Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 11106 Widersprechende Oracle America, Inc., 4150 Network Circle, US-Santa Clara (CA 95054), CH-Marke Nr. 461 494 «SUN» gegen Widerspruchsgegnerin Sungrow Power Supply Co., Ltd., No. 2 Tianhu Road, New & High, Technology Industrial Development Zone, CN-Hefei Anhui, internationale Registrierung Nr. 1 023 368 «SunInfo».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 15. Juni 2011 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 11106 wird als gegenstandslos abgeschrieben.

3.

Der Widersprechenden wird daher die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

4.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

15. Juni 2011

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

4960

2011-1245