Fernmeldegesetz

Notifikation einer Verfügung Das Bundesamt für Kommunikation hat am 08.07.2011 in Sachen Translumina Networks AG in Liquidation, Meriedweg 11, 3172 Niederwangen BE, gelöscht, betreffend Adressierungselemente verfügt: 1.

Das mit Schreiben vom 1. Juni 2011 eröffnete Nummernwiderrufsverfahren betreffend die Einzelnummern 0848 113388 und 0900 444533 wird als gegenstandslos abgeschrieben.

2.

Verwaltungsgebühren werden keine erhoben.

3.

Diese Verfügung wird im Bundesblatt publiziert.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen ab Eröffnung im Bundesblatt schriftlich Beschwerde erhoben werden. Diese Frist steht still vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern; vom 15. Juli bis und mit 15. August und vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar. Die Beschwerde ist einzureichen an das Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14.

Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind der Beschwerde beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Der Entscheid kann von der Adressatin/dem Adressaten angefordert werden bei: Bundesamt für Kommunikation Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel Telefon +41 (0)32 327 55 11 Fax direkt +41 (0)32 327 55 49

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2011-1438