Erteilte Arbeitszeitbewilligungen

Bewilligung für Nacht- und Sonntagsarbeit (Art. 17 und 19 ArG) ­ 11-17805 / 111994 Amberg Engineering AG Butzentunnel, 6490 Andermatt Sanierung des Butzentunnels wirtschaftlich unentbehrliche Betriebsweise 2M 01.04.2011­31.03.2013 (Erneuerung) Bewilligung für Nacht- (ohne Wechsel mit Tagesarbeit) und Sonntagsarbeit (Art. 17 und 19 ArG) ­ 11-17804 / 111996 Amberg Engineering AG Tunnel Trappistes und Balayé, 1920 Martigny Sanierung des Tunnels Trappistes wirtschaftlich unentbehrliche Betriebsweise 2M 01.04.2011­31.12.2011 (Erneuerung) (M = Männer, F = Frauen, J = Jugendliche) Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44 ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Effingerstrasse 31, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 322 29 48) Akteneinsicht nehmen.

15. Februar 2011

Staatssekretariat für Wirtschaft: Direktion für Arbeit

2011-0206

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