, um mit den Mitteln der Kultur die Abwehrbereitschaft und den Zusammenhalt des Landes zu stärken. 1949 wurde die Arbeitsgemeinschaft zu einer Stiftung umgebaut. Ihr Auftrag lautete fortan Kulturwahrung nach innen und Landeswerbung nach aussen. Mit Beginn der 1970-Jahre wandelte sich Pro Helvetia zu einer Organisation, die in erster Linie der Förderung des kreativen Schaffens und der kulturellen Beziehungspflege zwischen den Landesteilen und mit dem Ausland diente. Die Gewichte hatten sich von der geistigen Landesverteidigung und vom Kalten Krieg hin zum Dialog mit anderen Kulturen und Ländern verschoben.

Sowohl im Basisprogramm wie in den von der Stiftung gesetzten Akzenten kommen die talentiertesten und international gefragten Künstlerinnen und Künstler aller Sparten und Landesteile zum Zug. Projekte, die Pro Helvetia unterstützt oder gelegentlich selber initiiert, bauen prinzipiell auf Partnerschaft. Partnerschaft bedeutet, dass die Veranstalter, Verleger oder Aussteller im In- und Ausland massgeblich an der Entwicklung und ­ abhängig von ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ­ an der Finanzierung der Projekte beteiligt sind. Damit legt Pro Helvetia die Schwelle für die Präsentation von Kunst aus der Schweiz höher als vergleichbare Institutionen in Nachbarländern. Das Prinzip des gemeinsamen Einsatzes garantiert ein ernsthaftes und nachhaltiges Engagement der gastgebenden Institutionen und Länder. Auch durch die Praxis, die kulturellen Interessen neben den politischen und wirtschaftlichen als eigenständige Sphäre zu bewahren, hat Pro Helvetia im Ausland hohe Glaubwürdigkeit erworben. Die Stiftung gilt im internationalen Kontext als unbüro76 77

SR 418.0 Schweizerschulen im Ausland: Rückblick und Ausblick, Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Motion 09.3465, FK-SR, vom 19. Aug. 2009, Ziff. 4.1.

3041

kratisch und qualitätsorientiert, die Schweiz als Land mit Mut zu künstlerischer Innovation, mit einer vielgestaltigen Kultur und Sinn für ein pragmatisches Vorgehen. So trägt Pro Helvetia zum Ansehen der Schweiz im Ausland bei.

Die Stiftung bearbeitet jedes Jahr 3500 Gesuche; knapp die Hälfte der vorgeschlagenen Projekte kommt in den Genuss finanzieller Unterstützung. Pro Helvetia betreibt ein Kulturzentrum in Paris, finanziert die Kulturarbeit des Schweizerischen Institut in Rom (Istituto Svizzero di Roma) und des Swiss Institute in New York und führt Verbindungsbüros in Warschau, Kairo, Kapstadt, New Delhi und Shanghai. Die Aussenstellen spielen eine Schlüsselrolle zur aktiven Verbreitung von Schweizer Kunst und als Drehscheiben für die Initiierung von Projekten mit ausländischen Partnerinstitutionen. Zudem realisiert Pro Helvetia seit 2003 ­ durchwegs in Partnerschaft mit dem EDA ­ zeitlich befristete Länderprogramme, welche die Zusammenarbeit auf künstlerischer und kultureller Ebene dauerhaft festigen und der Wahrung der schweizerischen Interessen dienlich sind. Um das Schweizer Kunstschaffen bekannter zu machen, hat Pro Helvetia für die Schweizer Diplomatie sowie Veranstalter im Ausland 2009 die Promotionsplattform «Compass» ins Internet gestellt; ein Schaufenster mit mehr als 100 aktuellen, tourneebereiten Schweizer Kulturproduktionen aller Disziplinen.

Strukturelle Vereinfachungen, Auslagerungen und eine konsequente Digitalisierung der Arbeitsprozesse (elektronische Gesuchseingabe und -verarbeitung) machen es möglich, dass die Stiftung heute mit nur 13 Prozent Administrations- und 7 Prozent Projektbegleitkosten78 operiert.

Ziele Im Kern besteht die bisherige Tätigkeit von Pro Helvetia in der Unterstützung von Aktivitäten aus den Bereichen visuelle Künste, Musik, Literatur, Theater, Tanz und Kulturwissenschaft, gestützt auf Gesuche um Finanzhilfen. Dieses Portfolio wird die Stiftung in die Zukunft mitnehmen. Die Knappheit der Mittel und der Einbezug neuer Aufgaben ab 2012 werden allerdings zu Umschichtungen führen. In den Jahren 2012­2015 hat Pro Helvetia folgende Ziele:

78

­

Der per Anfang 2012 erneuerte Stiftungsrat wird im Rahmen der vom Bundesrat zu erlassenden strategischen Ziele eine neue Förderungspolitik formulieren, die einerseits die neuen Aufgaben integriert und andererseits Verzichte festlegt. Mehr Gewicht erhalten die Förderung der kulturellen Vielfalt sowie der Zugang zur Kultur. Unbestrittene Priorität bleibt jedoch der Austausch mit dem Ausland, wo Pro Helvetia eine unverzichtbare Rolle in der Schweizer Kulturlandschaft spielt. Die Stiftung führt auch die Förderung der Volkskultur weiter, schafft Instrumente für eine wirkungsvolle Unterstützung des Nachwuchses in allen Sparten und wird erstmals die Länderbiennalen bestücken sowie die Schweizer Präsenz an internationalen Buchmessen organisieren. Schliesslich wird die Förderung von Medienkunst, Design und Fotografie in das Portfolio der Pro Helvetia zu integrieren sein.

­

Die Digitalisierung hat den Kulturbetrieb auf allen Ebenen erfasst. Auch Pro Helvetia muss sich den durch die Digitalisierung ausgelösten Entwicklungen Gemäss den Normen der Schweizerischen Zertifizierungsstelle für gemeinnützige Spenden sammelnde Organisationen (ZEWO).

3042

stellen, wovon neue Möglichkeiten künstlerischen Schaffens sowie der Verbreitung und Vermittlung von Kultur nur die offensichtlichsten sind.

Einen ersten Schritt in diese Richtung hat die Stiftung mit dem Programm «GameCulture» (2010­2012) getan. Das Programm widmete sich dem sozialen und künstlerischen Potenzial von Computerspielen und der Frage ihrer künftigen Förderung. Die technische Faszination des neuen Mediums will die Stiftung auch nutzen, um den Zugang zu Kunst und Kultur zu erleichtern. Ab 2012 wird Pro Helvetia ihre Aufmerksamkeit auf alle Formen des digitalen künstlerischen Schaffens und der digitalen Information und Promotion ausweiten (Medienkunst, Musik, neue Formen des Schreibens und Komponierens usw.). Selbst knappe Mittel dürfen die Kulturförderung nicht hindern, sich an der Zukunft zu orientieren.

­

Kulturelle Vielfalt ist, ausgelöst durch die Globalisierung, eines der grossen Themen der Kulturpolitik vieler Länder. Die Frage stellt sich, welche Rolle den Traditionen im beschleunigten Austausch von Waren, Dienstleistungen und Ideen zukommt und wie sie als selbstverständlicher Bestandteil des kulturellen Lebens erhalten und weiterentwickelt werden können. Die kulturelle Vielfalt steht im Zentrum dieser Botschaft. Pro Helvetia will in der kommenden Periode gemeinsam mit dem BAK und den Kantonen nach einer zeitgemässen Antwort suchen, wie Vielfalt gepflegt und erweitert werden kann und welche Bedeutung regionale, insbesondere auch periphere Kulturaktivitäten aus nationaler Perspektive haben.

­

Von 2008­2011 engagierte sich Pro Helvetia stark in Asien, vorab in China.

Ab 2012 rückt die Stiftung den Austausch mit Russland in den Fokus, um die langfristigen kulturellen Beziehungen zwischen russischen und schweizerischen Institutionen zu festigen. Ein Verbindungsbüro in China wird aufrecht erhalten, um die Kontinuität der Arbeit sicherzustellen.

­

Pro Helvetia optimiert die internen Abläufe in den nächsten Jahren weiter und vertieft die Zusammenarbeit mit Kantonen, Städten und Bundesstellen.

Aus ihrer Autonomie leitet sie die Verpflichtung ab, ihre Kenntnisse und Kontakte zahlreichen Partnern zur Verfügung zu stellen.

Massnahmen Das KFG weist Pro Helvetia vier Aufgaben zu: Nachwuchsförderung (Art. 11 KFG, neu Pro Helvetia, bisher BAK), Kunstvermittlung (Art. 19 KFG), Förderung des künstlerischen Schaffens (Art. 20 KFG, neu Medienkunst, Design und Fotografie) sowie Kulturaustausch (Art. 21 KFG); bei letzterer Aufgabe unterscheidet die Stiftung zwischen Inland und Ausland sowie zwischen Projektunterstützung und Kulturinformation.

Nachwuchsförderung Nachwuchsförderung dient dem «Erwerb und der Vertiefung der beruflichen Erfahrung» (Art. 11 KFG) und umfasst drei Aspekte: Identifikation der Talente, Entfaltung ihres Potenzials und Konfrontation mit einer kritischen Öffentlichkeit. Für die Identifikation der Nachwuchstalente wird Pro Helvetia mit national anerkannten Einrichtungen aus allen Kulturbereichen wie Kunsthochschulen, Festivals oder Wettbewerbsveranstaltern zusammenarbeiten. Der Entfaltung des Potenzials dienen insbesondere Recherche- und Arbeitsaufenthalte in Ateliers und Produktionsstätten sowie die Unterstützung für erste Werke. Die öffentliche Präsentation erfolgt wie3043

derum in Zusammenarbeit mit qualifizierten Veranstaltern (Bühnen, Festivals, Ausstellern, Verlagen), in einem ersten Schritt im Inland, in einem zweiten im Ausland.

Die Nachwuchsförderung ist Teil der Laufbahnförderung und ermöglicht Künstlerinnen und Künstlern, ihre Talente mit Blick auf das internationale Umfeld zu entwickeln. Den Nachwuchsbegriff definiert Pro Helvetia bewusst eng: Sie unterstützt Künstlerinnen und Künstler in den ersten fünf Jahren nach Abschluss der Berufsausbildung.

Kunstvermittlung Dem Thema Kunstvermittlung widmete die Stiftung in der Periode 2008­2011 einen Schwerpunkt, der die Professionalisierung der ausserschulischen Vermittlungsarbeit und die Bereitstellung von Instrumenten für Konzeption und Beurteilung von Vermittlungsprojekten zum Gegenstand hatte. Ab 2012 wird Pro Helvetia ihr finanzielles Engagement in der Kunstvermittlung gegenüber der aktuellen Periode etwas reduzieren und ab 2012 ausschliesslich beispielhafte Projekte unterstützen, die der Weiterentwicklung der Kenntnisse in Kunstvermittlung sowie der Sensibilisierung der Bevölkerung dienen. Dagegen wird Pro Helvetia künftig bei der Beurteilung von Unterstützungsanfragen den Vermittlungsanteil generell stärker gewichten.

Förderung des künstlerischen Schaffens Werk- und Projektbeiträge führen die Nachwuchsförderung weiter und werden von der Stiftung an Kulturschaffende gewährt, die sich national durchgesetzt haben. Sie gewährleisten die Kontinuität des künstlerischen Schaffens unabhängig von den Launen des Marktes und stehen meist am Anfang neuer Werke ­ Werke, die dann im Rahmen des Austauschs durchs Land oder über die Grenze reisen.

Bis anhin förderte die Stiftung das künstlerischen Schaffens in erster Linie durch Werkbeiträge an Komponistinnen und Komponisten, Schriftstellerinnen und Schriftsteller sowie durch Produktionsbeiträge an Theater-, Musik- und Tanzensembles.

Dazu kamen Projektaufträge und Ausschreibungen im Rahmen von Programmen.

Diese Instrumente haben sich bewährt und sollen ab 2012 verstärkt auf die visuellen Künste (inkl. Fotografie) angewendet werden.

Besondere Aufmerksamkeit geniessen in der Finanzierungsperiode 2012­2015 neue Formen des künstlerischen Schaffens, welche die digitalen Gestaltungsmittel nutzen.

Dazu gehören die Medienkunst, digitale Musik, internetbasiertes Schreiben
und als jüngstes Erzeugnis die neue Generation von Computerspielen, die künstlerischen Anspruch mit der Faszination von Technologie und Interaktivität verbinden.

Kulturaustausch im Inland Der Kulturaustausch im Inland stärkt den Zusammenhalt. Dieser Gedanke leitete den Bundesrat, als er 1939 Pro Helvetia ins Leben rief. Er findet sich im KFG wieder. Die Stiftung wird auch künftig Projekte und Veranstaltungen mit Beteiligung Kulturschaffender aus verschiedenen Kulturen der Schweiz favorisieren. Nur in der direkten Begegnung lassen sich Brücken bauen. Das gilt für Ausstellungen, Theater- und Tanzaufführungen, Festivals, Konzertreihen, Übersetzungen, Anlässe der Volkskultur und andere Austauschprojekte, welche die Stiftung auf Anfrage unterstützt. Solche Vorhaben vereinen Akteure aus dem ganzen Land zum Gedankenaustausch, zum Kulturvergleich und zur gemeinsamen Produktion. Sie schaffen Brennpunkte der kulturpolitischen und der sozialen Diskussion und machen kultu-

3044

relle wie soziale Differenzen ­ und somit Vielfalt ­ in der Gesellschaft wie in der Kunst sichtbar.

Im Kontext der kulturellen Vielfalt wird Pro Helvetia ab 2012 ein Programm zur Förderung regionaler und geografisch peripherer Kulturaktivitäten sowie zu deren Erschliessung für das übrige Land umsetzen. Dabei erhalten Projekte, die neue Impulse geben oder Entwicklungen in Gang setzen, besondere Beachtung.

Unter Inlandaustausch fällt auch das kulturpolitische Pilotprojekt «Tanz», an dem sich Städte, Kantone, das BAK und Pro Helvetia seit einigen Jahren beteiligen. Das Pilotprojekt hat die gemeinsame Unterstützung herausragender Tanzcompagnies sowie, unter dem Titel «Tanznetzwerk Schweiz ­ reso», den Aufbau eines landesweiten Netzwerks der Vermittlung, der Koproduktion sowie der Professionalisierung des Tanzbereichs zum Gegenstand. Das Pilotprojekt wird ab 2012 definitiv etabliert und von Pro Helvetia mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet.

Neben den erwähnten Vorhaben wird Pro Helvetia ab 2012 im Inlandaustausch jährlich rund 300 Einzelprojekte auf Gesuch hin unterstützen. Dabei werden die Literatur- und Übersetzungsförderung ebenso wie die Förderung einer lebendigen Volkskultur einen angemessenen Platz einnehmen.

Kulturaustausch mit dem Ausland Was das Ausland angeht, richtet sich die Stiftung generell an der Nachfrage seitens qualifizierter Veranstalter aus. Sie nutzt dabei drei Instrumente: Gesuche, Aussenstellen (Kulturzentren und Verbindungsbüros) und Länderprogramme. So kommen jedes Jahr rund 1000 Ausstellungen, Tourneen, Festival- und Kongressteilnahmen, Übersetzungen und Forschungsprojekte zu kulturellen Schweizer Themen in rund 100 Ländern zustande ­ und das immer in Partnerschaft mit ausländischen Kulturoder Fördereinrichtungen.

Gesuche sind universell und eröffnen prinzipiell jedem Akteur den Zugang zu Fördergeldern, wenn er sich für die Verbreitung von Kultur aus der Schweiz einsetzt.

Im Unterschied dazu stellen Kulturzentren, wie das Swiss Institute in New York, ausgewählte Schweizer Kunst und Kultur gewissermassen ins Schaufenster. Verbindungsbüros hingegen initiieren künstlerische und institutionelle Zusammenarbeiten.

Sie funktionieren wie Agenturen, welche die Beziehungen zu den wichtigen Kulturproduzenten ihrer Region pflegen, um sie als Projektpartner für und Mitfinanzierer
von Schweizer Kunst und Kultur zu gewinnen. In Rom, in Shanghai und in San Francisco arbeitet Pro Helvetia mit den Schweizer Häusern für den wissenschaftlichen Austausch (swissnex) und dem SBF zusammen. Durch die Zusammenarbeit ergeben sich Kostenvorteile und interessante Projekte an der Schnittstelle von Kunst und Wissenschaft.

Länderprogramme schliesslich spielen in der Landeskommunikation eine wichtige Rolle, indem sie für unser Land Sichtbarkeit schaffen. Sie entstehen praktisch immer in Zusammenarbeit mit dem EDA und konzentrieren sich einerseits auf die Nachbarländer und andererseits auf Regionen, die aus politischer oder kultureller Aktualität in den Vordergrund rücken. Das EDA sichert dabei via Präsenz Schweiz die politische Hintergrundarbeit sowie die Dachkommunikation. Pro Helvetia ist für die Inhalte sowie die Entwicklung der Partnerschaften zuständig. Beispiele für Länderprogramme sind «scene: Schweiz» in Nordrhein-Westfalen 2004, «Swiss Contemporary Arts in Japan» 2004­2006, «La Belle Voisine» in Rhône-Alpes und Genf 2007 sowie «Swiss Chinese Cultural Explorations» 2008­2010. Auf dem Plan stehen die 3045

Nachbarschaftsprogramme «Dreiländereck Basel-Elsass-Baden» (2013), «Lombardia-Ticino» (2014, im Vorfeld der Weltausstellung in Mailand von 2015) sowie Skandinavien und die Türkei. Länderprogramme präsentieren immer eine Vielfalt kulturellen Schaffens aus der Schweiz und generieren in der Regel ein Mehrfaches an Mitteln aus lokalen Quellen.

Der internationale Kulturaustausch erreicht jedes Jahr etwa hundert Länder rund um den Globus; naturgemäss liegt das Hauptgewicht dabei auf Europa. In jeder Finanzierungsperiode setzt die Stiftung einen geografischen Schwerpunkt, um die kulturellen Beziehungen mit der entsprechenden Region zu vertiefen ­ oder überhaupt erst aufzubauen. Von 2008­2011 war es Asien. Auslöser war die Verschiebung der politischen und kulturellen Gewichte in Richtung Osten, die eine wachsende Zahl von Unterstützungsanfragen für Projekte in Japan, China und Indien mit sich brachte. Die Verbindungsbüros in Indien und China halten den kulturellen Dialog mit den Gastländern aufrecht und leisten die für das Gelingen anspruchsvoller Austauschprojekte unabdingbare Unterstützung für Schweizer Künstlerinnen und Künstler, lokale Institutionen und die Schweizer Botschaften.

Auf dem kulturellen Radar ist mittlerweile Russland ­ die Wiege der europäischen Moderne ­ in den Vordergrund gerückt. Russland bildet die Brücke zwischen Europa und Asien. Es verfügt über enorme kulturelle Ressourcen, die im tiefgreifenden sozialen Umbruch, in dem das Land sich befindet, des Austauschs mit dem Ausland, der Anregung und der Diskussion bedürfen. Neue künstlerische Kräfte suchen ihre Pendants in den europäischen Ländern, auch der Schweiz. Pro Helvetia will die Chance nutzen, um Partner in Russland zu identifizieren und Projekte zwischen Kulturinstitutionen von hier und dort anzuregen. Am Ende des Russlandschwerpunkts steht 2015 mit grosser Wahrscheinlichkeit die Eröffnung eines Verbindungsbüros in Moskau. Es wird das Büro in Warschau ablösen.

Künftig ist Pro Helvetia auch für den Auftritt von Schweizer Verlegern an internationalen Buchmessen wie auch für den Schweizer Beitrag an den Länderbiennalen, insbesondere in Venedig (Kunst und Architektur) und Kairo zuständig. Auftritte an Biennalen wie Buchmessen sind klar umrissene und in ihrer Nützlichkeit unbestrittene Massnahmen, welche die Stiftung weiterentwickeln
wird. Die Künstlerwahl für die Beschickung der Biennalen wird auf Vorschlag einer unabhängigen Jury erfolgen.

Kulturinformation und Promotionsmassnahmen Die Schweiz und ihre Kunstschaffenden sehen sich global harter Konkurrenz ausgesetzt. Alle entwickelten Länder kämpfen auf der internationalen Kulturbühne um Aufmerksamkeit und Wohlwollen. Die staatliche Unterstützung des Kulturaustauschs ist im internationalen Kontext eine Selbstverständlichkeit. Mit Finanzen allein ist es allerdings nicht getan. Zur nachhaltigen Verbreitung von Schweizer Kultur braucht es Instrumente wie Verbindungsbüros und Programme ­ und es braucht ständig aktualisierte Informationen über die Kultur in der Schweiz, über Kunstschaffende, ihre Werke und Projekte. Deshalb publiziert Pro Helvetia das Kulturmagazin «Passagen» in drei Sprachen und produziert eigene Promotionsmittel wie «Compass», Musiksampler, Cahiers d'Artistes und Tanz- und Theater-DVDs.

Diese Werkzeuge werden verfeinert und mit klassischen Promotionsaktivitäten wie die Präsenz an Buch-, Kunst-, und Musikmessen oder Vorträgen im Ausland ergänzt. Aktuell fehlt jedoch der Zugang zu den wichtigsten Feldern schweizerischen künstlerischen Schaffens in Gestalt digitaler Kulturportale wie einem Musik3046

informationszentrum. Diese Lücke will Pro Helvetia schliessen, denn nur was erkennbar ist, lässt sich bewerben und weitergeben.

Reorganisation Das KFG verändert die Organisation von Pro Helvetia. Der Stiftungsrat wird von 25 auf 9 Mitglieder reduziert; er entwickelt unter Berücksichtigung der durch den Bundesrat festgelegten Ziele die künftige Strategie der Stiftung (Akzente, Förderinstrumente, Kriterien, Entwicklung des Aussennetzes), und er wählt die 13 Mitglieder der interdisziplinären Fachkommission, die für wichtige Geschäfte Empfehlungen an die Geschäftsstelle abgibt. Die Mitglieder der Fachkommission werden die Geschäftsstelle auch bei der Entwicklung von Förderinstrumenten beraten; denkbar ist überdies ein zweiter loser Kreis von Expertinnen und Experten, welcher die Wissensbasis erweitert und der Stiftung für punktuelle Anfragen zur Verfügung steht.

Die Geschäftsstelle ist künftig für die Umsetzung einer wirkungsorientierten Fördertätigkeit sowie für die einzelnen Förderentscheide direkt verantwortlich. Angesichts ihres grösseren Entscheidungsspielraums führt die Stiftung für alle inhaltlich entscheidbefugten Kader ab 2012 eine Amtszeitbegrenzung von zehn Jahren ein, mit partieller Anrechnung bereits geleisteter Jahre. Die Personalkosten wird die Stiftung trotz der neuen Aufgaben dank Effizienzsteigerungen stabil halten können. Ein Zuwachs um eine Stelle ist für die Biennalen vorgesehen, die wegen des hohen Prestiges sorgfältig vorbereitet und umgesetzt sein müssen.

Übersicht über die Beiträge, gestützt auf die Artikel 11, 16 Absatz 2 Buchstabe b und 19­21 KFG (in Mio. Fr., gerundet, vgl. Ziff. 4) 2012

2013

2014

2015

2012­2015

Nachwuchsförderung

2,0

2,0

2,0

2,2

8,2

Kunstvermittlung

0,6

0,4

0,5

0,4

1,9

Werkförderung

3,0

3,0

3,0

3,0

12,0

Kulturaustausch Inland

5,3

5,4

5,2

5,5

21,4

Kulturaustausch Ausland

7,0

7,2

7,9

7,5

29,6

Kulturzentren und Verbindungsbüros

7,3

7,4

7,5

7,7

29,9

Kulturinformation und Promotionsmassnahmen

1,8

1,9

1,7

1,8

7,2

Personalkosten*

5,8

5,9

6,0

6,1

23,8

Sachkosten*

1,5

1,6

1,6

1,7

6,4

34,3

34,8

35,4

35,9

140,4

Total 2012­2015

* Personal- und Betriebskosten der Aussenstellen sind bei Kulturzentren und Verbindungsbüros eingerechnet.

3047

3.3

Schweizerische Nationalbibliothek

Fakten, Hintergründe, Herausforderungen Die 1895 gegründete NB hat die Aufgabe, gedruckte und digitale Informationen, die einen Bezug zur Schweiz haben, zu sammeln, zu erschliessen, zu erhalten und zu vermitteln. Die aktuelle Grundlage für ihre Tätigkeit bildet das NBibG. Im internationalen Verbund der Nationalbibliotheken stellt die NB sicher, dass die schweizerischen Publikationen der nationalen und internationalen Forschung zur Verfügung stehen und das schweizerische Schrifttum langfristig und sicher aufbewahrt und erhalten bleibt. Darüber hinaus kommt der NB eine wichtige Rolle für die Dokumentation der schweizerischen Identität zu.

Die NB ist eine Organisationseinheit des BAK. Seit 2006 wird sie mittels Leistungsauftrag und Globalbudget als sogenanntes FLAG-Teilamt geführt. Sie umfasst zwei Produktgruppen: ­

Sammlung, mit den Produkten Erwerbung, Erschliessung, Erhaltung;

­

Nutzung, mit den Produkten Ausleihe, Beratung, Vermittlung.

Die Produktgruppen bilden die Basis für die Erteilung des mehrjährigen Leistungsauftrags durch den Bundesrat, die jährliche Leistungsvereinbarung mit dem BAK sowie die Zuteilung des Globalbudgets.

Schweizerische Tondokumente werden von der Schweizer Nationalphonothek (FN) in Lugano gesammelt, erschlossen, vermittelt und dauerhaft archiviert. Die Leistungen der FN werden im Rahmen einer Leistungsvereinbarung zwischen NB und FN festgelegt. Das NBibG sieht jährliche Beiträge für die Finanzierung der FN vor. Für die Finanzhilfe an die FN besteht gemäss KFG ein eigener Zahlungsrahmen.

Die FN ist eine Stiftung und hat ihren Sitz in Lugano. Die Grundlage für die Zusammenarbeit mit der NB sind das NBibG79 und ein mehrjähriger Leistungsauftrag. Weitere Träger sind der Kanton Tessin und die Stadt Lugano. Die Sammlungen der FN haben einen engen Bezug zur Geschichte und Kultur der Schweiz und umfassen sowohl musikalische wie gesprochene Dokumente.

Die Sammlung Die Sammlung der NB umfasst inzwischen über 5 Millionen Dokumente. Die grösste Sammlung ist die Helvetica-Sammlung, die aus rund 4 Millionen schweizerischen Publikationen besteht. Diese liegen überwiegend in gedruckter Form vor.

Weitere wichtige Spezialsammlungen sind:

79

­

das SLA mit knapp 280 Archiven und Nachlässen von Schweizer Autoren und ausländischen Autoren mit Bezug zur Schweiz;

­

die Graphische Sammlung, zu der auch das Eidgenössische Archiv für Denkmalpflege gehört, mit 1,3 Millionen graphischen Blättern, Fotografien, Plakaten, Plänen, Postkarten und Archivmaterialien;

­

das Centre Dürrenmatt Neuchâtel (CDN) mit dem bildnerischen Werk Friedrich Dürrenmatts.

Art. 12 NBibG i. V. m. Art. 4 der Nationalbibliotheksverordnung vom 14. Jan. 1998 (SR 432.211).

3048

Das Gesetz verpflichtet die NB, Helvetica unabhängig vom Trägermaterial zu sammeln und langfristig zu erhalten, also auch digitale Publikationen. Die Sammlung von Dokumenten, die lediglich in digitaler Form im Internet oder auf Trägermedien publiziert sind, wird seit 2001 aufgebaut. Bei der Langzeitarchivierung digitaler Publikationen hat die NB im Bereich der Webseiten eine Führungsrolle in der Schweiz übernommen, die auch von anderen Institutionen, nicht zuletzt den Kantonsbibliotheken, anerkannt wird.

Die Nutzung Die NB steht allen Personen während wöchentlich 54 Stunden vor Ort und jederzeit im Internet offen. Jährlich werden durchschnittlich 80 000 Publikationen ausgeliehen und konsultiert. Die Onlinekataloge und die Webseite der NB werden rege genutzt.

Die Hauptnutzerinnen und -nutzer der NB sind Studierende und Forscherinnen und Forscher der Geschichts-, Literatur- und Kunstwissenschaft sowie Bibliotheksfachleute.

Spürbar wird die Ausrichtung auf die Hauptnutzungsgruppen in erster Linie bei der Digitalisierung gedruckter Dokumente. Diese erlaubt, Dokumente ortsunabhängig und direkt am Bildschirm zu konsultieren.

Bei den Digitalisierungsprojekten verfährt die NB nach einer strikten Auswahl.

Digitalisiert wird, was der Kundschaft am meisten nützt. Angefangen wurde 1995 mit den Plakaten im Schweizerischen Plakatgesamtkatalog. Diese sind nun praktisch vollständig digitalisiert und online mit Bild abrufbar.

Seit 2007 liegen die Schwerpunkte der Digitalisierung auf historischen Zeitungen, unter Federführung des jeweiligen Verlags, auf einem Teil einer historischen Bibliografie und darin verzeichneten Titeln und auf den Fotoportraits.

Eine andere Form der Vermittlung wurde für das Quellenmaterial des SLA gewählt.

Ausgewählte Bestände werden vom SLA in Kooperation mit Partnerinstitutionen erforscht, die Ergebnisse werden publiziert. Dieser Ansatz hat die Nachfrage nach den Archiven und Nachlässen des SLA deutlich steigen lassen.

Als nationale Institution beschränkt sich die NB nicht darauf, ein wissenschaftliches Publikum zu bedienen. Ausstellungen und Veranstaltungen zu aktuell interessierenden Fragestellungen werden anhand ihrer Sammlung beleuchtet und zur Diskussion gestellt.

Die Herausforderungen der NB lassen sich für die kommenden Jahre mit dem Motto «von der analogen zur digitalen
Bibliothek» umschreiben. Es kann davon ausgegangen werden, dass die digitalen Formen die analogen nicht vollständig ersetzen, sondern ergänzen. Die Zukunft ist digital, die Informationssuche findet im Internet statt, aber das Papier bleibt.

Vier Entwicklungen prägen die Aktivitäten der NB besonders: Digitale Publikationen beginnen zu dominieren Die Publikationsformen werden zunehmend komplexer. Zum Papier als Informationsträger sind im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts digitale Formen getreten.

Deren Menge wird bald ein Vielfaches der auf Papier publizierten Informationen ausmachen. Die NB muss aufgrund dieser Entwicklung ihre Sammlungspolitik überdenken und allenfalls mit ihren Partnern neu absprechen.

3049

Information muss jederzeit und überall verfügbar sein Informationen werden vor allem im Internet gesucht. Was dort verfügbar ist, wird zur Kenntnis genommen, sofern es unter den ersten paar Resultaten erscheint. Es gilt also, möglichst viele relevante Dokumente möglichst einfach online zugänglich zu machen, unabhängig von Endgeräten, die die Benutzerinnen und Benutzer verwenden. Um diese benutzerfreundlichen Onlinelösungen anzubieten, muss die technische Infrastruktur weiterentwickelt werden.

Kulturwissenschaftliche Forschung ist international Nationalbibliotheken sind seit jeher vernetzt, um ihre Dokumente der Forschung international zur Verfügung zu halten. Im digitalen Zeitalter sind die Vernetzung und damit die Nutzung potenziell grenzenlos und frei von Hindernissen. Die NB stellt Quellen aus der Schweiz international zur Verfügung.

Die Virtualisierung stärkt das Bedürfnis nach dem Realen Im Gegensatz zur einfachen Verfügbarkeit der elektronischen Texte steht das zunehmende Verlangen nach der direkten Begegnung mit dem Original. Die NB hat die Räumlichkeiten, Materialien und Fachkompetenzen dafür, um dieses Bedürfnis zu erfüllen. Für ihr spezifisches Fachpublikum ist die NB ein Ort des Lernens, des Forschens, der Begegnung und des Austauschs.

Ziele Aufgrund der oben genannten Herausforderungen ergibt sich für die Periode 2012­ 2015 eine Reihe allgemeiner und spezifischer Ziele. Diese werden im Detail im Leistungsauftrag 2012­2015 für die NB beschrieben und mit Standards und Indikatoren messbar gemacht. Zusammengefasst wird die NB die folgenden Hauptziele verfolgen: ­

Die NB koordiniert die Sammlung und Erhaltung der in der Schweiz erschienenen sowie die Schweiz betreffenden analogen und digitalen Publikationen ­ der sogenannten Helvetica ­ sowie von ausgewählten Archivdokumenten, die sich auf Helvetica beziehen.

­

Die NB entwickelt Erschliessung, Vermittlung und Infrastruktur so weiter, dass die für die Benutzerinnen und Benutzer besonders relevanten Dokumente von den gängigen Endgeräten aus jederzeit, überall und einfach digital zugänglich sind.

­

Die Forschung der NB ist mit ihren Sammlungen verbunden. Für die Literaturwissenschaft und die Informationswissenschaft setzt die NB die Forschungszusammenarbeit mit Partnern fort. Für die Kunst- und die Geschichtswissenschaft klärt die NB die Möglichkeit der Aufnahme einer kontinuierlichen Forschungstätigkeit.

­

Die NB positioniert sich bei ihrem Fachpublikum und bei der kulturell interessierten Bevölkerung schweizweit als Ort der Begegnung, an dem relevante Fragestellungen anhand der eigenen Sammlungen vorgestellt und debattiert werden.

3050

Massnahmen Zur Erreichung der oben genannten Ziele plant die NB folgende Massnahmen: ­

Die NB erarbeitet zusammen mit ihren nationalen und internationalen Partnern Richtlinien dafür, welche Helvetica, welche Archivdokumente zu Werken der Schweizer Literatur und welche Schweizer Bildmedien in welcher Form, nach welchen Kriterien und von wem gesammelt und konserviert werden. Sie setzt diese Richtlinien zusammen mit ihren Partnern um.

­

Die NB richtet ihre Dienstleistungen systematisch weiter auf die Benutzerinnen und Benutzer aus. Sie stellt so viele relevante Dokumente wie möglich in digitaler, benutzungsfreundlicher Form online und plattformunabhängig zur Verfügung.

­

Die NB führt die erfolgreiche internationale Forschungszusammenarbeit in den Informationswissenschaften weiter, verankert das SLA fest in der internationalen Forschung und klärt, inwiefern sie sich an geschichts- und kunstwissenschaftlichen Forschungsprojekten beteiligt.

­

Die NB erarbeitet in der Regel jährlich eine grössere Ausstellung zu einem allgemein interessierenden Thema, entweder am Standort Bern oder im CDN. Für 2012 sieht die NB in Zusammenarbeit mit dem Phonogrammarchiv der Universität Zürich eine Ausstellung unter dem Arbeitstitel «Dialekt» vor. Das Phänomen der dialektalen Vielfalt und der unterschiedliche Umgang damit soll in der Ausstellung erlebbar gemacht werden. In Begleitveranstaltungen soll die Frage nach der Zukunft der Dialekte ­ wiederum abhängig von der Sprachregion ­ gestellt werden.

Finanzen Allgemeine Bemerkungen Die NB wird mittels Leistungsauftrag und Globalbudget geführt. Die Finanzierung der NB erfolgt auch in Zukunft über dieses Verfahren und nicht über einen Zahlungsrahmen. Einzig für die Finanzierung der von der NB unterstützten FN ist ein Zahlungsrahmen vorgesehen.

Das Globalbudget beträgt derzeit rund 36,2 Millionen Franken pro Jahr (2011). Vom Globalbudget entfallen 21,7 Millionen Franken auf die Produktgruppe Sammlung und 14,5 Millionen Franken auf die Produktgruppe Nutzung.

Aus Sicht Betriebskosten verteilen sich die 36,2 Millionen Franken auf 7 Millionen Franken Sachkosten, 16,2 Millionen Franken Personalkosten und 13 Millionen Franken Leistungsverrechnung (Bundesamt für Informatik und Telekommunikation [BIT], BBL usw.). Die erwähnten Sachkosten von 7 Millionen Franken entsprechen dem Voranschlag 2011, sie erhöhen sich bis 2015 voraussichtlich jährlich um 0,1 Millionen Franken.

Übersicht über die Beiträge, gestützt auf Artikel 12 NBibG (in Mio. Fr., gerundet, vgl. Ziff. 4)

Schweizer Nationalphonothek

2012

2013

2014

2015

2012­2015

1,6

1,6

1,6

1,6

6,3

3051

3.4

Schweizerisches Nationalmuseum

Fakten, Hintergründe, Herausforderungen Das MSG ist seit dem 1. Januar 2010 in Kraft: Der neuen Museumsgruppe SNM gehören das Landesmuseum Zürich, das Château de Prangins, das Forum Schweizer Geschichte Schwyz und das Sammlungszentrum in Affoltern am Albis an. Die Museumsgruppe ist seit 2010 in der Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Anstalt verselbstständigt. Das SNM soll im Rahmen der neuen Gesetzgebung die Geschichte der Schweiz darstellen, sich mit den Identitäten der Schweiz auseinandersetzen und Kompetenzzentrum für die Schweizer Museumslandschaft sein.

Sammlung des SNM Das SNM pflegt eine einzigartige Sammlung schweizerischen Kulturguts von der Urgeschichte bis in die Gegenwart. Die Sammlung bietet eine enzyklopädische kulturhistorische Gesamtsicht über die Regionen der heutigen Schweiz und ist die Grundlage für die Ausstellungen im Landesmuseum Zürich, im Château de Prangins und im Forum Schweizer Geschichte Schwyz. Seit der Eröffnung am 6. November 2007 nach nur zweijähriger Bauzeit vereint das Sammlungszentrum in Affoltern am Albis ­ ehemals ein Zeughaus ­ auf 25 000 m2 die Depots der Sammlungsbestände, Ateliers, Labors und Werkstätten unter einem Dach. Das Sammlungszentrum hat schon heute im In- und Ausland bezüglich Logistik, Depotstrukturierung und Konservierung Referenzcharakter. Die Sammlungsbestände und Dienstleistungen des Sammlungszentrums des SNM stehen zunehmend auch kantonalen, städtischen und privaten Museen zur Verfügung. So sind insbesondere die Dienstleistungen im Bereich der Konservierung und Restaurierung sehr stark gefragt, und die Zahl der Leihgeschäfte ist seit der Eröffnung des Sammlungszentrums jährlich stetig angewachsen (15 % pro Jahr). Seit Ende 2008 veranschaulicht ein Sammlungskonzept die Sammlungsarbeit des SNM. Das Sammlungskonzept gibt für alle Bestände Auskunft über den konservatorischen Zustand, den Stand der Inventarisierung und wissenschaftliche Veröffentlichungen, die Kooperationspotenziale mit Sammlungen Dritter und die Ausrichtung der geplanten Bestandeserweiterung.

Ausstellungen des SNM Seit Mitte 2009 gibt das Landesmuseum Zürich einen neuen Einblick in die Geschichte der Schweiz von der Frühgeschichte bis hin zur Gegenwart. Neue permanente Ausstellungen für das Château de Prangins und das Forum Schweizer Geschichte Schwyz sind in Planung und
Realisierung. Ergänzend zu den neuen Dauerausstellungen zeigt das SNM regelmässig zwei Reihen von Wechselausstellungen, einerseits zum Sammlungsbestand, andererseits zum historischen Kontext aktueller Themen und prägenden Aspekten der Zeitgeschichte. Mit diesem Profil an Dauer- und Wechselausstellungen erreicht das SNM neue Besuchersegmente, die Museen nicht oder länger nicht mehr besucht haben.

3052

Museumsbesucherinnen und -besucher 2006­2009 Museum

Landesmuseum Zürich

2006

2007

2008

2009

2006­2009

86 639

108 982

124 279

153 841

473 741

Château de Prangins

37 787

37 565

38 061

37 696

151 109

Forum Schweizer Geschichte Schwyz

12 310

13 885

10 698

20 295

57 188

Total Ausstellungsbesucher/innen

136 736

160 432

173 038

211 832

682 038

Vermietung, Veranstaltung

151 696

147 067 18 86380

187 595

505 221

Total Museumsbesucher/ innen

288 432

307 499

399 427 1 187 259

191 901

Forschung und Bildung Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit ist eine weitere zentrale Aufgabe des SNM. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Universitäten, Fachhochschulen und Forschungsinstitutionen auf nationaler und internationaler Ebene ist eine Grundlage hierfür. So fungiert das SNM auch als Ausbildungsinstitution, organisiert Fachtagungen sowie nationale und internationale Kongresse und betreut Studierende bei Diplom- oder Dissertationsarbeiten zu Sammlungsbeständen.

Für Schulklassen und Lehrkräfte steht eine breite Palette an Vermittlungs- und Führungsangeboten zur Verfügung. Die vom SNM erarbeiteten Unterrichtsmaterialien für verschiedene Stufen finden grossen Anklang und leisten einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Verständnisses der Kinder und Jugendlichen für Schweizer Geschichte, Gesellschaftsthemen, Politik und Kultur. So besuchen jährlich Tausende von Schülerinnen und Schülern die Museen des SNM.

Ziele Das SNM erhält gemäss MSG das materielle und immaterielle Kulturerbe der Schweiz, präsentiert die Geschichte der Schweiz, setzt sich mit ihren Identitäten auseinander und bietet für Dritte ein museologisches Kompetenzzentrum an.

Sammlung des SNM Die Sammlungsbestände des SNM sind laufend zu komplettieren und zu ergänzen sowie präventiv zu konservieren, zu restaurieren und zu dokumentieren nach den Richtlinien des International Council of Museums (ICOM) und der European Confederation of Conservator Organisations (ECCO) und unter Einbezug neuerer technologischer Erkenntnisse.

Die Sammlungen des SNM haben das kunsthandwerkliche und kulturhistorische Erbe aller Schweizer Kulturregionen zu widerspiegeln. Die bis heute gesammelten Exponate und Dokumente repräsentieren in erster Linie hochkarätig und konsistent das Mittelalter und die frühe Neuzeit im deutschsprachigen Raum der Schweiz.

Sammlungspolitisch wird demzufolge künftig Objekten des lateinischen Kultur80

Rückgang infolge baupolizeilicher Sperrung des Innenhofes im Zuge der Sanierung SNM.

3053

raumes mehr Gewicht zu geben sein, ferner sind die Bestände mit Objekten des 19.­21. Jahrhunderts zu ergänzen.

Ausstellungen des SNM Das SNM erhöht dank seiner Dauer- und Wechselausstellungen seine Besucherfrequenzen und baut damit seine Position als meist besuchtes historisches Museum der Schweiz weiter aus. Es bietet seinem Publikum kuratorisch und szenografisch sehenswerte Ausstellungen, präsentiert attraktive museumsnahe Rahmenveranstaltungen und positioniert sich in der nationalen und internationalen Museumslandschaft als Referenz und Partner für transdisziplinäre Zusammenarbeit.

Forschung und Bildung Das SNM fördert den Wissenstransfer in der Museumslandschaft Schweiz und über die Landesgrenzen hinaus. Es geht im Bereich Museologie strategische Partnerschaften mit Museen und Hochschulen ein und verschafft so dem Forschungsplatz Schweiz grössere Beachtung in den museumsspezifischen Wissenschaften.

Das SNM bietet verwandten Institutionen Fachwissen an und erhöht die eigene Leistungsfähigkeit in der angewandten Forschung. Es lanciert Kooperationen mit Universitäten und Fachhochschulen und baut nationale und internationale Partnerschaften in der Tertiärausbildung auf. Das SNM engagiert sich schliesslich beim Ausbau der Weiterbildung des Lehrpersonals der Volksschulen, Berufsschulen und Gymnasien.

Massnahmen Sammlung des SNM Zur Sicherung einer repräsentativen Sammlung zum Kulturerbe der Schweiz wird jährlich das Sammlungskonzept abgefragt, überprüft und aktualisiert. Das Sammlungskonzept des SNM hat für jeden der zwanzig Sammlungsbestände den Bedarf an Inventarisierung festzulegen, über wissenschaftliche Veröffentlichung zu informieren und insbesondere die Ausrichtung der künftigen Sammlungserweiterung zu bestimmen. Das SNM unterscheidet dabei zwischen dem Aufbau eines Bestandes (z.B.. dokumentarische Fotografie), der Ergänzung lückenhaft vertretener Regionen (z.B.. lateinische Schweiz) oder Epochen (z.B.. Möbel und Interieurs ab dem 18. Jahrhundert) sowie der Komplettierung eines Bestandes (z.B.. sakrale Kunst des Mittelalters oder Schweizer Porzellangeschirr).

Die Sammlungen sind die Basis für die Forschungs- und Ausstellungstätigkeit. Die wissenschaftliche Aufarbeitung von Themen anhand gewisser Objektbestände oder die Bearbeitung von ganzen Sammlungsbeständen soll in den kommenden Jahren
verstärkt auch in Zusammenarbeit mit Universitäten sowie im Rahmen nationaler und internationaler Forschungsprojekte erfolgen. Der Geschichtsforschung, den angewandten Künsten und der Berufsbildung soll ermöglicht werden, mit exklusiven Sammlungsbeständen arbeiten zu dürfen. So dokumentieren etwa die Westschweizer Bild-Archive «Presse Diffusion Lausanne» und «Actualité suisse Lausanne» auf einmalige Weise die Ereignisse und Entwicklungen in der Schweiz im 20. Jahrhundert. Die Archive umfassen mehrere Millionen Negative und Papierabzüge sowie 600 000 Diapositive. Um diese Zeitzeugen für Forscherinnen und Forscher, Lehrpersonen und für das breite an Zeitfragen interessierte Publikum zugänglich zu machen, wird das SNM den historisch bedeutenden Teil der Bild-Archive aufarbeiten, dokumentieren und digitalisieren.

3054

Die Leistungspotenziale des Sammlungszentrums werden technologisch und wirtschaftlich genutzt, indem kantonalen, städtischen und privaten Museen zunehmend die Dienstleistungen im Bereich der Transportlogistik (Verpackung und Transport von Objekten), der präventiven Konservierung (Schädlingsbekämpfung in der Stickstoffkammer) und der Konservierung und Restaurierung angeboten werden (vgl.

dazu auch Ziff. 3.1.1.3 Untertitel Massnahmen). Darüber hinaus engagiert sich das Sammlungszentrum verstärkt in nationalen und internationalen Forschungsprojekten im Bereich der Kulturgütererhaltung, in der Lehre und in der Betreuung von Studierenden.

Ausstellungen des SNM Im Rahmen der einschlägigen Gesetzgebung macht das SNM seine Sammlungsbestände für die Schweizer Bevölkerung und für ausländische Gäste in attraktiver Form zugänglich: ­

Bei den Dauerausstellungen ist der Bildungs- und Erlebniswert durch neue Einrichtungsinvestitionen zu erhöhen. Während die Geschichte der heutigen Schweiz im Landesmuseum und die Zeit der alten Eidgenossenschaft im Forum Schweizer Geschichte Schwyz vermittelt wird, so soll eine neue Dauerausstellung in Prangins die ereignisreiche Geschichte des Schlosses erzählen und den Übergang vom Ancien Régime zur modernen Schweiz vergegenwärtigen.

­

Mit Wechselausstellungen und Veranstaltungen präsentiert das SNM die Resultate seiner Forschungsarbeiten einem breiten Publikum. In allen Häusern finden sammlungsbezogene Ausstellungen über Handwerk, Kunsthandwerk und angewandte Kunst sowie spezifische Ausstellungen zum historischen Kontext von aktuellen und prägenden Themen der Zeitgeschichte statt. Ein Teil dieser Ausstellungen wird in mehreren Häusern gezeigt.

Forschung und Bildung Im neuen Studienzentrum des renovierten und erweiterten Landesmuseums Zürich werden jungen Goldschmieden, Textilgestalterinnen, Designern und Grafikerinnen mittels Schau- und Studiensammlungen Keramik-, Textil-, Glas-, Silber- und Goldarbeiten oder Gebrauchsgrafik zugänglich gemacht. Die hochwertigen Bestände dienen als Inspirationsquellen für ihre kreative Arbeit. Jahrhundertealte Handwerkstechniken, wie die Stickerei der Ostschweiz, sind es wert, als immaterielles Kulturgut der Schweiz wieder eine höhere Wertschätzung zu erhalten.

In das nationale und internationale Wissenschaftsnetzwerk ist das SNM durch Forschungskooperationen und Organisation von Fachtagungen sowie als Ausbildnerin zu verankern. Ferner engagiert es sich subsidiär in der Aus- und Weiterbildung der Berufsausrichtungen Konservator-Restaurator oder Konservatorin-Restauratorin und Kurator oder Kuratorin. So ist etwa das Gebiet des Kunsthandwerks an den Universitäten in den vergangenen Jahrzehnten verwaist. Über Stilentwicklung, kunsthandwerkliche Techniken und Materialien wird selten bis nie unterrichtet. Geplant werden sollen folglich Ausbildungsmodule in der angewandten Kunst, in den Bereichen Porzellan, Silber, Bronze und Holzskulptur sowie der Geschichte der europäischen Stile, Materialien, Techniken und Ornamente. Richtigerweise erfolgen die Erläuterungen an den Originalen.

Das SNM bietet Schulen Vermittlungs- und Unterrichtsprogramme an. Dazu gehören Lehrerdossiers für die unterschiedlichen Schul- oder Altersstufen, aber auch die 3055

Erarbeitung einer Onlineplattform, die es erlaubt, mit «bewegten Bildern» interaktive Geschichten zur Kulturgeschichte der Schweiz zu erzählen und weltweit auszutauschen. So können sich Schülerinnen und Schüler verschiedener Landesteile anhand von Objekten mit der Schweiz auseinandersetzen.

Museumsbetrieb Das SNM zeichnet sich in seiner Leistungserbringung durch betriebswirtschaftliches Handeln und Ergebnisverantwortung aus und unterhält geeignete Kontroll- und Steuerungsprozesse. Durch die Erhöhung der Besucherfrequenzen und die Nutzung der Leistungsfähigkeit des Sammlungszentrums und seiner angewandten Forschung vermag das SNM in Zukunft die eigene Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. So soll sich die Eigenfinanzierungsquote kontinuierlich steigern.

Finanzen Das SNM erhält nach Artikel 17 MSG zur Erfüllung seiner durch das MSG und die strategischen Ziele des Bundesrates vorgegebenen Aufgaben jährliche Beiträge vom Bund. Zudem beschafft sich das SNM zusätzliche Mittel durch Einnahmen aus dem Museumsbetrieb, durch Mieterträge, Sponsoring, Verkäufe usw. Nur so kann das SNM ­ bei teuerungsbereinigt gleichbleibenden Bundesbeiträgen ­ seine Aktivitäten mittelfristig ausbauen und zukunftsgerichtete Projekte in Angriff nehmen.

Unter Berücksichtigung allein der Lohnmassnahmen einschliesslich Teuerung werden die Personalkosten von 16,2 Millionen Franken im Jahr 2012 auf 17,2 Millionen Franken im Jahr 2015 ansteigen. In der Budgetperiode 2012­2015 ist mit insgesamt 66,9 Millionen Franken Personalkosten zu rechnen, das heisst durchschnittlich 16,7 Millionen Franken pro Jahr. Die Sach- und Betriebskosten betragen im Jahr 2012 12,0 Millionen Franken. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Teuerung sind für die Sach- und Betriebskosten in der Budgetperiode 2012­2015 insgesamt 49,2 Millionen Franken veranschlagt, das heisst durchschnittlich 12,3 Millionen Franken pro Jahr.

In den zwei Jahren vor der Überführung in die neue Rechtsform kostete das SNM den Bund 26,6 Millionen Franken im Jahr 2008 und 28,5 Millionen Franken im Jahr 2009. Nach erfolgter Auslagerung waren es 26,5 Millionen Franken im Jahr 2010 und schliesslich 25,4 Millionen Franken im Jahr 2011. Für die Budgetperiode 2012­ 2015 beginnt der Bundesbeitrag auf dem Niveau von 25,2 Millionen Franken, wobei der Bund zusätzlich die Mietkosten für die
Liegenschaften des SNM übernimmt. Die Rückläufigkeit der Beiträge erklärt sich grösstenteils durch Sonderaufwendungen für das Projekt «Neues Landesmuseum» im Jahre 2009, ferner mit Einsparungen im Personalkredit zum Zeitpunkt der Auslagerung.

Übersicht über die Beiträge, gestützt auf Artikel 7 MSG (in Mio. Fr., gerundet, vgl. Ziff. 4)

Beitrag des Bundes an das SNM

3056

2012

2013

2014

2015

2012­2015

25,2

25,7

26,1

26,5

103,5

4

Finanzen im Überblick

In der folgenden Tabelle sind die mit den beantragten Zahlungsrahmen und Verpflichtungskrediten (Rahmenkredit HSDP) vorgesehenen Voranschlagskredite für die einzelnen Förderungsbereiche zusammengefasst dargestellt. Die Kredite sind in der ganzen Botschaft sowie in den Entwürfen der Finanzierungsbeschlüsse auf jeweils hunderttausend Franken gerundet. Teilweise ergeben sich durch die Rundung scheinbare Additionsfehler.

Botschaft Botschaft Botschaft Botschaft Botschaft
zu VA
2012 2013 2014 2015 2012­2015 2008­2011

Kredit

Erhaltung schützenswerter Objekte

15,8

16,0

16,2

16,5

64,5

Bundesinventare usw.

5,0

5,1

5,2

5,2

20,5

Rahmenkredit HSDP

20,8

21,2

21,4

21,7

85,0

1,5

Voranschlagskredite HSDP

27,5

27,9

28,1

28,5

112,0

­4,681

Kulturgütertransfer

0,7

0,7

0,7

0,7

2,9

Zahlungsrahmen KGTG

0,7

0,7

0,7

0,7

2,9

Filmförderung

25,1

25,4

24,8

25,2

100,4

13,782

11,2

11,3

11,5

47,7

38,8

36,6

36,1

36,6

148,1

Förderung von Kultur und Sprache im Tessin

2,3

2,4

2,4

2,5

9,6

Förderung von Kultur und Sprache in Graubünden

4,7

4,8

4,8

4,9

19,2

Verständigungsmassnahmen

5,6

5,7

5,8

5,9

22,9

12,6

12,8

13,0

13,2

51,7

Filmkultur Zahlungsrahmen Film

Zahlungsrahmen Sprach- und Verständigungspolitik Betriebsbeiträge

7,7

7,7

9,5

9,7

34,6

Projektbeiträge

0,4

0,5

0,5

0,5

1,9

Vesicherungsbeiträge Museen, Sammlungen, Netzwerke Dritter

81 82

83

­

­

0,3

0,3

0,6

8,1

8,2

10,3

10,5

37,1

0,1

9,1

10,983

9,2

Inkl. Aufstockungen durch das Parlament.

Der Kredit Filmkultur für das Jahr 2012 ist aufgrund zeitlich beschränkte Mehrausgaben im Zusammenhang mit dem Neubauprojekt der Cinémathèque in Penthaz (Lausanne) höher als in den Folgejahren (vgl. Ziff. 3.1.2.1).

Erhöhung des Kredit für Verständigungsmassnahmen mit Inkraftreten des SpG per 1. Jan. 2010 um rund 5 Mio. Fr. pro Jahr.

3057

Botschaft Botschaft Botschaft Botschaft Botschaft
zu VA
2012 2013 2014 2015 2012­2015 2008­2011

Kredit

Kunst

1,5

1,5

1,5

1,6

6,1

Design

1,2

1,2

1,2

1,3

4,9

Literatur

0,8

0,8

0,8

0,8

3,3

Tanz

0,4

0,4

0,4

0,4

1,6

­

­

0,8

0,8

1,5

Theater Musik

­

­

0,8

0,8

Preise, Auszeichnungen und Ankäufe

3,9

4,0

5,5

5,6

19,0 ­11,184

1,5

Unterstützung kultureller Organisationen

3,3

3,3

3,4

3,4

13,4

1,2

Anlässe und Projekte

1,2

1,2

1,2

1,3

4,9

­3,685

Förderung musikalische Bildung

0,5

0,5

0,5

0,5

2,0

2,0

Bekämpfung des Illettrismus

1,0

1,0

1,0

1,0

4,1

Leseförderung

3,4

3,4

3,5

3,5

13,7

Leseförderung

4,4

4,4

4,5

4,5

17,8

­2,7

Unterstützung von Fahrenden

0,4

0,4

0,4

0,4

1,7

0,1

Beitrag für die Stadt Bern

1,0

1,0

1,0

1,0

4,0

0,1

Zahlungsrahmen BAK gestützt auf das KFG

22,7

23,0

26,9

27,3

100,0

­4,7

Alle Zahlungsrahmen BAK

95,6

94,3

98,1

99,6

387,7

16,9

Zahlungsrahmen Pro Helvetia

34,3

34,8

35,4

35,9

140,4

6,3

Zahlungsrahmen NB (Schweizer Nationalphonothek)

1,6

1,6

1,6

1,6

6,3

0,2

25,2

25,7

26,1

26,5

103,5

­3,586

156,7

156,4

161,1

163,6

637,9

19,9

Zahlungsrahmen SNM Total

84 85 86

Die Vergleichsgrösse erfasst zahlreiche Fördermassnahmen, für die neu Pro Helvetia zuständig ist (z.B. Nachwuchsförderung).

Als Vergleichsgrösse dient der bisherige Kredit zur Unterstützung kultureller Vorhaben.

Vergleichsbasis: Rechnungen 2008­2010 und Voranschlag 2011 (inkl. einmalige Aufwendungen für Erweiterung und Neupositionierung des Landesmuseums).

3058

5

Auswirkungen

5.1

Auswirkungen auf den Bund

5.1.1

Finanzielle Auswirkungen

Die gesamten mit der Kulturbotschaft beantragten Kredite belaufen sich auf 637,9 Millionen Franken. Die beantragten Kredite entsprechen damit unter Berücksichtigung der von der Kulturbotschaft nicht erfassten Bereiche (vgl. Ziff. 1.1.4) sowie der Übertragung von rund 1,5 Millionen Franken jährlich von den Transferausgaben des BAK in die Betriebsausgaben des BAK87 den Vorgaben des Finanzplans.

5.1.2

Personelle Auswirkungen

Die Vorlage führt zu keinem Personalmehrbedarf. SNM und Pro Helvetia sind als dezentrale Verwaltungseinheiten des Bundes an keine Stellenplafondsvorgaben gebunden und entscheiden unter Vorbehalt der strategischen Ziele des Bundesrates autonom über die Verwendung des Bundesbeitrages.

Als Folge einer deutlichen Zunahme der beim BAK eingereichten Filmförderungsgesuche (rund 400 Gesuche pro Jahr) und allgemein komplexer werdender Finanzierungsstrukturen von Filmprojekten, sind die in der Filmförderung tätigen Mitarbeitenden des BAK derzeit nicht mehr vollumfänglich in der Lage, die Finanzkontrolle der eingereichten Projekte unter angemessenen Bedingungen durchzuführen.

Es ist daher notwendig, dass das BAK sein Personal befristet aufstocken kann. Ziel der auf drei Jahre befristeten Aufstockung um maximal 150 Stellenprozente ist die Abarbeitung der bestehenden Pendenzen im Bereich der Finanzkontrolle sowie die Erarbeitung eines Verwaltungsprozesses, der die interne Finanzkontrolle bei geförderten Filmprojekten mittels effizienter Instrumente steuert.

Eine Anstellung über den Personalkredit des BAK ist aufgrund der aktuellen Sparvorgaben nicht möglich. Der Bundesrat beantragt deshalb für die Dauer von 3 Jahren (Beginn 1. Januar 2012) die Finanzierung von maximal 150 Stellenprozenten beziehungsweise 220 000 Franken pro Jahr (inkl. Arbeitgeberbeiträge) zu Lasten des Kredites zur Filmförderung.

Es ist weiter darauf hinzuweisen, dass im Bereich der Museen und Sammlungen des BAK die Auslagerung von zirka 500 Stellenprozenten geplant ist (Kasse, Hauswart usw.). Die benötigten Mittel zur Finanzierung der Auslagerung in der Höhe von rund 800 000 Franken pro Jahr werden in die Betriebsausgaben des BAK aufgenommen und im Transferbereich des BAK kompensiert (vgl. Ziff. 3.1.1.4 und 5.1.1).

Die Auslagerung ist damit finanzhaushaltneutral.

87

Verwendungszweck: Rund 800 000 Fr. für die Externalisierung gewisser Dienstleistungen im Umfang von zirka 500 Stellenprozenten bei den bundeseigenen Museen (vgl.

Ziff. 3.1.1.4 und 5.1.2); Rest: Erhöhung des Ankaufskredits der GKS und Erstellung von punktuellen Kulturstatistiken und Studien.

3059

5.1.3

Sonstige Auswirkungen auf den Bund

Die Vorlage zeitigt keine sonstigen Auswirkungen auf den Bund. Insbesondere führt sie zu keinen baulichen oder informatikseitigen Auswirkungen.

5.2

Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Die vorliegende Botschaft hat keine finanziellen oder personellen Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden. Bestehende Kooperationen zwischen Bund und Kantonen, etwa im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege, werden weitergeführt.

Neue Förderinstrumente (z.B.. Preise und Auszeichnungen in neuen Sparten durch das BAK) sind grundsätzlich vollständig ausfinanziert. Den von den Kantonen und Städten in der Anhörung geäusserten Bedenken bezüglich möglicher Zusatzkosten durch die zwei transversalen Themen des Bundes wird Rechnung getragen: Die Bundesinstitutionen werden sich auf die Förderung weniger Projekte Dritter beschränken und diese dafür bis zu 80 Prozent finanzieren. Im Weiteren werden BAK und Pro Helvetia ihre Unterstützungszusagen an Dritte im Rahmen der transversalen Themen nicht an die Bedingung knüpfen, dass Kantone und Städte die Restfinanzierung übernehmen.

Durch die mit der Kulturbotschaft angestrebte bereichsübergreifende und mittelfristige Steuerung der Kulturpolitik des Bundes werden alle staatlichen Kulturförderer in die Lage versetzt, den Dialog zu verstärken und die Ziele und Massnahmen besser aufeinander abstimmen zu können. Die gestützt auf Artikel 30 Absatz 1 KFG geplanten Kulturstatistiken des Bundes stellen im Weiteren auch für die Kantone und Gemeinden ein interessantes Grundlageninstrumentarium zur Formulierung und Umsetzung ihrer eigenen Kulturpolitik dar.

5.3

Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Schweizer Kultur- und Kreativbranche ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor: Der Sektor beschäftigt rund 200 000 Personen in rund 41 600 Vollzeitstellen und trägt 4,5 Prozent zum Schweizer Bruttoinlandprodukt bei. Im Weiteren generiert das vielfältige Kulturangebot in der Schweiz wichtige Impulse, namentlich für die Lebensqualität der Bevölkerung, für die Standortwahl von Unternehmen oder für den Tourismus (vgl. Ziff. 1.1.1.3). Durch die Förderung eines breiten Kulturangebots trägt der Bund dem wichtigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Stellenwert der Kultur in der Schweiz Rechnung.

5.4

Andere Auswirkungen

Die vorliegende Botschaft hat keine oder keine substanziellen Auswirkungen auf andere Sektoren (Aussenpolitik, Umwelt, Raumplanung usw.). Die positiven gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen der Kultur und ihrer Förderung sind manifest (vgl. Ziff. 1.1).

3060

6

Verhältnis zur Legislaturplanung

Die vorliegende Botschaft ist weder in Botschaft vom 23. Januar 200888 über die Legislaturplanung 2007­2011 noch im Bundesbeschluss vom 18. September 200889 über die Legislaturplanung 2007­2011 angekündigt, da das KFG als massgebliche Grundlage der Kulturbotschaft erst am 11. Dezember 2009 verabschiedet worden ist.

7

Rechtliche Aspekte

7.1

Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Die Budgetkompetenz der Bundesversammlung hinsichtlich der Bundesbeschlüsse ergibt sich aus Artikel 167 BV. Kompetenzbegründend für den Erlass der einzelnen Bundesbeschlüsse ist Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe a (Massnahmen gemäss KFG, für die das BAK oder Pro Helvetia zuständig ist), Buchstabe b (Kulturgütertransfer, Film, Sprachen und Verständigung, Schweizer Nationalphonothek sowie Schweizer Nationalmuseum) und Buchstabe c (Heimatschutz und Denkmalpflege) KFG.

Folgende Bestimmungen bilden die materiellrechtliche Grundlage zur Verwendung der Kredite gestützt auf die Bundesbeschlüsse: ­

Heimatschutz und Denkmalpflege: Artikel 13, 14 und 14a NHG;

­

Kulturgütertransfer: Artikel 14 KGTG;

­

Film: Artikel 3­6 FiG;

­

Sprachen und Verständigung: Artikel 14­22 SpG;

­

Massnahmen gemäss KFG, für die das BAK zuständig ist: Artikel 10, 12­15, 16 Absätze 1 und 2 Buchstabe a, 17 und 18 KFG;

­

Massnahmen gemäss KFG, für die Pro Helvetia zuständig ist: Artikel 11, 16 Absatz 2 Buchstabe b und 19­21 KFG;

­

Schweizerische Nationalphonothek: Artikel 12 NBibG;

­

Schweizerisches Nationalmuseum: Artikel 7 MSG.

7.2

Erlassform

Die Vorlage umfasst acht einfache Bundesbeschlüsse (Kreditbeschlüsse) im Sinne von Artikel 163 Absatz 2 BV.

7.3

Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Nach Artikel 159 Absatz 3 BV müssen Subventionsbestimmungen sowie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als

88 89

BBl 2008 753 BBl 2008 8543

3061

2 Millionen Franken nach sich ziehen, von der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte gutgeheissen werden.

Mit den vorliegenden Bundesbeschlüssen werden Zahlungsrahmen und ein Rahmenkredit bewilligt, welche die verfassungsmässigen Schwellenwerte übersteigen.

Artikel 159 Absatz 3 BV findet daher auf alle Bundesbeschlüsse im Rahmen der vorliegenden Botschaft Anwendung.

7.4

Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes

Die beantragten Finanzierungsbeschlüsse richten sich nach den Bestimmungen des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 199090. Nach Artikel 5 des Subventionsgesetzes ist der Bundesrat verpflichtet, die Finanzhilfen und Abgeltungen periodisch zu überprüfen. Im Subventionsbericht 2008 hat der Bundesrat festgehalten, dass für Subventionen, deren Finanzierungsbeschlüsse dem Parlament periodisch im Rahmen von Sonderbotschaften vorgelegt werden, die Überprüfung im Rahmen der betreffenden Sonderbotschaft erfolgt. In der vorliegenden Botschaft werden die drei Kernpunkte der Subventionsüberprüfung (Bedeutung der verschiedenen Subventionen für die vom Bund angestrebten Ziele, finanzielle und materielle Steuerung der Subventionen sowie die Verfahren zur Beitragsgewährung) in Ziffer 3 dargestellt.

90

SR 616.1

3062