Bundesbeschluss I über den Nachtrag I zum Voranschlag 2011 vom 15. Juni 2011

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 126 und 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 30. März 20112, beschliesst: Art. 1

Nachtragskredite

Für das Jahr 2011 werden als erster Nachtrag zum Voranschlag 2011 der Schweizerischen Eidgenossenschaft gemäss besonderem Verzeichnis folgende Voranschlagskredite bewilligt: Franken

a.

Erfolgsrechnung: Aufwände von

b.

Investitionsbereich: Ausgaben von

Art. 2

141 801 325 74 360 000

Ausgaben

Im Rahmen der Finanzierungsrechnung für das Jahr 2011 werden zusätzliche Ausgaben von 145 661 325 Franken genehmigt.

Art. 3

Nicht der Ausgabenbremse unterstellter Verpflichtungskredit

Für die Ausgleichsbeiträge für die Wasserkrafteinbussen wird ein Zusatzkredit von 33 640 000 Franken bewilligt.

Art. 4

Der Ausgabenbremse unterstellter Zahlungsrahmen

Der Zahlungsrahmen Schweiz Tourismus 2008­2011 wird um 12 000 000 Franken aufgestockt.

Art. 5

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 9. Juni 2011

Nationalrat, 15. Juni 2011

Der Präsident: Hansheiri Inderkum Der Sekretär: Philippe Schwab

Der Präsident: Jean-René Germanier Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

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SR 101 Im BBl nicht veröffentlicht

2011-1481

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Nachtrag I zum Voranschlag 2011. BB I

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