N Bundesgesetz Entwurf über Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraums Schweiz Verlängerung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 3. Dezember 20101, beschliesst: I Das Bundesgesetz vom 5. Oktober 20072 über Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraumes Schweiz wird wie folgt geändert: Art. 4 Abs. 4 (neu) 4

Die Geltungsdauer dieses Gesetzes wird bis zum 31. Dezember 2012 verlängert.

II 1

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2

Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

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BBl 2011 757 SR 410.1

2010-2133

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Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraums Schweiz. BG

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