Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Änderung der Bundesverfassung, des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes und des Jugendstrafgesetzes (Tätigkeitsverbot und Kontakt- und Rayonverbot) Das strafrechtliche Berufsverbot (Art. 67 StGB und Art. 50 MStG) soll gestützt auf die Motion Carlo Sommaruga (08.3373, Verstärkte Prävention von Pädokriminalität und anderen Verbrechen) ausgedehnt und durch neue Verbote (auch im JStG) ergänzt werden. Tätigkeitsverbote sollen mit einem erweiterten Strafregisterauszug für Privatpersonen durchgesetzt werden. Damit der Bund diesbezüglich eine umfassende Regelung treffen kann, ist eine neue Verfassungsbestimmung notwendig.

Vernehmlassungsfrist: 31. Mai 2011 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Fachbereich Straf- und Strafprozessrecht, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon 031 322 41 19, Fax 031 312 14 07, www.bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

8. März 2011

2154

Bundeskanzlei

2011-0414