Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 10861 Widersprechende WELLA AKTIENGESELLSCHAFT, 65, Berliner Allee, DE-64274 DARMSTADT, IR-Marke Nr. 241 307 «Wella» gegen Widerspruchsgegner Thomas Pelz, Weberstrasse 22, DE-60318 Frankfurt/Main, IR-Marke Nr. 1 008 879 «WELLASIA».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 13. Januar 2011 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet, dem Widerspruchsgegner durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

13. Januar 2011

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2011-0093

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