Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Teilkartellverbot mit Rechtfertigungsmöglichkeit: Anpassung von Artikel 5 Kartellgesetz gemäss Entscheid des Bundesrates vom 17. August 2011 Mit Beschluss vom 17. August 2011 hat der Bundesrat das EVD beauftragt, horizontale Preis-, Mengen und Gebietsabreden sowie vertikale Preisbindungen und Gebietsabschottungen per Gesetz zu verbieten, jedoch Rechtsfertigungsmöglichkeiten zuzulassen. Die Vorlage steht im Zusammenhang mit der Frankenstärke und will der allseits gerügten ungenügenden Weitergabe von Währungsvorteilen entgegenwirken. Der grundlegende Unterschied zum geltenden Recht soll darin bestehen, dass die Unzulässigkeit der besonders schädlichen horizontalen und vertikalen Abreden an ihrer Form anknüpft, und nicht mehr an ihren ökonomischen Wirkungen, nämlich einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs. Konkret werden die fünf Formen von Abreden, die heute schon direkt sanktionierbar sind, per Gesetz für grundsätzlich unzulässig erklärt. Die in diesen Fällen geltende gesetzliche Vermutung der Wettbewerbsbeseitigung fällt dementsprechend weg.

Vernehmlassungsfrist: 5. Oktober 2011 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: SECO, Ressort DPWW, Holzikofenweg 36, 3003 Bern, Telefon 031 322 42 27, Fax 031 323 50 01, www.seco.admin.ch/themen/02860/04210/ Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

4. Oktober 2011

2011-2092

Bundeskanzlei

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