Bundesgesetz über die Anerkennung privater Vereinbarungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Zustimmung der zuständigen Kommissionen nach Art. 2 Bst. c)

Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben An den Bundesrat 9. November 2011

Doppelbesteuerungsvereinbarung mit Wirkung auf das Chinesische Taipei1 Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin, sehr geehrte Damen Bundesrätinnen, sehr geehrte Herren Bundesräte Mit dem Schreiben vom 24. August 2011 an die eidgenössischen Räte hat der Bundesrat gemäss Artikel 2 Buchstabe c des Bundesgesetzes über die Anerkennung privater Vereinbarungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen den zuständigen Kommissionen die Frage der Zustimmung zur Anerkennung der oben genannten Vereinbarung unterbreitet. Durch die Beschlüsse der Büros des National- und des Ständerates vom 12. September 2011 wurden die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben des National- und des Ständerates als zuständige Kommissionen bezeichnet.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat der Anerkennung am 10. Oktober 2011 ohne Gegenstimme zugestimmt. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat am 31. Oktober 2011 einstimmig zugestimmt.

Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme und versichern Sie, sehr geehrte Frau Bundespräsidentin, sehr geehrte Damen Bundesrätinnen, sehr geehrte Herren Bundesräte unserer vorzüglichen Hochachtung.

mit freundlichen Grüssen Hansruedi Wandfluh Präsident der WAK-N

Dick Marty Präsident der WAK-S

Kopie an die Präsidenten des National- und des Ständerates

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BBl 2011 9351

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