Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons (Zuständigkeitsgesetz, ZUG) Der Heimatkanton soll nichts mehr an die Sozialhilfeleistungen für seine Bürgerinnen und Bürger zahlen müssen, die in einem anderen Kanton Wohnsitz haben oder sich dort aufhalten, und von diesem unterstützt werden. Die Rückerstattungspflicht des Heimatkantons soll ersatzlos aufgehoben werden.

Vernehmlassungsfrist: 16. März 2012 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Fachbereich Rechtsetzungsprojekte und -methodik ­ RSPM, Bundesrain 20, 3003 Bern , Telefon 031 322 41 37, Fax 031 322 78 37, www.bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

13. Dezember 2011

9018

Bundeskanzlei

2011-2834