Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 10803 Widersprechende PUMA Aktiengesellschaft Rudolf Dassler Sport, Würzburger Strasse 13, D-91074 Herzogenaurach, IR-Marke Nr. 582 886 «PUMA» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin UNITED BRANDS INTERNATIONAL, INC., 3822 Campus Dr., Suite 105, US-Newport Beach, CA 92660, IR-Marke Nr. 1 007 819 «PUMA».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 21. Dezember 2010 Folgendes verfügt: 1.

Die Sistierung des Widerspruchsverfahrens Nr. 10803 wird aufgehoben.

2.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

3.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

4.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

21. Dezember 2010

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2011-0013