Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz 400 km Strassenverbindungen sollen ins Nationalstrassennetz aufgenommen werden.

Dadurch resultieren für den Bund Mehrkosten von jährlich rund 305 Millionen Franken. Zur Deckung dieser Kosten soll der Preis der Autobahnvignette auf 100 Franken pro Jahr erhöht werden und es soll eine Kurzzeitvignette für zwei Monate zu 40 Franken geschaffen werden.

Vernehmlassungsfrist: 8. Juli 2011 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Oberzolldirektion, Sektion Fahrzeuge und Strassenverkehrsabgaben, Monbijoustrasse 40, 3003 Bern, Telefon 031 322 66 93, Fax 031 323 30 94, www.ezv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

12. April 2011

2011-0672

Bundeskanzlei

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