Bundesbeschluss über die Genfer Akte vom 22. Juli 1999 des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle

Entwurf

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 und Artikel 166 Absatz 2 der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 16. Februar 2000 1, beschliesst:

Art. 1 1 Die Genfer Akte vom 2. Juli 1999 des Haager Abkommens über die internationale Hinterlegung der gewerblichen Muster und Modelle wird genehmigt.

2

Der Bundesrat wird ermächtigt, diesen Vertrag zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

10902

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BBl 2000 2729

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2000-0458