Bundesbeschluss über die Beschaffung von Rüstungsmaterial 2011

Entwurf

(Rüstungsprogramm 2011) vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 60 und 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. Februar 20112, beschliesst: Art. 1 Der Beschaffung von Rüstungsmaterial nach dem Rüstungsprogramm 2011 wird zugestimmt.

1

Es wird ein Verpflichtungskredit von 433 Millionen Franken für die Beschaffung von Rüstungsmaterial nach dem Verpflichtungskreditverzeichnis im Anhang bewilligt.

2

Art. 2 1

Der jährliche Zahlungsbedarf ist in den Voranschlag aufzunehmen.

Die Beschaffung des Rüstungsmaterials geht zulasten des Voranschlagskredits, Finanzposition 1045/A2150.0100 «Rüstungsmaterial» (Verteidigung).

2

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

1 2

SR 101 BBl 2011 2069

2010-1556

2121

Rüstungsprogramm 2011. BB

Anhang

Verpflichtungskreditverzeichnis Vorhaben

­ Schutz und Tarnung

Beträge in Fr.

25 000 000

­ Mobilität

228 000 000

­ Waffenwirkung

180 000 000

Total Verpflichtungskredit Rüstungsprogramm 2011

433 000 000

2122