Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Verordnung über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten Das Parlament hat am 17. Dezember 2010 das Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten verabschiedet. Gestützt auf diese neue gesetzlichen Grundlage ist eine Ausführungsverordnung zu erlassen.

Vernehmlassungsfrist: 31. März 2012 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Sport, Rechtsdienst, 2532 Magglingen, Telefon 032 327 63 79, Fax 032 327 61 99, www.baspo.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

13. Dezember 2011

2011-2840

Bundeskanzlei

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