Verfügung betreffend Markeneintragungsverfahren Nr. 54253/2011 Markeneintragungsgesuch vom 7. April 2011, Marke Sweet Chocolate, Klasse 41, angebliche Hinterlegerin Improv, Katzenrütistrasse 21, 8153 Rümlang.

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 27. Juni 2011 Folgendes verfügt: 1.

Auf das Markeneintragungsgesuch Nr. 54253/2011 wird nicht eingetreten.

2.

Dieser Entscheid wird durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

27. Juni 2011

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

5882

2011-1374