Bundesbeschluss zum Armeebericht 2010 vom 29. September 2011

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 148 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 20021 und den Armeebericht 2010 des Bundesrates vom 1. Oktober 20102, beschliesst: I Der Armeebericht 2010 wird zur Kenntnis genommen.

II Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis spätestens Ende 2013 eine Botschaft zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee vorzulegen. Dabei sind nachstehende Eckwerte einzuhalten: a.

Die Armee hält die Kernkompetenz Verteidigung aufrecht und entwickelt sie weiter, unterstützt mit dem Gros und einer Ablösung subsidiär die zivilen Behörden und ist fähig, 1000 Armeeangehörige für humanitäre Hilfeleistungen und die Friedensförderung einzusetzen.

b.

Die Armee verfügt zur Erfüllung ihrer Aufträge über einen Sollbestand von 100`000 Militärdienstpflichtigen. Die Zahl der Durchdiener (freiwillige) beträgt höchstens 15 % eines Rekrutenjahrganges.

c.

Die Finanzierung muss bei einem Ausgabenplafond von 5 Milliarden Franken ab 2014 die Einhaltung der Eckwerte sowie die Beseitigung der Ausrüstungslücken und die geplante Ersatzbeschaffung der Kampfflugzeuge (TTE) sicherstellen.

III Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 28. September 2011

Nationalrat, 29. September 2011

Der Präsident: Hansheiri Inderkum Der Sekretär: Philippe Schwab

Der Präsident: Jean-René Germanier Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

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SR 171.10 BBl 2010 8871

2010-2579

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Armeebericht 2010. BB

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