Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Teilrevision des Obligationenrechts (Revision des Verjährungsrechts) Das Verjährungsrecht soll gesamthaft revidiert werden. Geändert werden sollen sowohl die allgemeinen Verjährungsbestimmungen des Obligationenrechts (Art. 127­142 OR) als auch die bereicherungsrechtlichen (Art. 67 OR) und deliktischen Regelungen (Art. 60 OR sowie haftpflichtrechtliche Bestimmungen in Spezialerlassen). Die zentralen Revisionsanliegen sind die Vereinheitlichung des Verjährungsrechts, die Verlängerung der ausservertraglichen Verjährungsfristen und die Beseitigung von Unsicherheiten.

Vernehmlassungsfrist: 30. November 2011 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon 031 322 41 54, Fax 031 322 42 25, www.bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

13. September 2011

2011-1848

Bundeskanzlei

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