Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Chur, Waffenplatz Chur, Schiessplatz Rossboden; Standortwechsel Helikopterbetankungsplatz und Ersatz Abstellfläche für Truppenfahrzeuge vom 5. September 2011

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 8. April 2011 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Standortwechsel des Helikopterbetankungsplatzes und den Ersatz der Abstellfläche für Truppenfahrzeuge auf dem Waffenplatz Chur, Schiessplatz Rossboden, Gemeinde Chur, unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

13. September 2011

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2011-1847

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