Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Plattenlegergewerbe der Gebiete Bern, Zentralschweiz, Zürich und Bezirk Baden des Kantons Aargau Änderung vom 9. August 2011 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Folgende geänderte Bestimmungen des in der Beilage zum Bundesratsbeschluss vom 20. November 20091 wiedergegebenen Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für das Plattenlegergewerbe der Gebiete Bern, Zentralschweiz, Zürich und Bezirk Baden des Kantons Aargau werden allgemeinverbindlich erklärt2: Anhang Nr. 1

Lohnerhöhung Mindestlöhne nach Lohnzonen (Kategorien gem. Art. 7.1.2) II Arbeitgeber, die seit dem 1. Januar 2011 ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine allgemeine Lohnerhöhung gewährt haben, können diese an die Lohnerhöhung nach Anhang Nr. 1 des Gesamtarbeitsvertrages anrechnen.

III Dieser Beschluss tritt am 1. September 2011 in Kraft und gilt bis zum 31. März 2012.

9. August 2011

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidetin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

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BBl 2009 8473 Separatabzüge der Allgemeinverbindlicherklärung können beim BBL, Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern, bezogen werden.

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Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Plattenlegergewerbe der Gebiete Bern, Zentralschweiz, Zürich und Bezirk Baden des Kantons Aargau. BRB

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