B Bundesbeschluss Entwurf über die Finanzierung der Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz für die Jahre 20122015 vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, sowie auf Artikel 7 des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 20072 zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. Februar 20113, beschliesst: Art. 1 Für die Finanzierung der Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz in den Jahren 20122015 wird ein Zahlungsrahmen von 20,4 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 101 SR 194.2 BBl 2011 2337
2010-2965
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Finanzierung der Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz für die Jahre 20122015. BB
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