Bericht der Finanzdelegation an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates betreffend die Oberaufsicht über die Bundesfinanzen im Jahre 2010 vom 8. April 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren National- und Ständeräte Gestützt auf Artikel 51 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (ParlG, SR 171.10) unterbreiten wir Ihnen den Bericht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte über ihre Tätigkeit im vergangenen Jahr.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle ihrerseits erstattet der Finanzdelegation und dem Bundesrat in Anwendung von Artikel 14 Absatz 3 des Finanzkontrollgesetzes vom 28. Juni 1967 (FKG, SR 614.0) jährlich einen Bericht, in dem sie über den Umfang und die Schwerpunkte ihrer Revisionstätigkeit, über wichtige Feststellungen und Beurteilungen sowie über Revisionspendenzen und deren Gründe informiert.

Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die im Jahre 2010 behandelten wichtigsten Geschäfte.

8. April 2011

Im Namen der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte Der Präsident: Arthur Loepfe, Nationalrat Der Vizepräsident: Urs Schwaller, Ständerat

2011-0313

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Zusammenfassung Der vorliegende Tätigkeitsbericht enthält die wichtigsten Geschäfte, mit denen sich die Finanzdelegation 2010 befasste. Die Zusammenfassung beleuchtet nachstehend in geraffter Form diejenigen Themen, mit denen sich die Finanzdelegation besonders beschäftigte.

Wiederholt hatte die Finanzdelegation feststellen müssen, dass in Einzelfällen Kredit- und Personalgeschäfte sehr spät angekündigt worden waren und die notwendigen Unterlagen nur unvollständig vorlagen. Sie gelangte deshalb an den Bundesrat und formulierte im Hinblick auf eine angemessene Auseinandersetzung mit den jeweiligen Geschäften konkrete Vorgaben in terminlicher und inhaltlicher Hinsicht.

Der Bundesrat wies daraufhin die Departemente an, die regulären Fristen für Nachtragskredite wenn immer möglich zu wahren und der Finanzdelegation alle notwendigen Unterlagen zukommen zu lassen. Die Finanzdelegation kann feststellen, dass sich die Situation verbessert hat.

Auch 2010 legte die Finanzdelegation bezüglich der Dringlichkeit von Kreditbegehren einen hohen Massstab an. So lehnte sie eine Bevorschussung der Ausgaben für den Frankophoniegipfel ab. Angesichts der Tatsache, dass der Bundesrat den Grundsatzentscheid für diesen Anlass bereits im September 2009 gefällt hatte, erachtete sie die Dringlichkeit als nicht gegeben. Sie ersuchte deshalb den Bundesrat, den ordentlichen Weg zu beschreiten und dem Parlament eine dringliche Botschaft vorzulegen.

Aus Sicht der Finanzdelegation hat das Eidg. Personalamt (EPA) als zentrale Fachstelle für das Personalwesen des Bundes eine köhärente Umsetzung der Personalpolitik, einen effizienten Umgang mit den personellen Ressourcen sowie zielorientierte Reformen der gesetzlichen Grundlagen sicherzustellen. Die Finanzdelegation bedauert, dass sich die Revision des Bundespersonalgesetzes verzögert hat.

Im Bereich der Personalgesetzgebung sind dringend Massnahmen angezeigt, um die gesetzlichen Grundlagen zu vereinfachen und zu harmonisieren sowie die Kompetenzen des EPA zu stärken. Ausserdem sind die zahlreichen Sonderzulagen und ­ entschädigungen auch auf Verordnungsstufe zu überprüfen.

Der Prozess der Gesamtbeurteilung der Ressourcen im Personalbereich durch den Bundesrat vermag nicht zu befriedigen. Seit 2007 ist ein steter Anstieg des Stellenbestandes des Bundes zu beobachten. Die
Finanzdelegation begrüsst deshalb, dass das EFD den heutigen Prozess überprüft. Aus ihrer Sicht muss ein Instrument geschaffen werden, das dem Bundesrat erlaubt, die Stellenentwicklung frühzeitig zu steuern und gegenüber dem Parlament transparent und im Mehrjahresvergleich darzulegen. Bei Reorganisationen in der Bundesverwaltung sind ausserdem die Möglichkeiten der Einsparung personeller Ressourcen durch Aufgabenverzicht oder durch effizientere Aufgabenerfüllung immer und umfassend zu prüfen. Das Ergebnis dieser Abklärungen muss Bestandteil jedes Antrags auf zusätzliche Stellen sein.

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Dem Risikomanagement des Bundes kommt grosse Bedeutung zu, weil das Eintreten gewisser Risiken des Bundes zu weitreichenden finanziellen Folgen führen kann.

Deshalb beschäftigen sich sowohl die Finanzdelegation als auch die Geschäftsprüfungskommissionen seit längerem mit diesem Thema. Die GPK schuf 2009 eine Arbeitsgruppe, die das Geschäft federführend betreut. Die GPK formulierte letztes Jahr in einem Bericht insgesamt sechs Empfehlungen an den Bundesrat, insbesondere bezüglich einheitlicher Kriterien und Instrumente und der Erkennung von Querschnittsrisiken. Im September 2010 hat der Bundesrat neue Weisungen über die Risikopolitik verabschiedet. Die Finanzdelegation ist in der Arbeitsgruppe der GPK vertreten und wird sich ihrerseits weiterhin mit den finanziellen Aspekten des Risikomanagements beschäftigen.

Im Juni 2004 initiierte der Bundesrat die Aufgabenüberprüfung, 2005 legte er die übergeordnete Zielsetzung und die Grundstrategie fest. In der Botschaft vom 1. September 2010 zum Konsolidierungsprogramm 2012-13 (KOP) fanden schliesslich rund 30 Massnahmen der Aufgabenüberprüfung (AüP) ihren Niederschlag. Im Januar 2011 hielt jedoch der Bundesrat fest, angesichts der Mehreinnahmen im Bundeshaushalt könne aus seiner Sicht im KOP allenfalls auf die Massnahmen der AüP verzichtet werden. Die Finanzdelegation nahm zur Kenntnis, dass der Bundesrat nach wie vor an der AüP festhält und eine detaillierte Umsetzungsplanung besteht. Sie forderte jedoch den Bundesrat auf, seine Führungsrolle wahrzunehmen, einen verbindlichen Zeitplan zu beschliessen und dessen Umsetzung konsequent zu überwachen.

Mit einem überdepartementalen Projekt Vertragsmanagement Bundesverwaltung soll eine zentrale Beschaffungsstatistik geschaffen sowie ein Supportprozess realisiert werden. Dass in diesem Bereich erhebliches Verbesserungspotenzial liegt, zeigt ein Bericht der EFK zur Vergabe von Expertenaufträgen. Eine Erhebung in fünf Departementen ergab ein erhebliches Volumen von freihändig vergebenen Expertenaufträgen. Die beschaffungsrechtlichen Vorgaben werden nur teilweise eingehalten. Die Finanzdelegation begrüsst die Bereitschaft des EFD, die Situation vertieft zu analysieren und Verbesserungsmassnahmen aufzuzeigen und umzusetzen.

Im Januar 2011 beschloss der Bundesrat eine Kandidatur der Schweiz für den UNO-Sicherheitsrat
in den Jahren 2023/24. Der voraussichtliche personelle Mehrbedarf wird mit 10 ­ 15 Stellen beziffert. Die Finanzdelegation erachtet diesen Zusatzaufwand als hoch. Dem Aspekt der Kostenfolgen ist deshalb bei der parlamentarischen Beratung der Vorlage grösste Aufmerksamkeit zu schenken. Der zusätzliche Aufwand ist auf das absolut Notwendige zu beschränken und er ist soweit möglich intern oder durch temporäre Massnahmen aufzufangen.

Ausgehend von früheren Erfahrungen bei der Expo 02 und bei früheren Weltausstellungen hat die Finanzdelegation die Weltausstellung 2010 in Shanghai eng begleitet. Sie konnte zur Kenntnis nehmen, dass das Projekt professionell geführt wurde und die Ausgaben im Rahmen des Budgets bleiben. Jedoch flossen die Sponsorengelder nicht im erwarteten Ausmass. Die Finanzdelegation lud Präsenz Schweiz ein, einen detaillierten Leitfaden für die Durchführung von Weltausstellungen auszuarbeiten. Die Finanzdelegation wird sich auch über die Weltausstellung 2015 in Mailand mittels regelmässiger Standberichte orientieren lassen.

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Beim Informationsbesuch im Bundesamt für Gesundheit standen die heutige Praxis der Prämienfestlegung und -genehmigung sowie die vom Bundesrat geplanten Massnahmen zur Stärkung der Aufsicht über die Krankenversicherer im Vordergrund. Aus Sicht der Finanzdelegation ist unbestritten, dass das BAG für seine Kontroll- und Aufsichtstätigkeit über genügend Mittel verfügen muss. Angesichts der knappen personellen Ressourcen ist jedoch eine klare Priorisierung der Aufgaben unumgänglich. Im Weiteren erachtet die Finanzdelegation die Empfehlungen der Eidg. Finanzkontrolle betreffend Tarmed als prüfenswert. Sie unterstützt eine Vereinfachung des Prämiensystems und eine transparentere sowie effizientere Gestaltung der Krankenversicherungsaufsicht.

Ein Bericht der EFK zeigt, dass das Immobilienmanagement der ETH überwiegend effizient und kostenbewusst gehandhabt wird. Aus Sicht der Finanzdelegation ist jedoch ein besonderes Augenmerk auf die Betriebs- und Unterhaltskosten zu richten. Beim Beschaffungswesen der ETH liegt nach Ansicht der Finanzdelegation ein erhebliches Synergiepotenzial brach. Zu prüfen ist eine wirksamere Koordination, insbesondere eine möglichst zentrale Beschaffung von Standardgütern. Der Anspruch auf die Forschungsfreiheit verbietet eine Einflussnahme des ETH-Rates auf operative Bereiche der einzelnen Institute nicht. Die Finanzdelegation begrüsst die Bereitschaft des Departementes, den nächsten Leistungsauftrag im Hinblick auf eine wirksamere Koordination der operationellen Geschäfte anzupassen.

Die Finanzdelegation hat die Umsetzung der Abkommen von Schengen und Dublin auch letztes Jahr aufgrund regelmässiger Controllingberichte aufmerksam begleitet. Ein besonderes Augenmerk richtete sie dabei auf die zusätzlich erforderlichen betrieblichen Ressourcen sowie auf die in Aussicht gestellten Einsparungen bzw. Mehreinnahmen in der gesamten Bundesverwaltung. Sie verlangte dazu einen ergänzenden Bericht. Dem Projekt stehen noch verschiedene Herausforderungen bevor. Da die Schweiz Anpassungen sowie Neu- und Weiterentwicklungen des EU-Projekts übernehmen muss, sind weitere Verzögerungen und bisher nicht budgetierte Mehrkosten nicht auszuschliessen.

Bei der Informatik im VBS zeigte die vom Departementschef eingesetzte Task Force, dass die Schwierigkeiten in erster Linie auf Führungsprobleme
zurückzuführen sind. Bei den angestrebten Verbesserungsmassnahmen steht darum insbesondere die klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten im Vordergrund. Bis Ende 2010 konnten im Bereich der Informatik-Führungsorganisation sowie bei der Entwicklung eines Finanzreportings- und Planungssystems erste Projektschritte abgeschlossen werden. Zudem wurden Vorschläge zur Führungsorganisation sowie zu den möglichen Sparpotenzialen erarbeitet. Die Finanzdelegation wird diese Arbeiten weiterhin aufmerksam verfolgen; gewisse Erkenntnisse über die Probleme in der Informatik des VBS lassen sich auch auf die Informatik des Bundes anwenden.

Auf Anfang 2010 wurden die Nachrichtendienste des Bundes in einer neuen Einheit (NDB) beim VBS zusammengelegt. Im Rahmen eines Informationsbesuchs liess sich die Finanzdelegation über den Stand dieser Zusammenlegung und über die personellen sowie finanziellen Auswirkungen orientieren. Sie nahm zur Kenntnis, dass erhebliche Synergiegewinne erwartet werden, deren Umsetzung jedoch noch einige Zeit in Anspruch nimmt. Die Finanzdelegation wird die Entwicklung im NDB wei-

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terhin in Zusammenarbeit mit der Geschäftsprüfungsdelegation begleiten und sich insbesondere über die künftigen Finanzbedürfnisse orientieren lassen.

Die Schweiz konnte den Steuerstreit mit den USA mit einer aussergerichtlichen Einigung beilegen. Die Finanzdelegation vertrat die Ansicht, die aus dem ersten Amtshilfeersuchen der USA entstandenen Kosten von rund 37 Millionen Franken seien der Bank UBS zu überwälzen. Die Vorbehalte des Bundesrates, der eine Überwälzung dieser Kosten ablehnte, teilte sie nicht. Sie forderte den Bundesrat auf, die notwendige rechtliche Regelung zu schaffen. Dieser legte im April 2010 den eidg. Räten den Entwurf eines entsprechenden Bundesschlusses vor. Dieser ist nur auf die UBS und nur für diesen spezifischen Fall anwendbar.

Die Schaffung des Staatssekretariates für Internationale Finanzfragen (SIF) dient der Stärkung der internationalen Stellung der Schweiz im Finanz- und Steuerbereich. Die Finanzdelegation hatte im Rahmen der Vereinbarung 2009 die Einreihung des obersten Kaders des SIF zu genehmigen. Anlässlich eines Informationsbesuches liess sich die Finanzdelegation eingehend über die Aufgaben und die Strukturen des SIF orientieren. Nach wie vor pendent ist der Nachweis der vom EFD zugesicherten Kostenneutralität der zusätzlichen 15 Stellen des SIF. Wegen der Personalsituation in der Eidg. Zollverwaltung konnten die Mehrstellen nicht vollumfänglich EFD-intern aufgefangen werden. Die Finanzdelegation erwartet jedoch angesichts der klaren Zusicherung des EFD eine vollständig Kompensation.

Bei der Informatikstrategie des Bundes bemängelt die Finanzdelegation bereits seit mehreren Jahren unklare Rollen und Kompetenzen der beteiligten Stellen. Sie begrüsst daher die von der Finanzkommission des Nationalrates im September 2010 eingereichten Motionen betreffend Zuständigkeiten im Bereich der Informatik bzw.

Steuerung der Informatiklösung SAP. Der Bundesrat beabsichtigt, die Rollen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten künftig analog der übrigen Supportprozesse auszugestalten und bei der Informatik künftig wieder selber die strategische Führung zu übernehmen. Die Bundesinformatikverordnung soll entsprechend angepasst werden.

Die Finanzdelegation verlangte vom Bundesrat einen verbindlichen Zeitplan. Sie wird sich laufend über die Umsetzung der geplanten Schritte
orientieren lassen.

Die im Rahmen von wirtschafts-und handelspolitischen Massnahmen in der Entwicklungszusammenarbeit getätigten Investitionen sollen künftig von der verselbständigten SIFEM AG (Swiss Investment Fund for Emerging Markets) bearbeitet werden. Das Staatssekretariat für Wirtschaft erwartet von dieser Übertragung an eine externe Gesellschaft eine Professionalisierung der Portfolio-Bewirtschaftung sowie eine Steigerung der Effizienz. Aus Sicht der Finanzdelegation ist eine wirkungsvolle Oberaufsicht durch das Parlament von zentraler Bedeutung. Sie wird darum die Tätigkeit der SIFEM aufgrund von jährlichen Standberichten eng begleiten. Insbesondere werden Fragen der Bewertung von Darlehen und Aspekte der Risikobewirtschaftung zu beurteilen sein.

Der Informationsbesuch beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) widmete sich dem Thema der Gefahrenprävention, insbesondere dem Projekt der 3. Rhônekorrektion.

Bezüglich Controlling und Reporting sind bei diesem gewichtigen Vorhaben noch verschiedene Fragen offen. Aus einem externen Expertenbericht resultierte eine

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Reihe von Empfehlungen bezüglich der Ausgestaltung des Projektcontrollings durch das BAFU. Deren Umsetzung ist allerdings noch nicht sehr weit gediehen. Die Finanzdelegation erkennt deshalb beim Controlling erheblichen Handlungsbedarf.

Sie hat das BAFU aufgefordert, die nötigen Arbeiten unverzüglich an die Hand zu nehmen. Sie wird das Projekt aufgrund von Standberichten aufmerksam begleiten.

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Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung

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Abkürzungsverzeichnis

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1 Auftrag und Organisation 1.1 Aufgaben und Kompetenzen der Finanzdelegation 1.2 Organisation der Finanzdelegation und behandelte Geschäfte 1.3 Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) 1.4 Koordination mit Aufsichtskommissionen 1.5 Behandlung von Kredit- und Personalgeschäften

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2 Querschnittsthemen 2.1 Personalgeschäfte 2.1.1 Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG), Kompetenzen des Eidg. Personalamts (EPA) 2.1.2 Gesamtbeurteilung der Ressourcen im Personalbereich 2010, Reorganisationen 2.1.3 Kaderlohnreporting 2009, Umsetzung des Corporate Governance Berichts 2.1.4 Reorganisationen in der Bundesverwaltung und damit verbundene Einstufung von Kaderfunktionen 2.2 Kreditgeschäfte 2.2.1 Frankophoniegipfel Montreux 2.2.2 Verfahren Schweiz-Libyen 2.2.3 Eidg. Steuerverwaltung, Projekt INSIEME 2.2.4 Amtshilfeabkommen Schweiz-USA 2.2.5 Personalkredite 2.2.6 Weitere Kreditgeschäfte 2.3 Weitere Querschnittsthemen 2.3.1 Risikomanagement des Bundes 2.3.2 Aufgabenüberprüfung 2.3.3 Vertragsmanagement 2.3.4 Vergabe von Expertenaufträgen

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3 Schwerpunkte nach Departementen 3.1 Behörden und Gerichte 3.2 Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) 3.2.1 Kandidatur Schweiz für den UNO-Sicherheitsrat 3.2.2 Informationsbesuch bei der Abteilung Humanitäre Hilfe und SKH der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) 3.2.3 Weltausstellungen 3.3 Eidg. Departement des Innern (EDI) 3.3.1 Informationsbesuch beim Bundesamt für Gesundheit 3.3.2 ETH-Bereich: Immobilienmanagement 3.3.3 ETH-Bereich: koordiniertes Beschaffungswesen 3.4 Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)

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3.8

3.4.1 Umsetzung der Assoziierungsabkommen von Schengen und Dublin 3.4.2 Informationsbesuch Nachrichtendienst, Teil fedpol Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) 3.5.1 C4ISTAR, Informatik im VBS 3.5.2 Informationsbesuch Nachrichtendienst, Teil VBS Eidg. Finanzdepartement (EFD) 3.6.1 Aufwand des Bundes für die Intervention im Steuerstreit mit den USA 3.6.2 Informationsbesuch bei der Eidg. Finanzverwaltung, Bereich Bundestresorerie 3.6.3 Informationsbesuch beim Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen (SIF) 3.6.4 Informatikstrategie des Bundes Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD) 3.7.1 Informationsbesuch KTI 3.7.2 Staatssekretariat für Wirtschaft, SIFEM Eidg. Departement für Verkehr, Energie, Umwelt und Kommunikation (UVEK) 3.8.1 Informationsbesuch beim Bundesamt für Umwelt

4 Schlussbemerkungen

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3889 3891 3892 3892 3893 3894 3894 3895 3896 3897 3898 3898 3899 3900 3900 3902

Abkürzungsverzeichnis AHV AüP BAG BBT BIT BöB BPG BPV BT DAP DBST DEZA EDA EDI EFD EFK EFV EJPD EPA EPFL ESTV ETH ETHZ EU EURO EVD fedpol FHG FISP FKG FK-N FK-S FLAG GPK-N GS-EFD IKT IRB

Alters- und Hinterlassenenversicherung Aufgabenüberprüfung Bundesamt für Gesundheit Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Bundesamt für Informatik und Telekommunikation Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) Bundespersonalgesetz vom 24. März 2000 (SR 172.220.1) Bundespersonalverordnung vom 3. Juli 2001 (SR 172.220.111.3) Bundestresorerie Dienst für Analyse und Prävention Direkte Bundessteuerit Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Eidgenössisches Departement des Innern Eidgenössisches Finanzdepartement Eidgenössische Finanzkontrolle Eidgenössische Finanzverwaltung Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Eidgenössisches Personalamt ETH Lausanne Eidg. Steuerverwaltung Eidgenössische Technische Hochschulen ETH Zürich Europäische Union Fussball-Europameisterschaft Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Bundesamt für Polizei Bundesgesetz vom 7. Oktober 2005 über den eidgenössischen Finanzhaushalt, Finanzhaushaltgesetz (SR 611.0) Finanzinspektorate des Bundes Bundesgesetz vom 28. Juni 1967 über die Eidgenössische Finanzkontrolle, Finanzkontrollgesetz (SR 614.0) Finanzkommission des Nationalrates Finanzkommission des Ständerates Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates Generalsekretariat des EFD Informations- und Kommunikationstechnologien Informatikrat Bund 3863

ISB KMU KOP KVG LBT NDB NRM N-SIS ParlG ParlVV PD RVOG SAP SECO SIF SIFEM SIS II SKH SND SR Tarmed UVEK VBS VIS

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Informatikstrategieorgan Bund Kleinere und mittlere Unternehmen Konsolidierungsprogramm Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (SR 832.10) Lötschberg-Basistunnel Nachrichtendienst des Bundes Neues Rechnungsmodell des Bundes Nationales Schengen Information System Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung, Parlamentsgesetz (SR 171.10) Verordnung der Bundesversammlung vom 3. Oktober 2003 zum Parlamentsgesetz und über die Parlamentsverwaltung, Parlamentsverwaltungsverordnung (SR 171.115) Parlamentsdienste Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21. März 1997 (SR 172.010) Systemanalyse und Programmentwicklung Staatssekretariat für Wirtschaft Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen Swiss Investment Fund for Emerging Markets Schengener Informationssystem der zweiten Generation Schweizerische Katastrophenhilfe Strategischer Nachrichtendienst Systematische Sammlung des Bundesrechts Tarif für ambulant erbrachte ärztliche Leistungen Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VISA Information System

Tätigkeitsbericht der Finanzdelegation der eidg. Räte 2010 1

Auftrag und Organisation

1.1

Aufgaben und Kompetenzen der Finanzdelegation

Die Finanzdelegation hat gemäss Artikel 51 Absatz 2 ParlG den Auftrag, den gesamten Finanzhaushalt zu prüfen und zu überwachen. Sie erstattet den Finanzkommissionen darüber Bericht und stellt Antrag (Art. 51 Abs. 4 ParlG). Sie kann sich mit weiteren Beratungsgegenständen befassen und ihre Feststellungen den Finanzkommissionen oder anderen Kommissionen zur Kenntnis bringen (Art. 51 Abs. 5 ParlG).

Gestützt auf Artikel 14 Absatz 1 FKG erhält die Finanzdelegation sämtliche Berichte und Unterlagen im Zusammenhang mit der Aufsichtstätigkeit der Eidg.

Finanzkontrolle (EFK). Die Finanzdelegation führt zudem eigene Informationsbesuche bei Dienststellen des Bundes durch.

Gestützt auf eine 2009 erneuerte Vereinbarung mit dem Bundesrat bedürfen zudem gewisse Besoldungsmassnahmen bei Kadermitarbeitenden der Zustimmung der Finanzdelegation; siehe dazu auch Ziffer 2.1.

Den vom Gesetz vorgesehenen besonderen Delegationen von Aufsichtskommissionen können gemäss Artikel 169 der Bundesverfassung keine Geheimhaltungspflichten entgegengehalten werden. So hat die Finanzdelegation gestützt auf Artikel 154 Absatz 2 ParlG insbesondere das Recht, Unterlagen einzusehen, die der unmittelbaren Entscheidfindung des Bundesrates dienen oder die im Interesse des Staatsschutzes oder der Nachrichtendienste geheim gehalten werden. In diesem Sinne erhält die Finanzdelegation laufend und regelmässig sämtliche Beschlüsse des Bundesrates einschliesslich der Mitberichte (Art. 154 Abs. 3 ParlG).

Schliesslich ist die Finanzdelegation gestützt auf Artikel 34 Absatz 1 und Artikel 28 Absatz 1 FHG zuständig, anstelle des Parlaments dringliche Zahlungskredite ­ so genannte Nachtragskredite mit gewöhnlichem Vorschuss ­ und dringliche Verpflichtungskredite zu beschliessen. Siehe dazu auch Ziffer 2.2.

1.2

Organisation der Finanzdelegation und behandelte Geschäfte

Die Finanzkommissionen beider Räte wählen aus ihrer Mitte je drei Mitglieder und drei Ersatzmitglieder in die Finanzdelegation, die sich selber konstituiert (Art. 51 Abs. 1 ParlG). Präsident ist abwechslungsweise für ein Jahr ein Mitglied des Ständebeziehungsweise des Nationalrates. Im Berichtsjahr setzte sich die Finanzdelegation zusammen aus den Ständeräten Hans Altherr (Präsident), Alain Berset und Urs Schwaller sowie den Nationalräten Arthur Loepfe (Vizepräsident), Marina Carobbio Guscetti und Bruno Zuppiger.

Die Finanzdelegation ist in drei Subdelegationen gegliedert, die sich aus je einem National- und einem Ständerat zusammensetzen. Diese Subdelegationen betreuen die sieben Departemente des Bundes sowie die Behörden und Gerichte. Den Mitgliedern wird in der Regel kein Departement zugewiesen, dessen Departements3865

vorsteher derselben Partei angehört. Die Mitglieder sind während mindestens zwei Jahren für dieselben Departemente zuständig.

Die Finanzdelegation trat 2010 zu sechs ordentlichen und vier ausserordentlichen Sitzungen zusammen. Die dritte ordentliche Sitzung fand in Wien, Österreich, statt, wo die Finanzdelegation insbesondere die Gelegenheit zu Aussprachen mit Vertretern des Österreichischen Rechnungshofes und der INTOSAI wahrnahm. Die drei Subdelegationen führten im Berichtsjahr insgesamt sieben Informationssitzungen durch.

2010 wurden der Finanzdelegation von der Eidg. Finanzkontrolle 144 Revisionsund Inspektionsberichte übermittelt (Vorjahr: 122), wovon 53 Berichte für den Aufgabenbereich der Finanzdelegation von Relevanz waren. Die Finanzdelegation behandelte 111 haushaltsrelevante Bundesratsbeschlüsse (Vorjahr: 108) und 24 Personalmassnahmen (Vorjahr: 6) für höhere Kadermitarbeitende gemäss Vereinbarung 2009. Des Weiteren behandelte die Finanzdelegation 10 Vorschussbegehren (Vorjahr 5), von denen sie 9 genehmigte (Vorjahr: 5), entsprechend einem Gesamtbetrag von rund 71 Millionen Franken (Vorjahr: rund 103 Millionen Franken); siehe auch Ziffer 2.2.

1.3

Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK)

Der gesetzliche Auftrag der EFK wird gemäss FKG wie folgt definiert: ­

Prüfkriterien der Finanzaufsicht sind Ordnungsmässigkeit, Rechtmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (Art. 5)

­

Kontrollaufgaben, wie Prüfung Finanzhaushalt, Interne Kontrollsysteme, Preisprüfungen und EDV-Anwendungen (Art. 6)

­

Begutachtungen sämtlicher Fragen der Finanzaufsicht, unter anderem in den Bereichen Buchhaltung, Zahlungsverkehr und Inventarführung sowie Beratung der Finanzkommissionen und der Finanzdelegation (Art. 7)

­

Aufsichtsbereich (Art. 8) mit den zentralen und dezentralen Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung, den Parlamentsdiensten, den Empfängern von Abgeltungen und Subventionen, den Organisationen mit öffentlichen Aufgaben, Bundesunternehmen sowie den Bereich Bundesanwaltschaft und die Bundesgerichte

­

Unterstützung der Finanzinspektorate durch Aus- und Weiterbildung sowie Überwachung durch Wirksamkeitsprüfungen (Art. 11)

In Beantwortung der Motion 07.3282 «Oberaufsicht bei der direkten Bundessteuer» der nationalrätlichen Kommission zum Neuen Finanzausgleich beabsichtigte der Bundesrat, das FKG zu revidieren. Mit den im Artikel 16 vorgeschlagenen Änderungen sollte die EFK ermächtigt werden, bei den Kantonen Prüfungen durchzuführen, soweit diese Bundesaufgaben im Bereich DBST erfüllen. Obwohl diese Prüfungen sich nicht auf die eigentliche Veranlagung der Kantone bezogen hätten, zeigte die Vernehmlassung eine mehrheitlich kritische bis ablehnende Haltung von Kantonen, Parteien und Verbänden. Der Bundesrat hat darum am 26. Januar 2011 beschlossen, auf eine Revision des FKG zu verzichten. Stattdessen soll die bestehende Prüflücke mit einer Änderung des Bundesgesetzes über die DBST geschlos3866

sen werden. Die EFK wird demnach weiterhin keinen substanziellen Beitrag für die Oberaufsicht bei der direkten Bundessteuer leisten können.

Die EFK legt jährlich ihr Revisionsprogramm fest und bringt es der Finanzdelegation und dem Bundesrat zur Kenntnis (Art. 1 Abs. 2 FKG). Über jede abgeschlossene Prüfung erstattet die EFK einen Bericht, den sie einschliesslich der Stellungnahme der geprüften Stelle sowie einer Zusammenfassung der Finanzdelegation zustellt (Art. 14 FKG). Die Berichterstattung der EFK dient der Finanzdelegation bei ihrer Ausübung der Oberaufsicht über die Bundesfinanzen und ermöglicht ihr, nötigenfalls bei den Departementen oder dem Bundesrat zu intervenieren. Darüber hinaus unterstützt die EFK die Finanzdelegation bei der Vorbereitung und Begleitung von Informationsbesuchen, Folgeaufträgen aus Revisionsgeschäften sowie bei Sonderaufträgen. Zudem hat die Finanzdelegation gestützt auf Artikel 1 Absatz 2 FKG die Möglichkeit, der EFK Aufträge zu erteilen. Die EFK ihrerseits kann die Übernahme von Sonderaufträgen ablehnen, wenn diese die Abwicklung des Revisionsprogramms gefährden.

Gemäss Artikel 2 Absatz 3 FKG reicht die EFK ihren Voranschlag direkt dem Bundesrat ein, welcher ihn unverändert an die Bundesversammlung weiterleitet. Die Finanzdelegation stellt ihrerseits der Bundesversammlung Antrag über das Budget der EFK, welches auf den Weisungen des Bundesrates sowie den einschlägigen Richtlinien der Eidg. Finanzverwaltung (EFV) basiert.

Der Voranschlag 2011 der EFK beläuft sich auf 20,97 Millionen Franken (plus 1 % gegenüber dem Vorjahresbudget). Der Personalaufwand macht rund Dreiviertel des Betriebsaufwandes aus. Für ihre Abschlussprüfungen kann die EFK nur bei öffentlich-rechtlichen Anstalten des Bundes und angeschlossenen Organisationen Honorare verlangen. Im Budget 2011 sind dafür rund 1,1 Millionen Franken eingestellt.

Die Bemessung der Honorare richtet sich nach der Gebührenverordnung der EFK.

Prüfungen im Bereich der zentralen Verwaltung sowie im Finanzaufsichtsbereich stellen hingegen eine hoheitliche Aufgabe dar und sind deshalb nicht kostenpflichtig.

Mit dem eigenen Personal wickelt die EFK rund 90 Prozent des Jahresprogrammes ab. Die restlichen zehn Prozent werden mit Unterstützung von Externen realisiert.

Gemessen am Gesamtaufwand des Bundes belaufen sich die
Aufwendungen der EFK weiterhin auf rund 0,3 Promille. Knapp 60 Prozent der Leistungen setzt die EFK für die Finanzaufsicht ein, rund ein Drittel der Ressourcen entfällt auf Abschlussprüfungen. Die EFK arbeitet prozess- und risikoorientiert, mit folgenden Zielen: Operationelle Verbesserungen, systematische Abdeckung der Geschäftsrisiken sowie effiziente Prüfung dank integriertem Wissensmanagement in Verbindung mit automatisierten Prüfungswerkzeugen.

1.4

Koordination mit Aufsichtskommissionen

Die Aufsichtskommissionen und ­delegationen des Parlamentes nehmen die Oberaufsicht über den Bundesrat und die Bundesverwaltung wahr (Art. 50 ff. ParlG).

Diese Aufgaben sind sachgebietsübergreifend und flächendeckend. Da sich der Aspekt der finanziellen Relevanz meist nicht klar von Fragen der Geschäftsführung abgrenzen lässt, müssen die parlamentarischen Organe der Oberaufsicht ihr Vorgehen zeitlich und sachlich eng koordinieren (Art. 49 ParlG). Die formelle und inhalt3867

liche Koordination wird insbesondere über die Sekretariate der Geschäftsprüfungskommissionen und der Finanzdelegation sichergestellt. Die beiden Sekretariate hielten 2010 drei Sitzungen ab, um ihre Tätigkeit abzustimmen und sich über die Schwerpunkte der Arbeit der Aufsichtskommissionen und -delegationen zu orientieren.

Wo nötig und sinnvoll, wird die Koordination auch durch die gegenseitige Mitwirkung in Subkommissionen oder Arbeitsgruppen sichergestellt. So besteht beispielsweise seit Juni 2009 eine Arbeitsgruppe der Geschäftsprüfungskommissionen, welche sich mit dem Risikomanagement des Bundes befasst. Um Doppelspurigkeiten zwischen den beiden Aufsichtskommissionen und -delegationen zu vermeiden, nahm ein Mitglied der Finanzdelegation Einsitz in dieses Gremium (siehe auch Ziff. 2.3.1). Im Weiteren erörterten die beiden Delegationen im Berichtsjahr an einer gemeinsamen Sitzung Fragen der Führung und Organisation von Informatikprojekten im VBS (siehe auch Ziff. 3.5.1) sowie der Informationsrechte der Delegationen der Aufsichtskommissionen.

Im Bereich der Oberaufsicht über den Staatsschutz und die Nachrichtendienste ist die Zusammenarbeit zwischen der Finanzdelegation und der Geschäftsprüfungsdelegation in einer Vereinbarung vom 6. Dezember 2006 (revidiert am 28.8.2009) geregelt. Gemäss deren Ziffer 1 «arbeiten die beiden Delegationen insbesondere bei geheimen Projekten von hohem staatspolitischem Risiko, hohem finanziellen Mitteleinsatz und problematischem Finanzgebaren im Rahmen der Oberaufsicht zusammen». 2010 fand zu diesem Zweck eine gemeinsame Sitzung statt.

1.5

Behandlung von Kredit- und Personalgeschäften

Bereits in früheren Jahren hatte die Finanzdelegation den Bundesrat wiederholt darauf hingewiesen, dass einzelne Nachtragskredite bei einer sorgfältigen Planung auf dem normalen Nachtragsweg hätten abgewickelt werden können. Insbesondere monierte die Finanzdelegation in mehreren Fällen den ungenügenden Nachweis der Dringlichkeit eines Kreditbegehrens.

Nachdem sich im Zusammenhang mit der Ankündigung von Kredit- und Personalgeschäften sowie mit der rechtzeitigen Zurverfügungstellung der notwendigen Unterlagen gewisse Schwierigkeiten gehäuft hatten, gelangte die Finanzdelegation im März 2010 diesbezüglich an den Bundesrat. Ziel war es, vor dem Hintergrund einer angemessenen Auseinandersetzung mit den jeweiligen Geschäften konkrete Vorgaben in praktischer Hinsicht anzubringen. Insbesondere wies die Finanzdelegation auf die genügende Zahl von Sitzungsterminen hin, um sowohl Kredit- als auch Personalgeschäfte in nützlicher Frist behandeln zu können. Im Weiteren listete sie die zur Beurteilung der Personal- und Kreditgeschäfte notwendigen Unterlagen auf und verwies auf die einzuhaltenden Fristen.

In seiner Antwort von Ende Mai 2010 bestätigte der Bundesrat, dass er die Anliegen der Finanzdelegation sehr ernst nehme und die Einhaltung von Fristen ein vordringliches Anliegen sei. Er wies mit Beschluss vom 26. Mai 2010 die Departemente an, die regulären Fristen für Nachtragskredite wann immer möglich zu wahren und der Finanzdelegation ab sofort die in ihrem Schreiben erwähnten Unterlagen stets zukommen zu lassen. Die Bundeskanzlei ihrerseits wurde angewiesen, bei Kredit-

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und Personalgeschäften am Tag der Beschlussfassung den signierten BRB der Finanzdelegation zuzustellen.

Die Finanzdelegation kann feststellen, dass sich die Situation verbessert hat und ihr die nötigen Unterlagen seit ihrer Intervention beim Bundesrat in aller Regel rechtzeitig und vollständig unterbreitet werden. Bezüglich der Dringlichkeit von Nachtragskrediten sei auf Ziffer 2.2 verwiesen.

2

Querschnittsthemen

2.1

Personalgeschäfte

2.1.1

Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG), Kompetenzen des Eidg. Personalamts (EPA)

Wie bereits in den Tätigkeitsberichten 2008 und 2009 dargelegt, stützt die Finanzdelegation das EPA als zentrale Fachstelle für das Personalwesen des Bundes, das durch Koordination und Beratung die kohärente Umsetzung der Personalpolitik des Bundes, einen effizienten Umgang mit den personellen Ressourcen sowie zielorientierte Reformen der gesetzlichen Grundlagen sicherstellt.

Vor diesem Hintergrund bedauert die Delegation, dass sich die Revision des BPG verzögert hat. Die Finanzdelegation ist der Auffassung, dass im Bereich der Personalgesetzgebung des Bundes dringend Massnahmen angezeigt sind und begrüsst darum eine entschiedene Umsetzung der geplanten Revision. Ziel des Bundesrates muss sein, im Rahmen der Revision des BPG ­ die von der zuständigen Departementsvorsteherin für 2011 in Aussicht gestellt wurde ­ die gesetzlichen Grundlagen zu vereinfachen und zu harmonisieren sowie die Kompetenzen des EPA zu stärken.

Der Bund verfügt über einen heterogenen Personalkörper für den zahlreiche, über Jahre gewachsene Ausnahmeregelungen bestehen. In der Delegation gaben insbesondere die Flugzulagen Anlass zu Diskussionen. Diese werden gemäss Flugdienstverordnung VBS (SR 172.220.111.342.1) jährlich im Umfang von rund 10 Millionen Franken ausbezahlt. Das VBS sieht vor, 2011 die Flugzulagen generell zu überprüfen. Aber auch in anderen Departementen gibt es aus Sicht der Finanzdelegation zu viele Sonderzulagen bzw. Sonderentschädigungen, die im BPG bzw. in der BPV sowie in den verschiedenen entsprechenden Verordnungen der einzelnen Departemente festgelegt sind. Generell ist die Delegation der Meinung, dass diese Ausnahmeregelungen so rasch wie möglich aufgehoben werden sollten. Da sie auf Stufe BPV bzw. in nachgeordneten Erlassen geregelt sind, ist es nicht zwingend, die Revision des BPG abzuwarten.

Einzelne Anpassungen der BPV hat der Bundesrat bereits im Jahr 2010 vorgenommen. So wurde beispielsweise die anteilsmässige Vergütung der Lohnfortzahlung für Angehörige des Grenzwachtkorps (GWK) aufgehoben, die vor Beginn des so genannten Vorruhestandsurlaubs aus dem Korps ausscheiden. Diese Anpassung der BPV sowie auch die grundsätzlichen Abklärungen im Rahmen des Konsolidierungsprogramms des Bundes im Hinblick auf eine generelle Neuregelung der vorzeitigen Altersrücktritte begrüsst die Finanzdelegation.

3869

Die Finanzdelegation begrüsst eine entschiedene Umsetzung der Revision des BPG. Ziel dieser Revision soll eine Vereinfachung und Harmonisierung der gesetzlichen Grundlagen sowie eine Stärkung der zentralen Kompetenzen des EPA sein. Zudem sollen die zahlreichen Sonderzulagen und -entschädigungen im Rahmen der Revision des BPG überprüft werden.

2.1.2

Gesamtbeurteilung der Ressourcen im Personalbereich 2010, Reorganisationen

Der Bundesrat nimmt im Laufe des Jahres vom personellen Mehrbedarf der Departemente im Zusammenhang mit neuen Aufgaben Kenntnis, ohne aber über die Zuteilung von zusätzlichen Stellen zu beschliessen. Diesen Beschluss verlegt er auf den Zeitpunkt des Genehmigung des Voranschlags. Entsprechend hat der Bundesrat im Juni 2010 den Stellenmehrbedarf in verschiedenen Departementen gesamthaft beurteilt und schliesslich sämtliche Begehren genehmigt. Dies führte im Voranschlag 2011 zu einem Wachstum der Personalausgaben von 3,9 %.

Die Finanzdelegation ist beunruhigt über die seit 2007 festzustellende Zunahme des Stellenbestandes in der Bundesverwaltung. Sie erwartet, dass der Bundesrat das Wachstum der Personalausgaben konsequent begrenzt. Sie begrüsst deshalb, dass er das EFD beauftragt hat, den aktuellen Prozess der Gesamtbeurteilung Ressourcen im Personalbereich zu überprüfen. Aus Sicht der Finanzdelegation muss diese Überprüfung zu einem Instrument führen, welches dem Bundesrat erlaubt, die Entwicklung des Stellenbestandes in der Bundesverwaltung frühzeitig zu steuern sowie gegenüber dem Parlament transparent und im Mehrjahresvergleich offenzulegen.

Die Finanzdelegation hatte bereits in ihrem Tätigkeitsbericht 2009 festgehalten, dass das EPA nicht nur im Rahmen der jährlich erfolgenden Gesamtbeurteilung Ressourcen im Personalbereich, sondern auch bei der Aufgabenüberprüfung des Bundes und im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2010 seine Kompetenz bezüglich der Ressourcen im Personalbereich im Interesse einer effektiven und langfristigen Entlastung des Finanzhaushaltes des Bundes ungehindert einbringen können sollte.

Des weiteren ist die Delegation der Ansicht, dass es in der Verantwortung des Parlaments liegt, neue Aufgaben in Kenntnis und unter Berücksichtigung des entsprechenden Ressourcenmehrbedarfs im Personalbereich zu beschliessen. Diese Verantwortung kann das Parlament allerdings nur wahrnehmen, wenn dieser Mehrbedarf möglichst klar ausgewiesen ist. Auch erachtet die Finanzdelegation eine regelmässige Überprüfung der Aufgaben des Bundes für die Steuerung der Ressourcen im Personalbereich als unumgänglich. Leider bleibt die Frage nach möglichen Einsparungen von personellen Ressourcen durch Aufgabenverzicht oder in Folge effizienterer Arbeitsweise bei Reorganisationen in der Bundesverwaltung in
der Regel unbeantwortet.

Die Finanzdelegation regt möglichst konkrete Massnahmen betreffend die Steuerung der Ressourcen im Personalbereich an. Darum ersuchte sie die Finanzkommissionen bei der Behandlung der Weisungen für das Budget 2012 zu prüfen, inwiefern klare Vorgaben zur besseren Steuerung des Stellenbestandes in der Bundesverwaltung integrierbar sind.

3870

Die Finanzdelegation wertet die Überprüfung des aktuellen Prozesses der Gesamtbeurteilung Ressourcen im Personalbereich positiv. Ergebnis dieser Überprüfung muss ein Instrument sein, welches dem Bundesrat erlaubt, die Entwicklung des Stellenbestandes in der Bundesverwaltung frühzeitig zu steuern sowie gegenüber dem Parlament transparent und im Mehrjahresvergleich offenzulegen. Die Delegation erachtet es als zwingend, dass das Parlament neue Aufgaben möglichst in Kenntnis des entsprechenden Ressourcenmehrbedarfs im Personalbereich beschliesst.

2.1.3

Kaderlohnreporting 2009, Umsetzung des Corporate Governance Berichts

Das Kaderlohnreporting erlaubt der Finanzdelegation einen transparenten Einblick in die Entlöhnungen und weiteren Vertragsbedingungen der obersten Kader und Leitungsorgane von Unternehmen und Anstalten des Bundes. In den letzten Jahren wurde dieses Reporting auf Wunsch der Finanzdelegation mehrmals verbessert, beispielsweise in der Darstellung variabler Lohnanteile und durch einen Kommentar des EPA. Auch resultierten verschiedene Empfehlungen an den Bundesrat bezüglich der Wahrnehmung seiner Eignerverantwortung bei der Strategie der Entschädigungssysteme vergleichbarer Unternehmen des Bundes.

Insgesamt hat das Reporting ein erfreuliches Niveau erreicht. In ihrem Tätigkeitsbericht 2009 würdigte die Finanzdelegation den erreichten Informationsstand und hielt fest, sie begrüsse die Bemühungen des Bundesrates, die in der Kaderlohnverordnung, im Kommentar dazu und in begleitenden Bundesratsbeschlüssen festgehaltenen Grundsätze vollumfänglich umzusetzen.

So begrüsst die Finanzdelegation, dass der Bundesrat im Rahmen der Umsetzung des Corporate Governance Berichts ein Muster-Anforderungsprofil für Verwaltungsräte von Organisationen und Unternehmungen des Bundes erstellt hat. Die Departemente hat er im Januar 2010 damit beauftragt, aufgrund des Muster-Anforderungsprofils für alle Verwaltungsräte der in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Organisationen und Unternehmungen des Bundes je ein Anforderungsprofil zu erstellen sowie bei künftigen Wahlvorschlägen zuhanden des Bundesrates als Grundlage zu verwenden.

Aufgrund des Kaderlohnreportings 2009 gelangte die Finanzdelegation zum Schluss, dass die Situation im Bereich der Holdings bzw. ihrer Tochtergesellschaften noch nicht vollständig geklärt ist. Sie beauftragte deshalb die EFK, im Rahmen ihres Jahresprogrammes 2011 eine Evaluation bezüglich der Tochtergesellschaften zu prüfen. Als unbefriedigend erachtet die Finanzdelegation zudem die Situation bei den Arbeitgeberleistungen an die Pensionskasse. Auch nahm die Finanzdelegation zur Kenntnis, dass der Bundesrat bei den Nebenleistungen zwar gewisse Grundsätze definiert hat, die jedoch nur für Verwaltungsräte gelten.

3871

Die Finanzdelegation ersuchte den Bundesrat deshalb, eine vertretbare Obergrenze für die Leistungen des Arbeitsgebers an die berufliche Vorsorge festzulegen und zu prüfen, ob im Hinblick auf eine möglichst zurückhaltende und einheitliche Praxis die Nebenleistungen in der Kaderlohnverordnung präziser definiert und mit einer verbindlichen Obergrenze versehen werden sollten.

In seiner Antwort vom 19. Januar 2011 hält der Bundesrat fest, dass er wegen der Unterschiedlichkeit der Unternehmen und Anstalten bewusst darauf verzichtet habe, in der Kaderlohnverordnung konkrete Eckwerte zur Entlöhnung oder zur beruflichen Vorsorge festzulegen. Seiner Ansicht nach erlaubt der transparente Ausweis im Kaderlohnreporting, bei Bedarf die notwendigen Massnahmen zu ergreifen. In einem konkreten Einzelfall teilt der Bundesrat jedoch grundsätzlich die Bedenken der Finanzdelegation bezüglich der Arbeitgeberleistungen an die Pensionskasse. Das betreffende Departement wird die Situation näher prüfen und im nächsten Kaderlohnreporting kommentieren. Die Nebenleistungen von Geschäftsleitungsmitgliedern sind aus der Sicht des Bundesrates zu vielfältig zusammengesetzt, als dass ein einfacher Grundsatz definiert werden könnte. Allgemeingültige Eckwerte erachtet er deshalb als kaum zielführend und als nicht situationsgerecht.

Im Weiteren hält der Bundesrat fest, er sei bestrebt, die in der Kaderlohnverordnung verankerten Bestimmungen durchzusetzen. Das Kaderlohnreporting und die Berichterstattung zu den strategischen Zielen werden künftig stärker miteinander koordiniert. Auf diese Weise kann die Umsetzung des Corporate-GovernanceBerichts des Bundesrates mit der Anwendung der Kaderlohnverordnung verknüpft werden.

Das Kaderlohnreporting hat insgesamt ein erfreuliches Informationsniveau erreicht. Bei den Leistungen des Arbeitgebers an die berufliche Vorsorge und bei den Nebenleistungen ist jedoch eine zurückhaltende und möglichst einheitliche Praxis zu verfolgen.

2.1.4

Reorganisationen in der Bundesverwaltung und damit verbundene Einstufung von Kaderfunktionen

Gestützt auf die Vereinbarung zwischen der Finanzdelegation der eidg. Räte und dem Bundesrat betreffend die Aufsicht in personalrechtlichen Angelegenheiten (Vereinbarung 2009) unterbreiten die Departemente im Rahmen der mitschreitenden Finanzaufsicht bei Personalmassnahmen in der Bundesverwaltung folgende Geschäfte vor Inkrafttreten der Finanzdelegation zur Genehmigung: Einstufungen von Stellen in die Lohnklassen 32 oder höher bzw. Höhereinreihung von Stellen in diesem Lohnklassenspektrum; vorzeitige Pensionierungen im Rahmen von Umstrukturierungen; Arbeitsmarktzulagen; Umbenennungen von Funktionen zum/zur Stv.

Direktor/in oder zum/zur Stv. Generalsekretär/in sowie Ausrichtungen von Abgangsentschädigungen, die einen Jahreslohn übersteigen.

Auch im Jahr 2010 hat die Finanzdelegation zahlreiche individuelle Personalmassnahmen beurteilt. Dabei konnte sie sich des Eindrucks nicht erwehren, dass insbesondere im Rahmen von Reorganisationen in der Bundesverwaltung ein Trend zu höheren Einreihungen besteht und bestimmte Führungsfunktionen im Quervergleich 3872

mit anderen Bundesbereichen aus dem bestehenden Lohngefüge auszubrechen drohen. Die Kohärenz des Einreihungsgefüges im Topkaderbereich ist ein zentrales Anliegen der Delegation. In mehreren Fällen hat die Finanzdelegation darum den Anträgen der Departemente nicht zugestimmt.

Im Weiteren bedauert die Finanzdelegation, dass bei Reorganisationen in der Bundesverwaltung oftmals neben der Prozess- oder Qualitätsoptimierung ­ die im Vordergrund stehen ­ die Frage nach möglichen Einsparungen von personellen Ressourcen durch Aufgabenverzicht oder durch eine effizienterer Arbeitsweise in der Regel unbeantwortet bleibt. Eine regelmässige Überprüfung der Aufgaben des Bundes ist ihrer Ansicht nach für die erfolgreiche Steuerung der knappen Ressourcen im Personalbereich aber unumgänglich (vgl. Ziff. 2.1.2).

Bereits in ihrem Tätigkeitsbericht 2009 beurteilte die Finanzdelegation die neue Vereinbarung 2009, die seit 1. Januar 2010 in Kraft ist, als wichtige Grundlage für eine wirkungsvolle Aufsicht der Finanzdelegation in personalrechtlichen Angelegenheiten. Die Umsetzung der neuen Vereinbarung 2009 war grundsätzlich zufriedenstellend. Lediglich im Bereich der so genannt mitschreitenden Oberaufsicht, in deren Rahmen die zuständigen Departemente neue personalrechtliche Erlasse ihrer ausgelagerten Einheiten (z.B. Personalreglemente oder Personalverordnungen) bzw.

Änderungen dieser Erlasse vor der Antragstellung an den Bundesrat der Finanzdelegation zur Konsultation unterbreiten sollen, wurde die Finanzdelegation nicht immer zur Stellungnahme eingeladen. Diese neue Regelung betrifft verselbstständigte Einheiten des Bundes, deren Personal dem BPG unterstellt ist oder deren spezialgesetzliche Regelung öffentlichrechtliche Anstellungsverhältnisse unter der obersten Verantwortung des Bundesrats begründet.

Die Finanzdelegation hat im Jahr 2010 im Rahmen der neuen Vereinbarung 2009 betreffend die Aufsicht in personalrechtlichen Angelegenheiten zahlreiche individuelle Personalmassnahmen beurteilt. Sie hat verschiedene Einstufungen von Kaderfunktionen als zu hoch beurteilt und abgelehnt.

Im Weiteren verlangt die Finanzdelegation, dass bei Reorganisationen in der Bundesverwaltung die Möglichkeiten der Einsparungen personeller Ressourcen durch Aufgabenverzicht oder durch effizientere Aufgabenerfüllung immer und umfassend geprüft werden und die Ergebnisse dieser Abklärungen Bestandteil jedes Antrags auf zusätzliche Stellen sind.

2.2

Kreditgeschäfte

2.2.1

Frankophoniegipfel Montreux

Am 30. September 2009 beschloss der Bundesrat eine Kandidatur für die Durchführung des Sommet de la Francophonie 2010 in Montreux. Am 20. Januar 2010 wurde das EDA autorisiert, dem Parlament für die Durchführung dieses Anlasses im Rahmen des Budgetnachtrags I/2010 einen Zusatzkredit von 35 Millionen Franken zu beantragen. Da zu diesem Zeitpunkt bereits vertragliche Verpflichtungen eingegangen waren, beantragte der Bundesrat zudem der Finanzdelegation einen gewöhnlichen Vorschuss von 11,5 Millionen Franken.

3873

In einer Aussprache mit Vertretern des EDA diskutierte die Finanzdelegation primär die Notwendigkeit einer Bevorschussung der Mittel. Ausgehend vom Grundsatz, dass sich eine Dringlichkeit nur aus der Nicht-Vorhersehbarkeit eines Geschäfts ableiten lässt, lehnte die Finanzdelegation den Antrag des Bundesrates ab. Zwar anerkannte sie die Bedeutung eines solchen internationalen Treffens für die Schweiz. Angesichts der Tatsache, dass der Bundesrat den Grundsatzentscheid bereits im September 2009 gefällt hatte, war aber aus Sicht der Finanzdelegation die Dringlichkeit nicht gegeben. Um die Budgetkompetenz des Parlaments zu respektieren, ersuchte sie den Bundesrat, den ordentlichen Weg zu beschreiten und dem Parlament eine dringliche Botschaft vorzulegen. Die Botschaft 10.025 vom 9. Februar 2010 wurde daraufhin von den eidg. Räte in der Frühjahrssession beraten.

Den vom Bundesrat beantragten Kredit von 35 Millionen Franken kürzte das Parlament um 5 Millionen Franken. Die Finanzdelegation ihrerseits genehmigte aufgrund der bereits eingegangenen Verpflichtungen des Bundes einen Vorschuss von 7,5 Millionen Franken.

Die Finanzdelegation liess sich in der Folge vom EDA laufend über den Projektfortschritt orientieren. Dabei standen insbesondere die Einhaltung des Budgets, finanzund vertragsrechtliche Fragen sowie die Sicherheitsmassnahmen ­ insbesondere die Entschädigung an den Kanton Waadt ­ im Vordergrund. Die Finanzdelegation wird die Schlussabrechnung des Frankophoniegipfels nach deren Revision durch die Eidg. Finanzkontrolle insbesondere unter diesen Aspekten beurteilen.

2.2.2

Verfahren Schweiz-Libyen

Zur Lösung des bilateralen Konflikts haben die Schweiz und Libyen mit Vertrag vom 20. August 2009 vereinbart, ein Schiedsgericht zur Untersuchung des Vorfalls vom 15. Juli 2008 in Genf zu errichten. Dieser Vertrag wurde zwar suspendiert, mit Beschluss vom 14. April 2010 genehmigte jedoch der Bundesrat einen Aktionsplan zur Beilegung des Konfliktes mit Libyen. Dieser Aktionsplan sieht in seinem ersten Punkt ebenfalls die Errichtung eines Schiedsgerichts vor. Im Hinblick auf die Rückkehr der beiden Schweizer haben die Schweiz und Libyen am 14. Mai 2010 diesen Schritt bekräftigt. Die Schweiz ist verpflichtet, die Hälfte der Kosten des Schiedsgerichts zu tragen.

Da das EDA der Verteidigung der Schweiz in diesem Verfahren höchste Priorität beimisst, soll dafür ein in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit erfahrenes Anwaltsbüro beigezogen werden. Weil der Entscheid für die Einsetzung eines Schiedsgericht erst im Frühjahr 2010 erfolgte, waren die veranschlagten Kosten von 1 760 000 Franken nicht im Voranschlag enthalten. Das EDA bezeichnete eine interne Kompensation dieser Mittel als nicht möglich.

In der Diskussion erörterte die Finanzdelegation insbesondere die Frage, ob dieser Aufwand nicht in den Voranschlag 2010 hätte aufgenommen werden können, nachdem der Vertrag vom 20. August 2009 die Schaffung eines Schiedsgerichts ausdrücklich vorsah. Zudem blieb für die Finanzdelegation die Frage offen, ob eine EDA-interne Kompensation dieser Mittel wirklich nicht möglich sei. Trotz grossem Unbehagen stimmte die Finanzdelegation dem Kreditbegehren schliesslich an ihrer Tagung vom 24./25. Juni 2010 mit Stichentscheid des Präsidenten zu. Mit diesem knappen Ergebnis brachte sie aber klar und zum wiederholten Mal zum Ausdruck, dass künftig unbedingt zu vermeiden ist, die Finanzdelegation immer wieder mit 3874

extrem kurzfristigen Begehren zu konfrontieren, wodurch detaillierte Abklärungen verunmöglicht oder zumindest erschwert werden. Erfahrungsgemäss kann bei entsprechender Planung in aller Regel auch ein aussergewöhnlicher Mittelbedarf im Rahmen der normalen Nachtragskredite abgewickelt werden (siehe dazu auch Ziff. 1.5).

2.2.3

Eidg. Steuerverwaltung, Projekt INSIEME

Das Programm INSIEME umfasst eine weitgehende Reorganisation der Aufgaben der ESTV. Teil des Programms ist ein gleichnamiges Informatikprojekt, welches die bisherigen, überalterten Systeme ablösen soll. Das Gesamtvorhaben ist in fünf Etappen geplant und soll 2013 abgeschlossen werden. Eine durchgängige Projektsteuerung und -kontrolle stellt Fortschritt und Qualität sicher. Die Notwendigkeit einer raschen Umsetzung von INSIEME ergibt sich insbesondere aus den zunehmenden Risiken der bestehenden Altsysteme und dem Umstand, dass die Neuausrichtung der Prozesse in der ESTV technologisch durchgängig unterstützt werden muss. Die ESTV erwartet von ISIEME erhebliche Effizienzgewinne. Aus den risikogerechteren, qualitativ verbesserten Prüfungen sollen zudem namhafte Mehreinnahmen resultieren.

Im Voranschlag 2010 stellte die ESTV für INSIEME insgesamt Aufwendungen von 22,8 Millionen Franken ein, die Planung konnte jedoch erst im Frühjahr 2010 abgeschlossen werden. Weil der ermittelte Mehrbedarf von 12,2 Millionen Franken nicht mehr ins Budget aufgenommen werden konnte, mussten davon 8 Millionen Franken als gewöhnlicher Vorschuss anbebegehrt werden.

Die Finanzdelegation diskutierte das Vorschussbegehren erstmals an ihrer Tagung von Ende Juni 2010. Weil das Geschäft erst unmittelbar vor der Sitzung eingebracht worden war, fehlten verschiedene für eine fundierte Beurteilung des Begehrens notwendigen Informationen. Da zudem gemäss Angaben der ESTV die Finanzierung des Projektes INSIEME durch die im Budget 2010 gesprochenen Zahlungskredite bis im September 2010 gesichert war, verschob die Finanzdelegation den Entscheid auf ihre Tagung vom 9./10. September 2010. In einer Aussprache mit Vertretern der ESTV liess sie sich eingehend über die Gründe für die Mehrkosten des Projektes und die Dringlichkeit des Vorschussbegehrens orientieren. Letztlich erachtete die Finanzdelegation den Nachweis der Dringlichkeit der anbegehrten 8 Millionen Franken als gegeben.

Die Finanzdelegation wird das Projekt INSIEME, ähnlich wie andere Grossvorhaben (z.B. EURO 08; Weltausstellungen) auf der Basis von regelmässigen Standberichten eng begleiten und dabei in erster Linie die Ausgestaltung eines wirkungsvollen Projektcontrollings beurteilen. Ein spezielles Augenmerk wird sie zudem auf die von der ESTV präsentierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
richten, insbesondere auf den Nachweis der ins Auge gefassten Effizienzgewinne von jährlich bis zu 200 Millionen Franken. Der erste Standbericht der ESTV wird Mitte 2011 vorliegen.

3875

2.2.4

Amtshilfeabkommen Schweiz-USA

Mit dem Abkommen vom 19. August 2009 zwischen dem Bundesrat und der Regierung der USA über ein Amtshilfegesuch des US Internal Revenue Service betreffend die UBS AG hat sich der Bund verpflichtet, rund 4500 Amtshilfefälle innerhalb von 360 Tagen abzuwickeln. Für die Umsetzung dieses Abkommens wurde im Herbst 2009 bei der ESTV eine spezifische Projektorganisation geschaffen. Diese besteht aus der Projektleitung sowie aus Juristen, Sekretariatsmitarbeitenden und Wirtschaftsprüfern. Mit dem Voranschlag 2010 sind für dieses Projekt keine Mittel beantragt worden. Weil es die bewilligten Voranschlagskredite nicht erlaubten, die vertraglich vereinbarten, im Winter und Frühling 2010 fälligen Zahlungen zu leisten, wurden im Februar 2010 verschiedene Nachtragskredite von insgesamt rund 25,7 Millionen Franken anbegehrt, darunter ein Vorschuss von 10 Millionen Franken für den Beratungsaufwand.

In einer Aussprache mit Vertretern der ESTV diskutierte die Finanzdelegation eingehend den Aspekt der Notwendigkeit einer Bevorschussung des Kredits. Dabei stellte sie fest, dass es aufgrund der zeitlichen Abläufe tatsächlich nicht mehr möglich gewesen war, die nötigen Mittel auf dem ordentlichen Weg ins Budget 2010 aufzunehmen. Immerhin hätte aus Sicht der Finanzdelegation die Möglichkeit bestanden, die Kredite im Spätherbst 2009 zu Handen der Finanzkommissionen nachzumelden. Dieses Vorgehen wurde in den letzten Jahren in begründeten Fällen wiederholt angewendet (siehe beispielsweise Ziff. 3.7.2 des vorliegenden Berichts).

Die Finanzdelegation nahm zur Kenntnis, dass die ESTV ebenfalls diesen Weg bevorzugt hätte, die EFV dieses Vorgehen jedoch ablehnte. Die Finanzdelegation wird die grundsätzliche Thematik der Nachmeldung von Budgetbegehren bei Gelegenheit mit der EFV diskutieren. Inhaltlich war das Nachtragsbegehren für den Beratungsaufwand unbestritten.

2.2.5

Personalkredite

Am 1. September 2010 beantragte der Bundesrat für die Personalausgaben der Bundesverwaltung zwei dringliche Nachtragskredite im Gesamtbetrag von rund 27,8 Millionen Franken. Das eine Kreditbegehren betraf den Bereich Verteidigung (18,79 Millionen Franken), das andere die Eidg. Zollverwaltung (9 Millionen Franken). Die Notwendigkeit einer Bevorschussung wurde damit begründet, dass die Genehmigung im Rahmen des Nachtrags II durch das Parlament zu spät käme.

Inhaltlich wurde ins Feld geführt, in den erwähnten Bereichen hätten geplante Massnahmen zum Stellenabbau nicht wie vorgesehen umgesetzt werden können.

Die Finanzdelegation liess sich in einer Aussprache mit dem EPA und der EFV umfassend über die Gründe für diese Kreditbegehren orientieren. Insbesondere wurde erörtert, warum es bei der Verteidigung bzw. beim Zoll zu dieser Situation kommen konnte, wie das EPA die Personalkredite überwacht, weshalb nicht der normale Weg über den Nachtrag II beschritten werden kann und welches die Auswirkungen einer Ablehnung dieser Kreditbegehren wären. Zusammenfassend stellte die Finanzdelegation fest, dass das EPA die Kreditsituation bei den Personalbezügen monatlich überwacht und kritische Bereiche rasch und zuverlässig erkannt werden.

Aufgrund der Erfahrungen aus früheren Jahren musste das EPA Ende August 2010 davon ausgehen, dass der per Ende November 2010 mutmasslich verbleibende 3876

Kreditrest für die Auszahlung des Dezember-Lohnes nicht mehr ausreicht. Aufgrund der komplexen, eng verflochtenen Abläufe mussten am 7. Dezember die nötigen Mittel cash zur Verfügung stehen, um die Verarbeitung des Dezember-Lohnes zu garantieren. Eine Genehmigung der Kredite im Rahmen des Nachtrags II in der Dezembersession wäre also zu spät gekommen, mit dem Risiko, dass die ganze Lohnverarbeitung blockiert worden wäre.

Bezüglich der Situation im Bereich Verteidigung nahm die Finanzdelegation zur Kenntnis, dass der Mehrbedarf aus dem vorgesehenen, aber nicht vollständig realisierten Personalabbau 2010 resultiert. Um die Leistungserbringung der Armee sicherzustellen, hatte der Chef des VBS Ende März 2010 entschieden, den Personalabbau vorerst hinauszuschieben und die bestehende Personalkapazität auszufinanzieren. Beim Zoll zeigte sich aufgrund der Konjunkturlage eine stark reduzierte Fluktuationsrate, wodurch per August 2010 ein struktureller Überbestand von 77 Mitarbeitenden zu verzeichnen war. Gemäss den Darlegungen von EPA und EFV ist es hingegen in beiden Bereichen gelungen, die Sparvorgabe des Parlaments von 1 % im Budget 2010 umzusetzen.

Aus Sicht der Finanzdelegation bestätigen diese Nachtragskredite die Notwendigkeit, die seit einigen Jahren zu beobachtende Zunahme des Stellenbestandes der Bundesverwaltung mit grösster Aufmerksamkeit zu verfolgen (siehe dazu Ziff. 2.1.2). Als störend beurteilt die Finanzdelegation im konkreten Fall den Umstand, dass infolge der technischen und terminlichen Restriktionen ein zusätzlicher Mittelbedarf nicht über den Nachtrag II/2010 abgewickelt werden konnte. Sie forderte deshalb den Bundesrat auf, sie frühzeitig über allfällige Schwierigkeiten bei den Personalkrediten in der Bundesverwaltung zu informieren. Die Vorsteherin des EFD sicherte dies zu; die Finanzdelegation wird künftig jeweils auf Mitte Jahr einen Bericht erhalten, der Gelegenheit bietet, die Kreditsituation in einer Aussprache mit dem EPA im Detail zu beurteilen.

Die Finanzdelegation begrüsst eine regelmässige und detaillierte Berichterstattung über die Kreditsituation bei den Personalausgaben der Bundesverwaltung.

Sie wird 2011 ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Budgetvorgaben richten, mit dem Ziel, Nachtragskredite wenn möglich zu vermeiden.

2.2.6

Weitere Kreditgeschäfte

Neben den vorstehend erwähnten Vorschussbegehren hatte die Finanzdelegation über vier weitere Anträge im Gesamtbetrag von rund 14,3 Millionen Franken zu entscheiden: Eidg. Personalamt, 2 200 000 Franken (Arbeitgeber-Leistungen an die Publica); Swissmint, 4 500 000 Franken (Rohstoffe für die Herstellung von Münzen); Bundesamt für Energie, 7 000 000 Franken (Entschädigungszahlung aufgrund Bundesgerichtsentscheid); Bundesversammlung 617 500 Franken (Personalbezüge, Abgeltung von Überstunden).

Damit hatte die Finanzdelegation 2010 insgesamt über zehn finanzierungswirksame Kreditgeschäfte im Gesamtbetrag von rund 69,3 Millionen Franken zu befinden.

Diese Zahl liegt unter dem Durchschnitt der Vorjahre.

3877

Dass die Zahl der dringlich anbegehrten Nachtragskredite auch 2010 erfreulich tief lag, wertet die Finanzdelegation als Erfolg ihrer kritischen Haltung. Allerdings zeigt sich nach wie vor, dass Nachtragskreditbegehren teilweise sehr spät eingereicht werden. Die Finanzdelegation wird weiterhin darauf hinwirken, dass die Bevorschussung von Krediten auf nicht vorhersehbare, dringliche Fälle beschränkt bleibt. Das Beispiel des Frankophoniegipfels zeigt, dass das Parlament in aller Regel in die Kreditgewährung mit einbezogen werden kann.

Tabelle 1 Entwicklung der finanzierungswirksamen Nachtragskredite* 2001­2010 Jahr

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 * a) b) c) d)

Nachtragskredite Mio. Fr.

in % des Voranschlags

davon durch die FinDel genehmigt (in Mio. Fr.)

in % der Nachtragskredite

Kreditreste in Mio. Franken

2968 1250 684 631 317 750 7369 6554 d) 593 396

6,1 2,4 1,3 1,2 0,6 1,4 13,3 11,5 1,0 0,6

a) 1925 584 424 227 42 360 b) 7194 c) 6137 103 69

65 47 62 36 13 41 98 94 17 17

1659 1778 1886 1821 1461 366 1276 805 2136 1495

Ab 2007 ohne Kreditübertragungen davon 1,248 Mrd. Franken für die Luftfahrt davon 7,038 Mrd. Franken für den Golderlös davon 6 Mrd. Franken für die Massnahmen UBS ohne Stufe 2 der Stabilisierungsmassnahmen (710 Mio.)

2.3

Weitere Querschnittsthemen

2.3.1

Risikomanagement des Bundes

Die Aufgaben des Bundes führen zu einer Reihe von Risiken, denen die Eidgenossenschaft ausgesetzt ist. Das Eintreten gewisser Risiken kann dabei sehr weitreichende finanzielle Folgen haben. Die Finanzdelegation beschloss deshalb 2008, das Thema als Schwerpunkt aufzunehmen. Sie führte daraufhin verschiedene Aussprachen mit den Departementsvorstehenden und liess sich von Vertretern des Eidgenössischen Finanzdepartementes laufend über den Stand des Risikomanagementes und über mögliche Verbesserungen informieren. Auch die GPK beschäftigen seit längerem mit diesem Thema. Im Juni 2009 schufen sie eine Arbeitsgruppe «Risikoreporting Bundesrat», die das Geschäft federführend betreut. Um Doppelspurigkeiten in der Oberaufsicht in diesem auch finanziell heiklen und gewichtigen Bereich zu 3878

vermeiden, wurde ein Mitglied der Finanzdelegation in diese Arbeitsgruppe der GPK delegiert.

Die Arbeitsgruppe führte zahlreiche Gespräche mit Risikoverantwortlichen der Departemente und mit externen Fachleuten. Zudem stützte sie sich auf die Ergebnisse einer Querschnittsprüfung der EFK aus dem Jahre 2008. Die Erkenntnisse der Arbeitsgruppe mündeten schliesslich in einem Bericht der GPK vom 28. Mai 2010, in welchem die festgestellten Probleme und vorgenommenen Verbesserungen sowie die verbleibenden Mängel aufgezeigt wurden. Der Bericht formulierte insgesamt sechs Empfehlungen an den Bundesrat. Insbesondere empfahlen die GPK, den Topdown-Ansatz zu verstärken, einheitliche Kriterien der Risikobeurteilung festzulegen, identische Instrumente zu nutzen und Massnahmen zu ergreifen, um Querschnittsrisiken zu erkennen und auszuweisen.

Der Bundesrat nahm am 18. August 2010 zum Bericht der GPK Stellung. Zudem hat er am 24. September 2010 neue Weisungen über die Risikopolitik verabschiedet.

Die GPK ihrerseits gelangen in ihrer Antwort von Mitte November 2010 an den Bundesrat zu Schluss, dass die Stellungnahme des Bundesrates insgesamt zufrieden stellt. Allerdings braucht es Zeit, die in den Weisungen vom 24. September 2010 umschriebenen Risikomanagementziele zu erreichen. Die Arbeitsgruppe der GPK sieht deshalb vor, sich im Frühjahr 2011 umfassend mit dem Risikoreporting an den Bundesrat für das Jahr 2010 auseinanderzusetzen. Insbesondere soll mit dem Bundesrat die Steuerung gewisser spezifischer Risiken diskutiert werden, die sich nicht als klassische Sicherheitsrisiken einstufen lassen oder die mehrere Departemente betreffen.

Die Finanzdelegation wird sich ihrerseits weiterhin schwergewichtig mit den finanziellen Aspekten des Risikomanagements beschäftigen.

2.3.2

Aufgabenüberprüfung

Der Anstoss zu diesem Projekt erfolgte im Juni 2004 mit dem Auftrag des Bundesrates an das EFD, die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zu prüfen, welche Varianten für eine Aufgabenreduktion in namhaften Ausmass bei allen Aktivitäten des Bundes vorlegen soll. Ende August 2005 legte der Bundesrat die übergeordnete Zielsetzung und die Grundstrategie fest, im April 2006 formulierte er die quantitative Zielsetzung. Die Finanzdelegation liess sich daraufhin von Vertretern des EFD regelmässig über den Stand dieses ambitiösen Projektes orientieren. Dementsprechend fand das Thema auch wiederholt seinen Niederschlag in den Tätigkeitsberichten der Finanzdelegation, letztmals im Bericht für das Jahr 2009 (Ziff. 2.3.2). Dort hatte die Finanzdelegation bedauert, dass das ursprüngliche Konzept der Aufgabenüberprüfung geändert und der Zeitplan bereits mehrfach modifiziert wurde. Sie stellte in Aussicht, die Umsetzung des Vorhabens in den Budgets des Bundes aufmerksam zu verfolgen.

Am 1. September 2010 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Konsolidierungsprogramm 2012­13 (KOP). Darin enthalten sind rund 30 Massnahmen aus der Aufgabenüberprüfung, mit einem Sparpotenzial von 526 Millionen Franken (2012) bzw. 622 Millionen Franken (2013). Am 13. Januar 2011 hielt jedoch der Bundesrat 3879

angesichts der Mehreinnahmen im Bundeshaushalt fest, aus seiner Sicht «...könnte deshalb ... allenfalls auf das Massnahmenpaket IV verzichtet werden.» (Medienmitteilung des EFD vom 13.01.2011). Gleichentags beschloss die Finanzkommission des Ständerates, ihrem Rat Nichteintreten auf das KOP zu empfehlen. Das war für die Finanzdelegation Anlass, sich an ihrer Tagung von Anfang Februar 2011 vom EFD erneut über den Projektstand informieren zu lassen.

Sie nahm dabei zur Kenntnis, dass der Bundesrat nach wie vor an der Aufgabenüberprüfung festhält und eine detaillierte Umsetzungsplanung (Massnahmen und Meilensteine) besteht. Verschiedene Massnahmen sind aus Sicht des EFD rasch umsetzbar, andere Vorhaben benötigen wegen ihrer politischen Bedeutung noch viel Zeit (z.B. Rentenreform). Der Bundesrat wird im Rahmen der Staatsrechnung 2010 im Detail über den Projektstand und das weitere Vorgehen berichten.

Die Finanzdelegation erachtet es als nicht akzeptabel, dass die Aufgabenüberprüfung nach einer Projektdauer von beinahe sieben Jahren noch nicht weiter gediehen ist. Sie verlangt deshalb vom Bundesrat, dass er seine Führungsrolle wahrnimmt, einen verbindlichen Zeitplan beschliesst und dessen Umsetzung konsequent überwacht.

2.3.3

Vertragsmanagement

Der Bundesrat lancierte 2007 das Projekt «Strategisches Beschaffungs-Controlling».

Neben dem Aufbau der zentralen Beschaffungsstatistik, der Straffung des Beschaffungsprozesses und der Stärkung der Aus- und Weiterbildung sollten im Rahmen des Projektes ­ das vom EFD geführt wurde ­ die Mindestanforderungen an ein operatives Vertragsmanagement und ein strategisches Beschaffungs-Controlling festgelegt werden. Im Verlaufe des Jahres 2008 übernahm das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) aufgrund von direkt gemeldeten Interessen einzelner Bundesstellen den Lead für die Entwicklung eines Vertragsmanagements-Standards. Ab Mitte Mai 2009 wurden diese einzelnen Initiativen im überdepartementalen Projekt «Vertragsmanagement Bundesverwaltung» unter der Leitung des GS-EFD zusammengeführt. Im Vordergrund dieses ­ seither eigenständig ­ geführten Projektes steht die Einführung des sogenannten BundesverwaltungsStandards Vertragsmanagement mit Anwendung in der zentralen Bundesverwaltung.

Die im Rahmen des überdepartementalen Projekts «Vetragsmanagement Bundesverwaltung» definierten Mindeststandards werden gemäss GS-EFD von allen Departementen mitgetragen und sowohl das Informatikstrategieorgan Bund (ISB), die EFV, die Beschaffungskommission Bund (BKB) als auch der Steuerungsausschuss Supportprozess (SASP) waren in die Projektarbeiten eingebunden. Erste WTOAusschreibungen haben bereits stattgefunden.

Wie die Finanzdelegation im Juni 2010 zur Kenntnis nahm, hatte die EFK bereits während einer frühen Projektphase auf Wunsch der Projektleitung und auf der Basis der ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen eine Projektreview durchgeführt. Die Analyse zeigte, dass die Einbettung des entwickelten Standards in die Supportprozess-Strategie des ISB und in die NRM Landschaft Bund wenig schlüssig dargestellt und eine breite Durchsetzung des Bundesstandards in den Ämtern fraglich waren.

3880

Im weiteren informierte die EFK die Finanzdelegation, dass die Leitung des überdepartementalen Projekts «Vertragsmanagement Bundesverwaltung» in ihrer Stellungnahme zur Projektreview festhielt, dass die EFK lediglich eine unvollständige Projektdokumentation erhalten hatte.

Gemäss Aussagen des GS-EFD konnte die Einbettung des entwickelten Bundesverwaltungs-Standards Vertragsmanagement in die NRM-Prozesslandschaft und -Systeme sichergestellt werden. Die Finanzdelegation ist der Ansicht, dass zu gegebener Zeit eine erneute Prüfung der EFK zu ausgewählten Aspekten im Bereich des Vertragsmanagements und insbesondere deren Umsetzung in der Bundesverwaltung angezeigt ist.

2.3.4

Vergabe von Expertenaufträgen

Mitte 2010 hatte die Finanzdelegation aufgrund eines Einzelfalles die Vergabe von Expertenaufträgen und -mandaten ohne öffentliche Ausschreibung gemäss Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) diskutiert. Im Zusammenhang mit der Vergabe von Expertenaufträgen des VBS lagen der Delegation zudem Fragen der GPK vor. Im Auftrag der Finanzdelegation wird die EFK diese Fragen im dritten Quartal 2011 beantworten. Zudem verlangte die Finanzdelegation vom Bundesrat eine Zusammenstellung über die im Zeitraum 2009 und 2010 im freihändigen Verfahren vergebenen Aufträge, deren Beschaffungsvolumen über dem definierten Schwellenwert liegen. In seiner Antwort vom 12. Januar 2011 anerkennt der Bundesrat aufgrund der ausgewiesenen Volumina der freihändigen Beschaffungen Handlungsbedarf. Anhand einer weitergehenden Analyse wird er geeignete Massnahmen prüfen und vorschlagen. Dabei wird er beispielsweise auch die Koordination von Beschaffungen des Bundes untersuchen. Zudem soll die bundesweite Einführung eines IT-basierten Systems für das Vertragsmanagement möglichst rasch erfolgen (siehe auch Ziff. 2.3.3). Damit werden künftig Auswertungen im Beschaffungsbereich mit wesentlich geringerem Aufwand möglich sein.

Im Herbst 2010 nahm die Finanzdelegation einen Bericht der EFK über eine Querschnittsprüfung im Beschaffungswesen von insgesamt fünf Generalsekretariaten zur Kenntnis. Die EFK hat im Rahmen der Prüfung feststellen müssen, dass die beschaffungsrechtlichen Vorgaben in den ausgewählten GS ­ insbesondere bei der Beschaffung von Dienstleistungen ­ nur teilweise eingehalten werden. Insbesondere werden die Bedürfnisse unzureichend abgeklärt und formuliert und die Risiken zu wenig systematisch identifiziert und überwacht. Im Weiteren wird den vier Grundsätzen des BöB ­ Transparenz, Wirtschaftlichkeit, Gleichbehandlung und Wettbewerb ­ zu wenig Gewicht beigemessen. Die teilweise existierenden Weisungen und Vorgaben werden nur ungenügend beachtet, sind nicht allen Beschaffenden bekannt, überholt oder fachlich unzureichend. Das beschaffungsrechtliche Wissen der Beschaffenden ist im Allgemeinen unvollständig. Die EFK konnte aber auch feststellen, dass zentral geführte Projekte in Bezug auf die Beschaffungen effizienter ablaufen.

Bei der Wertung der Ergebnisse der Querschnittsprüfung der EFK muss das relativ
geringe jährliche Beschaffungsvolumen der ausgewählten Generalsekretariate von insgesamt knapp 20 Millionen Franken berücksichtigt werden. Im Hinblick auf die 3881

Vorbild- und Führungsfunktion der Generalsekretariate beurteilt die Finanzdelegation die Prüfergebnisse aber trotzdem als problematisch.

Die Finanzdelegation forderte das EFD auf, ihr in einem Standbericht die Ergebnisse der weitergehenden Analyse und die geplanten Massnahmen darzulegen. Sie ist der Ansicht, dass die Generalsekretariate die Beachtung der beschaffungsrechtlichen Vorgaben sicherstellen müssen. Sie begrüsst deren Bereitschaft, die entsprechenden Massnahmen umgehend einzuleiten und umzusetzen.

Die Finanzdelegation wird das öffentliche Beschaffungswesen ­ insbesondere die Vergabe von Expertenaufträgen ­ weiterhin thematisieren und die Entwicklung in den Departementen eng begleiten.

3

Schwerpunkte nach Departementen

3.1

Behörden und Gerichte

Keine Beiträge

3.2

Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)

3.2.1

Kandidatur Schweiz für den UNO-Sicherheitsrat

Anlässlich der Behandlung des Berichts 2007 vom 15. Juni 2007 über das Verhältnis der Schweiz zur UNO und zu den internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz wurden im eidg. Parlament bezüglich eines Beitritts der Schweiz zum UNO-Sicherheitsrat eine Reihe von Fragen aufgeworfen. Daraufhin stellte das EDA am 25. November 2008 in einem Bericht die Auswirkungen einer eventuellen mittelfristigen Kandidatur der Schweiz für den Sicherheitsrat dar. Nach der Beratung dieses Berichtes in den Aussenpolitischen Kommissionen (APK) erstattete das EDA am 22. Februar 2010 einen Zusatzbericht, der insbesondere auf die Frage einging, was eine Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Schweiz bringt und ob dadurch negative Auswirkungen in anderen Bereichen (Gute Dienste; bilaterale Beziehungen) zu erwarten wären. In diesem Zusatzbericht wird der zusätzliche personelle und finanzielle Aufwand für eine Mitgliedschaft im UNO-Sicherheitsrat mit ca. 10­15 diplomatischen Stellen und wissenschaftlichen Mitarbeitenden beziffert.

Mitte April 2010 nahm der Bundesrat von diesem Zusatzbericht Kenntnis und stellte in Aussicht, auf der Grundlage der Stellungnahme der APK bis Ende 2010 über die Einschreibung der Schweiz auf der Kandidatenliste zu entscheiden. In ihrer Tagung von Ende Juni 2010 diskutierte die Finanzdelegation insbesondere den im erwähnten Zusatzbericht des EDA vom 22. Februar 2010 aufgezeigten personellen und finanziellen Aufwand. Einen Mehraufwand von 10 ­ 15 Stellen erachtet sie als erstaunlich hoch. Sie nahm zur Kenntnis, dass das EDA nicht ausschliesst, dem erhöhten Personalbedarf mit einem temporären Abzug von Ressourcen aus weniger prioritären Bereichen zu begegnen. Die Finanzdelegation ist dezidiert der Ansicht, dass dem 3882

Aspekt des personellen und finanziellen Mehraufwandes bei der parlamentarischen Beratung grösste Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Der zusätzliche Aufwand ist auf das absolut Notwendige zu beschränken und er ist soweit möglich durch interne und temporäre Massnahmen aufzufangen.

Inzwischen hat der Bundesrat am 12. Januar 2011 die Einschreibung der Kandidatur der Schweiz für einen nicht-ständigen Sitz im UNO-Sicherheitsrat 2023/24 beschlossen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass dieser Einsitz mit der Neutralität der Schweiz vereinbar ist und die Mitgliedschaft eine Plattform böte, ihre Interessen im Bereich der Friedensförderung wahrzunehmen und dabei ihre Rolle als ehrliche Maklerin und Brückenbauerin zu unterstreichen.

Aus Sicht der Finanzdelegation muss bei einem Einsitz der Schweiz in den UNO-Sicherheitsrat dem Aspekt der Kostenfolgen bei der parlamentarischen Beratung grösste Aufmerksamkeit geschenkt werden. Der zusätzliche Aufwand ist auf das absolut Notwendige zu beschränken und er ist soweit möglich intern oder durch temporäre Massnahmen aufzufangen.

3.2.2

Informationsbesuch bei der Abteilung Humanitäre Hilfe und SKH der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA)

In den letzten Jahren befasste sich die Finanzdelegation des Öfteren mit der Organisation und Arbeitsweise der DEZA sowie mit deren finanzielle Ausstattung. Erwähnenswert sind insbesondere die Aussprache der Finanzdelegation mit der Vorsteherin des EDA und dem neuen Direktor im November 2008 über die Reorganisation der DEZA sowie der anschliessende Informationsbesuch der Subdelegation 2 bei der DEZA im Februar 2009. Die Finanzdelegation beschloss 2009, die Reorganisation der DEZA weiterhin zu begleiten und dabei dem Controllingsystem ein besonderes Augenmerk zu widmen.

Vor diesem Hintergrund stattete die Subdelegation 1 Ende August 2010 der Abteilung Humanitäre Hilfe der DEZA einen Informationsbesuch ab. Trotz eingehender Auseinandersetzung mit der DEZA in der Vergangenheit hatte sich die Finanzdelegation bis dato mit der Humanitären Hilfe nicht beschäftigt. Die Delegationsmitglieder nutzten die Gelegenheit, um sich gründlich über die Arbeitsweise, die finanziellen Aspekte und die Kontrollinstrumente in den Projekten der Humanitären Hilfe des Bundes informieren zu lassen.

Zunächst gewährten Verantwortliche der DEZA und der Humanitären Hilfe den Mitgliedern der Subdelegation einen vertieften Einblick in die Herausforderungen, die Aufgabenfelder, die Strukturen und die Arbeitsweisen der Humanitären Hilfe.

Sie teilten der Delegation auch ihre Erfahrungen im Rahmen des Einsatzes nach dem Erdbeben in Haiti mit, wo Kosten im Umfang von rund 12 Millionen Franken angefallen sind. Schwerpunkt der Diskussion war jedoch die finanzielle Lage der Humanitären Hilfe des Bundes. Deren Budget entsprach im Jahr 2009 etwa einem Fünftel des gesamten DEZA-Budgets und betrug rund 300 Millionen Franken. Gemäss Aussagen der Verantwortlichen ist der finanzielle Spielraum der Humanitären Hilfe relativ eingeschränkt. Neben den ständigen Verpflichtungen zugunsten des Interna3883

tionalen Komitee des Roten Kreuzes (IKRK) und der Vereinten Nationen (UNO), welche knapp zwei Drittel des Budgets binden, ist der Spielraum für Beiträge an Programme von Partnerorganisationen (insbesondere Verpflichtungen gegenüber Schweizerischen Hilfswerken) sowie direkte Aktionen auf 100 Millionen Franken pro Jahr begrenzt. Ein Betrag von 10 Millionen Franken wird jeweils, obwohl im Rahmen der multilateralen Verpflichtungen bereits diversen Organisationen zugesichert, als Manövriermasse zurückbehalten, um eventuelle Katastrophenfälle am Ende eines Jahres abdecken zu können. Die Abteilung Humanitäre Hilfe und SKH wurde vom EFD in diesem Zusammenhang angewiesen, bis auf weiteres auf Zusatzkredite zu verzichten, was gemäss Aussagen der Verantwortlichen eine erhebliche Herausforderung darstellt.

Des Weiteren erörterte die Subdelegation das Thema Controlling in der Humanitären Hilfe des Bundes. Diesbezüglich verfügt die DEZA über zahlreiche Instrumente, mit deren Hilfe die strategischen Vorgaben und Jahresziele überprüft, die Resultate vor Ort nachgewiesen und die effektive Nutzung der personellen sowie der finanziellen Ressourcen auf allen Stufen ermöglicht wird. Es handelt sich bei diesen Instrumenten namentlich um Jahresprogramme, Finanzmonitoring, interne Audits durch die Zentrale oder um externe Evaluationen, die regelmässig durchgeführt werden.

Die Subdelegation beurteilt aufgrund der befriedigenden Erläuterungen der Amtsvertreter ihren Besuch bei der Humanitären Hilfe positiv. Besonders überzeugend waren sowohl die effektive Führung der Finanzen der Humanitären Hilfe des Bundes, als auch die regelmässig durchgeführten Kontrollen, welche sicherzustellen haben, dass die knappen Mittel bestmöglich und wirkungsvoll eingesetzt werden.

Die Finanzdelegation begrüsst insbesondere das vergleichsweise flexible Milizsystem der Humanitären Hilfe des Bundes. Schliesslich durfte die Finanzdelegation feststellen, dass die Reorganisation der DEZA-Strukturen limitierte Auswirkungen auf die personelle Situation der Humanitären Hilfe hatte. Betroffen war in erster Linie der Bereich Entwicklungszusammenarbeit.

Die Finanzdelegation begrüsst den effizienten Einsatz der knappen finanziellen Mittel durch die Humanitäre Hilfe des Bundes. Insbesondere ist sie über die gemäss den Ausführungen der Verantwortlichen der Abteilung Humanitäre Hilfe und SKH hohe Wirksamkeit der unterschiedlichen Finanzkontrollinstrumente erfreut.

3.2.3

Weltausstellungen

1. Weltausstellung 2010 in Shanghai Ausgehend von den Erfahrungen bei der EXPO 02 und bei verschiedenen früheren Weltausstellungen im Ausland (beispielsweise Hannover und Sevilla) hatte die Finanzdelegation bereits 2006 beschlossen, die Weltausstellung 2010 in Shanghai eng zu begleiten. Im Vordergrund der regelmässigen Aussprachen mit den Projektverantwortlichen standen dabei das Finanzierungskonzept und die Einhaltung des vom Parlament bewilligten Kreditrahmens. Die Finanzdelegation konnte feststellen, dass das Projekt übers Ganze gesehen professionell geführt wird. Indessen erkannte 3884

sie die Notwendigkeit, die «Weisungen für die Durchführung von Grossanlässen Dritter mit Bundesunterstützung» vom 1. April 2003 mit einem detaillierten Leitfaden für Weltausstellungen zu ergänzen. Sie lud Präsenz Schweiz ein, nach der Weltausstellung in Shanghai einen solchen Leitfaden auszuarbeiten; er soll bis im Sommer 2011 vorliegen.

Die Finanzdelegation musste an ihrer Tagung von Ende November 2010 zur Kenntnis nehmen, dass zwar die Ausgaben für Shanghai im Rahmen des Budgets bleiben dürften, jedoch die Sponsorengelder ­ primär als Folge der Wirtschaftskrise und wegen eigener Projekte verschiedener Städte ­ nicht im erwarteten Ausmass flossen.

Da der Bundesbeitrag auf 16 Millionen Franken limitiert ist, muss Präsenz Schweiz einen Fehlbetrag aus seinen eigenen Mitteln bestreiten. Aus diesem Grund und weil im November 2010 immer noch verschiedene zugesicherte Sponsorenbeiträge ausstehend waren, bevorschusste Präsenz Schweiz letztes Jahr das Projekt mit rund 2,5 Millionen Franken aus seinem Budget.

Die Schlussabrechnung wird im Laufe des Jahres 2011 von der Eidg. Finanzkontrolle geprüft und anschliessend der Finanzdelegation zur Kenntnisnahme unterbreitet.

2. Weltausstellung 2015 in Mailand Im Mai 2010 beschloss der Bundesrat die Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung 2015 in Mailand. Das EDA wurde ermächtigt, für die Vorarbeiten plafonderhöhend 900 000 Franken (400 000 zu Lasten Budget 2011, 500 000 im Rahmen des Finanzplans 2012) zu beantragen. Für die Finanzierung des Projektes in den Folgejahren soll ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 23,1 Millionen Franken anbegehrt werden. Vorgesehen ist eine substanzielle Beteiligung von Gemeinden und Kantonen sowie der Privatwirtschaft an den Kosten in der Höhe von rund 8 Millionen Franken; diese Leistungen würden den Bundesbeitrag entsprechend reduzieren. Die Kreditbotschaft für diese Weltausstellung wird dem Parlament voraussichtlich anfangs 2012 unterbreitet.

Die Finanzdelegation erachtet die Teilnahme der Schweiz namentlich für deren Wirtschaft als wichtig und begrüsst, dass sich der Bundesrat frühzeitig mit diesem Geschäft befasst hat. Wie die Erfahrung zeigt, kommt einer frühzeitigen Festlegung des Konzepts und der Ausrichtung eines solchen Anlasses grosse Bedeutung zu, damit rechtzeitig mit der Suche nach Sponsoren begonnen werden
kann. Die Finanzdelegation wird das Geschäft aufgrund von regelmässigen Standberichten eng begleiten. In den letzten Jahren hat sich bei verschiedenen Anlässen immer wieder gezeigt, dass die Leistungen der Privatwirtschaft überschätzt werden. Die Finanzdelegation wird deshalb vor allem dem Aspekt der Sponsorenbeiträge und deren Auswirkungen auf das Gesamtbudget und den Bundesbeitrag grösste Aufmerksamkeit schenken.

Die Finanzdelegation wird die Weltausstellung 2015 aufgrund von regelmässigen Standberichten und im Rahmen regelmässiger Aussprachen mit den Projektverantwortlichen eng begleiten.

3885

3.3

Eidg. Departement des Innern (EDI)

3.3.1

Informationsbesuch beim Bundesamt für Gesundheit

Die Subdelegation 3 der Finanzdelegation führte Anfang September 2010 einen Informationsbesuch beim BAG durch. Themen waren die heutige Praxis der Prämienfestlegung und -genehmigung im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung sowie die vom Bundesrat geplanten Massnahmen zur Stärkung der Aufsicht über die Krankenversicherer.

Ziel der Prämiengenehmigung ist sicherzustellen, dass die Prämien im Verhältnis zu den Kosten im Berechnungsjahr angemessen sind. Mit dieser Problematik beschäftigte sich die Finanzdelegation bereits 2009 (vgl. Tätigkeitsbericht 2009, Ziff. 3.3.3).

Die Kontroll- und Genehmigungspraxis durch die Aufsichtsbehörde erreicht nach Ansicht der Finanzdelegation ihre Grenzen. Die Komplexität des Systems ­ zurückzuführen insbesondere auf die zahlreichen frei wählbaren Modelle (Wahl der Franchise, HMO- oder Managed-Care-Modelle, etc.), auf die vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten sowie auf die häufigen Krankenkassenwechsel ­ erschwert eine effiziente Kontrolltätigkeit. Die Delegation ist der Auffassung, dass durch eine Vereinfachung des Prämiensystems eine effiziente und transparente Genehmigungspraxis zu erzielen ist. Die Finanzdelegation schlägt zudem die Schaffung einheitlicher Prämienregionen vor und begrüsst, dass der Bundesrat diese Stossrichtung unterstützt.

Im Rahmen des Informationsbesuchs erörterte die Subdelegation 3 auch die verschiedenen geplanten Massnahmen zur Stärkung der Aufsicht über die Krankenversicherung. Die Verantwortlichen des BAG betonten, dass das geltende KVG von 1994 im Aufsichtsbereich den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht werde.

Im Mai 2010 hat der Bundesrat eine substantielle Ausweitung der Aufsichtstätigkeit bewilligt, damit das BAG seine Aufgaben in diesem Bereich effektiver und transparenter wahrnehmen kann. Die Finanzdelegation unterstützt diese Massnahmen, insbesondere die vorgesehenen Vorschriften zur Gewährleistung der langfristigen Solvenz der Versicherer, welche zur Stabilität des gesamten Krankenversicherungssystems beitragen sollen. Vor allem begrüsst die Delegation, dass die erforderlichen Mindestreserven der Versicherer künftig stärker risikoorientiert festgelegt werden sollen.

Diskutiert wurde schliesslich auch die angespannte Personalsituation im BAG. Es ist aus Sicht der Delegation unbestritten, dass das BAG bei seiner
Kontroll- und Aufsichtstätigkeit auf die notwendigen Ressourcen mit der entsprechenden Fachkompetenz zurückgreifen können muss. Bei knappen personellen Ressourcen ist eine klare Priorisierung der Aufgaben und eine entsprechende Zuteilung der Mitarbeitenden in die jeweiligen Bereiche unumgänglich.

Des Weiteren hat die Finanzdelegation im November 2010 den Bericht der EFK betreffend Tarmed zur Kenntnis genommen. Sie erachtet diesen als gute Situationsanalyse der aktuellen Tarifstruktur für ambulant erbrachte ärztliche Leistungen. Die Finanzdelegation beurteilt die Empfehlungen der EFK als prüfenswert und hat alle beteiligten Partner dazu eingeladen, ausgehend von den Feststellungen der EFK konkrete und zielführende Vorschläge in die politische Diskussion einzubringen.

3886

Die Finanzdelegation unterstützt eine Vereinfachung des Prämiensystems und eine transparentere sowie effektivere Gestaltung der Krankenversicherungsaufsicht. Deshalb begrüsst sie die grundsätzliche Stossrichtung, welche das EDI insbesondere bei der Stärkung der Aufsicht über die Krankenversicherung eingeschlagen hat.

3.3.2

ETH-Bereich: Immobilienmanagement

Mitte 2010 nahm die Finanzdelegation einen Bericht der EFK zum Immobilienmanagement der ETH Lausanne (EPFL) zur Kenntnis ­ insbesondere zur Abwicklung des Immobilienprojekts Rolex Learning Center. In diesem Zusammenhang diskutierte die Delegation die Problematik von Finanzierungsbeiträgen Dritter (Sponsoring oder Donationen) an die Baukosten von betriebsnotwendigen Immobilien. Dadurch wird das Investitionsbudget zwar entlastet, die Unterhalts- und Betriebskosten fallen aber auf jeden Fall bei der ETH an.

Die Finanzdelegation hat zu diesen Fragen eine Aussprache mit dem zuständigen Departementsvorsteher geführt. Dieser erläuterte, dass sich die Institutionen des ETH-Bereichs, insbesondere die ETH Zürich und die EPFL, auf einem anhaltenden Wachstumspfad befinden. Damit steht das Immobilienmanagement des ETHBereichs vor besonderen Herausforderungen. Neben einem quantitativen Flächenmehrbedarf besteht ein qualitativer Mehrbedarf zur Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen. Weiter gilt es, das Immobilienportfolio auf die Nachhaltigkeitsziele des Bundes auszurichten und die Wert- und Funktionserhaltung durch laufenden Unterhalt zu gewährleisten. Der ETH-Bereich investiert jährlich rund 250­300 Millionen Franken in Immobilien. Davon sind durchschnittlich etwa 65 Prozent Investitionen aus dem Investitionskredit in Immobilien des Bundes, 30 Prozent Investitionen der Institutionen aus dem Finanzierungsbeitrag in Betriebseinrichtungen und 5 Prozent Drittmittel. Gemäss Aussagen des Vorstehers des EDI sind die Institutionen des ETH-Bereichs erfolgreich bestrebt, zusätzliche Drittmittel zur Erfüllung ihres Leitungsauftrags einzuwerben. Das Verhältnis von wertvermehrenden (Neubauten) und werterhaltenden (Unterhalt, Instandsetzung) Investitionen im ETH-Bereich beträgt gemäss EDI etwa 40 Prozent zu 60 Prozent, d.h. es wird laufend mehr in den Unterhalt als in Neubauten investiert.

Bei den jährlichen Ausgaben für Betrieb und Unterhalt konnten die Mehraufwendungen aufgrund von neuen zusätzlichen Flächen teilweise durch Kosteneinsparungen kompensiert werden. Bei den für das Kerngeschäft notwendigen Immobilien fallen die Betriebs- und Unterhaltskosten unabhängig vom Einsatz von Drittmitteln an.

Zur sach- und fachgerechten Abwicklung des gesamten Bau- und Liegenschaftswesens übernimmt der ETH-Rat die strategischen
und übergreifenden Aufgaben des gesamten Bereichs, während die Schulleitungen und die Direktionen in Delegation die strategischen Aufgaben in ihren jeweiligen Institutionen übernehmen. Für das operative Immobilienmanagement verfügen die Institutionen über spezialisierte Organisationseinheiten. Bau und Unterhalt wurden gemäss EDI aufgrund flexibel gehandhabter Standards und einem kostenbewussten Auftreten auf dem Markt günstiger. Der ETH-Rat hat das Bauwesen in einer Verordnung über das Immobi3887

lienmanagement im ETH-Bereich geregelt. Für die Detailorganisation besteht ein Immobilienhandbuch.

Die Finanzdelegation nimmt zur Kenntnis, dass das Immobilienmanagement im ETH-Bereich überwiegend effizient und kostenbewusst gehandhabt wird. Ein besonderes Augenmerk gilt aus Sicht der Delegation in diesem Zusammenhang neben den Investitionskosten immer auch den Betriebs- und Unterhaltskosten.

Sie begrüsst, dass die Empfehlungen der EFK im Hinblick auf die Abwicklung des Immobilienprojekts Rolex Learning Center der EPF Lausanne grösstenteils bereits umgesetzt worden sind.

3.3.3

ETH-Bereich: koordiniertes Beschaffungswesen

Die Eidg. Finanzkontrolle kam in ihrem Bericht über die Querschnittsprüfung im Bereich Beschaffungswesen bei den Forschungsanstalten der ETH zum Schluss, dass die übergreifende Zusammenarbeit zwischen den Forschungsanstalten ungenügend sei. Aufgrund der dezentralen Organisation des Beschaffungswesens bestehen wenig Sparanreize. Die ansatzweise vorhandenen zentralen Beschaffungsorganisationen in den Forschungsanstalten sollen ausgebaut werden. Gemäss Bericht der EFK entspricht das interne Kontrollsystem (IKS) den formellen Vorgaben der EFV, jedoch besteht noch Verbesserungspotential bei dessen Anwendung, etwa durch aktive Marktbeobachtung und Professionalisierung des zentralen Einkaufs. Der ETH-Rat weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass er nicht direkt in die Führung und Organisation des Beschaffungswesens eingreifen könne, weil die operative Führung bei den beiden Hochschulen und den Forschungsanstalten liege. Letztere haben in Aussicht gestellt, die Empfehlungen der EFK umsetzen.

Nach Ansicht der Finanzdelegation liegt in der zentralen Beschaffungsorganisation ein erhebliches Syniergiepotential, dem im ETH-Bereich ­ als Empfänger öffentlicher Mittel ­ erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte. Beim Beschaffungswesen sind des weiteren neben operativen auch strategische Aspekte von Bedeutung. Als problematisch erachtet die Finanzdelegation das Argument des ETH-Rates, der Anspruch auf Forschungsfreiheit verbiete eine Einflussnahme auf das Beschaffungswesen der beiden Hochschulen und der Forschungsanstalten. Sie hat darum sowohl mit dem Präsidenten des ETH-Rates als auch mit dem Departementsvorsteher Aussprachen zu diesem Thema geführt und weiterführende Fragen auch schriftlich beantworten lassen.

Aufgrund der Aussprachen gelangte die Finanzdelegation zur Überzeugung, dass im Beschaffungsbereich eine wirksamere Koordination der ETH-Bereiche anzustreben ist. Sie schlug vor, den Grundsatz dazu im nächsten Leistungsauftrag an die ETH zu verankern. Der zuständige Departementsvorsteher sicherte der Finanzdelegation zu, dies im Rahmen des neuen Leistungsauftrags 2013-16 zu prüfen. Im weiteren berichtete er von zahlreichen Bemühungen im ETH-Bereich, Synergien im Beschaffungswesen zu erzielen. Unter anderem haben die vier Forschungsanstalten des ETH-Bereiches (PSI, WSL, Empa, Eawag) in der 2004
unterzeichneten Vereinbarung «Verbund der Forschungsinstitutionen des ETH-Bereiches; Verstärkung der Zusammenarbeit» festgehalten, die Zusammenarbeit in den Bereichen Logistik und 3888

Administration auszubauen, mit dem Ziel, Prozesse zu standardisieren oder Aktivitäten zu koordinieren, wo Synergien oder Sparpotential bestehen. Die seit Jahren im ETH-Bereich, insbesondere im Rahmen der Initiative «Koordinierte Beschaffung im ETH-Bereich + Partner» (KoBe ETH+), gepflegten Aktivitaten haben zu einem verbesserten Erfahrungs- und Informationsaustausch geführt. In speziellen Bereichen haben einzelne Institutionen eine Führungsrolle übernommen und handeln Vereinbarungen aus, welchen sich andere Institutionen anschliessen können.

Weitere Möglichkeiten der Nutzung von Synergien bestehen insbesondere in Bereichen der Bibliotheken, der Finanzen oder der Informatik. Einzelne Forschungsanstalten arbeiten beim Betrieb der IT-Infrastruktur bereits eng zusammen, mit der ETHZ besteht eine enge Kooperation bei der Beschaffung von Hard- und Software.

Die Eidg. Finanzkontrolle hat bei der ETHZ im Jahr 2010 eine Informatikprüfung durchgeführt, um die Zielführung und Wirtschaftlichkeit im Bereich der «Information and Communication Technology» (ICT) zu beurteilen. Eine ICT-Strategie für die ETHZ besteht seit 2005. Aufgrund der Reorganisation in der Schulleitung und Unterstellung der Informatikdienste beim neuen Vizepräsidenten Personal & Ressourcen wird die ICT-Strategie neu bearbeitet und auf die Gesamtstrategie der ETHZ ausgerichtet.

Die Situation in den einzelnen Departementen ist gemäss EFK-Bericht intransparent.

Die Departemente mit ihren Instituten, Professuren und teilweise auch Laboratorien sind in vielen Bereichen sehr autonom, so auch im Bereich der ICT. Zentrale IT-Dienstleistungen stehen zwar zur Verfügung, sind jedoch ohne Bezugszwang.

Ebenso verhält es sich bei der Beschaffung von Informatikmitteln, für welche Rahmenverträge bestehen. Mit der heutigen IT-Organisation ist die ETHZ laut EFK nicht in der Lage, die Gesamtkosten der Informatik nachzuweisen. Vorgaben der Schulleitung zu zentralen Themen wie Bezugszwang von Arbeitsplatzinformatik, Beschaffungen nur in bewilligten und begründeten Fällen ausserhalb der bestehenden Rahmenverträge, bewilligte und nicht bewilligte Software inkl. deren Versionen, könnten eine Verbesserung bringen.

Die Finanzdelegation begrüsst die Bereitschaft des Departements, eine wirksamere Koordination der operationellen Geschäfte ­ insbesondere beim Einkauf
­ der beiden Hochschulen und der Forschungsanstalten zu prüfen und den nächsten Leistungsauftrag entsprechend anzupassen. Da in einem abgestimmten Beschaffungssystem ein erhebliches Sparpotetial liegt, gehen die Bemühungen des ETH-Bereichs, Synergien im Beschaffungswesen zu erzielen, aus Sicht der Delegation in die richtige Richtung.

3.4

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)

3.4.1

Umsetzung der Assoziierungsabkommen von Schengen und Dublin

Die Finanzdelegation befasst sich bereits seit 2008 regelmässig und eingehend mit der Umsetzung der Abkommen von Schengen und Dublin (vgl. Tätigkeitsbericht 2008 und 2009). Dies vor dem Hintergrund, dass es sich dabei um ein äusserst 3889

komplexes Projekt handelt, welches für die Schweiz von grosser Bedeutung ist und mit entsprechenden Kosten verbunden ist.

Schengen/Dublin steht für die koordinierten Anstrengungen der EU-Mitgliedstaaten, die individuellen Freiheiten der Bürger auszubauen und die Sicherheit innerhalb Europas gleichzeitig zu verbessern. Nach Abschluss der Umsetzungsarbeiten sollen insgesamt 29 europäische Staaten das grenzüberschreitende Netzwerk nutzen. Die Schweiz hat sich im Wesentlichen zu folgenden Massnahmen verpflichtet: ­

die Anbindung der Schweiz an das Visa Informationssystem VIS

­

die Ausstellung von Schweizer Pässen mit biometrischen Daten

­

die Einführung der definitiven Lösung des nationalen Teils des Schengener Informationssystems (N-SIS)

­

die Einführung neuer Ausländer Ausweis mit biometrischen Daten

­

die Anbindung an das Schengener Informationssystem II (SIS II)

Seit dem 12. Dezember 2008 nimmt die Schweiz auf operationeller Ebene an Schengen/Dublin teil. Einzig an den Flughäfen erfolgte die Aufhebung der Personenkontrollen für Flüge innerhalb des Schengener Raumes erst mit dem Flugplanwechsel am 29. März 2009.

Im Sommer 2010 erörterte die Finanzdelegation letztmals den aktuellen Stand der informatikseitigen Umsetzung und den Controllingbericht zum Verpflichtungskredit Schengen/Dublin mit der damaligen Vorsteherin des EJPD. Grundsätzlich nahm die Finanzdelegation mit Befriedigung zur Kenntnis, dass gemäss Aussagen der Verantwortlichen der Beitritt der Schweiz zum Schengen und Dublin-Raum bisher gut verläuft. Die Finanzdelegation ersuchte das EJPD aber, einen ergänzenden Bericht über die finanziellen und personellen Auswirkungen sowie den anfallenden Nutzen derselben in der gesamten Bundesverwaltung zu erarbeiten. Neben den Inverstitionskosten interessierte die Delegation die zusätzlich erforderlichen betrieblichen Ressourcen, aber auch, inwiefern die in Aussicht gestellten Einsparungen effektiv erzielt werden konnten. Gemäss Bericht des EJPD steht für die Zeitspanne von 2006 bis Ende 2010 gesamthaft ein Aufwand in der Höhe von 216,48 Millionen Franken Einsparungen bzw. Mehreinnahmen von 93,00 Millionen Franken gegenüber. Für die Jahre 2011­2014 sind für die Umsetzung der Abkommen von Schengen und Dublin ein Aufwand von 344,90 Millionen Franken und Einsparungen bzw. Mehreinnahmen von 203,65 Millionen Franken zu erwarten.

Da die Schweiz verpflichtet ist, Anpassung des EU-Projekts wie auch Neu- und Weiterentwicklung zu übernehmen, da sonst eine Kündigung der Verträge von Schengen und Dublin erfolgen könnte und ein Ausschluss aus dem Schengenraum drohen würde, sind zusätzliche, bisher noch nicht budgetierte Kosten möglich.

Die Finanzdelegation wird die Umsetzung der Assoziierungsabkommen von Schengen und Dublin weiterhin eng begleiten. Dem Projekt stehen aber noch einige wichtige Schritte und Herausforderungen bevor; insbesondere sind weitere Verzögerungen und bisher nicht budgetierte Mehrkosten nicht auszuschliessen. Die Delegation wird dabei ein spezielles Augenmerk auf die finanziellen und personellen Auswirkungen (betriebliche Ressourcen) sowie auf die Realisierung der in Aussicht gestellten Einsparungen richten.

3890

3.4.2

Informationsbesuch Nachrichtendienst, Teil fedpol

Die für das EJPD zuständige Subdelegation stattete am 4. Februar 2010 dem fedpol einen Informationsbesuch ab. Anlass dazu war der Transfer des DAP (Inlandnachrichtendienst) inklusive Bundeslagezentrum ins VBS und die damit verbundene Reorganisation innerhalb des fedpol. Schwerpunkte der Informationssitzung waren zum einen die Finanz- und Personalsituation im Bereich Schengen/Dublin, welche die Finanzdelegation seit 2008 mit Aufmerksamkeit beobachtet. Zum anderen informierte sich die Subdelegation ausführlich über die Informatiksysteme des fedpol und deren finanzielle Auswirkungen.

Durch den Wechsel derjenigen Teile vom Bundesamt für Polizei ins VBS, die bislang mit nachrichtendienstlichen Aufgaben betraut waren (vgl. Informationsbesuch beim Nachrichtendienst des Bundes, Teil VBS; Ziff. 3.5.2), und den daraus folgenden Weggang von 113 Mitarbeitenden, verfügt das fedpol nun über einen Personalbestand von rund 800 Personen. Das fedpol nutzte den Transfer, um die Organisation und die betrieblichen Abläufe punktuell zu verbessern sowie Synergien zu schaffen. Nach Ansicht der Departementsvorsteherin wurde das Hauptziel der Anpassung, nämlich die Konzentration der Hauptabteilungen des Amtes auf ihre Kernaufgaben, dadurch erreicht.

Die Finanzdelegation musste allerdings feststellen, dass die Arbeitslast des fedpol trotz des Transfers von gewissen Aufgaben nicht abgenommen hat. Gründe hierfür sind in erster Linie der Beitritt der Schweiz zu den Abkommen von Schengen und Dublin und die daraus resultierte Übernahme des Schengener Informationssystems SIS sowie dessen Weiterentwicklungen. Ausserdem betonten die Verantwortlichen die ihrer Ansicht nach finanziell sowie personell grundsätzlich sehr angespannte Situation im Bundesamt für Polizei. Ein vom EJPD im Auftrag gegebenes externes Gutachten von Ende 2009 schätzte den zusätzlichen personellen Ressourcenbedarf auf 27 Stellen, damit das fedpol den ihm zugewiesenen Auftrag auch im vollen Umfang wahrnehmen kann. Es handelt sich hierbei um 12 neu geschaffene sowie um 15 bis dahin befristete Stellen, die 2011 in unbefristete Stellen umgewandelt werden. Der entsprechende Antrag der EJPD wurde im Rahmen des Voranschlags 2011 von den Räten genehmigt.

Des Weiteren erörterte die Subdelegation die Problematik rund um die Informatiksysteme des fedpol. Die IT-Investitionen
waren in den letzten Jahren beachtlich, nicht zuletzt aufgrund von Schengen/Dublin. Aber auch die Einführung des biometrischen Reisepasses und die beschränkte Lebensdauer gewisser Systeme erforderten finanzielle Anstrengungen. Dementsprechend sieht sich das EJPD nicht im Stande, die mittel- und langfristig anstehenden Investitionen für eine Ablösung grösserer Systeme im Rahmen der ordentlich verfügbaren Kredite zu finanzieren. Darüber hinaus bewerteten die Verantwortlichen die Abhängigkeit des fedpol vom BIT sowie vom Informatik Service Center ISC des EJPD als problematisch, da die hohen Sicherheitsansprüche etwa aufgrund von aufgetretenen Betriebsstörungen nicht ausreichend erfüllt seien.

3891

Die Finanzdelegation begrüsst die im fedpol im Rahmen der Reorganisation herbeigeführten effizienteren Arbeitsabläufe und geschaffenen Synergien. Die Delegation weiss um die personell und finanziell angespannte Lage ­ insbesondere in den Bereichen Informatik und Schengen/Dublin. Demensprechend wird die Finanzdelegation die diesbezüglichen Entwicklung im fedpol weiterhin begleiten.

3.5

Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)

3.5.1

C4ISTAR, Informatik im VBS

Bereits seit 2007 hatte die Finanzdelgation verschiedene Führungs- und Informatikprojekte des VBS eng begleitet und in ihren Tätigkeitsberichten wiederholt insbesondere auf die erheblichen finanziellen Risiken im Informatikbereich des VBS hingewiesen.

Ende Oktober 2009 verfügte der Armeechef, auch als Reaktion auf verschiedene Prüfberichte der EFK, einen Verpflichtungsstopp für das Projekt C4ISTAR. In diesem Projekt sind die Instrumente und Massnahmen zusammengefasst, welche das VBS als Plattform für die vernetzte Operationsführung anwendet. Gleichzeitig setzte der Departementsvorsteher eine Task Force Informatik VBS ein, mit dem Ziel, die Führbarkeit und die Leistungsfähigkeit der Informatik im VBS mittelfristig wiederherzustellen, beziehungsweise wesentlich zu verbessern.

Die Finanzdelegation hat im Jahr 2010 einerseits von verschiedenen Prüfungen der EFK im Informatikbereich des VBS Kenntnis genommen, andererseits hat ihre Subdelegation 3 gemeinsam mit ihrem Präsidenten Anfang Mai 2010 Vertreter des VBS eingehend zum Projekt C4ISTAR befragt. Im Weiteren führte die Delegation Ende Juni 2010 eine Aussprache mit dem Departementsvorsteher. Mit dem Leiter der Task Force Informatik VBS diskutierte die Finanzdelegation Ende Juni und Ende November 2010. Es zeigte sich, dass die Schwierigkeiten in der Informatik im VBS in erster Linie auf Führungsprobleme zurückzuführen sind. Die wichtigsten Informatikvorhaben des VBS wurden darum von der Task Force bezüglich Zuweisung der Verantwortlichkeiten, der Kompetenzen und der Mittel analysiert. Bei den angestrebten Verbesserungsmassnahmen steht insbesondere die Neuzuweisung der Verantwortungen im Vordergrund. Gemäss Aussagen der Verantwortlichen der Task Force Informatik VBS konnten bis Ende 2010 im Bereich der InformatikFührungsorganisation sowie bei der Entwicklung eines Finanzreportings-, Planungsund Plankostenführungssystem für die Informatik im VBS erste Projektphasen termingerecht abgeschlossen werden. Ebenfalls wurden konkrete Vorschläge zur Führungsorganisation sowie zur Finanzführung ­ inklusive möglicher Sparpotentiale ­ erarbeitet.

3892

Die Finanzdelgation wird die Task Force Informatik VBS in ihrer Arbeit weiterhin eng begleiten und sich regelmässig über den Stand der Umsetzung der Verbesserungsmassnahmen informieren lassen. Die Delegation ist der Ansicht, dass sich Erkenntnisse über die Probleme der Informatik im VBS auch auf die Informatik des Bundes allgemein anwenden lassen.

3.5.2

Informationsbesuch Nachrichtendienst, Teil VBS

Die für das VBS zuständige Subdelegation hat Anfang Februar 2010 einen Informationsbesuch beim Nachrichtendienst des Bundes (NDB) durchgeführt. Anlass dazu war die zum 1. Januar 2010 vollzogene Zusammenlegung vom Inland- (DAP) und Auslandnachrichtendienst (SND), die bislang dem EJPD bzw. dem VBS unterstellt waren (vgl. Informationsbesuch beim fedpol, Ziff. 3.4.2).

Die Finanzdelegation äusserte sich bereits im Tätigkeitsbericht 2008 über eine Verbesserung der Zusammenarbeit der beiden Nachrichtendienste. Durch den Bundesratsbeschluss vom 25. März 2009 wurden diese in eine neue Verwaltungseinheit zusammengeführt, welche dem VBS unterstellt ist. Folglich werden Synergien erzielt und Überlappungen vermieden, wodurch die Leistungen effizienter erbracht werden können. Schliesslich wird die Transparenz erhöht und die Aufsicht über den Nachrichtendienst durch Parlament, Bundesrat und VBS harmonisiert.

Betont wurde seitens des NDB der Umstand, dass der ehemalige DAP vom VBS ohne die vom Bundesamt für Polizei erbrachten Stabsleistungen übernommen wurde, d.h. ohne eigenen Kommunikations-, Finanz-, Personal-, Rechts- und Informatikdienst. Lediglich zwei Stellen für den Personal- und den Finanzdienst wurden vom EJPD ins VBS übertragen. Dies hat zur Folge, dass die bestehenden Querschnittfunktionen des ehemaligen SND seit dem 1. Januar 2010 etwa doppelt so viel Personal betreuen wie bisher. Eine Auslagerung dieser Aufgabenbereiche ausserhalb des NDB wird vom zuständigen Departementsvorsteher aufgrund der besonderen Sicherheitsanforderungen ausgeschlossen.

Der Fokus der Informationssitzung lag auf den Finanzen des NDB, die im Jahr 2010 weiterhin im Generalsekretariat des VBS integriert waren. Erst ab dem 1. Januar 2011 bildet der NDB einen eigenständigen Buchungskreis.

Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten im Personalbereich wurde im NDB ein Anstellungsstopp verfügt. Gemäss Aussagen der Verantwortlichen liegen die Gründe dafür in den vom Parlament beschlossenen Kürzungen im Personalbereich sowie in den Vorgaben des Konsolidierungsprogramms, welche vom NDB für das Budget 2011 umzusetzen waren. Da im Rahmen der Zusammenlegung auf einen Personalabbau verzichtet wurde, müssen die Sparmassnahmen im Betriebs- und Sachaufwand erfolgen, was gemäss Aussagen der Verantwortlichen zu einem Leistungsrückgang führt.
Darüber hinaus musste die Subdelegation feststellen, dass kurzfristige Mehrkosten beispielsweise durch die Vereinheitlichung der IT-Struktur entstanden sind. Ursache hierfür waren die beiden IT-Systeme des DAP bzw. des SND, welche zu unterschiedlich ausgerichtet waren, um zusammengeführt werden zu können. Da die Informatikleistung aufgrund der hohen Sicherheitsansprüche eines eigenen Netz3893

werks bedarf und deshalb fast ausschliesslich intern erbracht wird, ist das Informatikpersonal vom Anstellungsstopp nicht betroffen.

Die Finanzdelegation hält fest, dass die Zusammenlegung von DAP und SND eine Erhöhung der Gesamtleistung der schweizerischen Nachrichtendienste mit sich ziehen soll. Allerdings gewann die Subdelegation 3 den Eindruck, dass sich die Zusammenführung weitgehend in der Anfangsphase befindet. So stellen derzeit die Entwicklung einer gemeinsamen IT-Struktur sowie die schwierige Personalsituation die grössten Herausforderungen dar. Das aktuelle Budget reicht nur unter der Voraussetzung, dass der NDB mit keinen zusätzlichen Aufgaben betraut wird. Die festgelegten Aufgaben können gemäss Aussagen der Verantwortlichen nur erfüllt werden, wenn die Personalressourcen des NDB nicht gekürzt werden.

Die Finanzdelegation wird die Entwicklung im NDB, insbesondere die finanziellen Aspekte im Rahmen der Zusammenführung des Inland- und Auslanddienstes, weiterhin begleiten und sich nach einem Jahr über den Stand der Reorganisation eingehend informieren lassen.

3.6

Eidg. Finanzdepartement (EFD)

3.6.1

Aufwand des Bundes für die Intervention im Steuerstreit mit den USA

In Zusammenhang mit dem Vorwurf von Steuerdelikten amerikanischer UBSKunden fand in den USA ein Zivilverfahren statt, bei dem sich die Schweizerische Eidgenossenschaft und die USA aussergerichtlich geeinigt haben. Die Frage, wer die dabei entstandenen und noch entstehenden Kosten zu tragen hat, war Gegenstand umfangreicher Abklärungen. Bereits im Herbst 2009 signalisierte der Bundesrat der Finanzdelegation auf deren Nachfrage hin, dass aus seiner Sicht keine Rechtsgrundlage bestehe, welche die Überwälzung der aus dem ersten Amtshilfeersuchens der USA erwachsende Kosten auf die UBS AG zuliesse. Allerdings sicherte der Bundesrat der Delegation eine Prüfung der Möglichkeiten zu, den Aufwand des zweiten Amtshilfeverfahrens zu überwälzen.

Der Bundesrat stellte Anfang 2010 fest, dass auf dem Verordnungsweg einzig die Grundlage für eine Gebühr, nicht aber für eine Kostenanlastungssteuer oder Vorzugslast geschaffen werden könne. Er war der Ansicht, dass die Überwälzung der Kosten des zweiten Amtshilfeverfahrens den Gebührenbegriff übersteige. Zudem gab der Bundesrat zu bedenken, dass unabhängig von der dargelegten rechtlichen Problematik und dem Risiko der Beschwerdeführung, die Kostenauflage den Anschein erwecken könnte, die zuständige Amtshilfebehörde agiere nicht völlig unvoreingenommen.

Die Finanzdelegation teilte die Ansicht des Bundesrates nicht. Sie forderte vom Bundesrat, der UBS AG nicht nur den Aufwand für die Vergleichsverhandlungen im US-Zivilverfahren von 1 Million Franken in Rechnung zu stellen, sondern auch die Aufwände für die beiden Amtshilfeersuchen von geschätzten 37 Millionen Franken einzufordern. Ensprechend hat sie den Bundesrat Anfang März 2010 schriftlich

3894

eingeladen, eine Regelung auszuarbeiten und die entsprechenden Schritte einzuleiten.

Nach weiteren Abklärungen kam der Bundesrat zum Schluss, dass eine Überwälzung auch der Kosten für die beiden Amtshilfeersuchen der USA aufgrund der besonderen Umstände gerechtfertigt ist. Er legte den eidg. Räten im April 2010 den Entwurf für einen Bundesbeschluss über die Auferlegung der Kosten für die Behandlung beider Amtshilfegesuche auf die UBS AG vor. Der Bundesbeschluss ist nur auf die UBS und nur für diesen Fall anwendbar.

Die Finanzdelegation begrüsst, dass der Bundesrat die Bereitschaft gezeigt hat, die Möglichkeiten einer Kostenübernahme der Amtshilfeersuchen der USA durch die UBS AG nochmals zu überprüfen und dass er letztlich doch eine entsprechende Lösung gefunden hat.

3.6.2

Informationsbesuch bei der Eidg. Finanzverwaltung, Bereich Bundestresorerie

Angesichts der enormen Zahlungsströme in der Bundesverwaltung und der deutlich über 100 Milliarden Franken liegenden Schulden des Bundes kommen der Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft und der optimalen Schuldenbewirtschaftung grösste Bedeutung zu. Die Finanzdelegation befasste sich deshalb in den vergangenen Jahren wiederholt mit diesem Bereich. Eine Informationssitzung im Jahre 2005 zeigte, dass die EFV verschiedene organisatorische Reformen an die Hand genommen und insbesondere das Reporting verbessert hatte. Die Finanzdelegation liess sich 2007 anhand eines von der EFK ausgearbeiteten, umfangreichen Fragebogens von der EFV über den Stand der Reorganisation und die dabei erreichten Fortschritte orientieren und erörterte den Bericht in einer Aussprache mit Vertretern des EFD.

Ende Mai 2010 führte die Subdelegation 2 bei der Bundestresorerie (BT) einen weiteren Informationsbesuch durch. Schwerpunkte waren einerseits die seit 2007 eingetretenen Änderungen bei den Aufgaben, der Organisation, der Risikosteuerung und beim Controlling, anderseits die Schuldenstruktur, die Herausforderungen im heutigen Marktumfeld und die Funktion der BT bei der Finanzplanung des Bundes.

Insgesamt gelangte die Subdelegation zu einem positiven Befund, sie beurteilt Organisation und Struktur aufgrund ihrer Eindrücke als zweckmässig. Die Risikokontrolle und das Reporting haben einen guten Stand erreicht. Durch einen Ausbau der dynamischen Analysen will die EFV künftig vermehrt mit Bandbreiten arbeiten können, um das Verhältnis zwischen den Kosten und den Risiken noch präziser aufzuzeigen. Zudem soll das Reporting so ausgebaut werden, dass die Leistungen der BT genauer gemessen und beurteilt werden können.

Die Wirtschafts- und Finanzkrise und die grossen Unsicherheiten in Bezug auf die mittelfristige Zinsentwicklung stellen grosse, zusätzliche Anforderungen an die BT.

Deshalb kommt der weiteren Verbesserung der Instrumente zur Analyse und Risikosteuerung besondere Bedeutung zu, insbesondere dem Ausbau der dynamischen Analyse für die Optimierung zwischen Zinskosten und Risiken. Zudem wird zu klären sein, welche Führungsebene über die Abwägung der Risiken entscheidet. Die Finanzdelegation nahm mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Transparenz in 3895

diesem Bereich mit einem jährlichen Standbericht zuhanden des Bundesrates und der Finanzdelegation weiter erhöht werden soll. Der erste Bericht soll rechtzeitig auf die Beratung der Staatsrechnung 2010 in den Finanzkommissionen vorliegen.

An ihrer Tagung von Anfang Februar 2011 konnte die Finanzdelegation zudem von einem Bericht der EFK über die Prüfung des Front-Office der BT Kenntnis nehmen.

Danach wird der geprüfte Bereich ordnungsgemäss geführt und die Organisation entspricht den betrieblichen Erfordernissen. Die praktizierte Anlagepolitik der BT ist darauf bedacht, die Risiken so weit als möglich zu reduzieren. Die Empfehlungen der EFK, insbesondere bezüglich einer Neubeurteilung der Risikopolitik zur Bewirtschaftung von Fremdwährungsrisiken, will die EFV in geeigneter Form umsetzen.

Die Finanzdelegation wird diesen finanzpolitisch bedeutenden Bereich aufgrund der in Aussicht gestellten Standberichte weiterhin eng begleiten.

3.6.3

Informationsbesuch beim Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen (SIF)

Ende November 2009 fasste der Bundesrat den Beschluss, zur Stärkung der internationalen Stellung der Schweiz im Finanz- und Steuerbereich ein Staatssekretariat für internationale Finanzfragen zu schaffen. Das SIF vertritt die Interessen der Schweiz in internationalen Finanz- und Steuerfragen gegenüber dem Ausland und führt die internationalen Verhandlungen. Das SIF gliedert sich in vier Bereiche und umfasst 43 Vollzeitstellen. Deren 28 wurden von der Eidg. Finanzverwaltung transferiert, die restlichen (zusätzlichen) 15 Stellen werden innerhalb des EFD budgetneutral aufgefangen.

Im Rahmen der Vereinbarung 2009 mit dem Bundesrat betreffend Aufsicht in personalrechtlichen Angelegenheiten hatte die Finanzdelegation die Einreihung des Staatssekretärs und der vier Bereichsleiter zu genehmigen. Die Finanzdelegation diskutierte diese Einreihungen in einer Aussprache mit dem Vorsteher des EFD und Vertretern des EPA. Sie stimmte letztlich den beantragten Einstufungen zu, auch wenn sie die Einreihungen der Bereichsleiter als vergleichsweise hoch beurteilte. Da die Finanzdelegation schon seit einiger Zeit einen Trend zu höheren Einreihungen der Kaderfunktionen des Bundes feststellt, beschloss sie, die Frage der Funktionsbewertungen grundsätzlich zu diskutieren. Es wird auf die Ausführungen in Ziffer 2.1.4 hingewiesen.

Die Schaffung der neuen Verwaltungseinheit war für die Subdelegation 2 Anlass, am 19. Oktober 2010 beim SIF einen Informationsbesuch durchzuführen. Nebst aktuellen politischen Fragestellungen liess sie sich primär über den Aufbau des SIF sowie über die Zusammenarbeit und Koordination mit den betroffenen Bundesstellen orientieren. Sie konnte feststellen, dass die enge Zusammenarbeit mit der ESTV und der EZV auf einer klaren Kompetenzabgrenzung basiert, die sich seit dem Bestehen des SIF als zweckmässig erwiesen hat. Dass die administrativen Leistungen für das SIF im Bereich Personal, Informatik und Finanzen vom GS-EFD erbracht werden, erachtet sie als effiziente Lösung.

3896

Pendent bleibt jedoch für die Finanzdelegation die Frage der Kostenneutralität der eingangs erwähnten zusätzlichen 15 Stellen. Der Stellentransfer zum SIF konnte von der EZV bisher nicht vollumfänglich kompensiert werden. In seiner Antwort vom Januar 2011 stellt das EFD fest, dass die dafür verantwortlichen Gründe ­ geringe Fluktuationsraten, Bestandesvorgaben beim Grenzwachtkorps ­ nichts mit der Kompensation der durch die Schaffung des SIF entstandenen zusätzlichen Kosten zu tun haben und die Zusage der Kostenneutralität in diesem Sinne zu relativieren ist.

Die Finanzdelegation ist jedoch klar der Ansicht, dass die bei der Schaffung des SIF zugesicherte Kostenneutralität der zusätzlichen 15 Stellen zwingend realisiert werden muss. Dies umso mehr, als im Herbst 2010 wegen des ungenügenden Stellenabbaus bei der EZV ein Nachtragskredit gesprochen werden musste und das EFD für 2011 sogar einen weiteren Nachtragskredit nicht ausschliesst. Wohl leuchten die vom EFD ins Feld geführten Gründe für den verzögerten Personalabbau bei der EZV ein, es darf aber nicht sein, dass eine klare Zusage zur Kostenneutralität infolge äusserer Umstände relativiert wird, ohne dass zumindest Alternativen aufgezeigt werden.

Die Finanzdelegation erwartet vom EFD den Nachweis einer vollständigen Kompensation der zusätzlichen 15 Stellen des SIF. Gelingt der entsprechende Abbau in der EZV nicht, so sind andere Sparmassnahmen zu ergreifen.

3.6.4

Informatikstrategie des Bundes

Die Finanzdelegation befasst sich bereits seit 2008 ausführlich mit der Informatikstrategie des Bundes (vgl. Tätigkeitsbericht 2008 und 2009). Sie vertrat dabei immer die Meinung, dass ein zentrales Controlling sowie eine zentrale Überprüfung der Kompatibilität der Systeme in der Verantwortung und der Kompetenz des Informatikstrategieorgan Bund (ISB) bzw. seines Delegierten liegen sollten. Der Informatikrat Bund (IRB) trägt die strategische Gesamtverantwortung für die Informationsund Kommunikationstechnologien (IKT) in der Bundesverwaltung. Das ISB koordiniert die Umsetzung der Vorgaben durch die Departemente und die Bundeskanzlei und stellt für den IRB die erforderlichen Entscheidgrundlagen einschliesslich des strategischen Controllings bereit. Es leitet ferner departementsübergreifende Informatikprojekte und Programme.

Angesichts der hohen Kosten im Informatikbereich ist die Finanzdelegation der Meinung, dass eine zügige Reform des Informatikbereichs und die Nutzung von Synergien ein vordringliches Ziel des Bundesrates sein muss. Sie hat darum bereits mehrfach beim Bundesrat interveniert und mit Nachdruck eine rasche Umsetzung der nötigen Reformen und eine konsequente Nutzung des Synergiepotenzials eingefordert. Ende Januar 2010 diskutierte die Finanzdelegation einen Bericht der EFK über die Informatikstrategie des Bundes. Die EFK stellte fest, dass der Auftrag des Bundesrates vom Mai 2007 über die Klärung der Rollen, Aufgaben und Kompetenzen des Informatikrates und des Strategieorgans noch nicht umgesetzt wurde. Auch die Umsetzung der Motion Noser «IT-Leistungserbringer zentralisieren» (07.3452), welche der Bundesrat am 21. September 2007 entgegengenommen hat, verzögert sich. Gemäss EFK wird zudem die Einhaltung der Normen und Standards nur teilweise überwacht. Unklarheiten ergeben sich offenbar auch beim Geltungsbereich 3897

der Informatikverordnung, insbesondere in Bezug auf das VBS. Zudem entsprechen die Führungsstrukturen im Informatikbereich des Bundes gemäss Ansicht der Finanzdelegation noch immer nicht den Vorgaben der Motion der FK-N «Festlegung und Durchsetzung von Normen und Standards im Bereich der Informationsund Kommunikationstechnologien» (05.3470). Sie begrüsste daher die von der FK-N am 7. September 2010 eingereichten Motionen «Zuständigkeiten im Bereich der Informatik und Telekommunikation der Bundesverwaltung» (10.3640) und «Überprüfung der Steuerung der Informatiklösung SAP in der Bundesverwaltung» (10.3641).

Aufgrund seiner Antwort auf die erwähnten Motionen beabsichtigt der Bundesrat, die Rollen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten künftig analog den übrigen Supportprozessen (Personal, Finanzen, Logistik) auszugestalten. In der Folge wird der Bundesrat auch im Bereich der Informatik künftig wieder selber die strategische Gesamtverantwortung übernehmen. Das EFD wurde beauftragt, bis Ende April 2011 eine entsprechend angepasst Bundesinformatikverordnung vorzulegen. Weiteren Verbesserungsbedarf erkennt der Bundesrat in der operativen Führung. Die Leistungserbringer sollen künftig wesentlich stärker mittels betriebswirtschaftlicher Kennzahlen geführt werden. Darum sollen die Leistungsaufträge für die IKTLeistungserbringer für die Periode 2012­15 konziser gefasst werden. Bezüglich der erwähnten Motion Noser erachtet der Bundesrat jedoch eine Konzentration auf zwei Leistungserbringer in der Bundesverwaltung als nicht zielführend.

Die Finanzdelegation ist erfreut, dass endlich Bewegung in diesen komplexen und finanziell äussert relevanten Bereich kommt. Sie forderte den Bundesrat auf, sie laufend und umfassend über den Verlauf der Arbeiten zu orientieren und ihr insbesondere einen verbindlichen Zeitplan für die Umsetzung der geplanten Schritte vorzulegen. Die Finanzdelegation wird dieses Geschäft weiterhin sehr eng begleiten.

3.7

Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

3.7.1

Informationsbesuch KTI

Der Informationsbesuch der Subdelegation 1 von Mitte November 2009 beim BBT fokussierte sich auf die Tätigkeit der Förderagentur für Innovation KTI. Diese fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft in der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung. Schwerpunkte der Diskussion waren die Teilrevision des Forschungsgesetzes, die finanzielle Steuerung und das Controlling, die Projekt- und Start-up-Förderung sowie die Finanzierung der höheren Berufsbildung.

Aufgrund der vom Parlament im Herbst 2009 verabschiedeten Teilrevision des Forschungsgesetzes wandelt sich die KTI auf Anfang 2011 vom einem beratenden Gremium zu einer Behördenkommission mit eigenen Entscheidungsbefugnissen.

Die KTI ist neu direkt dem EVD zugeordnet und erhält eine neue Geschäftsführung.

Strategisch fixiert sich KTI nicht auf Themen, gewisse Weichen werden jedoch durch die Programmvorgabe des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) sowie durch von der KTI gesetzten Schwerpunkte in der Grundlagenforschung gestellt. Die 3898

Finanzdelegation begrüsst die Stossrichtung der Reorganisation. Es stellt sich aber die Frage, ob die KTI gewisse Steuerungsmöglichkeiten geltend machen soll, insbesondere im Bereich der innovationsreichen Technologien, welche eine Stärke der Schweizer Wirtschaft darstellen.

Die Transparenz in den Prozessabläufen wird durch eine ISO-Zertifizierung sichergestellt, welche durch die Verselbständigung der KTI nach deren Aufbauphase erneuert werden muss. Das Controlling wird durch weitere Prozesse, wie das Risikomanagement auf Stufe GS-EVD, verstärkt. Aus Sicht der Finanzdelegation als Organ der Oberaufsicht kommt der Sicherung der Prozessqualität hohes Gewicht zu.

Doppelspurigkeiten sind jedoch zu vermeiden. Das GS-EVD bestätigte, dass die finanzielle Steuerung und das Controlling der KTI Gegenstand des Verselbständigungsprozesses sind. Um Doppelspurigkeiten und Lücken zu vermeiden, werden weitere Massnahmen ins Auge gefasst, beispielsweise zusätzliche Zertifizierungen.

Die KTI erstattet dem GS-EVD über die Fortschritte Bericht.

Die von der Wirtschaft eingereichten Projekte stammen zu rund 75 % von KMU; die Zahl dieser Gesuche nimmt kontinuierlich zu. Das Potenzial ist bei den KMU noch nicht ausgeschöpft, das von der KTI etablierte Wirtschafts- und Technologietransfer-Netzwerk (WTT) soll hier Brücken schlagen. Nach Ansicht der Finanzdelegation sind die WTT unter Berücksichtigung der regionalen Politik und unter Anwendung gezielter finanzieller Anreize zu stärken.

Die duale Berufsbildung hat sich bewährt und bildet das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft. Öffentliche Vorbereitungskurse zur Erlangung eines Eidg. Fachausweises oder Diploms werden heute vom Staat subventioniert, private Anbieter haben das Nachsehen. Die Finanzdelegation teilt die Ansicht des BBT, wonach eine Verstaatlichung der Berufsbildung zu vermeiden, aber dem höheren Prestigewert von Hochschulen und Fachhochschulen sowie international anerkannten Abschlüssen wie dem Bologna-System entgegenzutreten ist. Diese Tendenzen gefährden das für die Schweizerische Wirtschaft wichtige Modell der dualen Berufsbildung. Das EVD sicherte zu, dass das BBT geeignete Massnahmen ergreifen wird, damit Eidgenössische Fachausweise und Diplome ihrem Wert entsprechend besser positioniert werden können.

3.7.2

Staatssekretariat für Wirtschaft, SIFEM

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) tätigte im Rahmen seiner wirtschaftsund handelspolitischen Massnahmen in der Entwicklungszusammenarbeit in den vergangenen Jahren zahlreiche Investitionen in Privatunternehmen. Diese Investitionen erfolgten mehrheitlich mittels spezialisierter Fonds, aber auch in Form vor direkten Darlehen und Beteiligungen. Die Erfahrungen mit solchen Projekten sind positiv. Zwecks Steigerung der Effizienz und zur Professionalisierung der PortfolioBewirtschaftung prüfte der Bundesrat die Übertragung der Verwaltung und des Ausbaus der Beteiligungen des SECO an eine externe Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft. Nachdem diese Prüfung positiv ausgefallen war, erfolgte im Jahr 2005 im Sinne einer Übergangslösung die Übertragung der Verwaltung des Investitionsportfolios an die SIFEM Management, eine neu gegründet und vorerst privat gehaltene Aktiengesellschaft. Nachdem die rechtlichen Grundlagen geschaffen waren, verabschiedete der Bundesrat am 5. März 2010 das Konzept zur Verselbständigung der SIFEM AG.

3899

Die Ausstattung der neuen Aktiengesellschaft mit dem für die Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen Kapital geschieht in mehreren Schritten, mit dem Ziel, dass die SIFEM AG Ende 2013 über eine genügend hohe Kapitalausstattung und Ertragskraft verfügt, um finanziell eigenständig operieren zu können. Für 2011 sind insgesamt Investitionsausgaben von rund 480 Millionen Franken notwendig, insbesondere für die Erhöhung des Aktienkapitals und zur Gewährung eines Darlehens an die SIFEM AG. Diesen Ausgaben stehen Einnahmen in derselben Höhe gegenüber (Aktivierung bzw. Auflösung bestehender Bank- und Depotkonti; Verkauf des Portfolios an die SIFEM AG). Da diese Transaktionen im Bundesbudget für das Jahr 2011 nicht enthalten waren, meldete der Bundesrat am 24. September 2010 den beiden Finanzkommissionen die nötigen Kredite nach.

Die Finanzdelegation liess sich Mitte Juni 2010 in einer Aussprache mit Vertretern des SECO eingehend über die Gründe der Neuschaffung einer SIFEM AG und die konkreten Umsetzungsschritte orientieren. Sie liess zudem in einem Gutachten durch das Bundesamt für Justiz die Rechtsgrundlagen für die Gründung der SIFEM AG klären. Sie opponierte der Schaffung der SIFEM AG nicht, wird jedoch die Gründungsphase der neuen Gesellschaft kritisch verfolgen. Insbesondere werden dabei Fragen der Bewertung von Darlehen und Aspekte der Risikobewirtschaftung zu beurteilen sein. Ausserdem ist aus Sicht der Finanzdelegation offen, ob die bis Ende 2013 vorgesehenen Bundesmittel von jährlich 25­30 Millionen Franken zum Ausbau der Kapitalausstattung effektiv nötig sind.

Die FK ihrerseits erörterten das Geschäft im Rahmen ihrer Budgetberatung umfassend und diskutierten einerseits finanzpolitische Fragen (Finanzielle Abwicklung, Bilanzierung, Bewertung, Zeitpunkt der Budgetierung), anderseits grundsätzliche Aspekte zur Schaffung der SIFEM AG (Notwendigkeit einer Ausgliederung, Businessplan, Förderungspolitik, Effizienz und Überprüfung der Investitionen, Richtlinien bezüglich Kapital- und Steuerflucht). Die FK konnten insbesondere zur Kenntnis nehmen, dass für den Bund kein zusätzlicher Finanzierungsbedarf entsteht.

Bei dezentralisierten Einheiten des Bundes ist eine wirkungsvolle Oberaufsicht durch das Parlament von zentraler Bedeutung. Die Finanzdelegation wird die Tätigkeit der SIFEM AG deshalb aufgrund von jährlichen Standberichten eng begleiten.

3.8

Eidg. Departement für Verkehr, Energie, Umwelt und Kommunikation (UVEK)

3.8.1

Informationsbesuch beim Bundesamt für Umwelt

Thematischer Schwerpunkt dieses Informationsbesuches der Subdelegation 1 war die Gefahrenprävention, insbesondere das Projekt «3. Rhônekorrektion». Die Bedeutung des Hochwasserschutzes ist angesichts der Ereignisse der letzten Jahre und der dadurch verursachten Schäden unbestritten. Es gilt, die Sicherheitsinfrastrukturen zu erhalten, anzupassen und nötigenfalls zu erneuern. Insbesondere zeigt sich die Notwendigkeit, alte Gewässerkorrektionen zu sanieren. Für die Gefahrenprävention wird grob ein künftiger jährlicher Mittelbedarf von etwas über einer Milliarde Franken geschätzt; davon würden rund 410 Millionen Franken auf den Bund entfallen, 3900

150 Millionen mehr als heute. Im September 2007 beauftragte der Bundesrat das UVEK, in Zusammenarbeit mit dem EFD eine neue Finanzierungslösung zu erarbeiten. Die Arbeiten sind im Gang; dabei wird insbesondere das Gespräch mit den Versicherungsgesellschaften zu suchen sein, geht man doch davon aus, dass mit einem Franken, der in die Prävention investiert wird, im Ereignisfall sieben Franken eingespart werden können.

Aus Sicht der Finanzdelegation ist es unabdingbar, im Bereich der Gefahrenprävention neue Finanzierungsmodelle anzustreben und den Einbezug Privater eingehend zu prüfen. Sie ersucht deshalb das BAFU, die Finanzdelegation zu gegebener Zeit über die Ergebnisse der entsprechenden Abklärungen zu informieren und die Auswirkungen auf Budget und Finanzplan des Bundes aufzuzeigen. Angesichts weitere Grossprojekte im Gewässerschutz ist zudem langfristig zu prüfen, ob grosse Projekte nicht in die alleinige Kompetenz des Bundes fallen sollten, der damit ­ analog zu den Nationalstrassen ­ zum Bauherr würde.

Beim Projekt «3. Rhônekorrektion» (R3) diskutierte die Subdelegation vor allem die Projektbegleitung durch das BAFU. Dabei zeigte sich, dass bezüglich Controlling und Reporting noch einige Fragen offen sind. Zwar hat das BAFU ein Ingenieurbüro beauftragt, die aktuelle Organisation zu beurteilen, Schwachstellen zu identifizieren, die unabdingbaren Kontrollaufgaben des BAFU zu definieren und Organisation sowie Prozesse vorzuschlagen. Aus diesem Bericht entsprangen verschiedene Empfehlungen für eine wirkungsvolle Überwachung des Projektes R3. Deren Umsetzung ist allerdings noch nicht sehr weit gediehen. So kann beispielsweise ein transparenter Vergleich zwischen Soll- und Ist-Werten nicht ohne weiteres erstellt werden.

Auch scheint das BAFU dem detaillierten Nachweis von Mehrkosten, dem Ausscheiden von Teuerungselementen sowie einer aussagekräftigen Endkostenprognose bisher nicht spezielles Gesicht beizumessen. Die Finanzdelegation erkennt deshalb beim BAFU bezüglich des Controllings beim Projekt R3 erheblichen Handlungsbedarf. Erfahrungen aus andere Grossprojekten zeigen die Notwendigkeit und den Nutzen einer qualitativ hochwertigen Projektbegleitung klar auf. Im Lichte des zeitlichen und finanziellen Umfangs der 3. Rhônekorrektion kommt aus Sicht der Finanzdelegation einer wirkungsvollen
Projektaufsicht auf Stufe Bund höchste Bedeutung zu.

Sie forderte deshalb das BAFU auf, die Umsetzung der Empfehlungen des externen Expertenberichts unverzüglich an die Hand zu nehmen. Zudem wünscht die Finanzdelegation, regelmässig Standberichte über den Projektstand zu erhalten. Ausserdem sind vor der Gewährung eines zweiten Rahmenkredites durch das Parlament die Erkenntnisse der ersten Projektphase und die daraus abgeleiteten Massnahmen klar dazustellen. Das UVEK hat zugesichert, den Feststellungen der Finanzdelegation Rechnung zu tragen.

Die Finanzdelegation wird das Projekt «3. Rhônekorrektion» aufgrund von Standberichten aufmerksam begleiten und sich insbesondere im Detail über die konkrete Ausgestaltung des Projektcontrollings orientieren lassen.

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4

Schlussbemerkungen

Wie in den Vorjahren hat sich die Finanzdelegation bei der Beurteilung der ihr vorgelegten Geschäft und in ihren Entscheiden sehr restriktiv und sparsam gezeigt.

Dieser konsequenten Haltung kommt in einer Zeit, wo die Rechnungsabschlüsse des Bundes seit mehreren Jahren deutlich besser ausfallen als budgetiert, grösste Bedeutung zu. Die weltweite Finanzkrise und insbesondere die Krise des Euro zeigen, dass eine zu hohe Verschuldung eines Tages zu grössten Problemen führen und den Staat jeglicher Handlungsfreiheit berauben kann. Dass die Schweiz dank einer sorgfältigen Finanzpolitik heute von Verhältnissen wie beispielsweise in Irland, Griechenland oder Portugal weit entfernt ist, erachtet die Finanzdelegation als enormen Standortvorteil, der nicht leichtfertig aufgegeben werden darf.

Es liegt in der Natur der Aufgabe der Finanzdelegation, dass sie in ihrem Bericht in erster Linie über diejenigen Punkte berichtet, welche zu kritischen Fragen Anlass gaben. Die meisten Geschäfte aber konnte die Finanzdelegation positiv würdigen.

Sie dankt dem Bundesrat und der Bundesverwaltung für die gute Haushaltsführung und für die insgesamt effiziente Verwendung öffentlicher Gelder.

Die Finanzdelegation dankt auch den Mitarbeitenden ihres Sekretariates für den trotz gelegentlicher Hektik stets engagierten und zuverlässigen Einsatz im Dienste einer wirkungsvollen Finanzaufsicht. Sie dankt schliesslich auch den Mitarbeitenden der Eidg. Finanzkontrolle (EFK) für ihre Aufsicht über die Bundesfinanzen. Die EFK nimmt mit verhältnismässig bescheiden bemessenen Mitteln eine bedeutungsvolle Aufgabe wahr. Dass sie mit ihren Feststellungen nicht immer auf Gegenliebe stösst, verlangt ein gefestigtes Selbstverständnis und einen langen Atem. Die Finanzdelegation wird der EFK auch weiterhin die für ihr Wirken notwendige Unterstützung gewähren.

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