Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 10932 Widersprechende Mars Schweiz AG, Baarermattstrasse 6, 6340 Baar, CH-Marke Nr. 436 921 «BOUNTY» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin The Egyptian Company For Modern Food Industries (Honey Well), 10th of Ramadan, the industrial zone (Égypte), IR-Marke Nr. 1 013 971 «BONITO» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 20. Januar 2011 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

20. Januar 2011

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2011-0167

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