Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Erhalt des Viehexportes aus der Schweiz Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Ausfuhrbeihilfen für Schweizer Zuchtvieh wieder einzuführen. Die gesetzliche Grundlage für derartige Beihilfen wurde im Rahmen der Agrarpolitik 2011 per Ende 2009 aufgehoben. Angesichts ungleicher Konkurrenzverhältnisse mit der EU sowie des in der Folge erschwerten Viehabsatzes besonders im Herbst nach dem Alpabzug sollen insgesamt 4 Millionen Franken pro Jahr zur Förderung des Viehexports zur Verfügung stehen. Es ist vorgesehen, die Finanzierung der Ausfuhrbeihilfen mittels einer Umlagerung von Mitteln für die Direktzahlungen innerhalb des Landwirtschaftskredits sicherzustellen.

Vernehmlassungsfrist: 4. März 2011 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Parlamentsdienste, Sekretariat WAK, Bundeshaus, 3003 Bern, Telefon 031 322 83 20, Fax 031 322 83 55 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

1. Februar 2011

2011-0151

Bundeskanzlei

1321