Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 10931 Widersprechende Ascom Holding AG, Belpstrasse 37, CH-3000 Bern 14, CH-Marke Nr. 420 547 «ascom» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin Beijing Dascom Electronics Co., Ltd., Dascom Building No. 9, Shangdi East Road, Haidian District, Beijing (CN), IR-Marke Nr. 1 012 165 «DASCOM» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 4. Juli 2011 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 1 012 165 wird der Schutz in der Schweiz für sämtliche Waren definitiv gewährt (sog. Déclaration d'octroi de la protection faisant suite à un refus provisoire ­ règle 18ter.2)i) du règlement d'exécution commun [sur motifs relatifs]).

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

4. Juli 2011

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2011-1439

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