Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 11476 Widersprechender Giovanni Acanfora, 60, Via Carlo Alberto, IT-80045 Pompei (Napoli), internationale Registrierung Nr. 694 423 «LEGEA» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin Porbalemsted Limited, 20 Molesworth Street, IR-Dublin 2, internationale Registrierung Nr. 1 047 326 «EGEASTORM» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 31. Mai 2011 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 11476 wird gutgeheissen.

3.

Der angefochtenen internationalen Registrierung Nr. 1 047 326 «EGEASTORM» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert (vgl. Déclaration de refus total selon la règle 18ter.3).

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat dem Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird dem Widersprechenden schriftlich und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

31. Mai 2011

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

4652

2011-1169