Bundesbeschluss über die Beschaffung von Rüstungsmaterial 2011
Entwurf
(Rüstungsprogramm 2011) vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 60 und 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. Februar 20112, beschliesst: Art. 1 Der Beschaffung von Rüstungsmaterial nach dem Rüstungsprogramm 2011 wird zugestimmt.
1
Es wird ein Verpflichtungskredit von 433 Millionen Franken für die Beschaffung von Rüstungsmaterial nach dem Verpflichtungskreditverzeichnis im Anhang bewilligt.
2
Art. 2 1
Der jährliche Zahlungsbedarf ist in den Voranschlag aufzunehmen.
Die Beschaffung des Rüstungsmaterials geht zulasten des Voranschlagskredits, Finanzposition 1045/A2150.0100 «Rüstungsmaterial» (Verteidigung).
2
Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
1 2
SR 101 BBl 2011 2069
2010-1556
2121
Rüstungsprogramm 2011. BB
Anhang
Verpflichtungskreditverzeichnis Vorhaben
Schutz und Tarnung
Beträge in Fr.
25 000 000
Mobilität
228 000 000
Waffenwirkung
180 000 000
Total Verpflichtungskredit Rüstungsprogramm 2011
433 000 000
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