Notifikation (Art. 36 Bst. b VwVG) Behul Avdullahi, geb. 21. November 1978, Kosovo: ohne Zustelladresse in der Schweiz.

Das Bundesverwaltungsgericht verfügt in Anwendung von Artikel 11 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG, SR 172.021): 1.

Dr. Gunter Klodner wird aufgefordert, sich durch eine schriftliche, von Behul Avdullahi unterzeichnete Vollmacht als dessen Rechtsvertreter im vorliegenden Beschwerdeverfahren auszuweisen.

2.

Die schriftliche Vollmacht ist innert 10 Tagen nach Publikation der vorliegenden Verfügung im Bundesblatt einzureichen.

3.

Die Frist ist gewahrt, wenn die Eingabe spätestens am letzten Tage der Frist dem Bundesverwaltungsgericht oder zu seinen Handen der schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben wird.

4.

Bei unbenütztem Ablauf der Frist wird auf die Beschwerde unter Kostenfolge zu Lasten von Dr. Gunter Klodner nicht eingetreten.

10. Mai 2011

Bundesverwaltungsgericht: Abteilung III

2011-0885

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